DJB-SV-Prüfungsprogramm

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
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Lileu
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Lileu »

Insgesamt bin ich auch nicht wirklich glücklich mit dem Programm. Ich meine, es geht hier um Selbstverteidigung. Aber wie soll die aussehen? Die Anzahl der Aktionen zeigt ja wie viele unterschiedliche Dinge ich dem Prüfer zeigen soll. Beispiel:
3. Kyu Stand 7 Aktionen: Drei Wurftechniken kann ich mir ja so gerade eben noch vorstellen in drei verschiedenen Situationen.
Zwei Atemi in je einer Situation, ok.
Aber zwei Abwehrtechniken gegen Atemi Techniken? Und dann? Also ein übel gelaunter Zeitgenosse greift mich an. Er will mich schlagen und treten. Ich blocke jeweils einen Schlag und dann hat der dadurch frustrierte Angreifer keine Lust mehr?
Das gleiche beim 2. Kyu.

Noch verwirrender wird es dann im Danprogramm:
1. Dan "Drei Verkettungen von Atemitechniken in einer Selbstverteidigungssituation anwenden". Da werden nun also Kombinationen von Tritten und Schlägen gezeigt. Heißt das etwa, da es erst hier auftaucht, alle Abwehren im Kyubereich sind nach einer Atemitechnik beendet? Ich gebe einen auf die Nase, setze nicht mehr nach und der Angreifer ist gestoppt? Wenn nein, warum soll erst beim 1.Dan verkettet werden?

Beim 2. Dan darf ich sogar 5 Atemis verketten. Außerdem finden wir hier: "Als Verteidigungshandlung gegen Atemiangriffe soll nach der erfolgten Abwehrtechnik ein adäquates weiteres Verteidigungsverhalten demonstriert werden. Es soll jeweils eine Abwehrtechnik aufbauend auf dem Prinzip des Blockens, sowie des Ableitens demonstriert werden. Im Unterschied zum 2. Kyu wir hier besonderen Wert auf das der Abwehrtechnik folgende Verteidigungsverhalten gelegt." Tatsächlich wird hier belegt, was oben vermutet wurde. Ich kann Angriffe stoppen indem ich immer schön ableite und/oder blocke. Ich persönlich glaube da nicht dran.
Was wirklich anspruchsvoll ist, ist natürlich "Je eine Verteidigungshandlung gegen Atemiangriffe, Halten, Hebeln und Würgen demonstrieren". Also da haben wir einen erfahrenen Kämpfer, der bricht mir gerade ein Gelenk. Dann starte ich meine Verteidigung. Das ist mal eine Herausforderung.

Auch etwas verwirrend für mich die Aufgabe zum dritten Dan: "Demonstration von drei Verkettungen zwischen Atemi‐, Halte‐, Hebel‐ und
Würgetechniken unter Ausnutzen der Reaktionen des Angreifers". Da würge ich jemanden in einer SV-Situation. Und soll dann verketten.
Möglichkeit 1: Ich würge ihn bewusstlos (zu Tode, lassen wir wir mal außen vor) danach schön verketten, um entweder nachzuschlagen oder noch Gelenke zu brechen? Ist das hier Aufforderung zur Überschreitung der Notwehr?
Möglichkeit 2: Ich löse meinen Würgegriff bevor der Angreifer platt ist. Klasse Idee. Ich überzeuge ihn von der Sinnlosigkeit seines Handelns, indem ich ihn danach Hebel. Er erkennt, dass er technisch total unterlegen ist und gibt auf in dem er abklopft. (Entschuldigung, aber das konnte ich mir nicht verkneifen).

Und stand nicht irgendwo mal was vom Worst Case Szenario? Wie sind die oben genannten Prüfungsaufgaben hier einzuordnen?
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Fritz
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Fritz »

Auch etwas verwirrend für mich die Aufgabe zum dritten Dan: "Demonstration von drei Verkettungen zwischen Atemi‐, Halte‐, Hebel‐ und
Würgetechniken unter Ausnutzen der Reaktionen des Angreifers". Da würge ich jemanden in einer SV-Situation. Und soll dann verketten.
Ich glaube fast, sie meinen: Erst verprügeln, dann mit 'ner Würge oder 'nem Hebel ruhigstellen...
Meinethalben dabei noch eine Festhalte (Uki-Gatame?) dazwischen schieben.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Holger König
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Holger König »

Angemessenheit: Es hängt von der Gefährlichkeit des Angriffs ab, ob man die Tötung oder schwere Verletzung des Angreifers in kauf nehmen darf. So wäre es z.B. angemessen, einem bewaffneten Angreifer beim Wegnehmen der Waffe das Handgelenk oder den Arm zu brechen.

