Um diese Änderungen zu verstehen sollte man die Grundsatzordnung allerdings schon kennen.TOP 16.4 (Änderung der Ausführungsbestimmungen zur Grundsatzordnung für das Prüfungswesen
im DJB vom 4.11.2006, ergänzt durch NWJV/NWDK-Ausführungsbestimmungen vom 1.5.2006 in
der Fassung vom 15.3.2009 - Verzicht auf Benotungen bei Kyu-Prüfungen; Wiederholung von Kyu-
Prüfungen)
Dieser Antrag des Vorstands sieht unter Punkt 2.4 (Organisation und Durchführung von Prüfungen)
und dort zum Satz "Prüfungsfächer sind bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsfächern
ausreichend sind." der Prüfungsordnung in den Ausführungsbestimmungen folgenden neuen Absatz
für den Kyu-Bereich vor: "Prüfungen sind bestanden, wenn die Prüfungsleistungen von jedem
Prüfer in allen Prüfungsfächern als mindestens ausreichende Leistung beurteilt werden. Ein
Ausgleich findet nicht statt. Ist eine Prüfung nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt
werden."
Zum Satz "Nicht ausreichende Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach ..." der
Prüfungsordnung ist in den Ausführungsbestimmungen die Bemerkung zum Kyu-Bereich zu
streichen.
http://nwdk.de/j15/uploads_hb7f2c/958_G ... -03-15.pdf
Um das alles ein wenig zusammenzufassen, erläutere ich kurz.
Bisher wurden in NRW in die Prüfungsliste bei Kyu Prüfungen zu den einzelnen Prüfungsfächern die gezeigten Leistungen mit -; +; ++ usw. bewertet. Dies entfällt ab sofort. Der Prüfer kann daher die Fächer in der Liste nach erbrachter Leistung einfach abhaken. (Dies würde ich auch zur einfacheren Kontrolle, welche Fächer bereits absolviert und erfolgreich geprüft wurden, so praktizieren.) Ein Zusammenzählen von -/+ mit evtl. Ausgleichen in den einzelnen Fächern entfällt insoweit. Dies bedeutet – ein Ausgleich ist nicht mehr möglich. Ist ein Prüfer der Meinung, die Leistung reichen in einem Fach nicht aus (Ergebnis -), ist kein Ausgleich mehr durch eine bessere Leistung (Ergebnis ++) möglich. Die Prüfung muss insgesamt neu abgelegt werden. (Nicht wie bei DAN-Prüfungen nur das Fach, in welchem keine ausreichende Leistung gezeigt wurde.)
Persönliche Anmerkung von mir: Für mich war es bisher auch nicht einleuchtend, wieso man schlechte Leistungen im Boden mit besseren Leistungen in der Fallschule, oder andere Konstellationen für eine gute Ausbildung gelten lassen kann.
Sollten die Leistungen in einem Bereich noch nicht ausreichend sein, dann ist halt das Ziel für den nächsten Gürtel noch nicht erreicht und man sollte die Prüfung noch ein wenig verschieben…
Dies bedeutet für mich im Umkehrschluss – bei einer Kyu-Prüfung dürfte an sich niemand durchfallen.