Sanitäter auf Turnieren

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Ippon
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Beitrag von Ippon »

Trax hat geschrieben:
Ippon hat geschrieben:Ich kenn mich leider nicht besonders aus aus was welcher Sanitäter... kann und darf.
Vielleicht kann mal einer der sich da auskennt zusammenfassen, was welche Ausbildungsstufe bei den Sanis bedeutet. Was sie dann können bzw. dürfen.
Ich erinnere mich dunkel das irgendwo hier schon mal jemand eine List geschrieben hat, bzgl Ausbildungsstand von Sanitätern etc.
Moment ich such mal..

Genau hier ist das was du suchst. :D
Erst mal danke für den Link. Da weiß ich jetzt schon mal wie die Rangfolge ist.
Interessant währe dabei für mich dann noch, was diese verschiedenen Ausbildungsstufen bei einem Turnier dann praktisch bedeuten.
Welche Befähigungen / Berechtigungen haben höher Ausgebildete gegenüber anderen?
Z.B. wer darf einen Arm schienen; eine Infusion anlegen...
Die allermeisten Sachen darf, soweit ich weiß, nur ein Arzt; wie Medikamente geben, Einrenken...???
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Pokonder
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Beitrag von Pokonder »

Welche Befähigungen / Berechtigungen haben höher Ausgebildete gegenüber anderen?
Z.B. wer darf einen Arm schienen; eine Infusion anlegen...
Die allermeisten Sachen darf, soweit ich weiß, nur ein Arzt; wie Medikamente geben, Einrenken...???
Berechtigungen: Jeder der ne höhere Ausbildung hat als der andere, z. B. Rettungssanitäter zum Rettungshelfer, oder Rettungsassistent zu Rettungssanitäter, ist weisungsbefugt. Sprich der "Untergeordnete" hat das zu machen, was der Höhere sagt, auch wenn er anderer Meinung ist. Grund hierfür ist, dass derjenige, der in der Ausbildung höher steht, auch die Verantwortung dafür übernehmen muss. Alle Helfer, die z. B. für Sanitätsdienste eingeteilt sind oder im Rettungsdienst unterwegs sind, unterliegen der Schweigepflicht. Sogenannte "Laienhelfer", die z. B. mal nen Erste-Hilfe-Kurs für den Füherschein gemacht haben und durch Zufall am Unfallort sind und helfen, müssen die Schweigepflicht nicht einhalten.

Befähigungen: Medikamente geben etc. darf nur der Arzt eigenständig. Ein Rettungsassistent (RA) darf im Notfall (wenn wirklich jede Sekunde zählt) auch Venenverweilkanülen (für die Infusion) legen und intubieren (Beatmung durch einen Schlauch in die Lunge sichern z. B. bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand). Rettungssanitäter (RS) arbeiten überwiegend auf Anweisungen. Sie können Infusionen, Intubationen etc. vorbereiten und das Herz-Kreislauf-System incl. Atmung überwachen (z. B. mit EKG, Blutdruckmessgerät...). Ein Sanitätshelfer und auch ein "Helfer vor Ort/First Responder" sind freiwillige Helfer, die oft im Sanitätsdienst oder im Ehrenamt, nicht aber als Hauptberufliche ihren Dienst tun. Sie haben einen "erweiterten Erste-Hilfe-Kurs" absolviert und können dadurch RS, RA und Arzt in ihrer Arbeit, z. B. Infusionen vorbereiten, Überwachung des Herz-Kreislauf-Systems, Überwachung Atmung, Reichen von Verbandsmaterial... unterstützen. Alle anderen Helfer dürfen das anwenden, was sie in einem Erste-Hilfe-Kurs gelernt haben. Hier gehört z. B. auch das Schienen, Kühlen von Brüchen, Wundversorung, Herz-Lungen-Wiederbelebung... dazu. Sie müssen aber nur das machen, was sie sich zutrauen. Als Ersthelfer ohne besondere Ausbildung (also höchstens einen stinknormalen Erste-Hilfe-Kurs) können für ihre Arbeit nicht zur Verantwortung gezogen werden, selbst wenn es "falsch" war (Da gibts ein Ersthelfergesetz, wo das drin steht).

Also ich hoffe, daß stimmt so grob. Hab versucht, die Aufgaben mal etwas nach Berufsgruppen/Ausbildungstand zu sortieren. Jeder in der Ausbildung höher stehende kann natürlich auch die Aufgaben machen, die in niedrigeren Ausbildungen erlaubt sind. Oft unterscheiden sich dann z. B. das Schienen von Brüchen im verwendeten Material. Während ein Ersthelfer versuchen wird, einen Armbruch mit Dreieckstüchern am Körper ruhigzustellen, wird ein RA/RS dies mit Schienenmaterial oder, falls vorhanden, mit einer Vakuumschiene fixieren.

Gruß

Pokonder
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

Deinen Beitrag finde ich interessant.
Grüße
Norbert Bosse
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Speedy
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Beitrag von Speedy »

Kann Pokonder in seinem Beitrag bestätigen, ist richtig dargestellt.

