Gürtelprüfung im neuen Verein
Gürtelprüfung im neuen Verein
Hallo,
ich habe ein etwas delikates Problem... Am Besten ist, dass ich einfach mal anfange zu erzählen, wie der Sachverhalt ist:
Ich bin Vater von 11-jährigen Zwillingsbuben, die beide auch Judo machen. Zuerst waren wir beim Verein A, wo es den beiden auch anfangs großen Spaß gemacht hat - mit der Zeit hat es ihnen aber immer weniger Spaß gemacht und wir haben uns nach einem Alternativverein umgesehen und diesen auch gefunden (Verein B). Seit März 2010 trainieren die Zwillinge also im neuen Verein, die Mitgliedschaft im alten läuft Ende des Jahres aus. Ich habe den Wechsel auch dem alten Verein bzw. dem Abteilungsleiter, der auch gleichzeitig Trainer der beiden war, angezeigt.
Jetzt sollen die Zwillinge im neuen Verein die Gürtelprüfung machen - der neue Trainer hat mir gesagt, ich solle dazu noch die Judopässe der beiden besorgen (die waren noch beim alten Verein).
Also ich dort angerufen und um die Pässe gebeten... Musste mir dann eine Standpauke anhören, dass wenn die Zwillinge die Prüfung in einem "fremden" (O-Ton) Verein machen wollten, müsse er das genehmigen und außerdem, der Austritt sei ja eh erst zum Jahresende möglich und solange laufen sie ja noch auf den Verein A ("Startrecht" oder so - kenne mich da nicht aus). Aber ausnahmsweise würde man mal ein Auge zudrücken und es mir genehmigen....
Kam mir vor wie ein dummer Schuljunge, der zurechtgewiesen wird, dabei bin ich 42 Jahre und Ingenieur...
Frage: Hatte der Abteilungsleiter recht? Es kam mir so vor, als würde mir ein Gnadenakt gewährt, für dessen Erteilung ich auch noch dankbar hätte sein sollen.... Dabei denke ich, dass meine Zwillinge ein Recht darauf haben, beim neuen Verein die Prüfung abzulegen und ich dieses Recht nur eingefordert habe...
ich habe ein etwas delikates Problem... Am Besten ist, dass ich einfach mal anfange zu erzählen, wie der Sachverhalt ist:
Ich bin Vater von 11-jährigen Zwillingsbuben, die beide auch Judo machen. Zuerst waren wir beim Verein A, wo es den beiden auch anfangs großen Spaß gemacht hat - mit der Zeit hat es ihnen aber immer weniger Spaß gemacht und wir haben uns nach einem Alternativverein umgesehen und diesen auch gefunden (Verein B). Seit März 2010 trainieren die Zwillinge also im neuen Verein, die Mitgliedschaft im alten läuft Ende des Jahres aus. Ich habe den Wechsel auch dem alten Verein bzw. dem Abteilungsleiter, der auch gleichzeitig Trainer der beiden war, angezeigt.
Jetzt sollen die Zwillinge im neuen Verein die Gürtelprüfung machen - der neue Trainer hat mir gesagt, ich solle dazu noch die Judopässe der beiden besorgen (die waren noch beim alten Verein).
Also ich dort angerufen und um die Pässe gebeten... Musste mir dann eine Standpauke anhören, dass wenn die Zwillinge die Prüfung in einem "fremden" (O-Ton) Verein machen wollten, müsse er das genehmigen und außerdem, der Austritt sei ja eh erst zum Jahresende möglich und solange laufen sie ja noch auf den Verein A ("Startrecht" oder so - kenne mich da nicht aus). Aber ausnahmsweise würde man mal ein Auge zudrücken und es mir genehmigen....
Kam mir vor wie ein dummer Schuljunge, der zurechtgewiesen wird, dabei bin ich 42 Jahre und Ingenieur...
