Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015/16
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Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015/16
Der DJB hat am 16. November 2014 seine Mitgliedsbeiträge ab 2015 um 2,00 Euro pro Jahressichtmarke erhöht. Es wäre interessant, in diesem Forum zusammenzutragen, wie hoch die Beiträge derzeit in den einzelnen Landesverbänden des DJB sind, welche Landesverbände ihren Beitrag schon im Vorfeld dieser Erhöhung gleichfalls erhöht haben, welche Landesverbände Erhöhungen für 2015 planen und in welchen Landesverbänden der Beitrag für die Vereine gleich bleibt.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Im Landesverband Hessen liegt der Beitrag für die Vereine derzeit (2014) bei 16,00 Euro pro Jahressichtmarke (die Vereine schlagen dann zur Deckung ihrer Verwaltungskosten meist noch ein bis zwei Euro darauf, so daß der Judoka an der Basis in Hessen zwischen 16 und 18 Euro bezahlt) und darf bis zum 31. 12. 2015 auch nicht erhöht werden. Eine Erhöhung wäre in Hessen frühestens ab 2016 möglich:
Tirant lo Blanc
Vermutlich werden auch einige andere Landesverbände ihre Beiträge vorerst nicht erhöhen dürfen, da Satzungsbestimmungen, welche eine automatische Beitragserhöhung im Landesverband ansetzen, wenn der DJB seine Beiträge erhöht, unwirksam sind, derartige rechtlich unwirksame Bestimmungen aber in den Satzungen und Ordnungen einiger Landesverbände derzeit noch enthalten sein sollen. Aber wie hoch sind die Beiträge denn überhaupt in den einzelnen Landesverbänden?Zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge des Deutschen Judo-Bundes e. V.
Montag, 17. November 2014 um 22:53
«Der Jugend gehört die Zukunft, und deswegen möchte sich der DJB noch intensiver um die Kinder und Jugendlichen kümmern, die in den Judogi schlüpfen.» (DJB-Präsident Peter Frese im Judo Magazin 11, November 2014, S. 3.)
Bekanntlich sind mehr als 80 % der Judoka in Deutschland Kinder und Jugendliche. Für sie wird es in den kommenden Jahren teuer: Der DJB erhöht die Gebühr für seine Jahressichtmarke für Judo ab 2015 um 2,00 Euro, ab 2016 seine Abgabegebühr für Kyu-Prüfungsmarken für Vereinsmitglieder um 2,50 Euro, die Gebühr für Urkunden und Marken für Kyu-Prüfungen im Schul- und Hochschulsport um 4,50 Euro. Hinzu kommen weitere Gebührenerhöhungen auf anderen Gebieten.
Wir beantworten an dieser Stelle einige Fragen, die sich aus diesen Erhöhungen für unsere Mitglieder und die Judoka ergeben.
1. Muß jeder Judoka im Jahr 2015 mehr Geld für seine jährliche Jahressichtmarke bezahlen?
Nein. Der DJB hat den Termin für seine Mitgliederversammlung (15.-16. November 2014) und seine - in dieser Höhe nicht absehbare - Erhöhung des Mitgliedsbeitrags so gewählt, daß es in Hessen aus rechtlichen Gründen schlichtweg nicht möglich sein wird, die Beitragserhöhung im Jahr 2015 weiterzugeben.
Beitragsänderungen von Jahresbeiträgen können nämlich nicht im laufenden Jahr, sondern frühestens für das Folgejahr beschlossen werden. Daher müßten sowohl der HJV als auch der jeweilige Mitgliedsverein noch im Jahr 2014 die Beitragserhöhung beschließen. Beim HJV ist es nicht möglich, eine Mitgliederversammlung vor dem Jahresende anzuberaumen; selbst wenn es möglich wäre, dürfte es auch den Mitgliedsvereinen schwerfallen, eine Mitgliederversammlung in den verbleibenden Wochen dieses Jahres durchzuführen.
Satzungsbestimmungen etwa der Art, daß sich der Beitrag automatisch entsprechend erhöhen solle, wenn sich der Mitgliedsbeitrag des DJB erhöhe, sind unwirksam (daher enthält die Satzung des HJV keine solche Bestimmung); selbst wenn also sowohl die Satzung des Mitgliedsvereins als auch die Satzung des Landesverbandes eine solche Regelung enthalten sollte, braucht kein Mitglied einer Beitragsforderung, die auf einer derartigen unwirksamen Satzungsregelung beruht, Folge zu leisten.
