Pflichten des Vereins

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
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Nutella
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Pflichten des Vereins

Beitrag von Nutella »

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage zum Thema: Pflichten des Vereins. Insbesondere die Pflicht (oder Nicht-Pflicht) auf Auszahlung der Übungsleiterpauschale.

Ich bin seit 14 Jahren in meinem Verein Übungsleiter und hatte bislang keine Probleme bei meinen Abrechnungen. Nun war ich letztes Jahr für 4 Monate im Krankenhaus und in der Reha und seit dem ich wieder daheim bin, hat sich vieles erschwert. Meine Abrechnungen werden gekürzt (angeblich weil ich nach meiner Reha noch nicht ein so qualitatives Training anbieten kann wie zuvor) und die letzte Abrechnung ist mir bis dato nicht ausgezahlt worden.
Wir haben seit März einen neuen Kassenwart (das Schoßhündchen unseres neuen 1.Vorsitzenden) und seine erste Amtshandlung war es, eine eMail an alle zu schicken, in die darauf hingewiesen wurde, dass wir unsere Abrechnungen doch zukünftig zum Ende jedes Quartals einreichen sollen. Gesagt, getan! Habe meine Abrechnung am 25.06.08 abgeschickt, aber bislang kein Geld erhalten. Auf Nachfragen bekomme ich lediglich pampige Antworten und fiese Sprüche, weil ich nicht mehr für die Mannschaft kämpfe.

Meine Frage ist nun: Wann und in welcher Form muss / darf / soll der Verein Gelder auszahlen? Gibt es dazu Regelungen? Ich bin leider auf die Kohle angewiesen, weil ich ansonsten nur Bafög beziehe und mir mein Auto kaputt gegangen ist. Ohne die Übungsleiterkohle kann ich mein Auto nicht reparieren und kann somit nach den Ferien auch kein Kindertraining geben (was mein Verein wahrscheinlich wieder zu weiteren Sanktionen veranlassen wird).

Viele Grüße!

P.S. Um eventuellen "Mitleidsthreads" vorzubeugen: Ich werde zum Jahresende den Verein wechseln, den Stress tu ich mir nicht weiter an
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Hofi
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Re: Pflichten des Vereins

Beitrag von Hofi »

Hi!
Also bei mir ist es so, dass ich damals (1998 oder so) einen Übungsleiter-Vertrag unterschrieben hab, in dem der Stundensatz drinstand. Der ist dann erst 2001 erhöht und 2002 auf Euro umgestellt worden. Und nach diesem Satz kriege ich mein Geld, völlig problemslos, wenn ich die Abrechnungen rechtzeitig einreiche.
Würde jetzt also mal sagen, dass da ein zumindest mündlicher Dienstvertrag besteht mit der Basis ÜL-Pauschale als Vergütung. Da bei einem Dienstvertrag eine Leistung und kein Erfolg geschuldet ist, kann das was Dein Verein bringt in meinen Augen und nur auf den ersten Blick keine Begründung sein. Denn Du musst zunächst einmal soundsoviele Zeit-Einheiten ableisten, ob sehr gut, gut und ausreichend ist da kein Kriterium.
Für eine genauere Aussage, bräuchte man die entsprechenden Vereinbarungen, wenn es denn welche in Schriftform gibt.
Bis dann
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Ronin
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Re: Pflichten des Vereins

Beitrag von Ronin »

die Antwort ist nicht, was der Verein muss.
Die Frage ist, was steht in deinem Vetrag?
Nutella
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Re: Pflichten des Vereins

Beitrag von Nutella »

Bei uns gibt es keine Verträge. Der einzige Übungsleiter der mal einen Vertrag HATTE, war ein Student der auf 400€ Basis gearbeitet hat und ein FSJler.
Kann man aus der bisherigen Verfahrensweise, vielleicht so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht" ableiten?
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Re: Pflichten des Vereins

Beitrag von Hofi »

Hi!
Es gibt also keine schriftlichen Verträge, es letztlich eine Beweisfrage ist, was vereinbart ist.
Einen mündlichen Vertrag in der Form "A macht Training und erhält dafür von B ein Entgelt in Höhe der ÜL-Pauschale", scheint es mir schon zu geben. Und dann wäre eben entsprechend der Verein auch verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen solange Du Training hältst.
Bis dann
Hofi
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Re: Pflichten des Vereins

Beitrag von Bombastik »

Hallo Nutella,

wie wird die Situation von den anderen Vorstandsmitgliedern, die es ja sicher geben wird, bewertet? Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, über den Vorstand Druck beim Schatzmeister auszuüben. Darüber hinaus bedarf meines Erachtens nach, eine Änderung in Abrechnungsmodalitäten zu mindest einem Vorstandsbeschluss. Sollte auch der Vorstand die Auszahlung Deines Übungsleitergeldes verweigern, besteht auch noch die Möglichkeit an die Schiedsstelle des Landesverbandes heranzutreten. Allerdings wird dies ohne schriftliche Verträge auch wieder schwer sein, und es wird vor allem langwierig.
Aber eine Nachfrage bei einem Verantwortlichen schadet sicher nichts, und wird Deinen Verein vielleicht in den Fokus des Verbandes rücken!

Generell sollte jeder Verein eine Finanzordnung haben, in der unter anderem die Bezahlung der Trainer geregelt ist. Darüber hinaus sollte jeder Trainer auf einer Übungsleitervereinbarung (Vertrag) bestehen. Erhält der Verein Zuschüße aus der öffentlichen Hand, werden diese Formalitäten sicherlich zwingend sein.

Gruß,
Bombastik
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