Frage: Hatte der Abteilungsleiter recht? Es kam mir so vor, als würde mir ein Gnadenakt gewährt, für dessen Erteilung ich auch noch dankbar hätte sein sollen.... Dabei denke ich, dass meine Zwillinge ein Recht darauf haben, beim neuen Verein die Prüfung abzulegen und ich dieses Recht nur eingefordert habe...
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- Grün Gurt Träger
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Hallo Zwilling,
zu welchem Datum der Austritt aus dem Verein erfolgt ist eine Sache (die ja im Zusammenhang mit den Kosten auch ärgerlich sein kann), das Erlöschen der Startberechtigung (und damit die Eintragung im Pass) muß aber ausgestellt werden sobald ihr das dem Verein gegenüber erklärt.
Folgender Link beantwortet diese (unter Punkt 5) und ähnliche Fragen:
http://www.nwjv.de/index.php?mf=service/passfragen.htm
Dies sollte so wohl auch in anderen Landesverbänden gelten!
Grüße
zu welchem Datum der Austritt aus dem Verein erfolgt ist eine Sache (die ja im Zusammenhang mit den Kosten auch ärgerlich sein kann), das Erlöschen der Startberechtigung (und damit die Eintragung im Pass) muß aber ausgestellt werden sobald ihr das dem Verein gegenüber erklärt.
Folgender Link beantwortet diese (unter Punkt 5) und ähnliche Fragen:
http://www.nwjv.de/index.php?mf=service/passfragen.htm
Dies sollte so wohl auch in anderen Landesverbänden gelten!
Grüße
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Hallo dr.jones,
ich denke, Zwillings Frage war weniger auf die Startberechtigung bei Meisterschaften bzw. die Sperre bei Startrechtwechsel als auf die Möglichkeit, im Verein seiner Wahl (bei mehreren Mitgliedschaften) die Prüfung ablegen zu können, gerichtet.
In der Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen des Badischen JV heißt es unter 3.:
ich denke, Zwillings Frage war weniger auf die Startberechtigung bei Meisterschaften bzw. die Sperre bei Startrechtwechsel als auf die Möglichkeit, im Verein seiner Wahl (bei mehreren Mitgliedschaften) die Prüfung ablegen zu können, gerichtet.
Ich lese aus Deiner Quelle, dass das Startrecht keine Auswirkung auf Prüfungen hat. Die Frage bleibt also weiterhin offen...5. Darf der abgebende Verein bei einem Wechsel der Startberechtigung die Austragung verweigern?
Nein, darf er nicht! Es handelt sich nur um einen Wechsel der Startberechtigung. Da man zugleich in mehreren Vereinen Mitglied sein darf, aber nur für einen Verein im Einzelwettkampf startberechtigt sein kann, muss der abgebende Verein die Austragung bestätigen. Die Entscheidung über die Startberechtigung liegt immer beim Sportler bzw. bei den Erziehungsberechtigten
7. Gilt eine Sperre beim Wechsel der Startberechtigung auch für Prüfungen und Lehrgänge?
Nein, es handelt sich um eine reine Wettkampfsperre lt. Sportordnung bzw. Jugendsportordnung.
In der Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen des Badischen JV heißt es unter 3.:
Aber: Was ist der "eigene Verein", der bei dem das Startrecht eingetragen ist oder jeder Verein, bei dem ich Mitglied bin?Prüfungen außerhalb des eigenen Vereins oder außerhalb des Verbandes müssen vom Verein bzw. Verband genehmigt werden.
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- Grün Gurt Träger
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Ich hatte es so verstanden, daß die Zwillinge seit März 2010 in Verein B trainieren und zu diesem Zeitpunkt (oder - falls hierbei nicht eindeutig darauf hingewiesen wurde, daß man ab sofort für einen neuen Verein "starten" möchte - spätestens mit der konkreten Nachfrage zur Herausgabe der Pässe bei Verein A) das Startrecht von Verein A zu Verein B gewechselt ist und daß damit Verein B der "eigene Verein" ist. Prüfungen dürften somit (ohne Sperrzeit) in Verein B abgelegt werden.
