Alleine hier (mein Fallbeispiel) wurde gegen jeden der Unterpunkte widersprochen, ohne daß ich eine Absicht unterstellen will. Doch führte sie auch bald zu einer ernsten Verletzung (mit Folgen) im Wettkampf.DOSB hat geschrieben: 5.
Das Interesse der Athletinnen und Athleten, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer sowie der Sportorganisationen. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Ich kann nur wiederholen, was ich schon häufiger gesagt/geschrieben habe. Dort, wo ich unmittelbaren Einblick habe - und das sind wesentliche Teile der Bundesspitze - wird von Trainerseite entsprechend verantwortlich mit den Sportlern umgegangen, selbstverständlich auch um der Menschen willen, aber auch aus der professionellen Sicht heraus, dass nur ein gesunder und glücklicher Mensch auf Dauer erfolgreich sein kann.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Darüber rede ich, nicht von der Bundesspitze oder der Spitze der Länder, sondern von den unteren Ligen, dem sogenannten Breitensport... den Vereinen...Das ist üblicherweise der schlimmste Bereich, denn dort paaren sich falscher Ehrgeiz und Inkompetenz....
Exakt.Das Problem derartiger Initiativen ist, dass man diejenigen erreicht, deretwegen es keiner besonderen Initiative bedarf, an diejenigen, die es nötig haben, jedoch nicht herankommt....
Ich für meinen Teil habe eine ziemlich offensichtliche und einfache Lösung gefunden, die ich konsequent weiter verfolgen werde.
Aber zurück zum Thema:
Eindeutig kriminell, oder etwa nicht?According to Kobayashi, the boy's teacher was furious and stood waiting for him at the gates of his junior high school in Yokohama. The teacher forced the boy into the gym and made him grapple one on one. The former All Japan judo champion choked the boy until he lost consciousness.
When the boy came to, the teacher choked him again until he went limp, and threw him to the floor with such force that he suffered severe internal bleeding in his brain, an injury known as an acute subdural hematoma.
Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Hbt. schrieb:
Vielleicht kannst Du ja mal kurz anreißen, worin Deiner Meinung nach das Fehlverhalten des Trainers bestand.
tutor! schrieb:
Hbt. schrieb:
Hbt. schrieb:
Ich für meinen Teil habe eine ziemlich offensichtliche und einfache Lösung gefunden, die ich konsequent weiter verfolgen werde.
Was ist denn das für eine Lösung?
undAuch in Hannover, das mir bekannte jüngste Fallbeispiel (aus dem Bereich des möchtegern-leistungsorientierten Breitensport) werde ich hier nicht näher erörtern, doch führte es zu einer völlig unnötigen Traumatisierung! Dem Trainer wars offensichtlich nicht bewußt, doch hätte er es erkennen müssen.
Kurze Frage meinerseits zum Verständnis: Handelte es sich dabei um eine Trainings- (Randori) oder eine Meisterschafts-/ Turnierverletzung (Shiai)?Alleine hier (mein Fallbeispiel) wurde gegen jeden der Unterpunkte widersprochen, ohne daß ich eine Absicht unterstellen will. Doch führte sie auch bald zu einer ernsten Verletzung (mit Folgen) im Wettkampf.
Vielleicht kannst Du ja mal kurz anreißen, worin Deiner Meinung nach das Fehlverhalten des Trainers bestand.
tutor! schrieb:
Also ich nenn sowas Körperverletzung...Verprügeln kommt schon mal vor und auch das, was viele (m.M.n. zurecht) als "übertriebene Härte" im Training bezeichnen würden.
Hbt. schrieb:
Es wurde ja - allerdings in einem anderen Zusammenhang - angedacht, ein polizeiliches Führungszeugnis für Trainer und Übungsleiter zu verlangen... aber sogar das erste Mal, dass sowas passiert ist ein Mal zuviel.Macht die Augen auf und redet nicht, handelt.
Hbt. schrieb:
Ich für meinen Teil habe eine ziemlich offensichtliche und einfache Lösung gefunden, die ich konsequent weiter verfolgen werde.
Was ist denn das für eine Lösung?
Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Wenn es sich so zugetragen hat, dann wäre es nach deutschem Recht irgendwo zwischen fahrlässiger Tötung und Totschlag. Wenn ich Anwalt wäre, würde ich auf letzteres plädieren, weil dem Täter mit seiner Erfahrung bewusst sein muss, dass so eine Behandlung tödliche Folgen haben kann und er diese nach meiner Interpretation billigend in Kauf genommen hat, vor allem, weil es keine Einzelaktion war. Der Gegenanwalt würde natürlich auf Körperverletzung plädieren....HBt. hat geschrieben:Eindeutig kriminell, oder etwa nicht?According to Kobayashi, the boy's teacher was furious and stood waiting for him at the gates of his junior high school in Yokohama. The teacher forced the boy into the gym and made him grapple one on one. The former All Japan judo champion choked the boy until he lost consciousness.
When the boy came to, the teacher choked him again until he went limp, and threw him to the floor with such force that he suffered severe internal bleeding in his brain, an injury known as an acute subdural hematoma.
Rechtlich - zur Info - wird eine Körperverletzung im Sport nicht als solche strafrechtlich behandelt, weil mit der Teilnahme am Sport eine Einwilligung in mögliche Verletzungen gegeben wird. In einem Fall von derartigem Exzess kann aber von einer Einwilligung keinerlei Rede mehr sein.
Hofi kann das aber sicher genauer erklären.
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Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Interessant zu dem Thema auch folgendes Urteil:
Ist zwar Zivilrecht (Schadenersatz, Schmerzensgeld), aber doch ganz interessant zu wissen...
Quelle: http://www.trainer-c.de/45ec8c5ff72c054 ... ildung.pdf3. Gerichtsurteil aus dem Judo und daraus folgende Grundsätze
Zitat aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln – Sportunfall beim Judotraining
„Das Fairness-Gebot verbietet es, bei Judokämpfen Techniken einzusetzen, die der Gegner mit
geringerem Ausbildungsstand nicht kennt und auch nicht beherrschen muß“.
