Richtige Kyu-Prüfung

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
HBt.

Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von HBt. »

Sehr geehrtes Forum,
Judoka50 schriebt im Faden viewtopic.php?f=23&t=5174 u.a. folgendes:
judoka50 hat geschrieben: (..)
ich kenne die Bestimmungen in eurem Verband nicht, habe auch keine Lust nachzulesen. Aber, wenn ich richtig verstanden habe, so zwischendurch permanent beim Training ist fraglich. In NRW haben wir eine Grundsatzordnung an die man sich auch als Prüfer zu halten hat und die bestimmte Kriterien für die Zulassung zur Prüfung voraussetzt. Und auf die ordnungsgemässe Einhaltung hat der Prüfer zu achten. Tut er das nicht, ist er halt nicht für diesen Job geeignet. Da entscheidet man sich dann als Prüfungsbeauftragter mal schnell, entweder die gesamte Prüfung nicht anzuerkennen, was ich allein schon wegen der Kinder nicht mache, aber zumindest macht der Prüfer dann mal ne Pause.
hierzu stellt sich mir eine bestimmte Menge an Fragen.
  • 1) Welche Voraussetzungen, bzw. Kompetenzen muss ein potentieller Prüfer mitbringen, um Prüfer zu werden, bzw. Prüfer zu sein?

    2) Welche Art der Verstöße gegen die Grundsatzordnung kann ein Prüfer begehen und warum begeht er sie möglicherweise?

    3) Durch welche Maßnahmen leistet der Prüfer gewähr, dass alles ordnungsgemäß abläuft, ja wie?

    4) Der Prüfungsbeauftragte verhängt Sanktionen (Erziehungsmaßnahmen) gegen Delinquenten, bzw. er entscheidet sich für eine angemessene Bestrafung. Sieht die Grundsatzordnung bestimmte Maßnahmen bei Nichteinhaltung und Verstößen gegen die Ordnung vor?

    5) Durch welche Maßnahmen schützt sich der Prüfer erfolgreich gegen diese Sanktionen, wie sichert er sich im Vorfeld konkret ab?

    6) Was stellt eine Prüfung aus Sicht der Eltern, Prüflingen (Üblinge) und Prüfer (Trainer, Übungsleiter, Lehrer...) dar und welchen Zweck erfüllt sie letztendlich?
Über sachdienliche Antworten freue ich mich sehr, und hoffe, sie sind für die Allgemeinheit der Judosportbetreibenden zukünftig hilfreich und wertvoll.

Vielen Dank im voraus,
Gruß
Helge
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judoka50
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von judoka50 »

Hi Helge - ne Menge Fragen....
Mir ist nicht so ganz klar, was Du für Antworten erwartest.
Viele Dinge müsstest Du, so Du auch Prüfer bist, Dir an sich selber beantworten können, bzw. als Prüfer bekannt sein

Für NRW kannst Du Dir bei Interesse einmal die Grundsatzordnung durchschauen - dort sind alle Antworten auf Deine Fragen.
Wie gesagt bezogen auf die Prüfer in NRW - wobei diese sich dem Grunde nach an die DJB Grundsatzordnung hält und nur durch die in kursiv geschriebenen Ausführungsbestimmungen ergänzt wurde.

http://nwdk.de/j15/uploads_hb7f2c/958_G ... -03-21.pdf
Viele Grüße
U d o
HBt.

Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von HBt. »

Lieber Udo,
zuerst einmal vielen Dank für das PDF-Dokument eurer 'Grundsatzordnung für das Prüfungswesen (..)', ich entnehme ihr bspw.:
Verlust der Lizenz
In begründeten Fällen kann der zuständige KDV eine Prüferlizenz für ungültig erklären (..)
Dieses Mittel scheint mir die einzige (und ziemlich drakonische Maßnahme) Sanktion gegen ein Fehlverhalten zu sein, die tatsächlich verankert ist. Temporärer Entzug scheint mir demnach ein eher willkürlicher Akt der Maßregelung zu sein und nicht erlaubt. Oben schriebst Du: "dann macht der Prüfer eben mal eine Pause" - sinngemäß. Damit würdest Du gegen eure Grundsatzordnung als KDV verstoßen und wärest wirklich nicht tragbar, konsequenterweise müsstest Du besagtem Unhold die Lizenz entziehen, richtig?
NWJV/NWDK Ausführungsbestimmungen:
(..) Die Vergabe von Kyu- und Dan-Graden erfolgt aufgrund von Prüfung, Verleihung oder Anerkennung. Die Prüfungen haben in einem zweckentsprechenden würdigem Rahmen stattzufinden.
Was ist ein zweckentsprechender würdevoller Rahmen, wie sieht er aus, was beinhaltet er alles um als würdevoll und zweckentsprechend anerkannt zu werden? Dieses wird leider nirgendwo näher spezifiziert, jeder Prüfer muss daher automatisch mit einem Verstoß gegen die Grundsatzordnung rechnen.