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Anderes Beispiel: A ist im Verein V1 gemeldet und möchte die Prüfung zum 1. Kyu ablegen, findet aber im eigenen Verein keinen passenden Prüfungspartner. Er schaut sich in der näheren Umgebung um und findet im 10 km entfernten Verein V2 den idealen Prüfungspartner, B. Um dort mit ihm trainieren zu können, tritt A in den Verein V2 ein. Nun ergibt sich, dass in V2 eine Prüfung stattfindet. Muss A bei V1 um Erlaubnis fragen?
Ich glaube, das ist die Kernfrage von Zwilling: Darf ich mir den Verein, bei dem ich die Prüfung ablegen will frei unter den Vereinen, in dem ich Mitglied bin, frei wählen?
Ich glaube, das ist die Kernfrage von Zwilling: Darf ich mir den Verein, bei dem ich die Prüfung ablegen will frei unter den Vereinen, in dem ich Mitglied bin, frei wählen?
- judoka50
- 3. Dan Träger
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Ich kann Mitglied in mehreren Vereinen sein. Die für den Sportbetrieb gültige Mitgliedschaft weist der Pass aus.
Früher stand an gleicher Stelle:
Vereinswechsel -
Alter Verein ausgeschieden am:
Neuer Verein eingetreten am:
Startberechtigt für:
Heute ist nur noch die Startberechtigung eingetragen.
Insoweit gibt der Pass für Prüfungen keine andere Auskunft über die Mitgliedschaft als die Startberechtigung.
Diese kann jederzeit von einem Mitgliedsverein auf den anderen übertragen werden, (hat halt Auswirkungen auf das Startrecht).
Die Eintragung im Pass ist somit auch nicht an das tatsächliche Ende der Mitgliedschaft im alten Verein geknüpft.
Möchte ich aber eine Prüfung in einem anderen Verein als im Pass eingetragen, ablegen, benötige ich die schriftliche Zustimmung des im Pass eingetragenen Vereines und muss Mitglied im neuen Verein sein.
Liegt der Verein dann noch in einem anderen Kreis, benötigt man zusätzlich die Genehmigung des jeweiligen Prüfungsbeauftragten des Kreises, in welchen der Verein ansässig ist. (NRW)
Früher stand an gleicher Stelle:
Vereinswechsel -
Alter Verein ausgeschieden am:
Neuer Verein eingetreten am:
Startberechtigt für:
Heute ist nur noch die Startberechtigung eingetragen.
Insoweit gibt der Pass für Prüfungen keine andere Auskunft über die Mitgliedschaft als die Startberechtigung.
Diese kann jederzeit von einem Mitgliedsverein auf den anderen übertragen werden, (hat halt Auswirkungen auf das Startrecht).
Die Eintragung im Pass ist somit auch nicht an das tatsächliche Ende der Mitgliedschaft im alten Verein geknüpft.
Möchte ich aber eine Prüfung in einem anderen Verein als im Pass eingetragen, ablegen, benötige ich die schriftliche Zustimmung des im Pass eingetragenen Vereines und muss Mitglied im neuen Verein sein.
Liegt der Verein dann noch in einem anderen Kreis, benötigt man zusätzlich die Genehmigung des jeweiligen Prüfungsbeauftragten des Kreises, in welchen der Verein ansässig ist. (NRW)
Zuletzt geändert von judoka50 am 11.11.2010, 00:03, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
U d o
U d o
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Könnte problematisch sein, wenn es über Landesgrenzen hinweg geht. Dann muß in der Regel der Prüfungsreferent des Landes, wo der Paß registriertIch glaube, das ist die Kernfrage von Zwilling: Darf ich mir den Verein, bei dem ich die Prüfung ablegen will frei unter den Vereinen, in dem ich Mitglied bin, frei wählen?
ist und der entsprechende Verein einer Prüfung "anderswo" zustimmen. Aber innerhalb eines Landes sollte es normalerweise möglich sein, die Prüfung da abzulegen, wo es sich ergibt. Habe allerdings keine Ahnung, ob nicht die Landes-Prüfungsordnungen (also die Durchführungsbestimmungen) gelegentlich da eine Zustimmung
des "Paß-Vereins" verlangen.
