Prüfstempel für Kyuprüfer

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
piti
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Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

Hallo an alle,

mich würde mal interessieren wie andere Verbände und hier insbesondere Kreis-Dan-Vorsitzende (KDV)
es mit Prüfstempeln für Kyuprüfern halten.

Unser Verein ist in einer Großstadt (< 500.000) angesiedelt.
Wir sind Mitglied im NWJV, unsere Mitgliederzahl bewegt sich im dreistelligen Bereich.
In unserem Verein sind mehrere Dan-Inhaber (1.-5. Dan) tätig. Einige haben eine Kyu-Prüferlizenz.
Das als Grundlage.

In der Vergangenheit war es so, das der höchste Dan-Inhaber eines Vereines einen Prüfstempel hatte.
Er konnte also Kyu-Prüfungen abnehmen und den Judopaß abstempeln.

Nachdem ein neuer KDV im Amt ist, sein Stellvertreter unter anderem beim NWJV angestellt ist, hat sich
einiges geändert. Prüfstempel wurden eingezogen. Neue werden nicht ausgegeben.
Bei hohen Dan-Inhabern (5. / 6. Dan ) wird solange gewartet, bis sie wegsterben.
Begründet wurde das mit Vorgaben des Verbandes sowie des DJB.
Angeblich wurde Schindluder (heißt wohl Betrug?) betrieben.

Wie auch immer, momentan muß ich folgendes machen:
- Kyuprüfung 3 Wochen vorher beim KDV anmelden und Prüfer benennen.
KDV entscheidet dann, ob ihm die Prüfer gefallen.
- Prüfung wird durchgeführt
- Trainer muß KDV anrufen zwecks Terminvereinbarung.
- Trainer darf zu einer Zeit, die KDV genehm ist, zu ihm fahren, um Pässe abzustempeln.
Das alles für eine Handvoll Weiß/Gelb-Gurte

Natürlich kann man KDV auch die Pässe per Post zu senden.
Ist ja nur ein Stück Papier oder?

Also, bevor mir der Kragen platzt, frage ich mal nach, wie das in anderen Verbänden gehändelt wird.
Und, bevor das Argument kommt, das ist ein Problem im Kreis .....vom KDV und euch ......
Offizielle Begründung ist, das ist vom Verband und vom DJB so gewollt.
Insbesondere vom Prüfungsbeauftragten und vom Lehrwart.

Gruß, Pit
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Hofi
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Hofi »

Hi!
In Bayern sind laut bayerischer Grundsatzordnung stempelberechtigt (Prüferlizenz vorausgesetzt):
Mitglieder des erweiterten Gesamtvorstandes, die Bezirksvorsitzenden, Bez.-Lehrwarte und logischerweise die Bezirksprüfungsreferenten. Dazu kommen die stempelberechtigten Prüfer. Keine Ahnung wie viele das im Moment sind, ich denke so 5-6, so dass in München wohl 10 Stempel unterwegs sein dürften.
Anmeldung der Prüfung hat 3 Wochen vor der Prüfung mit den (ungefähren) Prüflingen, Datum, Uhrzeit, Ort und den geplanten Prüfern zu erfolgen.
Das muss auch ich als BezVors, also stempelberechtiger Prüfer machen.
Theoretisch hat mein BezPrüfR das Recht, die geplanten Prüfer abzulehnen. Passiert aber nur, wenn bei der vorherigen Prüfung was richtig schief gegangen ist, was ihn veranlasst den Prüfer bis dahin wg Nachschulungsbedarf aus dem Verkehr zu ziehen.
Hat man keinen Stempel bei der Prüfung da, müssen die Pässe und die Liste zum Prüfungsreferenten, entweder per Post oder persönlich.
Will man es persönlich machen, empfiehlt es sich rein aus Höflichkeit anzufragen, wann man vorbeikommen kann. Auch wenn man weiß, zu welchen Zeiten er üblicherweise in seinem Dojo ist, kann es ja mal sein, dass er (käme man unangekündigt eben doch nicht da ist oder keine Zeit hat).
Stempelt man selber oder hat eben einen solchen Prüfer eingeladen, schickt man nur noch die Liste per Post (oder wenn man sich innerhalb der zwei Wochen, innerhalb derer man es machen soll, auf 'nem Turnier oder anderen Termin sieht, drückt man es ihm in die Hand).
Bis dann
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