Verwirrte Grüße
Helge
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Fritz
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von Fritz »

Was ist ein zweckentsprechender würdevoller Rahmen, wie sieht er aus, was beinhaltet er alles um als würdevoll und zweckentsprechend anerkannt zu werden? Dieses wird leider nirgendwo näher spezifiziert, jeder Prüfer muss daher automatisch mit einem Verstoß gegen die Grundsatzordnung rechnen.
Haben sie uns damals bei der Prüferausbildung erzählt, geht los mit vernünftiger Kleidung der Prüfer, 'nen anständigen Tisch, ordentlich vorbereiteten Unterlagen,
ein paar "beruhigende" Worte zu Beginn und ein paar Worte zur Auswertung... Also so das erkennbar wird, daß es sich um eine Prüfung und nicht um
ein bissel Vorführen in der Ecke der Matte handelt und das auch Prüfer und Veranstaltung dies Sache halbwegs ernst nehmen....
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Gast

Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von Gast »

6) Was stellt eine Prüfung aus Sicht der Eltern, Prüflingen (Üblinge) und Prüfer (Trainer, Übungsleiter, Lehrer...) dar und welchen Zweck erfüllt sie letztendlich?
hi,

Antworten auf diese Frage würde mich auch echt interessieren. Hier noch zwei weitere Fragen, die mich in diesem Zusammenhang auch noch beschäftigen:

Welche Bedeutung soll das Bestehen einer Prüfungen von Rechts wegen haben, wenn - soweit mir bekannt ist - bislang noch von keinem einzigen Verein oder Verband in Deutschland kraft Satzung (!) verlangt wird, dass ein Judoka immer erst an (wie auch immer gearteten) Prüfungen teilnehmen müssen, bevor er z.B. mit einem schwarzen Gürtel am Training seines Vereines oder am Wettkampf eines Verbandes oder an einem Kampfrichter/Prüferlehrgang teilnehmen darf?

Kann es sein, dass Art und Umfang der Rechte, die Judokas kraft Satzung ihres Vereines haben, durch das Bestehen bzw. Nichtbestehen von Kyu oder Dan-Prüfungen eingeschränkt bzw. erweitert werden soll? Wenn ja, zu welchem Zweck und mit welchem Recht?

Freundliche Grüße an die Runde von Holger
HBt.

Der würdige, adäquate Rahmen

Beitrag von HBt. »

Fritz hat geschrieben: Haben sie uns damals bei der Prüferausbildung erzählt, geht los mit vernünftiger Kleidung der Prüfer, 'nen anständigen Tisch, ordentlich vorbereiteten Unterlagen,
ein paar "beruhigende" Worte zu Beginn und ein paar Worte zur Auswertung... Also so das erkennbar wird, daß es sich um eine Prüfung und nicht um
ein bissel Vorführen in der Ecke der Matte handelt und das auch Prüfer und Veranstaltung dies Sache halbwegs ernst nehmen....
Ich interpretiere 'Fritz Antwort' einmal so:
  • Ein Wunsch wird mündlich von den 'Ausbildern' an die zukünftigen 'Judoka mit Prüflizenz' weitergegeben. Dieser Wunsch spiegelt aber nur die Vorstellungswelt einiger weniger Obrigen* wider, die die Auffassung vertreten, es müsse immer so sein.
    Begriffe wie z.B. vernüftige Kleidung, ein anständiger Tisch, ordentlich vorbereitete Dokumente, sind sehr dehnbar. Solange sie nicht exemplarisch als Mindestanforderung schriftlich dokumentiert sind, sind sie nichts anderes als hohle Phrasen.
    Eine Selbstverständlichkeit, die in unserem Kulturkreis als Sitte, Anstand und Moral fest verwurzelt ist - leider weiß man nicht wirklich damit etwas anzufangen!
Offensichtlich muß man (Prüfer/Trainer/Vereinsvoritzender) selber wissen, wie man es will und den Rahmen für sich festlegen. Dieser Passus in der Präambel ist somit obsolet, er versteht sich von selbst und man kann gegen ihn nicht verstoßen, richtig?
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Fritz
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von Fritz »