Das OLG Köln (SpuRt 1995, 135) hatte dabei folgenden Fall zu entscheiden:
„Die Klägerin und der Beklagte führten einen freien Übungskampf aus, den so genannten
Randori. Der Beklagte hatte den ersten Meistergrad (Dan), die Klägerin war Trägerin des blauen
Gürtels, einem zwei Stufen niedrigeren Schülergurt.
Der Beklagte setzte dreimal den Wurf Kani Basami (Beinschere) an, ein damals erlaubter Wurf,
der erst zum Prüfungsstoff der zweiten Meisterstufe (2. Dan) gehört.
Hierbei wurde die Klägerin verletzt.
Der Beklagte wurde zu einer Haftungsquote von 50 Prozent verurteilt. Eine weitere Haftung
lehnte das Gericht ab, da der Klägerin ein hälftiges Mitverschulden anzurechnen sei. Sie habe,
obwohl ihr nach eigenen Angaben der Wurf Kani Basami nicht bekannt gewesen sei, dieser vom
Beklagten letztlich aber dreimal angesetzt worden sei, in keiner Weise protestiert oder um
Unterbrechung des Randori und Aufklärung gebeten. Darin liege ein Verschulden gegen die
eigenen Interessen.“
Ist zwar Zivilrecht (Schadenersatz, Schmerzensgeld), aber doch ganz interessant zu wissen...
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Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Hi!tutor! hat geschrieben: Rechtlich - zur Info - wird eine Körperverletzung im Sport nicht als solche strafrechtlich behandelt, weil mit der Teilnahme am Sport eine Einwilligung in mögliche Verletzungen gegeben wird. In einem Fall von derartigem Exzess kann aber von einer Einwilligung keinerlei Rede mehr sein.
Hofi kann das aber sicher genauer erklären.
Zu dem Thema kann man (und hat sicher schon jemand) Doktorarbeiten schreiben.
Damit etwas strafbar ist, muss es zunächst den strafrechtlichen Tatbestand erfüllen und darüber hinaus rechtswidrig und schuldhaft begangen sein.
Tatbestand heißt, zunächst muss mal eine objektive Verletzung vorliegen und diese muss entweder vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden sein.
Üblicherweise indiziert die Tatbestandsmäßigkeit auch die Rechtswidrigkeit.
Ein Boxkampf z.B. ist eine einzige Aneinanderreihung vorsätzlich begangener Verletzungen. Warum schreitet also nicht der Staatsanwalt ein. Weil in diesem Fall eine die Rechtswidrigkeit ausschließende Einwilligung der beiden Kontrahenten vorliegt, schließlich wissen sie, worauf sie sich einlassen und die üblichen Verletzungen übersteigen nach allgemeiner Auffassung nicht das einwilligungsfähige Maß, man kann z.B. nicht darin einwilligen, dass jemand einem das Bein zu Speisezwecken abtrennt, selbst wenn es medizinisch fachgerecht und ohne tödlichen Ausgang gemacht wird (sorry für das harte Beispiel). Andere begründen es damit, dass sozial adäquates Verhalten vorliegt und die Rechtswidrigkeit daher ausgeschlossen ist. Letztlich kommen hier beide Theorien zu dem Schluß, dass man sich beim Sport, insbesondere auch beim Kampfsport nicht strafbar macht, solange man sich an die Regeln hält. Die Einwilligungstheorie kommt evtl. an Grenzen bei Sachen wie Hooligan-Schlägereien, bei denen auch die "Teilnehmer" akzeptieren, dass es zu mittleren oder schweren Verletzungen (welche für sich genommen im einwilligungsfähigen Bereich liegen können) der eigenen Person kommen kann, die man aber definitiv nicht straffrei sehen will, hier ist sicher das sozial adäquate Verhalten einfacher.
Die große Frage ist jedoch immer, bis wohin reicht die Einwilligung bzw. was fällt noch unter sozial adäquates Verhalten, wenn Regeln verletzt werden oder ganz einfach, wie brutal muss ein Foul sein, damit es doch wieder zur strafbaren Körperverletzung wird. Denn allgemein anerkannt ist auch, dass gewisse, sportarttypische Regelverletzungen und darauf beruhende Körperverletzungen von der Einwilligung gedeckt sind.
Das hier beschriebene mehrfache Würgen als Bestrafung und anschließende Wegschleudern des bewusstlosen Opfers fällt definitiv nicht unter den Bereich, der als von der Einwilligung gedeckt anzusehen ist. Ich denke das kann man auch ohne strafrechtliche Kenntnisse erkennen. Auch wenn ich die japanischen Verhältnisse nicht im Details kenne, so dürfte die strafrechtliche Rechtslage hier ähnlich sein, da nach meiner Erinnerung (Studium ist ein bißchen her) das deutsche StGB und die StPO dort als Vorbild genommen wurden.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Bei Sport"unfällen" ist die Strafbarkeit bei vorsätzlichen, groben Regelverstößen in Verbindung mit einer schweren Verletzungsfolge bzw. der Absicht, eine solche Herbeizuführen, gegeben.
Allerdings ist häufig die Nachweisbarkeit schlecht, wenn keine Filmaufnahmen existieren.
Allerdings ist häufig die Nachweisbarkeit schlecht, wenn keine Filmaufnahmen existieren.
Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Und der zweite beschriebene Fall?The parents of Koji Murakawa, a 12-year-old junior high school student in Shiga Prefecture, allege their son died from a similar injury in July 2009.
Murakawa complained to his instructor he had asthma. He was told to wear an antidust mask and made to spar with the instructor. The teacher reportedly violently threw him to the ground, also leaving the boy with a subdural hematoma.
Tragic consequences: Koji Murakawa lies in a hospital where he was pronounced brain dead after he was injured during school judo practice in August 2009. COURTESY OF THE MURAKAWA FAMILY
Taken to a hospital, Murakawa was later pronounced brain dead. His body was covered with bruises, according to his parents.