Danke @hofi für deine Antwort.
Dazu kommen die stempelberechtigten Prüfer.
Ich würde aber gerne wissen, wer bekommt einen Stempel? Respektive, wer ist außer den
Offizellen stempelberechtigt. Und nach welchen Kriterien?

Alles andere von dir geschrieben ist selbstverständlich und auch eine Sache der Höflichkeit.

Ich kann auch mal etwas provokanter fragen:
Welche Bedeutung hat ein Kyu-Prüfer, (der bis zum, sagen wir mal Grün-Gurt, prüfen soll und auch darf) ohne Prüfstempel?

Gruß, Pit
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von tutor! »

Das ist einfach und schwierig zugleich zu beantworten. Erst einmal gibt es einen bunten Strauß unterschiedlicher Organisationsformen. M.W. gibt es in drei Ländern Dan-Kollegien, die mit der Durchführung der Prüfungen beauftragt sind (NRW, Schleswig-Holstein(?), Württemberg). In allen anderen Landesverbänden gibt es Prüfungsbeauftragte. Je nach Größe der Verbände sind diese auf der Bezirks- teilweise aber auch auf der Landesebene angesiedelt. NRW ist mit der Organisation auf Kreisebene sehr "ortsnah".

In NRW gibt es:
- Vorgaben des DJB, die aber in organisatorischen Fragen vieles offen lassen.
- einen Vertrag zwischen NWJV und NWDK
- die Beschlüsse der NWDK-Landesebene (Delegiertenversammlung bzw. Präsidium), nachzulesen in den Ordnungen
- die konkreten Entscheidungen vor Ort

Welches Problem auf welcher Ebene "verursacht" ist, lässt sich so ohne Weiteres nicht sagen. Aber konkret zu Deinem Beitrag:
piti hat geschrieben:Angeblich wurde Schindluder (heißt wohl Betrug?) betrieben.
Ich kenne eine ganze Reihe Beispiele genau von diesem Schindluder - und Betrug ist die angemessene Vokabel für Einiges, wovon ich weiß - jedoch werden diese Dinge meist diskret geregelt, ohne die Betroffenen öffentlich an den Pranger zu stellen. (Aus Deinem Kreis ist mir kein Beispiel bekannt)
piti hat geschrieben:Wie auch immer, momentan muß ich folgendes machen:
- Kyuprüfung 3 Wochen vorher beim KDV anmelden und Prüfer benennen.
KDV entscheidet dann ob ihm die Prüfer gefallen.
- Prüfung wird durchgeführt
- Trainer muß KDV anrufen zwecks Terminvereinbarung.
- Trainer darf zu einer Zeit, die KDV genehm ist, zu ihm fahren, um Pässe abzustempel.
Das alles für eine Handvoll Weiß/Gelb-Gurte

Natürlich kann man KDV auch die Pässe per Post zu senden.
Der KDV kann einen Prüfer nur bei triftigen Gründen ablehnen. Deine Formulierung von "gefallen" ist da ein wenig polemisch. Oder ist bei Euch ein Prüfer ohne triftigen Grund abgelehnt worden?
Für Weiß-gelbe braucht man auch nur einen Prüfer. Und was spricht gegen den Postweg für die Pässe?

