Na wer wird denn immer gleich nur lokal beschränkt gültige Aussagen pauschalJudoka50 hat geschrieben:Nicht ohne Grund müssen die Prüfungen rechtzeitig mit genauer Zeitangabe pp. vorher angemeldet werden.
als allgemeingeltend voraussetzen?
In den beiden LVs, die ich kenne, werden Kyu-Prüfungen
nicht vorher angemeldet, in Berlin muß die Liste innerhalb von zehn Tagen nach der Prüfung
beim Beauftragten sein, in Brandenburg sind die aufgelaufenen
Prüfungslisten am Ende des Jahres zur Prüfer-Weiterbildung mitzubringen...
Es geht also auch entspannt...