Diejenigen Landesverbände des DJB, welche im Jahr 2014 ihre Beiträge durch konkreten eigenen Beschluß des hierfür zuständigen Organs des Landesverbandes (im Regelfall ist dies die Mitgliederversammlung) für das Jahr 2015 erhöht haben oder noch erhöhen, dürfen diese Beiträge von ihren Mitgliedsvereinen erheben. Mitgliedsvereine können diese Erhöhung aber nur weitergeben, wenn sie ebenfalls vor dem Jahresende 2014 noch entsprechende Beschlüsse fassen oder sie schon gefaßt haben.
Die Mitgliederversammlung des HJV im Oktober 2014 hatte sich nach längerer Diskussion ausdrücklich dagegen ausgesprochen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen (und damit die Mitgliedsvereine des HJV entsprechend «unter Druck» zu setzen), obwohl das Risiko einer Erhöhung seitens des DJB, wenngleich nicht in der jetzt beschlossenen Höhe, durchaus diskutiert wurde.
2. Wie hoch ist der Betrag, den der HJV im Jahr 2015 zusätzlich an den DJB zahlen muß?
Das hängt von den Meldungen der Mitgliedsvereine des HJV zum 1. Januar 2015 ab. Für jeden gemeldeten Judoka, der in einem hessischen Verein Mitglied ist, wird der HJV 2,00 Euro mehr als im Etatanschlag vorgesehen an den DJB zu zahlen haben. Wir rechnen derzeit mit einer Mehrausgabe im Hinblick auf die Jahressichtmarken in einer Größenordnung von etwa 25.000 Euro. Um diesen Betrag müssen die Ausgaben des HJV im Jahr 2015 dann gegenüber dem von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Haushalt gekürzt werden.
3. Ist der HJV an die Erhöhung gebunden?
Grundsätzlich darf der DJB wie jeder Verein seine Beiträge durch Beschluß der Mitgliederversammlung erhöhen.
Solange keine Nichtigkeit des Beschlusses auf Erhöhung des DJB Mitgliedsbeitrags ab Januar 2015 durch Beschluß des Rechtsaussschusses des DJB oder eines ordentlichen Gerichtes vorliegt, muß der HJV von der Gültigkeit dieses Beschlusses ausgehen und die erhöhten Beiträge entrichten.
Es wird gegebenenfalls zu prüfen und von der Mitgliederversammlung des HJV zu entscheiden sein, ob der HJV rechtliche Schritte gegen diesen Erhöhungsbeschluß der DJB-Mitgliederversammlung einleiten sollte, weil
– der DJB eineinhalb Monate vor Jahresende seinen Beitrag erhöht,
– die Ladungsfristen für die Mitgliederversammlungen seiner Landesverbände aber teilweise, wie im HJV, acht Wochen betragen (und das vermutlich in vielen Vereinen ähnlich ist), und
– der DJB dabei bewußt in Kauf nimmt, daß seine Landesverbände und die Mitgliedsvereine so kurzfristig keine weitere Mitgliederversammlung einberufen und dementsprechend nicht reagieren können.
4. Ist mit einer Erhöhung des HJV-Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2016 zu rechnen?
Die Mitgliederversammlung des HJV wird sich im Jahr 2015 entscheiden müssen, ob sie das Leistungsangebot des HJV – betroffen wäre wohl vor allem der Wettkampfsport einschließlich des Kampfrichterwesens – auch im Jahr 2016 noch weiter kürzen oder entsprechend der Beitragserhöhung des DJB auch den HJV-Beitrag für das Jahr 2016 erhöhen wird.
Alle Mitgliedsvereine des HJV sollten dies bei der Abhaltung ihrer jährlichen Mitgliederversammlung im Jahre 2015 bedenken und prüfen, ob in Erwartung einer möglichen Beitragserhöhung des HJV gegebenenfalls der eigene Mitgliedsbeitrag vorsorglich zu erhöhen wäre.