Es wäre natürlich ein Zeichen von Loyalität, wenn man seinen Stamm-Verein in den entsprechenden Vorgang mit einbezieht (sprich sich ein Okay geben läßt), bzw.
eben auch genau dort seine Prüfungen ablegt.
Allerdings im vorliegenden Beispiel ist es ja genau das Problem, daß eigentlich ein Vereinswechsel ansteht...
Einen ähnlichen Fall hatten wir auch im Verein, eine Sportlerin ist von der Schule her ins Leistungszentrum gewechselt, hatte
allerdings zu diesem Zeitpunkt noch beteuert,
daß sie Mitglied in unserem Verein bleibt und hat dann dort ihre nächsten Kyu-Prüfungen abgelegt - selbstredend hatte sich die Beteuerung
dann über kurz oder lang als Unwahrheit herausgestellt.
@judoka50: Das mit der Zustimmung ist wie gesagt von Bundesland zu Bundesland verschieden. Abgesehen davon braucht man nicht mal Mitglied in einem
anderen Verein sein, gibt oft Prüfungen, die ein Verein ausrichtet, wo dann andere Vereine "mit aufspringen", da sie evt. keinen eigenen Prüfer haben...
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
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- 2. Dan Träger
- Beiträge: 574
- Registriert: 12.08.2004, 10:58
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- Verein: 1. SC Gröbenzell
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Nein, darf ich nicht.Kumamoto hat geschrieben:Ich glaube, das ist die Kernfrage von Zwilling: Darf ich mir den Verein, bei dem ich die Prüfung ablegen will frei unter den Vereinen, in dem ich Mitglied bin, frei wählen?
Es gilt immer der im Pass eingetragene Verein.
(EDIT: Da waren Udo und Fritz zwischenzeitlich schneller....)
Bei einem Vereinswechsel unter dem Jahr würde ich persönlich davon ausgehen, dass ab dem Zeitpunkt, zu dem der Pass "umgestempelt" ist, der neue Verein zuständig ist (auch wenn das Startrecht erst zum 1.1. des Folgejahres wechselt).
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Das ist für mich genau dieser Fall:Abgesehen davon braucht man nicht mal Mitglied in einem anderen Verein sein, gibt oft Prüfungen, die ein Verein ausrichtet, wo dann andere Vereine "mit aufspringen", da sie evt. keinen eigenen Prüfer haben...
Im o.g. Fall wird ja die "Prüfung außerhalb des eigenen Vereins" vom Verein geradezu initiiert, ich glaube aber problematisch wird es erst, wenn der andere Verein zur Konkurrenz wird bzw. so gesehen wird.Prüfungen außerhalb des eigenen Vereins oder außerhalb des Verbandes müssen vom Verein bzw. Verband genehmigt werden.
Und:
kann gelesen werdenPrüfungen außerhalb des eigenen Vereins oder außerhalb des Verbandes müssen vom Verein bzw. Verband genehmigt werden.
1. Bei Prüfungen außerhalb des eigenen Vereins oder außerhalb des Verbandes muss eine Genehmigung vom Verein bzw. Verband eingeholt werden.
oder
2. Prüfungen außerhalb des eigenen Vereins oder außerhalb des Verbandes muss der Verein bzw. Verband genehmigen (Pflicht zur Genehmigungserteilung).