"Subdural hematomas occur when the connection between the brain and the skull loosens and stretches the bridging vein," explained Dr. Masato Noji of the neurosurgery department at Ashigarakami Prefectural Hospital in Kanagawa Prefecture.
"The result is severe internal bleeding within the brain. Such injuries are extremely traumatic and usually fatal. As a ringside boxing doctor, I was extremely surprised to learn that these sorts of injuries come from judo practice in schools."
- Hofi
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Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Hi!
Hier wird es in meinen Augen schon schwieriger. Kurzes Beispiel: Wir waren die erste September-Woche im Trainingslager. Obwohl mich niemand bestrafungsmäßig auf den Boden geknallt hat, war mein rechter Oberschenkel und ebenso der Unterschenkel großflächig blau. Es war eigentlich in meinen Augen nichts dabei, was ungewöhnlich war (der Boden etwas härter als sonst, aber ok), Fallschule beherrsche ich nach über 20 Jahren eigentlich aus jeder Lage und dennoch war ich "covered with bruises".
Die hier entscheidende Frage dürfte sein, war das subdurale Hämatom eine ausschließliche Folge des harten Werfens oder aber lag hier eine, für den Trainer nicht erkennbare Vorerkrankung vor, die in Verbindung mit dem Werfen zu der Verletzung geführt hat? Hat der Trainer mit seinem Werfen es dem Schüler unmöglich gemacht im Rahmen seines Könnens sauber zu fallen? Hier ist mir die Beschreibung zu dünn, für eine klare Beurteilung.
@ Holger König: die Abgrenzung wird schwierig bei eben sogenannten "taktischen Fouls". Die sind in jedem Fall ein vorsätzlicher Regelverstoß, im Falle etwa einer Notbremse im Fußball kann man wohl auch von einem groben Regelverstoß sprechen und eine schwere Verletzung kann problemlos passieren. Aber letztlich sind auch das typische Regelverletzungen, die der Verletzte vorher als möglich kennt und so wohl von der Einwilligung umfasst. In dem Fall, wo der Regelverstoß in Verletzungsabsicht begangen wird, ist die Sache rechtlich dann natürlich unproblematisch.
Bis dann
Hofi
Hier wird es in meinen Augen schon schwieriger. Kurzes Beispiel: Wir waren die erste September-Woche im Trainingslager. Obwohl mich niemand bestrafungsmäßig auf den Boden geknallt hat, war mein rechter Oberschenkel und ebenso der Unterschenkel großflächig blau. Es war eigentlich in meinen Augen nichts dabei, was ungewöhnlich war (der Boden etwas härter als sonst, aber ok), Fallschule beherrsche ich nach über 20 Jahren eigentlich aus jeder Lage und dennoch war ich "covered with bruises".
Die hier entscheidende Frage dürfte sein, war das subdurale Hämatom eine ausschließliche Folge des harten Werfens oder aber lag hier eine, für den Trainer nicht erkennbare Vorerkrankung vor, die in Verbindung mit dem Werfen zu der Verletzung geführt hat? Hat der Trainer mit seinem Werfen es dem Schüler unmöglich gemacht im Rahmen seines Könnens sauber zu fallen? Hier ist mir die Beschreibung zu dünn, für eine klare Beurteilung.
@ Holger König: die Abgrenzung wird schwierig bei eben sogenannten "taktischen Fouls". Die sind in jedem Fall ein vorsätzlicher Regelverstoß, im Falle etwa einer Notbremse im Fußball kann man wohl auch von einem groben Regelverstoß sprechen und eine schwere Verletzung kann problemlos passieren. Aber letztlich sind auch das typische Regelverletzungen, die der Verletzte vorher als möglich kennt und so wohl von der Einwilligung umfasst. In dem Fall, wo der Regelverstoß in Verletzungsabsicht begangen wird, ist die Sache rechtlich dann natürlich unproblematisch.
Bis dann
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Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
@Hofi
Ich meinte eher Fälle, wie Zidane (hoffenlich richtig geschrieben), der im Endspiel auf eine Beleidigung mit einem Kopfstoß reagierte und dabei dem Gegenspieler die Nase brach bzw. dem Ohrenbiß von Mike Tyson (schon einige Jahre her), sowie Fouls ohne Ball (die offenbar als Rache für ein anderes Foul manchmal vorkommen).
Ich meinte eher Fälle, wie Zidane (hoffenlich richtig geschrieben), der im Endspiel auf eine Beleidigung mit einem Kopfstoß reagierte und dabei dem Gegenspieler die Nase brach bzw. dem Ohrenbiß von Mike Tyson (schon einige Jahre her), sowie Fouls ohne Ball (die offenbar als Rache für ein anderes Foul manchmal vorkommen).
Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Die Aktion mit Zidane musst du wohl verwechseln, ich weiß nicht, wie er ihm hierbei ->http://www.youtube.com/watch?v=7IE2JBaBSBk die Nase gebrochen hat, auch wenn die Italiener gerne Verletzungen vortäuschen . Ansonsten denke ich, deckt das weder den Bestand der Einwilligung zu diesen Handlungen ab, noch ist ein sozial adäquates Verhalten gegeben. Somit müsste dort eine rechtliche Handhabe gegeben sein.
Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Solange dabei keine dauerhafte und schwere Beeinträchtigung der Gesundheit (Querschnittslähmung oder ähnliches) eintritt, kommt man mit Körperverletzung wohl kaum durch. Generell geht der Hool davon aus, verprügelt zu werden. Man kann aber argumentieren, daß unabsehbare Folgen (Lähmung, Tod) eben unabsehbar und daher nicht, ähm, "einwilligungsfähig" sind. Wenn also kein Abschiedsbrief vorliegt, kann nicht unbedingt von einer Einwilligung zu lebensgefährlichen Verletzungen ausgegangen werden.Hofi hat geschrieben:Die Einwilligungstheorie kommt evtl. an Grenzen bei Sachen wie Hooligan-Schlägereien, bei denen auch die "Teilnehmer" akzeptieren, dass es zu mittleren oder schweren Verletzungen (welche für sich genommen im einwilligungsfähigen Bereich liegen können) der eigenen Person kommen kann, die man aber definitiv nicht straffrei sehen will, hier ist sicher das sozial adäquate Verhalten einfacher.