@HBt. Ich würde es als freundliche Bitte, als Appell auffassen. Selbstverständlich sind die Begriffe dehnbar, aber letztendlich geben sie einen
Hinweis/Denkanstoß für die Richtung, in die es gehen soll. Ich halte nichts davon, irgendetwas bis ins letzte Detail festzuschreiben und dann sich zu wundern, wenn
die Realität mit einer kleine Abweichung, den ganzen Wisch ad absurdum führt. Irgendwann kommt dann so was wie die Regeln zu den Beingreifern raus...
Eine Selbstverständlichkeit, die in unserem Kulturkreis als Sitte, Anstand und Moral fest verwurzelt ist - leider weiß man nicht wirklich damit etwas anzufangen!
Sollte man meinen...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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judoka50
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von judoka50 »

Die Prüfungen haben in einem zweckentsprechenden würdigem Rahmen stattzufinden./quote]
Einfaches Beispiel - nicht während des normalen Trainings, wenn z.b. noch weigere Kinder ihr normales Training absolvieren.
Zudem freuen sich die Kinder, wenn die Eltern oder Oma und Opa zuschauen dürfen.
Verlust der Lizenz
In begründeten Fällen kann der zuständige KDV eine Prüferlizenz für ungültig erklären
Genau so wie der Prüfungsbeauftragte entscheidet, ab wann der Dan-Träger seine Prüfberechtigung erhält, entscheidet er dann auch halt, wann sie wieder ungültig ist.
Für den Erwerb reicht nicht einfach die Teilnahme an den Lehrgängen, sondern er muss auch gewisse Anforderungen erbringen, die im Rahmen der aktiven Teilnahme gefordert werden. Das geht über das gesamte Prüfungsprogramm, Kenntnis der Grundsatzordnung usw.
Zeigt er dann dass er diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, wobei dies im Einzelfall zu entscheiden wäre, wird die Lizenz wieder ungültig.
Ist also nicht ein Diplom auf Ewigkeit, denn das könnte u.U. von Nachteil für die zu Prüfenden usw. usw. sein.

Absichern kann man sich ganz einfach, indem man sich an die Ordnung hält, und vor allem sein Wissen auf den jährlichen Lehrgängen auf dem Laufenden hält, da dies durch Testfragen und Aufgabenstellungen auch laufend überprüft wird. Weiterhin spiegelt sich sein Einfühlungsvermögen, seine Kompetenz, sein Wissen usw. durch positive Rückmeldungen der Vereine wie auch durch den Eindruck, den der Prüfungsbeauftragte sich als Zuschauer bei einer Prüfung verschaffen kann.

Ansonsten habe ich leider immer noch Probleme, die Hintergründe Deiner Fragen, wie auch die Fragen selbst zu verstehen.
Sie sind sehr weit gefasst und lassen eine große Bandbreite an Antworten offen, die weitgehend durch die entsprechende Ordnung beantwortet sind.

Genau wie Du auf Antworten einige Zeilen schreibst, würde ich vorschlagen, dass Du anhand von Beispielen erläuterst,
wie Du die von Dir gestellten Fragen durch die Ordnung beantwortet siehst.
Insbesondere auch Beispiele wie eine Prüfung abzulaufen hat,
wie der Rahmen aussehen soll,
welche Anforderungen Du an einen Prüfer stellst, den Du bei Dir in den Verein einladen würdest,
welche Kompetenzen erwartest Du von ihm,
wie würdest Du die Gewähr geben, dass Du ein ordentlicher Prüfer bist, auf welchen Verlass ist .....
zu welchem Zweck hast Du Deine Prüfungen abgelegt und was haben sie Dir, nachdem sie nun länger zurück liegen gebracht.

Ansonsten meine ich, kann die Allgemeinheit recht gut etwas mit der Prüfungsordnung im Zusammenspiel mit der Grundsatzordnung anfangen.
Ich habe in den letzten Jahrzehnten keinerlei Rückfragen gehabt bzw. konnte evtl. Unklarheiten meist in einem kurzen Telefongespräch beantworten.
Zudem dienen die jährlichen Lehrgänge auch dem Erfahrungsaustausch und der Beseitigung evtl. Unklarheiten bei den neuen, bzw. jüngeren Prüfern.
Viele Grüße
U d o
HBt.

Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von HBt. »

Lieber Udo,
nur kurz...
judoka50 hat geschrieben:Einfaches Beispiel - nicht während des normalen Trainings, wenn z.B. noch weitere Kinder ihr normales Training absolvieren.
Zudem freuen sich die Kinder, wenn die Eltern oder Oma und Opa zuschauen dürfen.
Nein, auch während einer "normalen" Trainingseinheit kann man 'geschickt' ein Kind, oder auch zwei, oder drei Kinder, prüfen.
Genau wie Du auf Antworten einige Zeilen schreibst, würde ich vorschlagen, dass Du anhand von Beispielen erläuterst,
wie Du die von Dir gestellten Fragen durch die Ordnung beantwortet siehst.
Leider kann ich aus 'eurer Ordnung' keine Antworten zu meinen Fragen ableiten.
Insbesondere auch Beispiele wie eine Prüfung abzulaufen hat,
wie der Rahmen aussehen soll,
welche Anforderungen Du an einen Prüfer stellst, den Du bei Dir in den Verein einladen würdest,
welche Kompetenzen erwartest Du von ihm,
wie würdest Du die Gewähr geben, dass Du ein ordentlicher Prüfer bist, auf welchen Verlass ist .....
zu welchem Zweck hast Du Deine Prüfungen abgelegt und was haben sie Dir, nachdem sie nun länger zurück liegen gebracht.
Udo, das sind sehr gute Fragen:
  • 1. Werde ich doch nicht auf meine eigenen Fragen antworten ;).
    2. Stellt sich für unseren Verein die Frage nach einem geeigneten 'Prüfer' nicht, wir sind in der glücklichen Lage vier lizensierte, prüfungsberechtigte Danträger aus unseren eigenen Reihen benennen zu können.
    3. Meine Prüfungen habe ich als kleines Kind abgelegt, um mich 'stark, einfach besser zu fühlen'... später habe ich sie abgelegt um 'einfach bei den Großen mitspielen zu dürfen' :alright .
Gruß
Helge


Ergänzung:
judoka50 hat geschrieben:Ansonsten meine ich, kann die Allgemeinheit recht gut etwas mit der Prüfungsordnung im Zusammenspiel mit der Grundsatzordnung anfangen.
Ich habe in den letzten Jahrzehnten keinerlei Rückfragen gehabt bzw. konnte evtl. Unklarheiten meist in einem kurzen Telefongespräch beantworten.
Zudem dienen die jährlichen Lehrgänge auch dem Erfahrungsaustausch und der Beseitigung evtl. Unklarheiten bei den neuen, bzw. jüngeren Prüfern.
Grundsätzlich bin ich ja kein Befürworter von 'Dauerberufungen', aber wenn es in eurem Verwaltungsgebiet so gut klappt, dann kann man ruhig mehrere Jahrzehnte auf einem Posten kleben und gewissenhaft dem erteilten Auftrag nachkommen. Wie viele Jahre füllst Du jetzt schon das Amt des KDV aus? Diese Frage sei mir erlaubt.
pmhausen

Re: Der würdige, adäquate Rahmen

Beitrag von pmhausen »

Hallo, Helge,
HBt. hat geschrieben: Offensichtlich muß man (Prüfer/Trainer/Vereinsvoritzender) selber wissen, wie man es will und den Rahmen für sich festlegen. Dieser Passus in der Präambel ist somit obsolet, er versteht sich von selbst und man kann gegen ihn nicht verstoßen, richtig?
Ich zitiere mal §1 der Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das versteht sich in unserem Kulturkreis eigentlich von selbst und der Paragraph ist damit obsolet und man kann nicht gegen ihn verstoßen, richtig?

Grüße,
Patrick
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Fritz
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von Fritz »

Nein, auch während einer "normalen" Trainingseinheit kann man 'geschickt' ein Kind, oder auch zwei, oder drei Kinder, prüfen.
Gibt es nicht gerade für den Einstiegs-Kyu "sogar offiziell" die Möglichkeit, trainingsbegleitend zu prüfen?