- derLichtschalter
- 2. Dan Träger
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- Registriert: 09.08.2009, 00:15
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Ganz abgesehen von der Frage, was man in welchem Verein darf, hat man, wenn man die Pässe - egal, was man jetzt damit machen möchte, ob Prüfung oder Ummeldung etc. - vom Verein herausgegeben haben möchte, einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Verein, da der Pass laut Passordnung des DJB[1] Eigentum des Inhabers ist. Der Inhaber ist immer derjenige, der vorne im Pass eingetragen ist und natürlich niemals ein Verein. Und die Herausgabe von Eigentum kann man auch erklagen - möge es zu solchen Wegen niemals kommen müssen...
[1]: http://www.bjv-judo.de/Satzungen/Passordnung-DJB.pdf
[1]: http://www.bjv-judo.de/Satzungen/Passordnung-DJB.pdf
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Die Frage war ja, ob die Äußerungen des Abteilungsleiters stimmen.
1. Man sollte immer respektvoll miteinander reden, es sollte nicht so sein, dass sich einer beleidigt fühlt. Obwohl jeder natürlich solche Sachen unterschiedlich empfindet und sich in unklaren Situationen Emotionen leicht hoch schaukeln.
2. Die oben schon geschrieben, der Pass ist Eigentum des Judoka, der Verein kann die Herausgabe nicht verweigern.
3. Wenn ein Judoka in einem fremden Verein (nicht im Pass eingetragenen Verein) eine Prüfung machen will, braucht er die Zustimmung seines Heimatvereins. Der Heimatverein darf diese Zustimmung aber nur verweigern, wenn er gute Gründe dafür hat. Was mir da im Moment einfallen würde, dass der Trainer davon ausgehen muss, dass der Prüfling in der Vorbereitungszeit nicht trainiert hat, oder wenn ihm im Heimatverein die Prüfungsteilname auf Grund von schlechten Leistungen verweigert wurde und er nur darum zu einer anderen Prüfung will. Das sind aber alles wohl in diesem Fall nicht zutreffen.
Im Streitfall, denke ich, könnte vermutlich eine Genehmigung durch den Prüfungsbeauftragten des Verbandes die Zustimmung des Vereins ersetzen. Falls nötig könnte man da nachfragen.
Ich sehe das so:Zwilling hat geschrieben: Musste mir dann eine Standpauke anhören, dass wenn die Zwillinge die Prüfung in einem "fremden" (O-Ton) Verein machen wollten, müsse er das genehmigen und außerdem, der Austritt sei ja eh erst zum Jahresende möglich und solange laufen sie ja noch auf den Verein A ("Startrecht" oder so - kenne mich da nicht aus). Aber ausnahmsweise würde man mal ein Auge zudrücken und es mir genehmigen....
(...)
Frage: Hatte der Abteilungsleiter recht? Es kam mir so vor, als würde mir ein Gnadenakt gewährt, für dessen Erteilung ich auch noch dankbar hätte sein sollen.... Dabei denke ich, dass meine Zwillinge ein Recht darauf haben, beim neuen Verein die Prüfung abzulegen und ich dieses Recht nur eingefordert habe...
1. Man sollte immer respektvoll miteinander reden, es sollte nicht so sein, dass sich einer beleidigt fühlt. Obwohl jeder natürlich solche Sachen unterschiedlich empfindet und sich in unklaren Situationen Emotionen leicht hoch schaukeln.
2. Die oben schon geschrieben, der Pass ist Eigentum des Judoka, der Verein kann die Herausgabe nicht verweigern.
3. Wenn ein Judoka in einem fremden Verein (nicht im Pass eingetragenen Verein) eine Prüfung machen will, braucht er die Zustimmung seines Heimatvereins. Der Heimatverein darf diese Zustimmung aber nur verweigern, wenn er gute Gründe dafür hat. Was mir da im Moment einfallen würde, dass der Trainer davon ausgehen muss, dass der Prüfling in der Vorbereitungszeit nicht trainiert hat, oder wenn ihm im Heimatverein die Prüfungsteilname auf Grund von schlechten Leistungen verweigert wurde und er nur darum zu einer anderen Prüfung will. Das sind aber alles wohl in diesem Fall nicht zutreffen.