Aber die Hauptangriffslinie des StA gegen Hools (zumindestens in Deutschland) liegt nicht bei Körperverletzung sondern bei Landfriedensbruch. Wir haben in Deutschland Friedenspflicht. Wer sich ernsthaft oder scheinbar ernsthaft kloppen will, muß das auf privatem Grund mit Einwilligung des Grundbesitzers tun. Idealerweise mit Sichtschutz nach außen (sonst droht "Erregung öffentlichen Ärgernisses") und Anmeldung bei der Polizei (um Mißverständnisse auszuschließen.)
Für SV-Kurse in der Öffentlichkeit auch ganz wichtig: Die Vortäuschung einer Straftat ist selbst eine Straftat! Also immer schön polizeilich anmelden...
"To possess a high grade means nothing. Ever since martial arts were born, the grade of someone is what he can do in battle."
(Kacem Zoughari.)
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Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Hi!
Die Voraussetzung beim Landfriedensbruch ist aber, dass Gewalttätigkeiten gegen Menschen vorliegen oder Bedrohung von Menschen mit Gewalttätigkeiten. Auch wenn ich meinen StGB-Kommentar gerade nicht griffbereit habe, dürfte es rechtlich zumindest bedenklich sein, wenn es zwar eine Massenschlägerei ist, aber alle darin eingewilligt haben und damit diese Gewalttätigkeiten nicht rechtswidrig wären. Denn dann ginge hiervon eigentlich keine Gefahr für die öffentliche Ordnung aus.
Bis dann
Hofi
Die Voraussetzung beim Landfriedensbruch ist aber, dass Gewalttätigkeiten gegen Menschen vorliegen oder Bedrohung von Menschen mit Gewalttätigkeiten. Auch wenn ich meinen StGB-Kommentar gerade nicht griffbereit habe, dürfte es rechtlich zumindest bedenklich sein, wenn es zwar eine Massenschlägerei ist, aber alle darin eingewilligt haben und damit diese Gewalttätigkeiten nicht rechtswidrig wären. Denn dann ginge hiervon eigentlich keine Gefahr für die öffentliche Ordnung aus.
Bis dann
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Judo-Unfälle in Deutschland
Nachdem in einem anderen Faden das Thema wieder auftauchte und die von mir 2010 hier in diesem Faden verlinkte (englischsprachige) Homepage der Japan Judo Accident Victims Association (JJAVA) erneut zitiert wurde (vgl.: viewtopic.php?p=69360#p69360), möchte ich das Thema hier auch noch einmal aufgreifen - und noch einen neuen Aspekt hinzufügen:
Wie weiter oben geschrieben hatte der japanische Judo-Verband ja in den letzten Jahren diesem Thema relativ große Aufmerksamkeit gewidmet.
Vor allem im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Wiedereinführung von "Budo" (und damit in den meisten Fällen von "Judo") als offizieller Schulsportart an Mittelschulen wurden Möglichkeiten untersucht, den Judo-Unterricht sicherer zu machen - u.a. durch Verbesserung/Intensivierung der Lehrer-Aus- und -fortbildung, Entwicklung neuer Unterrichtsmethoden, Publikation neuer Lehrmaterialien, etc. etc.
In dem Zusammenhang hatte der japanische Judo-Verband (AJJF) einen Fragebogen an andere nationale Verbände geschickt mit dem Ziel, internationale Vergleichszahlen zu erhalten.
Wenn ich die anschließend in einer japanischen Fachzeitschrift erfolgte kurze Publikation zur Auswertung dieser Fragebögen richtig in Erinnerung habe, war von den "starken Judo-Nationen" Russland diejenige, die die meisten Todesfälle verzeichnet hatte. Andere europäische Nationen gaben durchweg unterschiedliche Zahlen an - auffallend war nur, dass der Deutsche Judo Bund demzufolge behauptete (als einziger Verband überhaupt!), in Deutschland hätte es im Untersuchungszeitraum keine (= Null) Todesfälle durch Judo gegeben.
Andererseits ist bekannt, dass in Deutschland die Zahl alleine der Todesfälle durch Herzversagen beim Sport auf jährlich ca. 900 geschätzt wird - hochgerechnet auf den 27-Jahres-Zeitraum (1983-2009), für den die JJAVA insgesamt (!) 108 Todesfälle (also nicht nur durch Herzversagen, sondern einschließlich anderer Ursachen!) im Bereich von Mittel- und Oberschulen angibt, wären dies fast 25.000 Tote in Deutschland. Eigentlich ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass darunter keine Judo-Sportler gewesen sein sollen (während selbst in Disziplinen ohne Körperkontakt zum Gegner, wie z.B. beim Tischtennis oder Kegeln, Todesfälle gemeldet werden).
Vielleicht ist aber auch in Deutschland - im Gegensatz zu Japan und anderen Ländern - viel zu lange einfach nur alles unter den Teppich gekehrt worden?
Denn erst im Frühjahr 2012 ist unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) eine datengeschützte Online-Datenbank eingeführt worden, die vom Institut für Sport- und Präventivmedizin Saarbrücken geführt wird und in der plötzliche Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang mit sportlicher Aktivität in Deutschland erfasst werden: http://www.uni-saarland.de/page/scd/register.html
Bis von dort allerdings belastbare Zahlen vorliegen, wird es sicherlich noch einige Jahre dauern.
Wie weiter oben geschrieben hatte der japanische Judo-Verband ja in den letzten Jahren diesem Thema relativ große Aufmerksamkeit gewidmet.