Ich habe noch einmal die Protokolle der Dan-Versammlungen Deines Kreises aus den letzten drei Jahren nachgelesen (sind alle im Internet und es gibt nur einen Angestellten des NWJV, der stellv. KDV ist). Das Thema Prüferstempel wurde dort genauso wenig angesprochen wie Unregelmäßigkeiten bei Prüfungen.
piti hat geschrieben:Ich würde aber gerne wissen, wer bekommt einen Stempel? Respektive, wer ist außer den
Offizellen stempelberechtigt. Und nach welchen Kriterien?
Dies entscheidet m.W. in NRW allein der zuständige KDV, da es nirgendwo einen fixierten Anspruch gibt - also keine eindeutige Regel - und andererseits die Lizenzierung durch den KDV vorgenommen wird.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von califax »

Offensichtlich besteht hier eine bedauerliche Regulierungslücke.

Wenn ein Verein den erforderlichen Bedarfsnachweis erbringt, also über ein unbürokratisch einzuführendes System von geprüften und geschulten Kyu-Graden-Erfassern meldet, wieviele Schützlinge er in welchem Kyu und mit welchem Prüfungsbedarf hat, so kann ihm doch über einen DJB-lizensierten Kyu-PO-Stempelverwalter des Landesverbandes einfach ein Satz Stempel für die jeweiligen Gürtelfarben geliehen werden.
In den Größenordnungen der Verbände wären diese Stempelsätze sicher für nur geringe Gebühren zu finanzieren.
Es müßte dabei lediglich noch - in einem ganz unbürokratischen Verfahren - erfasst werden, wer vom Verein als Prüfer für den jeweiligen Kyu gestellt wird.
Fach- und Sachkundenachweis, Vertreter mit gleichwertigem Qualifikationsnachweis ernannt, Gebühr abgezahlt, Unterschrift, fertig.
Das Ganze nur noch schnell von einem ehrenamtlichen und DJB-lizensierten Vertreter des Landesverbandes abgestempelt (für die Ausgabe und Überwachung dieser Stempel mittels unbürokratischer und effizienter Verwaltungsstrukturen sollte sich doch langsam Know-How bilden) und schon kann der Gelbgurt abgenommen werden.

Ich verstehe nicht, wo da das Problem liegen soll.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

Nabend,

ja so sollte es sein und so war es auch bisher.
Aber in NWJV soll alles zentralisiert werden und die Umstruktuierung ist im Gange.
Kein KDV in NWJV macht etwas ohne ein OK von oben. Die mutigen und unabhängigen sind ausgestorben.

In meinem Kreis soll kein Kyuprüfer (egal welchen Dangrad und egal ob jahrelang
Kyuprüfer), mehr einen Judopass abstempeln dürfen.

@tutor, in den Protokollen wirst du nichts lesen, solche Sachen werden nicht nach außen getragen. Beim letzten Kyuprüfungslehrgang, Lizenzverlängerung usw. wurde das schon besprochen. Einige von uns müssen das erst mal verdauen. Immerhin wird der KDV und auch sein Stelli von uns gewählt.

Gruß, Pit
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Fettzi »

In Sachsen ist das relativ einfach. Es gibt eine Ausbildung für "Graduireungsberechtigte".
Zugangsvoraussetzung ist der 2. Dan, eine ÜL-Tätigkeit, und eine TrainerC bzw. Kampfrichterlizenz.

Wenn der Lehrgang (inklusive Theorie- und Videoprüfung) absolviert wurde, ist man berechtigt, allein Prüfungen bis inklusive 1. Kyu durchzuführen. Listen müssen im 3 Monatsrhythmus (bei externen, d.h. "vereinsfremden" Prüfungen) bzw. 6 Monatsrhythmus (bei "vereinsinternen" Prüfungen) an die Geschäftsstelle geschickt werden.
Ausnahmeregelung gibt es hinsichtlich Dangrad (1. Dan darf dann 8. und 7. Kyu prüfen), der ÜL/Karilizenz (Einzelfallentscheidung des Referenten, ist gedacht für Polizeiausbilder o.ä.).