Im Streitfall, denke ich, könnte vermutlich eine Genehmigung durch den Prüfungsbeauftragten des Verbandes die Zustimmung des Vereins ersetzen. Falls nötig könnte man da nachfragen.
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Der Pass gehört der Inhaber. Es ist nicht dringend nötig, den Pass im Verein zu behalten.
Ich mache das auch bei jüngeren, jedoch nicht bei Erwachsenen.
Von daher MUSS der Trainer den Pass ausrücken, das andere regelt der "neue" Verein.
Ave
Delta
Ich mache das auch bei jüngeren, jedoch nicht bei Erwachsenen.
Von daher MUSS der Trainer den Pass ausrücken, das andere regelt der "neue" Verein.
Ave
Delta
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Ein ähnlicher Faden ist ja http://www.dasjudoforum.de/forum/viewto ... =23&t=3083
Ich denke, man muss aber "anderen/ fremden Verein" vom "eigenen Verein" abgrenzen.
"Anderer Verein" ist für mich z.B. ein befreundeter Verein, bei dem ich nicht Mitglied bin, trotzdem aber die Prüfung ablegen will.
"Eigener Verein" ist zuerstmal mein Heimatverein. Bin ich in zwei oder mehr Vereinen Mitglied, habe ich eben mehrere Heimatvereine. Das Startrecht, das im Judopass steht, bezieht sich meiner Ansicht nach nur darauf, unter welcher Fahne ich bei Meisterschaften oder Turnieren auflaufe.
Der Vereinsstempel im Judopass dokumentiert nur, dass man Mitglied eines Vereins im jeweiligen Landesverband ist, sagt aber noch nichts darüber aus, welcher mein Heimatverein ist. Nehmen wir an, jemand kämpft in einer Liga und hat deshalb sein Startrecht auf diesen Verein umgeschrieben, dann könnte er ja in seinem alten Verein, wo er vielleicht schon seit dem Kindergarten trainiert, keine Prüfung ablegen, ohne dass er beim Ligaverein um Erlaubnis bitten muss.
Ich denke, es kommt darauf an, welchen Verein, wenn mehrere Mitgliedschaften bestehen, der Prüfer als "eigenen Verein" bei der Prüfung sieht. Nur wenn keine Verbindung zum prüfungsausrichtenden Verein besteht bzw. der Prüfer Zweifel daran hat, kann er eine Einwilligung vom Prüfling fordern.
Ich denke, man muss aber "anderen/ fremden Verein" vom "eigenen Verein" abgrenzen.
"Anderer Verein" ist für mich z.B. ein befreundeter Verein, bei dem ich nicht Mitglied bin, trotzdem aber die Prüfung ablegen will.
"Eigener Verein" ist zuerstmal mein Heimatverein. Bin ich in zwei oder mehr Vereinen Mitglied, habe ich eben mehrere Heimatvereine. Das Startrecht, das im Judopass steht, bezieht sich meiner Ansicht nach nur darauf, unter welcher Fahne ich bei Meisterschaften oder Turnieren auflaufe.
Der Vereinsstempel im Judopass dokumentiert nur, dass man Mitglied eines Vereins im jeweiligen Landesverband ist, sagt aber noch nichts darüber aus, welcher mein Heimatverein ist. Nehmen wir an, jemand kämpft in einer Liga und hat deshalb sein Startrecht auf diesen Verein umgeschrieben, dann könnte er ja in seinem alten Verein, wo er vielleicht schon seit dem Kindergarten trainiert, keine Prüfung ablegen, ohne dass er beim Ligaverein um Erlaubnis bitten muss.