Vor allem im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Wiedereinführung von "Budo" (und damit in den meisten Fällen von "Judo") als offizieller Schulsportart an Mittelschulen wurden Möglichkeiten untersucht, den Judo-Unterricht sicherer zu machen - u.a. durch Verbesserung/Intensivierung der Lehrer-Aus- und -fortbildung, Entwicklung neuer Unterrichtsmethoden, Publikation neuer Lehrmaterialien, etc. etc.
In dem Zusammenhang hatte der japanische Judo-Verband (AJJF) einen Fragebogen an andere nationale Verbände geschickt mit dem Ziel, internationale Vergleichszahlen zu erhalten.
Wenn ich die anschließend in einer japanischen Fachzeitschrift erfolgte kurze Publikation zur Auswertung dieser Fragebögen richtig in Erinnerung habe, war von den "starken Judo-Nationen" Russland diejenige, die die meisten Todesfälle verzeichnet hatte. Andere europäische Nationen gaben durchweg unterschiedliche Zahlen an - auffallend war nur, dass der Deutsche Judo Bund demzufolge behauptete (als einziger Verband überhaupt!), in Deutschland hätte es im Untersuchungszeitraum keine (= Null) Todesfälle durch Judo gegeben.
Andererseits ist bekannt, dass in Deutschland die Zahl alleine der Todesfälle durch Herzversagen beim Sport auf jährlich ca. 900 geschätzt wird - hochgerechnet auf den 27-Jahres-Zeitraum (1983-2009), für den die JJAVA insgesamt (!) 108 Todesfälle (also nicht nur durch Herzversagen, sondern einschließlich anderer Ursachen!) im Bereich von Mittel- und Oberschulen angibt, wären dies fast 25.000 Tote in Deutschland. Eigentlich ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass darunter keine Judo-Sportler gewesen sein sollen (während selbst in Disziplinen ohne Körperkontakt zum Gegner, wie z.B. beim Tischtennis oder Kegeln, Todesfälle gemeldet werden).
Vielleicht ist aber auch in Deutschland - im Gegensatz zu Japan und anderen Ländern - viel zu lange einfach nur alles unter den Teppich gekehrt worden?
Denn erst im Frühjahr 2012 ist unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) eine datengeschützte Online-Datenbank eingeführt worden, die vom Institut für Sport- und Präventivmedizin Saarbrücken geführt wird und in der plötzliche Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang mit sportlicher Aktivität in Deutschland erfasst werden: http://www.uni-saarland.de/page/scd/register.html
Bis von dort allerdings belastbare Zahlen vorliegen, wird es sicherlich noch einige Jahre dauern.
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(Alte Internet-Weisheit, frei nach "Reaktivator")
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- 2. Dan Träger
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Formulierungsfrage
Man kann bzw. muß die Todesfälle in verschiedene Kategorien aufteilen:
Unfälle: nur gewaltsame Formen des Todes (Versicherungstechnisch können dabei auch Wegeunfälle bzw. Unfälle im Verein, die nicht durch Trainings-/Wettkampfteilnahme geschahen, z.B. beim Auf- und Abbau, Ausrutschen unter der Dusche hineingerechnet werden, obwohl kein explizit Sport(Art)-Risiko zum Unfall führte).
Todesfall durch den Sport: Die sportbezogene Belastung hat nachweislich zum Tod geführt (incl. Unfälle, wenn diese unmittlbar bei der Sportausübung geschahen)
Todesfall bei Sport: Der Tod wäre auch ohne Sportausübung zeitnah eingetreten (z.B. Vorerkrankung)
Gerade in der letzten Gruppe werden Todesfälle vor allem bei Sportarten, die von älteren bzw. vorerkrankten Freizeitsportlern (incl. ReHa-Sport) häufiger auftreten. So sind z.B. Herzinfarkte bei Tischtennis, Gymnastik usw. erklärbar.
Unfälle: nur gewaltsame Formen des Todes (Versicherungstechnisch können dabei auch Wegeunfälle bzw. Unfälle im Verein, die nicht durch Trainings-/Wettkampfteilnahme geschahen, z.B. beim Auf- und Abbau, Ausrutschen unter der Dusche hineingerechnet werden, obwohl kein explizit Sport(Art)-Risiko zum Unfall führte).
Todesfall durch den Sport: Die sportbezogene Belastung hat nachweislich zum Tod geführt (incl. Unfälle, wenn diese unmittlbar bei der Sportausübung geschahen)
Todesfall bei Sport: Der Tod wäre auch ohne Sportausübung zeitnah eingetreten (z.B. Vorerkrankung)
Gerade in der letzten Gruppe werden Todesfälle vor allem bei Sportarten, die von älteren bzw. vorerkrankten Freizeitsportlern (incl. ReHa-Sport) häufiger auftreten. So sind z.B. Herzinfarkte bei Tischtennis, Gymnastik usw. erklärbar.
- derLichtschalter
- 2. Dan Träger
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Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Man munkelt ja durchaus, dass Aikido (also auch Budo, damit der Themenbezug erhalten bleibt) in einer Unfallstatistik eines Landessportbunds hinter Schach eingestuft wurde - weil einer der Schachspieler auf dem Weg zum Turnier verstarb...Holger König hat geschrieben:Unfälle: nur gewaltsame Formen des Todes (Versicherungstechnisch können dabei auch Wegeunfälle bzw. Unfälle im Verein, die nicht durch Trainings-/Wettkampfteilnahme geschahen, z.B. beim Auf- und Abbau, Ausrutschen unter der Dusche hineingerechnet werden, obwohl kein explizit Sport(Art)-Risiko zum Unfall führte).
Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
@Reaktivator
Leider hat ja dein Thread keinerlei Reaktion bei deutschen Judoka bewirkt.
Du schreibst:
Was Todesfälle angeht ......
Es gibt einen feinen, ..... nein einen relevanten Unterschied !!
Todesfall durch Unfall, ..... oder Todesfall durch einen Trainer verursacht.