Danprüfungen sind bei uns landesweit organisiert. Hierzu beruft der Lehr- und Prüfungsreferent eine "feste" Kommision.
Mindestens 3. Dan und Prüferlizenz. Diese müssen dann einmal im Jahr einen Tageslehrgang absolvieren, um ihre "Kommisionszugehörigkeit" zu verlängern. Einen "Dan-Stempel" besitzt nur unserer Lehr- und Prüfungsreferent.

Gruß Otsche

P.s. ich finde es manchmal erschreckend mit welcher, teilweise krimineller Energie Lücken in der Satzung ausgenutzt werden, und mit welchem Vertrauen wir hier in Sachsen arbeiten. Ich habe den Kyuprüfer-Lehrgang dieses Jahr selbst absolviert. Mit meinen 20 Jahren kann ich nun 7. und 8. Kyu prüfen. Habe Pfand für einen nummerierten Stempel bezahlt, und damit stempel ich dann einfach die jeweilige Kyu-Marke ab.

P.p.s. Vllt. wäre es mal an der Zeit die Prüfungen im DJB zentral zu regeln. Es ist zwar noch in Landesebene organisiert, aber was das teilweise für Früchte trägt, ist beunruhigend. Ebenso würde es in Sachsen auch *niemals* geben, dass ein Verein "Blankopässe" rumliegen hat.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von kastow »

piti hat geschrieben:Kein KDV in NWJV macht etwas ohne ein OK von oben. Die mutigen und unabhängigen sind ausgestorben.
Ehrlich gesagt finde ich das gar nicht so verkehrt, da 'Unabhängigkeit' und 'Mut' ja häufig nur eine Ausrede für Willkür in bester Landesfürstenmentalität ist. Ein KDV ist ein gewählter Dienstleister im Prüfungswesen für die NWDK-Mitglieder und die Vereine. Selbstverständlich muss er sich an die beispielsweise von den NWDK-Mitgliedern gefassten Beschlüsse und die von den Vereinen bei der Verbandstagung verabschiedeten Regeln halten und darf sich nicht 'mutig und unabhängig' zu Lasten der NWDK-Mitglieder und der Vereine darüber hinwegsetzen. Ich bin eigentlich immer froh, wenn sich meine KDV an die Vorschriften halten. So verfüge ich über eine verlässliche Arbeits- und Kommunikationsgrundlage.
Falls ich den zitierten Teil deines Beitrag falsch verstanden habe, könntest du ihn ja vielleicht noch einmal erläutern.
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

Hallo @kastow,

dass Regeln und Beschlüsse eingehalten werden, ist wohl selbstverständlich.
Das gilt für alle die im Prüfungswesen tätig sind.

Mir geht es um den Prüfstempel.
Einige haben einen, andere bekommen nie einen. Der KDV (angeblich frei in seinen Entscheidungen) gibt Stempel aus oder nicht. Nach welchen Kriterien ist mir bisher nicht klar.
Ich bin eigentlich immer froh, wenn sich meine KDV an die Vorschriften halten. So verfüge ich über eine verlässliche Arbeits- und Kommunikationsgrundlage.
Also gibt es offenbar Vorschriften für die Vergabe von Prüfstempel?
Vielleicht kannst du ja mal etwas zu den Verhältnis Lehrbeauftragter/Prüfungsbeauftragter und KDV schreiben. Genauer gefragt, zu den Kompetenzen.
Ehrlich gesagt finde ich das gar nicht so verkehrt, da 'Unabhängigkeit' und 'Mut' ja häufig nur eine Ausrede für Willkür in bester Landesfürstenmentalität ist.
Ehrlich gesagt, finde ich das die willkürliche Ausgabe von Prüfstempel beste Landfürstenmentalität ist. Eventuell kannst du mir ja mal eine eindeutige und für alle gültige Regelung nennen. Als unabhängig und mutig bezeichne ich einen Judoka der klare und für alle gültige Regeln im Prüfungswesen einfordert und sich nicht von "Landesfürsten" einschüchtern läßt.