Das Präsidium des HJV
Albrecht Melzer (Präsident)
Willi Moritz (Vizepräsident für Leistungssport)
Prof. Dr. Axel Schönberger (Vizepräsident für Verwaltung)
Andreas Bartsch (Schatzmeister)
(Quelle: http://www.hessenjudo.de)
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Hi!Der DJB hat den Termin für seine Mitgliederversammlung (15.-16. November 2014) und seine - in dieser Höhe nicht absehbare - Erhöhung des Mitgliedsbeitrags so gewählt, daß es in Hessen aus rechtlichen Gründen schlichtweg nicht möglich sein wird, die Beitragserhöhung im Jahr 2015 weiterzugeben.
Diese Formulierung finde ich ehrlich gesagt schon wieder grenzwertig. Der Termin der DJB-MV ist doch meines Wissens seit Jahren immer um diese Zeit. Das hier klingt aber so, als hätte der DJB den Termin extra so gewählt, dass den Landesverbänden ein Handeln unmöglich ist.
Was würde die Landesverbände davon abhalten, ihre Mitgliederversammlung eine Woche nach der DJB-MV abzuhalten und einen Punkt "Beitragserhöhung" vorsorglich auf die Tagesordnung zu nehmen? Und was die Mitgliedsvereine der Landesverbände das ganz nochmal eine Woche später?
Das kann man in meinen Augen auch neutraler formulieren.
Wir haben immer im Dezember Abteilungsversammlung, um die Jahresplanung zu machen, hätten also kein Problem damit, das noch umzusetzen.
Bayern kommt mit den Erhöhungen vom letzten Verbandstag und der durch den Gesamtvorstand satzungsgemäß bis zum nächsten Verbandstag beschlossenen Weitergabe der DJB-Erhöhung auf 20,-- pro Sichtmarke, insofern irgend wo zwischen 1,50 und 2,00 pro Monat und Mitglied.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Damit haben wir bislang nur die Verkaufspreise von zwei Landesverbänden, die anderen fehlen noch:
DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro
Bayern 2014: 18,00 Euro?
Bayern 2015: 20,00 Euro
Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)
Wer kann die Liste ergänzen?
Tirant lo Blanc
DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro
Bayern 2014: 18,00 Euro?
Bayern 2015: 20,00 Euro
Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)
Wer kann die Liste ergänzen?
Tirant lo Blanc
Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Hi,
heute in NRW, außerordentliche MV
2 Euro DJB werden laut Satzung ohne Diskussion an die Vereine durchgereicht.
2 Euro hat sich der NWJV zusätzlich für 2015 genehmigen lassen sowie einen weiteren Euro ab 2016.
Also für NRW von 15 Euro auf 19 Euro ab 2015
und ab 2016 ... 20 Euro.
ca. 10 % aller Judovereine in NRW waren nur anwesend und haben abgestimmt.
Begründung des Vorstandes : Förderung des Hochleistung-Sports ....ansonsten geht Judo und Breitensport .........
Naja, ich muß nicht mehr alles verstehen.
Gruß, Pit
heute in NRW, außerordentliche MV
2 Euro DJB werden laut Satzung ohne Diskussion an die Vereine durchgereicht.
2 Euro hat sich der NWJV zusätzlich für 2015 genehmigen lassen sowie einen weiteren Euro ab 2016.
Also für NRW von 15 Euro auf 19 Euro ab 2015
und ab 2016 ... 20 Euro.
ca. 10 % aller Judovereine in NRW waren nur anwesend und haben abgestimmt.
Begründung des Vorstandes : Förderung des Hochleistung-Sports ....ansonsten geht Judo und Breitensport .........
Naja, ich muß nicht mehr alles verstehen.
Gruß, Pit
Judofunktionär fragt Judosportler:
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Hi!
Bayern hat erst 2014 die Erhöhung beschlossen, also steigt es von 14,-- in 2014 auf 20,-- in 2015.
Gruß
Hofi
Bayern hat erst 2014 die Erhöhung beschlossen, also steigt es von 14,-- in 2014 auf 20,-- in 2015.
Gruß
Hofi
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Hallo Hofi,
und mit welcher Begründung?
Gruß, Pit
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Gruß, Pit
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- Tirant lo Blanc
- 1. Dan Träger
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Jetzt haben wir also schon die Zahlen von drei Landesverbänden zusammen:
DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro
Bayern 2014: 14,00 Euro?