Ich denke, es kommt darauf an, welchen Verein, wenn mehrere Mitgliedschaften bestehen, der Prüfer als "eigenen Verein" bei der Prüfung sieht. Nur wenn keine Verbindung zum prüfungsausrichtenden Verein besteht bzw. der Prüfer Zweifel daran hat, kann er eine Einwilligung vom Prüfling fordern.
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Der Prüfer muss eine Einwilligung des Heimatvereins (Verein der im Pass steht) verlangen, wenn der Prüfling in einem anderen Verein an der Prüfung teilnehmen will.
Ansonsten ist es ein formaler Fehler und die gesamte Prüfung ist für alle Teilnehmer - formal gesehen - ungültig. Und der Prüfer riskiert den Entzug seiner Prüferlizenz.
Ansonsten ist es ein formaler Fehler und die gesamte Prüfung ist für alle Teilnehmer - formal gesehen - ungültig. Und der Prüfer riskiert den Entzug seiner Prüferlizenz.
Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Das ist, wie gesagt, wohl von LV zu LV verschieden.Uwe 23 hat geschrieben:Der Prüfer muss eine Einwilligung des Heimatvereins (Verein der im Pass steht) verlangen, wenn der Prüfling in einem anderen Verein an der Prüfung teilnehmen will.
In Berlin hab ich davon nichts lesen können, ein entsprechendes Beispiel wurde von mir auch erwähnt.
Und eine Definition von "Heimatverein" / "eigener Verein" als "Verein der im Paß steht", habe ich auch noch nicht gelesen...
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
- Hofi
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Hi!
Ich sehe es so wie Uwe. Für den Sportbetrieb (und dazu gehören Prüfungen) ist Heimatverein der im Pass eingetragene Verein. Weicht der vom Ausrichter der Prüfung ab, muss ein entsprechendes Einverständnis vorliegen (zumindest in Bayern, wird auch entsprechend auf der Liste vermerkt), wird durch die Prüfung eine Bezirksgrenze überschritten muss neben dem Verein auch der zuständige Prüfungsbeauftragte zustimmen.
Allerdings, und auch das wurde ja schon gesagt, auf Verlangen muss der Pass herausgegeben werden und auch ein Wechsel der Startberechtigung bzw. der Austritt bestätigt werden. Die neue Startberechtigung ist gültig ab dem Zeitpunkt, ab dem der Wechsel vom Landesverband abgestempelt wurde. Für Prüfungen gibt es da keine Sperrfrist, sprich im Extremfall vormittags zum LV und Pass umschreiben, nachmittags im Training die Prüfung ablegen.
Bis dann
Hofi
Ich sehe es so wie Uwe. Für den Sportbetrieb (und dazu gehören Prüfungen) ist Heimatverein der im Pass eingetragene Verein. Weicht der vom Ausrichter der Prüfung ab, muss ein entsprechendes Einverständnis vorliegen (zumindest in Bayern, wird auch entsprechend auf der Liste vermerkt), wird durch die Prüfung eine Bezirksgrenze überschritten muss neben dem Verein auch der zuständige Prüfungsbeauftragte zustimmen.
Allerdings, und auch das wurde ja schon gesagt, auf Verlangen muss der Pass herausgegeben werden und auch ein Wechsel der Startberechtigung bzw. der Austritt bestätigt werden. Die neue Startberechtigung ist gültig ab dem Zeitpunkt, ab dem der Wechsel vom Landesverband abgestempelt wurde. Für Prüfungen gibt es da keine Sperrfrist, sprich im Extremfall vormittags zum LV und Pass umschreiben, nachmittags im Training die Prüfung ablegen.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Irritiert
Tja Zwilling,Zwilling hat geschrieben:(..)Kam mir vor wie ein dummer Schuljunge, der zurechtgewiesen wird, dabei bin ich 42 Jahre und Ingenieur...
als 'Mann, der mit beiden Beinen im Leben steht (oder so?)', wirst Du diese 'Kleinkinderlappalie doch souverän lösen können, auch ohne die Hilfe dieser Plattform?