Eine Frage hätte ich aber. Wo werden denn (noch) Vakuumschienen eingesetzt? Eher verbreitet sind Sam- und Pro-Splint zum Schienen von Frakturen.
Grüßle
Speedy :dancing
Michael Geiger
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Beitrag von Michael Geiger »

Eine Frage hätte ich aber. Wo werden denn (noch) Vakuumschienen eingesetzt? Eher verbreitet sind Sam- und Pro-Splint zum Schienen von Frakturen.
Bei uns hängt das von der Verletzung ab. Sam-Splint bis maximal Unterarm, bei Oberarm und Unterschenkel Vakuumschiene, der Rest Vakuummatratze. Mit dem Sam-Splint ist man bei der Größe des zu schienenden Körperteils halt etwas eingeschränkt. Macht der Rettungsdienst bei uns genauso.

Sanhelfer, die auch "First Responder" / Notfallhelfer sind, haben bei uns noch Zusatzausbildung für Elektroschocks und das Intubieren mit Larynxtubus.

Gruss

Michael
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Pokonder
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Beitrag von Pokonder »

Hallo,

bei uns wendet der Rettungsdienst überwiegend Vakuumschienen an, seitdem wir haben als First Responder Sam-Splint schon dran gemacht. Bei "kleineren" Verletzungen benutzt auch der Rettungsdienst bei uns die Sam-Splints.

Das mit der Zusatzausbildung der First-Responder ist bei uns etwas anders. Wir arbeiten bei der Reanimation nur mit Güdeltubus. Weiteres führt dann erst der Rettungsdienst durch. Für die "Elektroschocks" gibts bei uns ne zusätzlich freiwillige Ausbildung, die man jährlich auffrischen muss.

Gruß

Pokonder
JudoSani
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Re: Sanitäter auf Turnieren

Beitrag von JudoSani »

Hallo Leute,

hatte eigentlich was anderes gesucht und bin dann auf euch hier gestoßen.
Mit Judo habe ich nur entfernt was zu tun, aber ich kann euch in medizinischen Fragen ab jetzt gerne unterstützen, bin seit Jahren Rettungssanitäterin und verbringe öfter und gerne meine Zeit auf NRW-Turnieren.

Also, wenn es euch interessiert, was wir alles so drauf haben, dann tippe ich euch das gerne mal, wobei die Auflistung, die es hier schon gibt, gar nicht mal so falsch ist.

In unserer Rangfolge geht es folgendermaßen zu: EH - SanH - RH - RS - RA - NA, auf deutsch: Ersthelfer - Sanitätshelfer - Rettungshelfer (Krankenwagenfahrer) - Rettungssanitäter (Rettungswagenfahrer) - Rettungsassistent - Notarzt.

Den 8-Doppelstunden-Erste Hilfe-Kurs macht schon mal grundsätzlich jeder, der überhaupt die Ambitionen hat, irgendwas ehrenamtlich in einer Hilfsorganisation zu machen, denn nur darauf kann man aufbauen.

Anschließend, als Voraussetzung um überhaupt mit auf irgendwelche Sanitätsdienste, in diesem Fall mit in die Judo-Halle zu dürfen, folgt der 60-stündige Sanitätshelferkurs mit Abschlussprüfung (schriftlich, mündlich, praktisch) ohne Praktikum;
aufbauend gibt es den 80-stündigen Rettungshelfer-Kurs, in dem notfallmedizinische Grundlagen erläutert und vertieft werden und man nach der schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung, sowie einem 80-stündigen (Lehr-)Rettungswachenpraktikum dazu berechtigt ist, als "Assistent" des Rettungssanitäters einen Krankenwagen (kleine Autos mit Blaulicht drauf) zu fahren;

wer danach noch weiterhin Lust hat, kann die Ausbildung zum Rettungssanitäter machen, was bedeutet, weitere 80 Stunden Rettungswachenpraktikum zu absolvieren und 160 Stunden ein Klinikpraktikum zu machen, anschließend noch ein 40-stündiger Prüfungslehrgang mit ebenfalls schriflicher, praktischer und mündlicher Prüfung - tadaaaaaa - und schon darf man gemeinsam mit dem Rettungshelfer eigenverantwortlich den Krankenwagen besetzen oder als "Assistent" des Rettungsassistenten den Rettungswagen (großes rotes Auto mit Blaulicht, meistens Kastenform) fahren.
Rettungssanitäter dürfen dabei folgende Maßnahmen durchführen: notfallmedizinische Erstmaßnahmen gemeinsam mit dem Rettungsassistenten oder Rettungshelfer einleiten und diese bis zum eintreffen des Rettungswagens oder Notarztes aufrecht erhalten.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten ist momentan noch nicht einheitlich auf 3 Jahre geregelt, ich zum Beispiel, habe meine noch als Aufbaulehrgang in 10 Wochen absolviert und warte jetzt auf einen Anerkennungspraktikumsplatz auf einer Lehrrettungwache.
Während der Ausbildung lernt man notfallmedizinische Maßnahmen einzuleiten, fortzuführen und nach der Erfüllung bestimmter Kriterien auch Medikamente zu verabreichen bzw. diese zumindest für den nachgeforderten Notarzt schon mal vorzubereiten.

Ich hoffe, ich konnte euch damit ein bisschen Licht in die Wirren der Rettungsdienstrangfolge bringen und stehe euch gerne weiterhin für medizinische Fragen zur Verfügung.

Gruß der JudoSani
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