Bayern 2015: 20,00 Euro
Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)
Nordrhein-Westfalen 2014: 15,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2015: 19,00 Euro (20,00 Euro ab 2016)
Tirant lo Blanc
DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro
Bayern 2014: 14,00 Euro?
Bayern 2015: 20,00 Euro
Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)
Nordrhein-Westfalen 2014: 15,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2015: 19,00 Euro (20,00 Euro ab 2016)
Tirant lo Blanc
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- 1. Dan Träger
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Wie soll so etwas denn gehen? Falls etwa in der Satzung des Landesverbandes NRW stehen sollte, daß der von den Vereinen an den Landesverband zu zahlende Beitrag sich automatisch entsprechend erhöht, wenn der Beitrag des Landesverbandes an den DJB erhöht wird, dann brauchte kein Verein die zwei Euro Aufschlag zu zahlen, da eine solche Satzungsregelung unwirksam wäre. (Und im übrigen darf auch kein Vereinsvorstand zu Unrecht erhobene Forderungen an seinen Verein aus der Vereinskasse bezahlen.) Was steht denn genau in der NRW-Satzung?heute in NRW, außerordentliche MV
2 Euro DJB werden laut Satzung ohne Diskussion an die Vereine durchgereicht. (Pit)
Tirant lo Blanc
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
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Jahresbeitrag je Mitglied: 16,50 €
Jahresbeitrag je Mitglied ab 2015 : 24,00 €
Stand 17.11.2014
schöne Grüße
Christian
Christian
Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
@Tirant lo Blanc
Öhmmm...
vielleicht kann sich unser Forenjurist dazu mal äußern.
Bei mir rennst du offene Scheunentore ein. Wenn aber eine Versammlung alles abnickt ..... vorher schon alles klar ist ....
Du glaubst gar nicht, was alles möglich ist,
Frustierter Pit
Öhmmm...
vielleicht kann sich unser Forenjurist dazu mal äußern.
Bei mir rennst du offene Scheunentore ein. Wenn aber eine Versammlung alles abnickt ..... vorher schon alles klar ist ....
Du glaubst gar nicht, was alles möglich ist,
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Die Zahlen von vier Landesverbänden:
DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro
Bayern 2014: 14,00 Euro
Bayern 2015: 20,00 Euro
Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)
Niedersachsen 2014: 16,50 Euro
Niedersachsen 2015: 24,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2014: 15,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2015: 19,00 Euro (20,00 Euro ab 2016)
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DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro
Bayern 2014: 14,00 Euro
Bayern 2015: 20,00 Euro
Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)
Niedersachsen 2014: 16,50 Euro
Niedersachsen 2015: 24,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2014: 15,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2015: 19,00 Euro (20,00 Euro ab 2016)
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Hi!
Zu NRW: Naja, wenn es die MV abnickt, dann ist es halt entsprechend beschlossen. Dann kam man evtl. noch den Beschluss in Frage stellen, ob da alle Formalitäten passen. Aber es ist dann eben zunächst mal ein Beschluss da und nicht nur auf Grund einer Satzungsregelung so.
@Piti: es gab eigentlich 2012 schon einen Antrag auf Erhöhung, damals sogar um 6,-- Eur, der war aber nicht wirklich gut vorbereitet, deshalb ist der gescheitert. Es wusste keiner so recht, wofür das Geld hätte sein sollen.
In 2014 wurde er neben dem grsl. Finanzbedarf u.a. mit der Schaffung eines Breitensportkoordinator begründet, was auch tatsächlich angegangen wird. Außerdem sollten zusätzliche Projekte bezüglich der Außendarstellung des Judo angegangen werden. Wie da der Stand ist, kann ich Dir im Moment nicht sagen.
Bis dann
Hofi
Zu NRW: Naja, wenn es die MV abnickt, dann ist es halt entsprechend beschlossen. Dann kam man evtl. noch den Beschluss in Frage stellen, ob da alle Formalitäten passen. Aber es ist dann eben zunächst mal ein Beschluss da und nicht nur auf Grund einer Satzungsregelung so.