Gruß, Pit
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Hofi
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Hofi »

@ Pit:
Es wurden vor vielen Jahren eine gewisse Zahl an Stempeln erstellt und ausgegeben, nach welchen Kriterien kann ich Dir nicht sagen, das war lange vor meiner Zeit. Es wurden dann wohl keine mehr nachproduziert und die dies sie hatten/haben sind meines Wissens noch großteils am Leben. Zumindest ist während meiner Dienstzeit keine stempelberechtigter im Bezirk gestorben oder hat seine Lizenz aufgegeben.
Insofern kann ich Dir nicht sagen, wie eine Vergabe erfolgen würde.
da wir bis Ende März wohl schon bei ca. 80 Prüflingen sein werden (kommende WE stehen bei uns drei volle bzw. nahezu volle Prüfungen an, zwei hatten wir schon im Januar) bin ich aber über meinen Stempel als BezV richtig froh im Moment.
Bis dann
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von kastow »

piti hat geschrieben:Mir geht es um den Prüfstempel.
Einige haben einen, andere bekommen nie einen. Der KDV (angeblich frei in seinen Entscheidungen) gibt Stempel aus oder nicht. Nach welchen Kriterien ist mir bisher nicht klar. [...] Also gibt es offenbar Vorschriften für die Vergabe von Prüfstempel?
Nein und Ja. Da nichts in den Ordnungen dazu steht, kann dein KDV zunächst einmal aufgrund seiner Funktion über ihre Vergabe entscheiden. ABER ... er ist seinem NWDK-Kreis natürlich Rede und Antwort für seine Entscheidungen schuldig. Und wenn die Jahreshauptversammlung deines Kreises ein Prozedere zur Stempelvergabe in deinem NWDK-Kreis beschließt, ist dein KDV daran gebunden. Ähnlich entscheidet die Jahreshauptversammlung deines Kreises ja auch über die Form der Kyu-Prüfungsanmeldung - letzteres wird sogar ausdrücklich in den Ordnungen ausgeführt. Stelle bei der nächsten Versammlung doch einfach mal einen Antrag, wie du dir die Stempelvergabe bei euch im Kreis wünscht. Spätestens dann müssen alle Seiten ihre Karten (sprich: Anweisungen, Ordnungen, ...) offen auf den Tisch legen. ;)
piti hat geschrieben:Vielleicht kannst du ja mal etwas zu den Verhältnis Lehrbeauftragter/Prüfungsbeauftragter und KDV schreiben. Genauer gefragt, zu den Kompetenzen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was dieses Verhältnis mit der Frage der Stempelvergabe zu tun hat.
piti hat geschrieben:Ehrlich gesagt, finde ich das die willkürliche Ausgabe von Prüfstempel beste Landfürstenmentalität ist. [...] Als unabhängig und mutig bezeichne ich einen Judoka der klare und für alle gültige Regeln im Prüfungswesen einfordert und sich nicht von "Landesfürsten" einschüchtern läßt.
So volle Zustimmung!
Herzliche Grüße,

kastow

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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

Vielen Dank für eure Antworten und Beiträge.

Auf der nächsten Jahreshauptversammlung werde ich das (mindestens für meinen Kreis) klären.
Wenn es sein muß, mit einen Antrag.
Mir geht es nicht darum einen KDV irgendetwas zu unterstellen oder vorzuwerfen.
Leisten sie in der Regel doch gute und wertvolle Arbeit und das ehrenamtlich. Ich kann mir aber vorstellen, das etliche KDV mit dieser Sache überfordert sind. (mangels Ordnung)

Wenn ein Judoka aller Voraussetzungen für eine Kyuprüfung erbracht hat (Dan, Prüferlizenz usw.)
gibt es keinen plausiblen Grund, ihm den Prüfstempel zu verweigern.
Wie ich in den Beiträgen gelesen habe, wird das in Deutschland und Verbänden, ja sogar in Bezirken unterschiedlich geregelt.
Ich habe bisher noch nicht ein Argument gehört, warum ein Kyuprüfer keinen Prüfstempel besitzen soll. Geht es um die Kontrolle der Jahressichtmarke? oder ob Vorbereitungszeiten eingehalten wurden?

