Weil U11 und U14 Landesverbands-Sache sind.Niedersachsenjudoka hat geschrieben:Warum beschließt der DJB dies nicht für alle Landesverbände?
Mindestgraduierung zur Startberechtigung
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- 2. Dan Träger
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Re: Mindestgraduierung zur Startberechtigung
- Niedersachsenjudoka
- 3. Dan Träger
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Re: Mindestgraduierung zur Startberechtigung
Was auf der Verbandsbeiratssitzung im NJV beschlossen wurde ist jetzt offziell, hatte ich ja auch schon irgendwo angekündigt:
http://www.njv.de
http://www.njv.de
Im Altersbereich der Jugend U11 haben in den Regelungen der Teilnahmeberechtigung seit Beginn 2008 zwei Änderungen Gültigkeit. Sie gelten sowohl für Einzel- als auch für Mannschaftswettkämpfe die ausschließlich auf Kreisebene durchgeführt werden.
Die erste Änderung betrifft die Mindestgraduierung. Hier genügt bei Turnieren und Meisterschaften der weiß-gelbe Gürtel, der 8. Kyu. Für die übrigen Altersklassen oder Veranstaltungen die auf nachfolgenden Ebenen (ab Bezirk) ausgeschrieben sind, ist weiterhin der gelbe Gürtel vorgeschrieben.
Neu ist ebenfalls, dass bei Turnieren Mädchen an den Wettkämpfen der Jungen teilnehmen können. Allerdings muss dieses schon konkret in der Ausschreibung mit angegeben werden. Eine Regelung „je nach Beteiligung“ ist nicht möglich.
Gruß
niedersachsenjudoka
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
Manchmal hasst man den Menschen am stärksten, den man am meisten liebt, denn er ist der Einzige, der einem wirklich weh tun kann.
Christian Lipp
niedersachsenjudoka
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