Judoka50 schriebt im Faden viewtopic.php?f=23&t=5174 u.a. folgendes:
hierzu stellt sich mir eine bestimmte Menge an Fragen.judoka50 hat geschrieben: (..)
ich kenne die Bestimmungen in eurem Verband nicht, habe auch keine Lust nachzulesen. Aber, wenn ich richtig verstanden habe, so zwischendurch permanent beim Training ist fraglich. In NRW haben wir eine Grundsatzordnung an die man sich auch als Prüfer zu halten hat und die bestimmte Kriterien für die Zulassung zur Prüfung voraussetzt. Und auf die ordnungsgemässe Einhaltung hat der Prüfer zu achten. Tut er das nicht, ist er halt nicht für diesen Job geeignet. Da entscheidet man sich dann als Prüfungsbeauftragter mal schnell, entweder die gesamte Prüfung nicht anzuerkennen, was ich allein schon wegen der Kinder nicht mache, aber zumindest macht der Prüfer dann mal ne Pause.
- 1) Welche Voraussetzungen, bzw. Kompetenzen muss ein potentieller Prüfer mitbringen, um Prüfer zu werden, bzw. Prüfer zu sein?
2) Welche Art der Verstöße gegen die Grundsatzordnung kann ein Prüfer begehen und warum begeht er sie möglicherweise?
3) Durch welche Maßnahmen leistet der Prüfer gewähr, dass alles ordnungsgemäß abläuft, ja wie?
4) Der Prüfungsbeauftragte verhängt Sanktionen (Erziehungsmaßnahmen) gegen Delinquenten, bzw. er entscheidet sich für eine angemessene Bestrafung. Sieht die Grundsatzordnung bestimmte Maßnahmen bei Nichteinhaltung und Verstößen gegen die Ordnung vor?
5) Durch welche Maßnahmen schützt sich der Prüfer erfolgreich gegen diese Sanktionen, wie sichert er sich im Vorfeld konkret ab?
6) Was stellt eine Prüfung aus Sicht der Eltern, Prüflingen (Üblinge) und Prüfer (Trainer, Übungsleiter, Lehrer...) dar und welchen Zweck erfüllt sie letztendlich?
Vielen Dank im voraus,
Gruß
Helge