Wenn ein Judotrainer ein Kind oder einen Jugendlichen mit Hilfe von Judo tötet, ist das für mich Todschlag. (Ich hoffe mal, @hofi legt wieder nicht alles auf die Goldwaage, wobei juristisch ... aber lassen wir das mal)
Hinweis auf Deutschland, Russland oder andere Staaten......
betrachte ich als Ablenkung, Japan und hier insbesondere Kodokan ist wichtig.
Was wären meine Dane wert, ohne Anerkennung des Kodokan? Genauso viel wert wie ein Dan vom DDK ??? Erkenne ich den Kodokan an, muß ich auch einen Moralkodex von Kano anerkennen.
Falsch gedacht von mir?
piti
Sorry, habe ich nicht gelesen, ansonsten hätte ich auf deinen Thread hin gewiesen.[ ........ ] und die von mir 2010 hier in diesem Faden verlinkte (englischsprachige) Homepage der Japan Judo Accident Victims Association (JJAVA) erneut zitiert wurde ........[......]
Leider hat ja dein Thread keinerlei Reaktion bei deutschen Judoka bewirkt.
Du schreibst:
Da ich auch japanische Zeitungen, Blogs und Regierungsmitteilungen lese, bitte ich dich mal um einen Nachweis. Danke.Wie weiter oben geschrieben hatte der japanische Judo-Verband ja in den letzten Jahren diesem Thema relativ große Aufmerksamkeit gewidmet.
Was Todesfälle angeht ......
Es gibt einen feinen, ..... nein einen relevanten Unterschied !!
Todesfall durch Unfall, ..... oder Todesfall durch einen Trainer verursacht.
Wenn ein Judotrainer ein Kind oder einen Jugendlichen mit Hilfe von Judo tötet, ist das für mich Todschlag. (Ich hoffe mal, @hofi legt wieder nicht alles auf die Goldwaage, wobei juristisch ... aber lassen wir das mal)
Hinweis auf Deutschland, Russland oder andere Staaten......
betrachte ich als Ablenkung, Japan und hier insbesondere Kodokan ist wichtig.
Was wären meine Dane wert, ohne Anerkennung des Kodokan? Genauso viel wert wie ein Dan vom DDK ??? Erkenne ich den Kodokan an, muß ich auch einen Moralkodex von Kano anerkennen.
Falsch gedacht von mir?
piti
Judofunktionär fragt Judosportler:
Wer ist wir?
Wer ist wir?
- Hofi
- 3. Dan Träger
- Beiträge: 1914
- Registriert: 28.12.2006, 12:55
- Bundesland: Bayern
- Verein: TSV Unterhaching
- Kontaktdaten:
Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Hi!
Damit es Totschlag sein kann, braucht es mindestens die geringste Form des Vorsatzes, heißt derjenige muss den Tod zumindest billligend in Kauf genommen haben.
Und ich denke, für eine solche Diskussion ist es von herausragender Bedeutung, diese Abgrenzungen sauber vorzunehmen. Das hat dann nichts mit Goldwaage zu tun.
Andernfalls redet man einfach aneinander vorbei.
Bis dann
Hofi
Damit es Totschlag sein kann, braucht es mindestens die geringste Form des Vorsatzes, heißt derjenige muss den Tod zumindest billligend in Kauf genommen haben.
Und ich denke, für eine solche Diskussion ist es von herausragender Bedeutung, diese Abgrenzungen sauber vorzunehmen. Das hat dann nichts mit Goldwaage zu tun.
Andernfalls redet man einfach aneinander vorbei.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Re: Erschreckend: Judo-Unfälle in Japan
Ich habe die Dateien, die von der "Japan Judo Accicent Victims Association" (JJAVA) zur Verfügung gestellt wurden, mittlerweile gelesen.
Für mich sind zwei Aspekte bedeutsam, die im Judounterricht - auch in Deutschland - eine Rolle spielen können:
1. Didaktisch-methodische sowie pädagogische Fehler beim Unterrichten von Judotechniken (d.h. fachliches Fehlverhalten!).
2. Mentaler, seelischer und/oder körperlicher Missbrauch (durch Gewalt) als Bestrafung (aus Sicht der Lehrenden/Trainierenden) für unerwünschtes Verhalten (menschliches Fehlverhaten).
Zu erstem Bereich zählte ich einige der Dinge, die der Erziehungsminister Hirofumi Hirano benennt, wenn er bemerkt, dass "Lektionen (im Judo) nicht begonnen werden dürften, bevor die Vorbereitungen dazu abgeschlossen sind." Vorher waren genannt worden:
a) die Bedeutung des Fallens,
b) das Schützen des Kopfes und
c) wichtige Fertigkeiten (des Lehrers) im Unterrichten von Würfen.
Als Gründe für Todes- und Verletzungsfälle mit lang anhaltenden Kopfbeschwerden im Judo für das Jahr 2011 waren angegeben worden:
- zwei Studenten schlugen mit dem Kopf bei O-soto-gari auf den Boden (ohne zu verdeutlichen, ob durch den Trainer oder einen anderen Schüler geworfen)
- einer starb an Hitzschlag
- drei Junior/Senior-HighSchool-Studenten hatten lang andauernde Schäden nach Judo-Unfällen ("accidents").
Die Hinweise des japanischen Erziehungsministeriums auf notwendige Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen im Judounterricht erscheinen mir aus Sicht des DJB wirklich merkwürdig. Sollte es etwa keinerlei Ausbildung für Judotrainer an Schulen in Japan geben oder wird Judotraining in Schulen für Kinder (bis 14 Jahren) immer noch wie ein kleines Erwachsenentraining für die Studenten an den Universitäten durchgeführt?
Im Lehrplan des DJB (Kyuprogramm) sind einige der wichtigsten Punkte für Vorsichtsmaßnahmen im Judounterricht mit Kindern (also auch an Schulen) angesprochen:
1. Man lernt zuerst Fallen und dann Werfen
2. Werfen und Fallen lernen ist ein gemeinsamer Prozeß gegenseitiger Verantwortung, d.h. es wird die Fallübung gelernt, die man für den anschließend zu erlernenden Wurf benötigt.
