ich weiß, ich habe zu einem ähnlichen Thema schon einmal eine Frage gestellt. In der Grundsatzordnung steht, dass man zum Verkürzen der Wartezeit für den 1. Dan oder generell für Dan-Grade eine JL-Lizenz machen kann.
Jetzt habe ich mich ein bisschen schlau gemacht und habe heraugefunden, dass dies eine Jugendleiter-Lizenz ist und wann Termine dafür vorgesehen sind.
Wenn ich so eine Lizenz machen würde, bräuchte ich dann noch Unterlagen vom DJB, die diese Lizenz anerkennen, damit ich die Wartezeit verkürzen kann oder würde die JL-Lizenz alleine reichen ?
Ich bedanke mich schon ein mal im Voraus für eure Antworten!

MfG
Sylle