Zumindest in Baden gibt es keine Kreisfachverbände, wohl aber ist der Landesverband in Kreisgruppen eingeteilt.
Die Kreisgruppen regeln die sportlichen Angelegenheiten des Kreises z.B.
Durchführung der Kreismeisterschaften
Durchführung der Alternativen Talentwettbewerbe
Ich habe schon von anderen LVs gehört, da werden auf Kreisebene auczh bestimmte Prüfungen durchgeführt, das wird dann ebenfalls in der Kreisgruppe geregelt.
Wenn der Kreisfachverband Veranstalter von Z.B. Lehrgängen ist, der Verein der Ausrichter dieser Lehrgänge ist, müssen die Einnahmen und
Ausgaben dann über den Kreisfachverband oder über den Verein laufen?
Das ist verschieden geregelt. Ausgaben (Essen, Medaillen, Hallenmietung) laufen grundsätzlich über den Ausrichter und der Veranstalter zahlt dann an den Ausrichter. Bei Meisterschaften ist es aber oftmals auch anders geregelt, Startgelder der Teilnehmer werden an den Ausrichter gezahlt und dieser muss dann dafür die Kampfrichter des Veranstalters entlohnen.
Der Verein bekommt die Einnahmen von den Teilnehmern, bezahlt die Aufwendungen, wie Trainer-ÜL Gelder, der verbleibende Überschuss ist dann also an den Kreisfachverband abzuführen.
Was ist aber, wenn der KFV nur aus einem Vorstandsmitglied besteht, dass heißt es gibt keinen Kassenwart, der die Vereinsgeschäfte führt, (ist also rechtlich nicht mehr handlungsfähig), bleiben dann die Einnahmen und Ausgaben im Verein? Dann können diese Lehrgänge doch eigentlich gar nicht über den KFV abgewickelt, oder?
das hängt von der Organisationsform des KFV ab. Um es mal theoretisch durchzuspielen:
Der Landesverband ist als e.V. Mitglied im LSB und hat alle Rechte und Pflichten eines e.V. Dazu zählt auch ein satzungsgemäßer Vorstand, der die Pflichten nach § 26 BGB wahrnimmt. Soll heißen der Vorstand steht zum Beispiel bei einer Überschuldung mit seinem Privatvermögen in der Haftung.
Die Untergliederungen des Landesverbandes können nun auf verschiedene Arten geregelt sein:
1. Sie können auch e.V. sein. Dann muß das aber aus dem Namen z.B. "KFV XY e.V." hervorgehen und der KFV muß im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes verzeichnet sein. Dann gilt eine Satzung, in der die Vorstandsposten festgelegt sind und der Vorstand ist wiederum nach §26 BGB haftbar. Kann der Verein aus welchen Gründen auch immer keinen satzungsgemäßen Vorstand mehr stellen, muß eine Fremdverwaltung beim Amtsgericht beantragt werden bis sich der Verein entweder auflöst oder einen neuen satzungsgemäßen Vorstand wählt.
2. Die Untergliederungen können als nicht eigenständige Vereine, sondern als ausführende Organe des Landesverbandes, an die der Landesverband bestimmte Aufgaben delegiert, gebildet werden. Hier kann durchaus ein vereinsähnlicher Vorstand durch die Mitglieder des KFV gewählt werden. Letztendlich verantwortlich sind diese Vorständler aber nur gegenüber dem Landesvorstand. Wenn kein Vorstand gewählt wird, kann der Landesverband auch eine oder mehrere Personen mit den Aufgaben beauftragen. In dieser Form wäre auch ein Einpersonenvorstand rechtens, da er über Aufwendungen und Ausgaben dem Landesvorstand rechenschaft schuldig ist. Er kann dies natürlich auch gegenüber den Mitgliedern des KFV tun, ist dazu aber nur verpflichtet, wenn der KFV außer den vom Landesvorstand festgelegten Gebühren (z.B. Lehrgang auf Kreisebene X Euro, usw.) eigene nur im KFV zu verwendende Gebühren erhebt.
Langer Rede kurzer Sinn, im zweiten Fall kann ein Ein-Mann-Vorstand jederzeit mit sich selbst abrechnen. Ob das allerdings so gut ist sei mal dahingestellt. Ich würde versuchen den Vorstand ganz schnell um einen Stellvertreter und einen Kassenwart zu erweitern.
Mensch Mirco, schau in die Satzung und die Protokolle eures KFV oder sag uns welcher das ist, dann können wir es selber raussuchen und qualifiziert antworten!
ich habe feststellen können, dass unser Kreisfachverband nicht im Vereinsregister eingetragen ist, eine Satzung gibt es deshalb auch nicht.
Lt. Auskunft des Kreissportbundes ist der Kreisfachverband handlungsfähig, wenn mindestens drei Vereine dem Kreisfachverband angehören mit mindestens drei Vertretern dieser Vereine.
Wie können dann Lehrgänge über den Kreisfachverband abgewickelt werden, wenn dieser gar nicht handlungsfähig ist, da dem KFV nur ein Judo-Verein angehört?
Und ob der KFV handlungsfähig ist, interessert dich doch gar nicht.
Du musst Einnahmen auf ein Konto überweisen das dem KFV gehört, die Kto Nummer sagt dir der Vorsitzende, der ja schenbar auch Kassierer ist.
Und wenns dir komisch vorkommt, lass den Lehrgang halt sein.
Es kommen eh nur Leute aus dem einen Mitgliedsverein. Also lass es gleich darüber laufen.
es geht darum, dass die Einnahmen aus den Lehrgängen(mehrere im Jahr)an unseren Verein (gemeinnützig) vorbeigehen, d.h. der 1. Vorsitzende steckt es in seine Tasche. Da es sich hier nicht um ein paar Euro dreht, muss ich als Kassenwart der Sache auf den Grund gehen.
Er gibt als Grund an, dass die Lehrgänge KFV Sache sei, und er vom KFV befugt wurde, die Lehrgänge selber abzuwickeln. Unser Verein ist Ausrichter der Lehrgänge. Wir schreiben die Lehrgänge aus und führen sie in unseren Hallen durch.
Nun haben wir aber herausgefunden, dass seit zwei Jahren dieser KFV nur noch aus dem 1. Vorsitzenden, nämlich unseren 1. Vorsitzenden besteht. Und das lt. KSB ein KFV nur handlungsfähig ist, wenn mindestens drei Vertreter von drei Vereine im Vorstand sind. Unsere Kreiseinzelmeisterschaften finden auch seit zwei Jahren nicht mehr in unserem Kreis statt, sondern in unserem Bezirk.
Da mir die Aufgaben des KFV nicht klar waren, habe ich mich an diese Forum gewendet, in der Hoffnung, dass mir da jemand weiterhelfen kann.
ich habe mit Interesse Deinen Beitrag verfolgt und wundere mich doch sehr, dass Dir bisher keiner richtig weiterhelfen konnte. Schade eigentlich, da doch der Eine oder Andere, der im Verein tätig ist, die Abläufe kennen müsste.
Wenn der Kreisfachverband nicht mehr handlungsfähig ist, in der Tat ist das der Fall, wenn der KFV nur einem 1. Vorsitzenden besteht), dann wäre der nächste Verband, nämlich der Bezirksfachverband zuständig, worüber dieser Lehrgang hätte laufen müssen.
Also, kurz um: Dein Verdacht scheint sich schon zu bestätigen, dass Euer 1. Vorsitzender die Einnahmen unberechtigt kassiert.