Sicherlich kann man einen Übling "geschickt" während des Trainings nebenbei prüfen.
Die Frage ist, ob man das will und was man damit bezweckt...
Mir als Kind hatten die formalen Prüfungen dahingehend sehr genutzt, als daß ich dann bei _wichtigen_ Prüfungen
(mittlere Reife, Fahrschule, Abi und später im Studium) relativ entspannt mit Prüfungssituationen umgehen konnte...

Andererseits kann man Judoka mit einer gewissen Prüfungsscheuheit durchaus mal trainingsbegleitend "überlisten", wenn er
im Training geprüft wird, ohne es zu merken. O.ä.
Jupp hat auch irgendwo mal beschrieben, wie er Kyu-Prüfungen abnimmt, das war auch ein ganz interessanter Ansatz...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
katana
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von katana »

Fritz hat geschrieben:Mir als Kind haben die formalen Prüfungen dahingehend sehr genutzt, als daß ich dann bei den wichtigen Prüfungen
(mittlere Reife, Fahrschule, Abi und später im Studium) relativ entspannt mit Prüfungssituationen umgehen konnte...
Das ist aber nur der Fall, wenn ein positives Prüfungsklima vorherrscht.
Es kann auch genau das Gegenteil passieren.
Ich glaube sogar, daß es zudem eine sehr individuelle Sache der einzelnen Prüflinge ist,
wie die Situation empfunden wird.

KK
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von tutor! »

Mein Ausbildungslehrer sagte mir damals: "Wir sind keine Faktenvermittlungsbeamte sondern Pädagogen". Prägnanter kann man es eigentlich nicht formulieren, oder?
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von katana »

Ich finde es immer sehr schwierig, über Formalitäten von Verfahrensweisen zu fachsimpeln,
wenn die Ausgangsbasis sehr unterschiedlich ist.
Vielleicht sollten sich die Diskussionsteilnehmer hier einmal die Mühe machen, ihre Ansichten darzulegen,
wie z.Bsp.
- welcher Sinn und Zweck denn Graduierungen heutzutage innewohnt, bzw. soll?
- gibt es Grundideen, ..und wie wurden diese ursprünglich vollzogen?
- erfüllen Graduierungen nach heutiger Betrachtung diese Ideen noch, oder
- sind Graduierungen/Prüfungen nur noch Mittel zu langfristiger Vereins/Verbandspolitik geworden?
- repräsentieren Prüfungsinhalte überhaupt noch einen allgemeinen Kenntnisstand, oder sind sie
ausschließlich als "Zuchtprogramm" für den Leistungssport ausgelegt.

Welche Ansprüche erfüllt in unserer modernen Zeit die Gürtelprüfung?...oder soll sie erfüllen?
KK
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von judoka50 »

Aufgrund einer PN - obwohl ich diese im Rahmen einer Diskussion nicht förderlich finde:
Als Prüfungsbeauftragter bestätige ich den Einsatz der vorgeschlagenen Prüfer oder setze sie ein - damit habe ich schlicht und einfach die Möglichkeit von Sanktionen bei der Einteilung. Wobei bei groben Verstössen halt über die weitere Gültigkeit der Lizenz zu reden wäre. Da ist es dann auch egal, wenn der Verein über genügend Prüfer verfügt - geprüft wird erst nach dem OK des Prüfungsbeauftragten, da die Prüfung bei ihm angemeldet und von ihm genehmigt wird.

Selbstverständlich machen einige Vereine trainingsbegleitend Prüfungen (für die ersten Kyu-Grade) im Rahmen einer Erfolgskontrolle oder -liste. Aber auch da sollte am Ende der Maßnahme eine "Verleihung" im "besonderen" Rahmen stattfinden, denn das haben die Kinder sich verdient und so können sie ihren Eltern auch zeigen, was sie gelernt haben.
Die von Helge geschilderte Art und Weise der Prüfung praktizieren auch einige Vereine, indem sie die Kinder dann irgendwie auf eine der nächsten Listen setzten. Dies sieht die Grundsatzordnung allerdings nicht vor - bietet dazu die Möglichkeit der "trainingsbegleitenden" Prüfung oder wie man es immer nennen möchte, für die allerdings halt auch bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind.