Würge: Mit einer Würge kann man gezielt eine leichte Bewußtlosigkeit herbeiführen, um zu fliehen bzw. den Angreifer zu fesseln (Hände und Füße mit je einem Hosengürtel zusammenbinden).

Hebel: Mit einem Hebel kann man einen Angreifer ggf. kraftsparend so lange ruhigstellen, bis man Unterstützung bekommt. Man kann Hebel aber auch in Transportgriffe weiterführen bzw. als Ausgangspunkt für eine Fesselung mit einem Hilfsmittel nutzen.
califax
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von califax »

Holger König hat geschrieben:Angemessenheit: Es hängt von der Gefährlichkeit des Angriffs ab, ob man die Tötung oder schwere Verletzung des Angreifers in kauf nehmen darf. So wäre es z.B. angemessen, einem bewaffneten Angreifer beim Wegnehmen der Waffe das Handgelenk oder den Arm zu brechen.
(I) Es ist angemessen, einen bewaffneten Angreifer gezielt zu töten. Da ist die Rechtsprechung eindeutig und konsistent.

(II) Einem bewaffneten Angreifer, die Waffe abzunehmen, ist in der Praxis einer zivilen Selbstverteidigungssituation unmöglich. Es sei denn, man kann ihn mit einer besseren Waffe in der passenden Distanz bedrohen: fertiggeladene, angelegte und entsicherte 9mm-Pistole gegen Messer zum Beispiel.

(III) Das Handgelenk der Waffenhand zu brechen, ist in typischen westlichen SV-Situationen gar nicht möglich.
Die entsprechenden Koryu-Kata, die im DJJV-Suizido vergewaltigt werden, basieren auf der japanischen Schwertkampfkultur, die in intensivem Katatraining einen sehr lockeren Griff schult und eindrillt.
Jeder normale westliche Angreifer faßt fest und macht damit die Applikation von naiven Handgelenkshebeln unmöglich.
Holger König hat geschrieben:Würge: Mit einer Würge kann man geziehlt eine leichte Bewußtlosigkeit herbeiführen, um zu fliehen bzw. den Angreifer zu fesseln (Hände und Füße mit je einem Hosengürtel zusammenbinden).
Die Fesselung will ich sehen. Gerade mit einem Hosengürtel. Wer lehrt das?
Holger König hat geschrieben:Hebel: Mit einem Hebel kann man einen Angreifer ggf. kraftsparend so lange ruhigstellen, bis man Unterstützung bekommt. Man kann Hebel aber auch in Transportgriffe weiterführen bzw. als Ausgangspunkt für eine Fesselung mit einem Hilfsmittel nutzen.
Das ist die Theorie des DJJV.
Und das funktioniert da, wo man die DJJV-Sachen professionell gegen Störenfriede und Angreifer benutzen muß ungefähr so:
In der Ausbildung merkt man als Polizist beim ersten Sparring, daß der Scheiß nichts taugt. Und in der Berufspraxis zerrt man dann den Delinquenten in einen Kreis von 4 bis 10 Polizisten, haut ihm auf die Nase, bis er umfällt, tritt ihn zusammen, bis er aufhört, sich zu bewegen und legt ihm dann Handschellen an.
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Makikomi Kid
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Makikomi Kid »

Holger König hat geschrieben: Würge: Mit einer Würge kann man gezielt eine leichte Bewußtlosigkeit herbeiführen, um zu fliehen bzw. den Angreifer zu fesseln (Hände und Füße mit je einem Hosengürtel zusammenbinden).
Zum einen haben die wenigsten ZWEI Hosengürtel dabei, zum anderen ist es IMO grob fahrlässig einen Bewusstlosen zu fesseln. Ich erinnere hierbei mal an das erste Hilfetraining und die üblichen Gefahren bei Bewusstlosen.
Und ich möchte auch darauf hinweisen, dass Fesseln nichts ist, was man mal so eben macht. Weder mit nem Gürtel noch mit einem Seil. Da sollte man schon eine gewisse Übung haben.

