Für das Einstiegsalter zum 8.Kyu wäre es vielleicht auch sinnvoll kein Mindestalter anzugeben, sondern bspw. zu sagen, das Kind muss in der 1. Klasse sein.
Das ist sicherlich sinnvoll, nur dafür braucht es keine Regelung in der PO
So ist es, ich schließe mich Fritz voll an,
denn eine sinnentfremdete Regelung, durch eine andere sinnentfremdete Regelung zu ersetzen, macht es nicht besser.
Der Grundgedanke war doch, mit der Graduierung den Kenntnisstand zu kennzeichnen, damit z.B. auch der Trainer
sieht, wer.. was.. zu welcher Zeit beherrscht.
Wenn ich nun Kinder habe, die es beherrschen, aber die Graduierung nicht haben dürfen, ist es genau so unsinnig, wie wenn
Kinder die Graduierung haben, weil sie dürfen, aber es nicht können.
(das gleiche Problem gibts ja auch im altersbedingten Wettkampf mit den s.g. Früh- und Spätentwicklern)
Und auch die Geburtstagsmiserie ist da nicht anders, ...wenn du Ende Dez. geboren bist, kämpfst du immer ein Jahr
früher in der höheren Altersklasse, obwohl deine nur ein paar Tage jüngeren (Jan geb.) Klassenkameraden
noch ein Jahr länger U11..etc. kämpfen dürfen.
Wer Fähigkeiten an Alter oder Wartezeiten fest macht, verfügt nicht über die Fähigkeit eine vernünftige Regelung zu begründen.
Ein weitere Punkt ist die Trainingshäufigkeit.
Warum soll ein Kind, das ... sagen wir regelmäßig 3x die Woche trainiert, und seine Fähigkeiten erworben hat, warten müssen, während ein anderes Kind, das unregelmäßig 1x die Woche trainiert ... "ausreichend" graduiert werden darf, nur weil es das Alter hat ???