Ja mein Gott,
worüber wird hier geredet? Über 'kleine Kinder', die wahrscheinlich eh nicht beim 'Judosport' bleiben werden, die nie erfahren werden, was Judo ist,... Über Kinder, die bei mir*
trainieren, regelmäßig und mit Freude meine Übungsstunden besuchen, ... was soll es (?) - die prüfe ich auch, nämlich permanent beim Training. Also, dem 'gelborangen Gürtel' steht nichts im Weg (auch rechtzeitig vor Weihnachten...).(..)mit der Zeit hat es ihnen aber immer weniger Spaß gemacht und wir haben uns nach einem Alternativverein umgesehen und diesen auch gefunden (Verein B). Seit März 2010 trainieren die Zwillinge also im neuen Verein, die Mitgliedschaft im alten läuft Ende des Jahres aus. Ich habe den Wechsel auch dem alten Verein bzw. dem Abteilungsleiter, der auch gleichzeitig Trainer der beiden war, angezeigt.
Meine Lizenz verliere ich wegen derartigem Unsinn auch nicht . Mein Gott, wo lebe(n) ich (wir) .
*exemplarisch
- Hofi
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein
Hallo HBt.
Irgendwie bin ich gemäß Deiner Überschrift auch irritiert.
Zwilling hat ne einfache Frage gestellt, wie eine bestimmte Sache in den Ordnungen geregelt ist. Die wurde versucht zu beantworten, wobei es da wohl zwischen den Landesverbänden kleinere Unterschiede gibt.
Ich hab auch öfters "fremde" auf meinen Prüfungslisten und Gäste im Training, die dann bei mir die Prüfung machen, aber das ist dann immer mit dem Heimatverein abgestimmt. Wenn es das nicht ist, gibt es nunmal wo es die ordnungen vorsehen, eins auf den Deckel vom Prüfungsbeauftragten. Und womit? Mit Recht, denn es ist einfach auch in meinen Augen unhöflich, so etwas nicht abzuklären. Ich hab es noch nie erlebt, dass es in dem Punkt irgendwo böses Blut gibt. Bei einem Vereinswechsel schon eher, aber das liegt dann eher an der Art und Weise, wie der Wechsel begründet wird, als am Wechsel an sich.
Gruß
Hofi
Irgendwie bin ich gemäß Deiner Überschrift auch irritiert.
Zwilling hat ne einfache Frage gestellt, wie eine bestimmte Sache in den Ordnungen geregelt ist. Die wurde versucht zu beantworten, wobei es da wohl zwischen den Landesverbänden kleinere Unterschiede gibt.
Ich hab auch öfters "fremde" auf meinen Prüfungslisten und Gäste im Training, die dann bei mir die Prüfung machen, aber das ist dann immer mit dem Heimatverein abgestimmt. Wenn es das nicht ist, gibt es nunmal wo es die ordnungen vorsehen, eins auf den Deckel vom Prüfungsbeauftragten. Und womit? Mit Recht, denn es ist einfach auch in meinen Augen unhöflich, so etwas nicht abzuklären. Ich hab es noch nie erlebt, dass es in dem Punkt irgendwo böses Blut gibt. Bei einem Vereinswechsel schon eher, aber das liegt dann eher an der Art und Weise, wie der Wechsel begründet wird, als am Wechsel an sich.
Gruß
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Gänseblümchen pflücken?
Ja Hofi,(..) Aber ausnahmsweise würde man mal ein Auge zudrücken und es mir genehmigen....
die Frage wurde ja auch in Gänze beantwortet.
Und bei 'soviel Gnade' (siehe Zitat) hat Zwilling hoffentlich devot reagiert und Kotau praktiziert.
Weil ich hier eben keine der Parteien verstehe, bin ich irritiert.
Noch einmal,
die Frage bezog sich auf zwei 11jährige Athleten, die seit fast neun Monaten in einem neuen Verein trainieren .
thats all
Gruß,
Helge