@Piti: es gab eigentlich 2012 schon einen Antrag auf Erhöhung, damals sogar um 6,-- Eur, der war aber nicht wirklich gut vorbereitet, deshalb ist der gescheitert. Es wusste keiner so recht, wofür das Geld hätte sein sollen.
In 2014 wurde er neben dem grsl. Finanzbedarf u.a. mit der Schaffung eines Breitensportkoordinator begründet, was auch tatsächlich angegangen wird. Außerdem sollten zusätzliche Projekte bezüglich der Außendarstellung des Judo angegangen werden. Wie da der Stand ist, kann ich Dir im Moment nicht sagen.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Die Zahlen von fünf Landesverbänden:
DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro
Bayern 2014: 14,00 Euro
Bayern 2015: 20,00 Euro
Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)
Niedersachsen 2014: 16,50 Euro
Niedersachsen 2015: 24,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2014: 15,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2015: 19,00 Euro (20,00 Euro ab 2016)
Saarland 2014: 7,00 Euro
Saarland 2015: 9,00 Euro
DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro
Bayern 2014: 14,00 Euro
Bayern 2015: 20,00 Euro
Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)
Niedersachsen 2014: 16,50 Euro
Niedersachsen 2015: 24,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2014: 15,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2015: 19,00 Euro (20,00 Euro ab 2016)
Saarland 2014: 7,00 Euro
Saarland 2015: 9,00 Euro
Theorie: Wenn alle wissen, wie es geht, und es geht nicht.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
@Hofi
danke für deine Auskunft.
Das ist doch mal eine vernünftige Begründung für eine Beitragserhöhung.
Gruß, Pit
danke für deine Auskunft.
Das ist doch mal eine vernünftige Begründung für eine Beitragserhöhung.
Gruß, Pit
Zuletzt geändert von piti am 24.11.2014, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
Judofunktionär fragt Judosportler:
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- Tirant lo Blanc
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Ich habe zwei Fragen:
Daß der Abgabepreis für die Jahressichtmarken im Saarland dem Einkaufspreis des Saarländischen Judo-Verbandes entspricht, läßt darauf schließen, daß die eigentlichen Mitgliedsbeiträge für den Saarländischen Judo-Verband wohl nicht an die Jahressichtmarke des DJB gekoppelt sind, sondern anderweitig erhoben werden. Welche Regelung besteht dort, und wie hoch ist der effektive Beitrag (Jahressichtmarke + Beitrag für den Saarländischen Judo-Verband)?
Tirant lo Blanc
Bedeutet das, daß die Versammlung in NRW lediglich über eine Beitragserhöhung von zwei Euro für 2015 und einen weiteren Euro ab 2016 abstimmte? Falls nämlich die erstgenannte Erhöhung in Form eines dynamischen Verweises in der Satzung stünde (etwa automatische Erhöhung des Mitgliedsbeitrags, wenn auch der DJB seinen Beitrag erhöht), wäre sie unwirksam; zulässig in Satzungen und Ordnungen von Vereinen sind nur statische Verweise auf Satzungen oder Ordnungen übergeordneter Dachverbände, dynamische Verweise (etwa "wenn sich im Dachverband etwas ändert, soll die Änderung automatisch auch im untergeordneten Verband gelten") sind in Deutschland immer unwirksam. (Deswegen müssen alle Landesverbände jedes Mal, wenn der DJB seine Satzung oder seine Ordnung ändert, die Anpassungen in ihren Satzungen und Ordnungen nachvollziehen, wenn die von der DJB-Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen auch in ihrem Bereich gelten sollen; solange die Anpassung in einem Landesverband nicht vollzogen ist, gilt dort noch die jeweils ältere Fassung der DJB-Satzung oder -Ordnung.) In diesem Fall fiele der in NRW von den Vereinen im Jahr 2015 zu bezahlende Beitrag um zwei Euro geringer aus, als Piti meint. Sollte die Versammlung indes explizit eine Beitragserhöhung von vier Euro für 2015 beschlossen haben, dann wäre dies eben so.heute in NRW, außerordentliche MV
2 Euro DJB werden laut Satzung ohne Diskussion an die Vereine durchgereicht.
2 Euro hat sich der NWJV zusätzlich für 2015 genehmigen lassen sowie einen weiteren Euro ab 2016. (Piti)
Daß der Abgabepreis für die Jahressichtmarken im Saarland dem Einkaufspreis des Saarländischen Judo-Verbandes entspricht, läßt darauf schließen, daß die eigentlichen Mitgliedsbeiträge für den Saarländischen Judo-Verband wohl nicht an die Jahressichtmarke des DJB gekoppelt sind, sondern anderweitig erhoben werden. Welche Regelung besteht dort, und wie hoch ist der effektive Beitrag (Jahressichtmarke + Beitrag für den Saarländischen Judo-Verband)?
