Hallo liebe Judofreunde,
Ich habe da ma ein kleines Problem, und hoffe ihr könnt mir helfen!
Laut meines Prüfungsskript habe ich eine 1.Kyu-Prüfungsvorbereitungszeit von 6 Monaten.
(Multiplikatorenscript/Die Prüfungsordnung des Deutschen Judo- Bundes für Kyu-Grad/DJB-Arbeitsgruppe: R.Pöhler (Ltg.), H.Daxbacher, K.Kessler, U.Klocke, R.Lippmann, R.Mieth, J.Schröder, F.J.Zeiser/Deutscher Judo-Bund Prüfungsordnung für Kyu-Grade „Materialien für Multiplikatoren“ , 30.11.2004 :
Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die Vorbereitungszeit mindestens 6 Monate )
Ich habe meine 6 Monate rum und wollte nun meine Prüfung machen, nun sagen alle zu mir:" Nein, das geht nicht, du musst 1 Jahr Vorbreitungszeit haben, das sagt der Bremer-Judo-Verband"
Ich bin jetzt leicht verwirrt und wollte deshalb mal fragen was nun richtig ist
[] 6 Moante?
[] 12 Monate?
Vorbereitungszeit 1. Kyu
- judoka50
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Hi - habe mir die Grundsatzordnung bei euch einmal angesehen und bin auch ein wenig verwundert....
Dort steht tatsächlich noch der "alte" Kram. Ich würde mal eine eMail an euren Landesverband und gleichzeitig an den DJB schicken und nachfragen, ob es richtig ist, dass man von der Grundsatzordnung des DJB abweicht.
Die Länder können zwar kleine Abweichungen, hin zum "erschweren" einbauen, aber dass es so weit geht ???
Dort steht tatsächlich noch der "alte" Kram. Ich würde mal eine eMail an euren Landesverband und gleichzeitig an den DJB schicken und nachfragen, ob es richtig ist, dass man von der Grundsatzordnung des DJB abweicht.
Die Länder können zwar kleine Abweichungen, hin zum "erschweren" einbauen, aber dass es so weit geht ???
Viele Grüße
U d o
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- MCS
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Der DJB gibt Mindeststandards vor. Die genauen Regularien sind der jeweiligen Landesprüfungsordnung zu entnehmen. Für Bremen gilt also:
http://www.bremer-judo-verband.de/pdf/BJV-Prfg_05.pdf
Dort steht, dass Du ein Jahr zum 1. Kyu warten musst (ist in Berlin übrigens auch die Mindestwartezeit.)
Gruß,
MCS
http://www.bremer-judo-verband.de/pdf/BJV-Prfg_05.pdf
Dort steht, dass Du ein Jahr zum 1. Kyu warten musst (ist in Berlin übrigens auch die Mindestwartezeit.)
Gruß,
MCS
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- Niedersachsenjudoka
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Hallo,
ganau der DJB legt mit seiner Grundsatzordnung nur einen Rahmen fest, wo sich die LVs bewegen können.
In Bremen ist es so, in Niedersachsen ist so...
Fest steht au jeden Fall: In Bremen beträgt die Vorbereitungszeit 12 Monate zu 1. KYU.
Verständlich?
Häää alte Kram?? Das musst du mir mal erläutern!!
Hier übrigens noch ein ähnlicher Faden zu diesem Thema: http://www.dasjudoforum.de/forum/viewtopic.php?t=1740
ganau der DJB legt mit seiner Grundsatzordnung nur einen Rahmen fest, wo sich die LVs bewegen können.
In Bremen ist es so, in Niedersachsen ist so...
Fest steht au jeden Fall: In Bremen beträgt die Vorbereitungszeit 12 Monate zu 1. KYU.
Wenn du du Grundsatzordnung richtig gelesen hast, können die LVs in einem gewissen Maße alles verändern, lediglich die Prüfungsinhalte sind überall gleich.judoka50 hat geschrieben:Hi - habe mir die Grundsatzordnung bei euch einmal angesehen und bin auch ein wenig verwundert....
Dort steht tatsächlich noch der "alte" Kram. Ich würde mal eine eMail an euren Landesverband und gleichzeitig an den DJB schicken und nachfragen, ob es richtig ist, dass man von der Grundsatzordnung des DJB abweicht.
Die Länder können zwar kleine Abweichungen, hin zum "erschweren" einbauen, aber dass es so weit geht ???
Verständlich?
Häää alte Kram?? Das musst du mir mal erläutern!!
Hier übrigens noch ein ähnlicher Faden zu diesem Thema: http://www.dasjudoforum.de/forum/viewtopic.php?t=1740
Zuletzt geändert von Niedersachsenjudoka am 25.07.2007, 09:11, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
niedersachsenjudoka
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
Manchmal hasst man den Menschen am stärksten, den man am meisten liebt, denn er ist der Einzige, der einem wirklich weh tun kann.
Christian Lipp
niedersachsenjudoka
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- Niedersachsenjudoka
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