3. O-soto-gari als Technik für Anfänger ist durch O-soto-otoshi abgelöst worden, weil Tori dabei sein Gleichgewicht besser bewahren und Uke leichter beim Fallen unterstützen kann.
4. Kuzure-kesa-gatame wird als erster Haltegriff unterrichtet, weil bei Kesa-gatame das Einklemmen des Kopfes von vielen Anfängern (d.h. auch von sehr vielen Schülerinnen und Schülern) als im Wortsinne "beklemmend" erlebt wird.
Diese Dinge werden selbstverständlich in der Übungsleiterausbildung des DJB im Zusammenhang mit der Anfängerausbildung thematisiert und unterrichtet.
Ob es eine vergleichbare Ausbildung im Kodokan oder der Alljapanischen Judo-Federation gibt, vermag ich nicht zu sagen.
Der eingangs genannte 2. Punkt betrifft jedoch den Aspekt "Missbrauch", unter dem jegliche körperliche, seelische, geistige aber auch sexuelle Gewalt zu verstehen ist, die von einem Lehrenden auf Lernende ausgeübt wird.
Darunter kann ein Tatbestand fallen, in dem ein Judotrainer einen Schüler mit O-soto-gari hart wirft, um diesen zu strafen, "aufzuwecken" oder anderswie disziplinär zu "behandeln". Fällt dabei das Kind oder der Schüler - z.B. wg. mangelnder falltechnischer Vorbereitung - auf den Hinterkopf, so ist dies - aus meiner Sicht - Missbrauch! Denn der Lehrende hat seine Stellung missbraucht, um bei dem ihm anvertrauten Lernenden Gewalt auszuüben.
Dies scheint in Japan an (einer?) Schule geschehen zu sein (ich drücke dies sehr vorsichtig aus, weil dies nicht ganz klar wird!).
Daher gibt es eine Aufforderung der JJAVA "die Kette der Missbrauchshandlungen zu durchbrechen"!
Die Kritik dieser Vereinigung richtet sich in diesem Zusammenhang gegen den Begriff "der körperlichen Züchtigung" (corporal punishment). Damit ist eine Bestrafung gemeint, bei "der Eltern oder Lehrer zu erzieherischen Zwecken Studenten oder Kinder durch körperliche Schmerzen unter ihre Kontrolle bringen". Durch diese körperlich schmerzhafte Behandlung sollen Kinder oder Studenten lernen, was sie falsch gemacht haben. Dieses Verständnis von "körperlicher Züchtigung" würde immer noch von vielen in Japan geteilt oder unterstützt. In diesem Zusammenhang wiest die JJAVA augenscheinlich auf ein gesamtgesellschaftliches Problem hin - was ich als Japan-Laie jedoch nicht beurteilen kann.
"Körperliche Züchtigung" im oben beschriebenen Sinne ist niemals eine erzieherische Maßnahme, sondern ganz einfach Gewalt, ein offenkundiger Akt des Missbrauchs!
Dies gilt nach meiner Auffassung nicht nur in Japan, sondern auch hier bei uns in Deutschland.
Auf diesem Hintergrund dieses Verständnisses von Missbrauch sind meiner Auffassung nach auch die Verfehlungen des japanischen Frauen-Nationaltrainers zu beurteilen, über den 15 japanische Wettkämpferinnen aus dem Nationalkader sich beim Nationalen Olympischen Kommittee (NOC) beschwert haben, nachdem ihren Klagen vom Management der Alljapanischen Judo Federation nicht berücksichtigt wurden ("the core of AJJF refused our complaine"). Die jungen Frauen schreiben abschließend: "Wir hoffen von Herzen, dass unser Statement dazu beitragen kann, ein zuverlässiges System zu entwickeln, indem Gewalt und Missbrauch offensichtlich verboten ist und die Athleten, die Weltspitze werden wollen sowie diejenigen, die die ihren Sport lieben und sich daran erfreuen in der Lage sein werden, ihre Sorgen und Nöte ohne Furcht auszudrücken."
Dies war offensichtlich bisher nicht der Fall!
Mich machen die gelesenen Artikel sehr betroffen, nicht nur wegen des Leids, das darin zu spüren ist.
Ich frage mich immer auch, ob wir (d.h. die Judolehrenden in Deutschland) genug dafür getan haben, genügend aufgeklärt und immer auch genügend hingeschaut haben, dass solche Klagen sich bei uns nicht entwickeln bzw. auch innerhalb eines Vereins, Verbands oder Team eine Chance haben, angemessen gehört zu werden.
Die Probleme in Japan müssen die japanischen Judoka lösen - wir können aus den Berichten nur lernen.
Für uns!
Jupp
Für mich sind zwei Aspekte bedeutsam, die im Judounterricht - auch in Deutschland - eine Rolle spielen können:
1. Didaktisch-methodische sowie pädagogische Fehler beim Unterrichten von Judotechniken (d.h. fachliches Fehlverhalten!).
2. Mentaler, seelischer und/oder körperlicher Missbrauch (durch Gewalt) als Bestrafung (aus Sicht der Lehrenden/Trainierenden) für unerwünschtes Verhalten (menschliches Fehlverhaten).
Zu erstem Bereich zählte ich einige der Dinge, die der Erziehungsminister Hirofumi Hirano benennt, wenn er bemerkt, dass "Lektionen (im Judo) nicht begonnen werden dürften, bevor die Vorbereitungen dazu abgeschlossen sind." Vorher waren genannt worden:
a) die Bedeutung des Fallens,
b) das Schützen des Kopfes und
c) wichtige Fertigkeiten (des Lehrers) im Unterrichten von Würfen.