Eine einheitliche Regelung für das gesamte Prüfungswesen wäre wünschenswert.

Gruß, Pit
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von CasimirC »

piti hat geschrieben:Wie auch immer, momentan muß ich folgendes machen:
- Kyuprüfung 3 Wochen vorher beim KDV anmelden und Prüfer benennen.
KDV entscheidet dann ob ihm die Prüfer gefallen.
- Prüfung wird durchgeführt
- Trainer muß KDV anrufen zwecks Terminvereinbarung.
- Trainer darf zu einer Zeit, die KDV genehm ist, zu ihm fahren, um Pässe abzustempeln.
Das alles für eine Handvoll weiß/gelb Gurte

Natürlich kann man KDV auch die Pässe per Post zu senden.
Ist ja nur ein Stück Papier oder?
Ich kenne hier im Saarland kein anderes Vorgehen.

Ich finde diese Methode nicht schlecht, aber nur im kleinen Rahmen (besser: im kleinen Verband) durchführbar, da der bürokratische Aufwand doch wohl nicht unbedingt gering ist. In größeren Verbänden macht die nochmalige Delegierung der Aufgaben des KDV (bei uns: Prüfungsbeauftragen) auf eine weitere Ebene jedoch durchaus Sinn.

Die Frage, warum nicht jeder Prüfer einen Prüferstempel hat, kann ich mir jedoch nicht beantworten. Vielleicht liegt es daran, dass einige Judokas rein aus dem Besitz des Stempel eine Eignung als Prüfer ableiten würden und demzufolge nicht mehr regelmäßig zu Fortbildungen gehen würden. Durch die Zuteilung der Prüfer hat der Prüfungsbeauftragte die Möglichkeit, einem schon längere Zeit nicht mehr an einer Fortbildung teilnehmenden Prüfer die Prüfungsberechtigung quasi abzusprechen.
Wäre zumindest für mich eine Erklärung...ob sie zutrifft, mag ich jedoch nicht zu beurteilen.

Ich persönlich benötige keinen Prüferstempel, ich habe kein Problem damit, die von mir durchgeführten Prüfungen durch eine höhere Instanz absegnen zu lassen.
Theorie: Wenn alle wissen, wie es geht, und es geht nicht.
Praxis: Wenn es geht, und keiner weiß, warum.
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Fritz
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Fritz »

Berlin und Brandenburg: Ein Prüfer, ein Stempel (nummeriert)

Irgendwie habe ich den Eindruck, daß es umso bürokratischer und von Mißtrauen geprägter zugeht,
je weiter man westlich kommt... Sehr merkwürdig...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Ko-soto-gake »

In Hessen hat bislang auch jeder Prüfer einen Stempel bekommen, der aber Besitz des Verbands bleibt. Wenn man nicht mehr prüfen darf, weil man z. B. seine Lizenz nicht verlängert, muss der Stempel zurückgegeben werden. Das war wohl aber in der Vergangenheit nicht immer ganz unproblematisch. Allerdings ist die Anzahl an Stempeln pro Verein begrenzt, abhängig von der Mitgliederzahl.
(Zumindest war das das Vorgehen vor der Reform der Prüfungsordnung, ob es immer noch so ist, weiß ich gerade nicht).
tutor!
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von tutor! »

Ich will zwei Beispiele kurz erläutern, wo Dinge schief gelaufen sind:

