@Jeremy_KWh:
Da Du in Deinem Profil als Bundesland Brandenburg angegeben hast, zitiere ich mal aus der
Prüfungsordnung des BJV:
Im Abschnitt 2.3.1 kann man u.a. nachlesen:
Zu Dan-Prüfungen werden Judoka zugelassen, die im Besitz des 1.Kyu-Grades sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und Wettkampferfolge vorweisen können. Erforderlich sind mindestens 12 Punkte, die in der Wettkampferfolgskarte (siehe 2.3.2.) nachzuweisen sind.
Weiter heißt es im Abschnitt 2.3.2:
Für jeden gewonnen Kampf bei offiziellen Turnieren und Meisterschaften des DJB und der Landesverbände gibt es einen Punkt. Dieser Erfolg ist in die Wettkampferfolgskarte einzutragen und von der Wettkampfleitung abzustempeln und zu unterschreiben. Diese Punkte können nur am Veranstaltungstag (nicht nachträglich!) eingetragen werden.