Als Gründe für Todes- und Verletzungsfälle mit lang anhaltenden Kopfbeschwerden im Judo für das Jahr 2011 waren angegeben worden:
- zwei Studenten schlugen mit dem Kopf bei O-soto-gari auf den Boden (ohne zu verdeutlichen, ob durch den Trainer oder einen anderen Schüler geworfen)
- einer starb an Hitzschlag
- drei Junior/Senior-HighSchool-Studenten hatten lang andauernde Schäden nach Judo-Unfällen ("accidents").
Die Hinweise des japanischen Erziehungsministeriums auf notwendige Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen im Judounterricht erscheinen mir aus Sicht des DJB wirklich merkwürdig. Sollte es etwa keinerlei Ausbildung für Judotrainer an Schulen in Japan geben oder wird Judotraining in Schulen für Kinder (bis 14 Jahren) immer noch wie ein kleines Erwachsenentraining für die Studenten an den Universitäten durchgeführt?
Im Lehrplan des DJB (Kyuprogramm) sind einige der wichtigsten Punkte für Vorsichtsmaßnahmen im Judounterricht mit Kindern (also auch an Schulen) angesprochen:
1. Man lernt zuerst Fallen und dann Werfen
2. Werfen und Fallen lernen ist ein gemeinsamer Prozeß gegenseitiger Verantwortung, d.h. es wird die Fallübung gelernt, die man für den anschließend zu erlernenden Wurf benötigt.
3. O-soto-gari als Technik für Anfänger ist durch O-soto-otoshi abgelöst worden, weil Tori dabei sein Gleichgewicht besser bewahren und Uke leichter beim Fallen unterstützen kann.
4. Kuzure-kesa-gatame wird als erster Haltegriff unterrichtet, weil bei Kesa-gatame das Einklemmen des Kopfes von vielen Anfängern (d.h. auch von sehr vielen Schülerinnen und Schülern) als im Wortsinne "beklemmend" erlebt wird.
Diese Dinge werden selbstverständlich in der Übungsleiterausbildung des DJB im Zusammenhang mit der Anfängerausbildung thematisiert und unterrichtet.
Ob es eine vergleichbare Ausbildung im Kodokan oder der Alljapanischen Judo-Federation gibt, vermag ich nicht zu sagen.
Der eingangs genannte 2. Punkt betrifft jedoch den Aspekt "Missbrauch", unter dem jegliche körperliche, seelische, geistige aber auch sexuelle Gewalt zu verstehen ist, die von einem Lehrenden auf Lernende ausgeübt wird.
Darunter kann ein Tatbestand fallen, in dem ein Judotrainer einen Schüler mit O-soto-gari hart wirft, um diesen zu strafen, "aufzuwecken" oder anderswie disziplinär zu "behandeln". Fällt dabei das Kind oder der Schüler - z.B. wg. mangelnder falltechnischer Vorbereitung - auf den Hinterkopf, so ist dies - aus meiner Sicht - Missbrauch! Denn der Lehrende hat seine Stellung missbraucht, um bei dem ihm anvertrauten Lernenden Gewalt auszuüben.
Dies scheint in Japan an (einer?) Schule geschehen zu sein (ich drücke dies sehr vorsichtig aus, weil dies nicht ganz klar wird!).
Daher gibt es eine Aufforderung der JJAVA "die Kette der Missbrauchshandlungen zu durchbrechen"!
Die Kritik dieser Vereinigung richtet sich in diesem Zusammenhang gegen den Begriff "der körperlichen Züchtigung" (corporal punishment). Damit ist eine Bestrafung gemeint, bei "der Eltern oder Lehrer zu erzieherischen Zwecken Studenten oder Kinder durch körperliche Schmerzen unter ihre Kontrolle bringen". Durch diese körperlich schmerzhafte Behandlung sollen Kinder oder Studenten lernen, was sie falsch gemacht haben. Dieses Verständnis von "körperlicher Züchtigung" würde immer noch von vielen in Japan geteilt oder unterstützt. In diesem Zusammenhang wiest die JJAVA augenscheinlich auf ein gesamtgesellschaftliches Problem hin - was ich als Japan-Laie jedoch nicht beurteilen kann.
"Körperliche Züchtigung" im oben beschriebenen Sinne ist niemals eine erzieherische Maßnahme, sondern ganz einfach Gewalt, ein offenkundiger Akt des Missbrauchs!
Dies gilt nach meiner Auffassung nicht nur in Japan, sondern auch hier bei uns in Deutschland.
Auf diesem Hintergrund dieses Verständnisses von Missbrauch sind meiner Auffassung nach auch die Verfehlungen des japanischen Frauen-Nationaltrainers zu beurteilen, über den 15 japanische Wettkämpferinnen aus dem Nationalkader sich beim Nationalen Olympischen Kommittee (NOC) beschwert haben, nachdem ihren Klagen vom Management der Alljapanischen Judo Federation nicht berücksichtigt wurden ("the core of AJJF refused our complaine"). Die jungen Frauen schreiben abschließend: "Wir hoffen von Herzen, dass unser Statement dazu beitragen kann, ein zuverlässiges System zu entwickeln, indem Gewalt und Missbrauch offensichtlich verboten ist und die Athleten, die Weltspitze werden wollen sowie diejenigen, die die ihren Sport lieben und sich daran erfreuen in der Lage sein werden, ihre Sorgen und Nöte ohne Furcht auszudrücken."
Dies war offensichtlich bisher nicht der Fall!
Mich machen die gelesenen Artikel sehr betroffen, nicht nur wegen des Leids, das darin zu spüren ist.
Ich frage mich immer auch, ob wir (d.h. die Judolehrenden in Deutschland) genug dafür getan haben, genügend aufgeklärt und immer auch genügend hingeschaut haben, dass solche Klagen sich bei uns nicht entwickeln bzw. auch innerhalb eines Vereins, Verbands oder Team eine Chance haben, angemessen gehört zu werden.
Die Probleme in Japan müssen die japanischen Judoka lösen - wir können aus den Berichten nur lernen.
Für uns!
Jupp