Ich persönlich habe alle Versionen der Prüfung durchexerziert und feststellen müssen, dass Kinder lieber eine Prüfung machen, allerdings steht und fällt es vielfach mit dem "Wie" und dem Umgang der Prüfer mit den Kindern.
.
Und Helge - zu Deiner mehr als persönlichen Frage, wie lange man an Posten kleben bleiben sollte......
Ich gebe mein Amt als KDV jetzt ab, obwohl ich von allen Seiten bedrängt werde ist nicht zu tun. Ich bin freiwillig in den vorzeitigen Ruhestand gegangen, habe über Jahrzehnte als KDV und im Verein für andere Judo betrieben. Ich möchte nicht irgendwann als "großer Guru", der irgendwie zwar akzeptiert, dennoch aber belächelt wird, abtreten. Nein - ich möchte jetzt, "viele Dinge im Leben" freiwillig machen, dazu gehört auch Judo und nicht, weil es mein Amt ist und ich so wichtig bin.
Es ist albern, wenn ich Bundesligakämpfer, Stützpunkttrainer im besten Alter "unter mir" habe, denen ich zeigen soll, wie Judo geht, nur weil ich es schon so lange mache. Da gerät spätestens bei der Vorführung die Glaubwürdigkeit ins wanken.
Kurz und gut - ich ziehe mich nicht zurück, sondern unterstütze meine Nachfolger mit Rat und Tat - aber von jetzt an freiwillig. Jetzt kann ich auch mal für mich Judo machen..........
Sehr persönliche Antwort auf eine unpersönliche Frage - und bitte Helge ansonsten bei Problemen, bitte keine PN, sondern stehe einfach offen zu Deinen Fragen und gib auch Antworten .
Viele Grüße
U d o
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Fritz
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von Fritz »

katana hat geschrieben:Das ist aber nur der Fall, wenn ein positives Prüfungsklima vorherrscht.
Es kann auch genau das Gegenteil passieren.
Ich glaube sogar, daß es zudem eine sehr individuelle Sache der einzelnen Prüflinge ist,
wie die Situation empfunden wird.
Also bei uns war damals immer ein positives Prüfungsklima :-)
schließlich war man froh, daß endlich mal wieder ein Prüfung war...
- welcher Sinn und Zweck denn Graduierungen heutzutage innewohnt, bzw. soll?
Motivation für den Übling, Anhaltspunkt zum Ausbildungsstand für den ÜL, Ausdruck der "sozialen" Stellung
im Verein - die, welche fleißig sind und länger dabei sind, haben halt den dunkleren Gürtel als "Neulinge" und
Gelegenheits-Üblinge und dürfen durchaus denen mit den helleren Gürteln als Vorbilder dienen... ;-)
- gibt es Grundideen, ..und wie wurden diese ursprünglich vollzogen?
- erfüllen Graduierungen nach heutiger Betrachtung diese Ideen noch, oder
Verstehe die Fragen nicht, worauf willst Du hinaus?
- sind Graduierungen/Prüfungen nur noch Mittel zu langfristiger Vereins/Verbandspolitik geworden?
Keine Ahnung, bei uns im Verein machen wir keine Politik...
- repräsentieren Prüfungsinhalte überhaupt noch einen allgemeinen Kenntnisstand, oder sind sie
ausschließlich als "Zuchtprogramm" für den Leistungssport ausgelegt.
Prüfungsinhalte sind die Gelegenheit, am Leistungssport vorbei noch Inhalte zu vermitteln - so man denn will ;-)
Gegen den unterschwelligen Trend, die PO am "Leistungs-Sport" auszurichten, sollte man durchaus ankämpfen,
aber "glücklicherweise" machen die ständigen Änderungen an den Wettkampfregeln da die Argumentation schon leichter ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
HBt.

offtopic

Beitrag von HBt. »

judoka50 hat geschrieben:(..)Sehr persönliche Antwort auf eine unpersönliche Frage - und bitte Helge ansonsten bei Problemen, bitte keine PN, sondern stehe einfach offen zu Deinen Fragen und gib auch Antworten.
Lieber Udo, ich bin immer offen und ehrlich - dieser Faden soll zum Nachdenken anregen. Probleme, wenn es diese denn geben sollte, immer erst persönlich (per PN) - aber wir haben keine Probleme.
Danke für Deinen Beitrag, klingt doch gut.
HBt.

Ein wichtiger Fragenkomplex

Beitrag von HBt. »

katana hat geschrieben:- welcher Sinn und Zweck denn Graduierungen heutzutage innewohnt, bzw. soll?