Fall 1: Ein Übungsleiter eines Vereins, der nicht auf Wettkämpfen in Erscheinung tritt, kassiert jahrelang regelmäßig von den Mitgliedern, bzw. deren Eltern, Prüfungsgebühren und verleiht daraufhin die Kyu-Grade. Prüfungen sind weder angemeldet, noch erscheinen diese Kinder auf irgendwelchen Listen. Da der Verein niemanden auf Wettkämpfe schickt, fällt weder den Mitgliedern noch dem Vorstand irgendetwas auf. Tritt der Fall ein, dass ein Kind den Verein wechselt und gibt es Nachfragen, dann ist der Pass "verloren" gegangen. Es erfolgt eine Zweitausfertigung des Passes, in diesen werden auch die Prüfungsmarken geklebt und von einem befreundeten Prüfer abgestempelt.

Fall 2: Während im Beispiel oben der ÜL wissentlich und ohne Kenntnis des Vereins betrogen hat, hat ein ganzer Verein - beteiligt Vorstandsmitglieder. ÜL und Prüfer (mit Stempel) - ein ähnliches Verfahren jahrelang durchgezogen. Für Kinder, bei denen es eher unwahrscheinlich war, dass sie jemals kämpfen würden, würde zunächst kein Pass ausgestellt und natürlich auch keine Prüfungsmarke erworben. Stellt sich heraus, dass das Kind dann doch auf Wettkämpfe gehen möchte, stellt man einfach einen Pass aus, trägt die Prüfung ein und schon hat man "saubere" Papiere.

In beiden Fällen kann das Ganze nur auffallen, wenn zufälligerweise der Pass in die Hände des Prüfungsbeauftragten fällt und dieser aus irgendeinem Grund die Eintragungen im Pass mit den Prüfungslisten vergleicht. Eher unwahrscheinlich - aber mitunter passiert es doch.

Otsche hat weiter oben von der kriminellen Energie gesprochen, mit der offensichtlich einige ihr Süppchen kochen. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass es einen zahlenmäßig signifikanten Zusammenhang gibt, zwischen der Engmaschigkeit eines Systems und der Stärkemeldungen der Vereine.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

@tutor
das sind genau die Argumente die mir nach Nachfragen genannt worden sind.
Die Nichtausgabe von Prüfstempel wird mit der kriminellen Energie von Prüfern begründet.
Also jetzt platzt mir doch der Kragen.

Fall 1.
Kann so nicht gewesen sein, das weißt du doch ganz genau. Ich gehe mal davon aus, du schreibst über Vorgehungsweisen im NWJV.
Zur Versachlichung:
3 Wochen vor einer Prüfung sende ich dem KDV eine Liste mit den Namen der Prüflinge und den Prüfern. Der KDV sendet mir sein OK. Prüfung erfolgt. Innerhalb von 3 Wochen nach der Prüfung sende ich dem KDV die Prüfungsliste mit Ergebnissen und Unterschrift der Prüfer.
Wie die Prozedur bei einem verloren Pass abläuft, brauche ich dir doch wohl nicht zu erklären.
(Bei unserem KDV sind 30 Jahre alte Prüfungslisten einsehbar)
Aber bei einem verlorenen Pass wieder ein krimineller Prüfer der einen Ersatzpass ohne Rückfrage beim KDV oder Verein stempelt?

Zu Fall 2. könnte ich auch ein Menge sagen, aber lassen wir das mal.

Gruß, Pit
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Hofi »