Tirant lo Blanc
Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
In NRW wurde neue Beitrag für 2015 und 2016 auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung explizit beschlossen. Die Versammlung wurde eigens zu diesem Zweck einberufen, nachdem alle Landesverbände bereits vor den Ferien vom DJB-Präsidenten über die beabsichtigte Beantragung der Erhöhung der Beiträge informiert worden waren.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Die Gebührenordnung sieht einen Verbandsbeitrag zwischen 2 Euro und 4 Euro pro Vereinsmitglied (gestaffelt nach Alter) vor. Rechnet man diesen Betrag also ein, kommt man auf maximal 11 Euro für 2014 und 13 Euro ab 2015.Tirant lo Blanc hat geschrieben:Daß der Abgabepreis für die Jahressichtmarken im Saarland dem Einkaufspreis des Saarländischen Judo-Verbandes entspricht, läßt darauf schließen, daß die eigentlichen Mitgliedsbeiträge für den Saarländischen Judo-Verband wohl nicht an die Jahressichtmarke des DJB gekoppelt sind, sondern anderweitig erhoben werden. Welche Regelung besteht dort, und wie hoch ist der effektive Beitrag (Jahressichtmarke + Beitrag für den Saarländischen Judo-Verband)?
Ergänzung: Die Anpassung um 2€ wurde im Übrigen bereits bei der Generalversammlung des SJB am 30.06.2014 beschlossen hinsichtlich der geplanten Erhöhung des Sichtmarkenbeitrags durch den DJB. Eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrag im SJB wurde meines Wissens nicht beschlossen.
Zuletzt geändert von CasimirC am 24.11.2014, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
Theorie: Wenn alle wissen, wie es geht, und es geht nicht.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
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- Bundesland: Baden-Württemberg
- Verein: TSV Freudenstadt 1862 e.V.
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Aktuell kostet die Jahressichtmarke im WJV (Württemberg) 15 Euro.
Ob und in welchem Maße Erhöhungen für die Zukunft geplant sind, weiß ich nicht.
Ob und in welchem Maße Erhöhungen für die Zukunft geplant sind, weiß ich nicht.
- Tirant lo Blanc
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Re: Beitragserhöhungen der Landesverbände in den Jahren 2015
Die Zahlen von fünf Landesverbänden:
DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro
Bayern 2014: 14,00 Euro
Bayern 2015: 20,00 Euro
Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)
Niedersachsen 2014: 16,50 Euro
Niedersachsen 2015: 24,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2014: 15,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2015: 19,00 Euro (20,00 Euro ab 2016)
Saarland 2014: 7,00 Euro (+2,00 Euro / 4,00 Euro = effektiv 9,00 / 11,00 Euro)
Saarland 2015: 9,00 Euro (+2,00 Euro / 4,00 Euro = effektiv 11,00 / 13,00 Euro)
Württembergischer Judo-Verband 2014: 15 Euro
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DJB 2014: 7,00 Euro
DJB 2015: 9,00 Euro
Bayern 2014: 14,00 Euro
Bayern 2015: 20,00 Euro
Hessen 2014: 16,00 Euro
Hessen 2015: 16,00 Euro (unverändert)
Niedersachsen 2014: 16,50 Euro
Niedersachsen 2015: 24,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2014: 15,00 Euro
Nordrhein-Westfalen 2015: 19,00 Euro (20,00 Euro ab 2016)
Saarland 2014: 7,00 Euro (+2,00 Euro / 4,00 Euro = effektiv 9,00 / 11,00 Euro)
Saarland 2015: 9,00 Euro (+2,00 Euro / 4,00 Euro = effektiv 11,00 / 13,00 Euro)
Württembergischer Judo-Verband 2014: 15 Euro
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