- gibt es Grundideen, ..und wie wurden diese ursprünglich vollzogen?

- erfüllen Graduierungen nach heutiger Betrachtung diese Ideen noch, oder

- sind Graduierungen/Prüfungen nur noch Mittel zu langfristiger Vereins/Verbandspolitik geworden?

- repräsentieren Prüfungsinhalte überhaupt noch einen allgemeinen Kenntnisstand, (..)
Mit Sicherheit existierten diese Ideen, blicken wir doch einmal zurück... und stellen fest: Kano's Zeit != DJB Jetztzeit || Deutschland 1953 != Deutschland 2010. Heutzutage erfüllen die Bekannten Kyu-Stufen (von mir aus auch 'Graduierungen') aus damaliger Sicht (gestern) bestimmt weder die ursprünglichen Ideen, noch pädagogischen Zielen oder Belobigungen... Anerkennungen.
Graduierungen/Prüfungen können Mittel zur Steuerung von ... sein (positiv), ebenso könnten sie politischen Zielen dienen (negativ?). Werden sie turnusmäßig einfach nur ausgeschüttet ohne 'wirkliche Leistung, im Sinne von Ausbildungsziel erreicht', zwar mit entsprechendem Rahmen (ereignisloses, geplantes EVENT - Prüfung), dann muss man sie als politisch bezeichnen.
Gast (Holger) hat geschrieben:Welche Bedeutung soll das Bestehen einer Prüfungen von Rechts wegen haben, wenn - soweit mir bekannt ist - bislang noch von keinem einzigen Verein oder Verband in Deutschland kraft Satzung (!) verlangt wird, dass ein Judoka immer erst an (wie auch immer gearteten) Prüfungen teilnehmen müssen, bevor er z.B. mit einem schwarzen Gürtel am Training seines Vereines oder am Wettkampf eines Verbandes oder an einem Kampfrichter/Prüferlehrgang teilnehmen darf?

Kann es sein, dass Art und Umfang der Rechte, die Judokas kraft Satzung ihres Vereines haben, durch das Bestehen bzw. Nichtbestehen von Kyu oder Dan-Prüfungen eingeschränkt bzw. erweitert werden soll? Wenn ja, zu welchem Zweck und mit welchem Recht?
Holger's Fragen sollten wir nicht vergessen - ich denke noch darüber nach ;) .
tutor!
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Re: Ein wichtiger Fragenkomplex

Beitrag von tutor! »

HBt. hat geschrieben: Holger's Fragen sollten wir nicht vergessen - ich denke noch darüber nach ;) .
Vielleicht gibt Dir dieser Faden einige Anregungen: http://www.dasjudoforum.de/forum/viewto ... =23&t=5032
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Re: Richtige Kyu-Prüfung

Beitrag von judoka50 »

Nein, auch während einer "normalen" Trainingseinheit kann man 'geschickt' ein Kind, oder auch zwei, oder drei Kinder, prüfen.
Wenn ich dann daraufhin Deine Ideen über Sinn und Zweck usw. einer Prüfung lese.....
sehe ich irgendwie keine Notwendigkeit Kinder mal so zwischendurch zu prüfen.
Ist dies bei euch so möglich, denn die Grundsatzordnung des DJB gibt dafür ja keine Möglichkeit.
Oder sammelt ihr sie dann alle auf einer Liste, setzt ein Datum darunter und fertig.
Denn auch die trainingsbegleitende Maßnahme setzt ja eine stetige Kontrolle über einen längeren Zeitraum voraus, wobei dann der Prüfer auch noch lizenzierter ÜL sein muss. Viele Vereine, insbesondere kleinere können dies manchmal kaum bieten.

Warum macht ihr dann überhaupt Prüfungen und mit welchem gedanklichen Hintergrund oder Ziel, ich verstehe Deine Fragen so, dass Du darin keinen Sinn siehst - oder deute ich dies falsch.
Ich persönlich halte Prüfungen für die Kinder sehr wichtig, allein schon als Erfolgskontrolle und Bestätigung für ihren Fleiß....


Holger - könnte sich ja auch anmelden und mit ein paar Informationen über seine Person die Richtung signalisieren, wie er die Antwort erwartet.
Zuletzt geändert von judoka50 am 15.11.2010, 18:20, insgesamt 2-mal geändert.
Viele Grüße
U d o
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