piti hat geschrieben:Ich kann auch mal etwas provokanter fragen:
Welche Bedeutung hat ein Kyu-Prüfer, (der bis zum, sagen wir mal Grün-Gurt, prüfen soll und auch darf) ohne Prüfstempel?
Hi!
Ich denke er hat keine andere Bedeutung, als ein Prüfer mit Stempel. Die Regelung, dass ich als BezV stempeln darf, kam erst deutlich nachdem ich sowohl Prüferlizenz als auch BezV-Posten hatte.
Auch in dieser Zeit habe ich bereits regelmäßig Prüfungen abgenommen, bei mir und in unserem Partnerverein. Dann mussten wir die Liste und Pässe halt zur Prüfungsreferenten bringen.
Aber die Prüflinge kriegen das ja in der Regel nicht mit.
Der Vorteil ist halt ein organisatorischer, wenn man den Stempel hat. Wenn ich jetzt fünf oder sechs Leute hab, die ihre Sachen können und z.B. Gelb-Gurt machen und kämpfen wollen, kann ich die Prüfung auch noch am Tag vor dem Turnier machen. Denn ich stempel den Pass ab, und es kann losgehen. Ohne Stempel muss ich in der gleichen Situation noch die Zeit einrechnen, die ich brauche, die Pässe zum Prüfungsbeauftragten zu bringen. Und es spart mir einfach den Weg.
Aber letztlich werde ich auch mit Stempel nur von zwei der 29 anderen Münchner Vereine eingeladen.
Es ist also eine rein organisatorische Sache, ob man den Stempel hat oder nicht, die wie ich ja schon gesagt hab, im Moment sehr praktisch ist. Denn anstatt zum Prüfungsbeauftragten zu müssen, kann ich die Pässe einfach abends vor dem Fernseher abstempeln und gut ist. Denn die Verantwortung dafür, dass es passiert, liegt eh bei mir als Prüfer und nicht beim Verein.
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von piti »

Ohhh oder hoppla,

da habe ich ja was angestoßen mit einer einfachen Frage.
Ich darf mich schon überall rechtfertigen.
Vielleicht etwas OT... aber wir sollten dazu übergehen, nicht mehr Nicknamen sondern unsere
echten Namen zu verwenden. Also nicht @piti oder @tutor oder.....
Einige Leute scheinen sehr genau zu wissen wer hinter einen Nicknamen steckt.
kastow hat geschrieben:
piti hat geschrieben:Vielleicht kannst du ja mal etwas zu den Verhältnis Lehrbeauftragter/Prüfungsbeauftragter und KDV schreiben. Genauer gefragt, zu den Kompetenzen
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was dieses Verhältnis mit der Frage der Stempelvergabe zu tun hat.
Die Antwort hat @tutor gegeben.
tutor hat geschrieben:[...........] wenn zufälligerweise der Pass in die Hände des Prüfungsbeauftragten fällt und dieser aus irgendeinem Grund die Eintragungen im Pass mit den Prüfungslisten vergleicht.
Ich verstehe auch langsam, warum Passbestellungen nur noch übers DJB-Portal möglich sind.
Und überhaupt verstehe ich langsam den Sinn des Portals.

Vielen Dank noch einmal für alle Antworten, ich habe einige Informationen bekommen, die mir weiterhelfen.

Gruß, Pit
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Re: Prüfstempel für Kyuprüfer

Beitrag von Fritz »

@Tutor!: Das ist was mir in letzter Zeit recht häufig übel aufstößt in diesem Land:
Ein paar Leute verstoßen gegen irgendwelche Bestimmungen (egal ob sinnvoll oder nicht...)
Und die "ehrliche Mehrzahl" wird dahingehend "bestraft", daß ihr noch mehr Vorschriften und Verbote
und Bürokratie übergeholfen wird...
Und das zieht sich durchs komplette gesellschaftliche Leben:
Jemand dreht durch, hatte "Killerspiele" auf dem Rechner - schon wird nach 'nem Verbot von Spielen für alle geschrien,
Jemand klaut 'ne Waffe, zack am liebsten will man allen Schießsportlern das Hobby noch mehr erschweren,
Ein paar Idioten richten Hunde bösartig ab, und plötzlich werden Hunderassen verboten,
Ein paar Leute schaffen es nicht, vernünftig Auto zu fahren, schon ist er da, der Ruf nach weiteren Einschränkungen im Straßenverkehr...
und so weiter und so fort...

Und dann wundert man sich erstaunt, daß der Frust wächst...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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