Zum Rest sag ich mal nichts.
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Fritz
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Fritz »

Na ja, die militärische Fesselkunst wir ja in einigen Koryu gepflegt.
Wäre doch toll, wenn der DJB diesbzgl seine Kompetenzen stärkt und
beginnt entsprechende Menkyo-Kaiden-Inhaber zu Lehrgängen in
Deutschland zu bewegen ;-)
Zum einen haben die wenigsten ZWEI Hosengürtel dabei, zum anderen ist es IMO grob fahrlässig einen Bewusstlosen zu fesseln.
Naja, ist wahrscheinlich ja eher der vom Angreifer gemeint ;-)
Lange bleibt der ja sowieso nicht bewußtlos nach 'ner Würge, und wenn doch ist die Fesselei
eher nicht sein Hauptproblem... ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Makikomi Kid
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Makikomi Kid »

Fritz... um.. also... stell dir das doch mal vor.
Also: Du umschlingst deinen Angreifer und würgst ihn bis er zu Boden geht. Dann drehst du ihn ggf. auf den Rücken, nestelst an ihm rum um den Gürtel zu öffnen und zu entfernen, dann machst du das gleiche bei dir. Evtl. Zuschauer dürften inzwischen ein komplett falsches Bild der Situation haben.
Dann drehst du ihn aufn Bauch (die Zuschauern dürften sich inzwischen schon gedacht haben, dass du das tust), kniest dich über ihn um seine Hände zu fesseln, merkst dann, dass das gar nicht so einfach ist?
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califax
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von califax »

Pruuuuust!

Hey, dann kann der Angreifer ja jetzt gleich demonstrieren, wie man unter Einsatz von Atemi und Nervendrucktechniken aus der Rückenlage und so weiter...
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Fritz
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Fritz »

Quatsch, Du nimmst seinen Gürtel, fesselst die Hände, streifst ihm die Hose runter, damit kann
er seine Beine erstmal nicht zum Weglaufen benutzen, dann knotest Du noch geschickt seine
Schnürsenkel zusammen und dann wartest Du, bis "sie" mit diesen Jacken mit den viel zu langen
Ärmeln kommen, um Dich zu holen... :ironie3

Hatte doch glatt übersehen :oops: , daß Du auf zwei Gürtel gekommen bist, weil Holger König
was von "je" schrieb... war der irrigen Annahme, Du wolltest dezent drauf hinweisen, daß man
seinen eigenen Gürtel ja doch selbst braucht... ;-)

Abgesehen davon würde ein "Fesselei" eines Bewußtlosen
wohl eher nicht mehr vom Notwehrrecht gedeckt sein.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Holger König
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Holger König »

califax hat geschrieben:
Holger König hat geschrieben:Angemessenheit: Es hängt von der Gefährlichkeit des Angriffs ab, ob man die Tötung oder schwere Verletzung des Angreifers in kauf nehmen darf. So wäre es z.B. angemessen, einem bewaffneten Angreifer beim Wegnehmen der Waffe das Handgelenk oder den Arm zu brechen.
(I) Es ist angemessen, einen bewaffneten Angreifer gezielt zu töten. Da ist die Rechtsprechung eindeutig und konsistent.

(II) Einem bewaffneten Angreifer, die Waffe abzunehmen, ist in der Praxis einer zivilen Selbstverteidigungssituation unmöglich. Es sei denn, man kann ihn mit einer besseren Waffe in der passenden Distanz bedrohen: fertiggeladene, angelegte und entsicherte 9mm-Pistole gegen Messer zum Beispiel.

(III) Das Handgelenk der Waffenhand zu brechen, ist in typischen westlichen SV-Situationen gar nicht möglich.
Die entsprechenden Koryu-Kata, die im DJJV-Suizido vergewaltigt werden, basieren auf der japanischen Schwertkampfkultur, die in intensivem Katatraining einen sehr lockeren Griff schult und eindrillt.
Jeder normale westliche Angreifer faßt fest und macht damit die Applikation von naiven Handgelenkshebeln unmöglich.
Holger König hat geschrieben:Würge: Mit einer Würge kann man geziehlt eine leichte Bewußtlosigkeit herbeiführen, um zu fliehen bzw. den Angreifer zu fesseln (Hände und Füße mit je einem Hosengürtel zusammenbinden).
Die Fesselung will ich sehen. Gerade mit einem Hosengürtel. Wer lehrt das?
Holger König hat geschrieben:Hebel: Mit einem Hebel kann man einen Angreifer ggf. kraftsparend so lange ruhigstellen, bis man Unterstützung bekommt. Man kann Hebel aber auch in Transportgriffe weiterführen bzw. als Ausgangspunkt für eine Fesselung mit einem Hilfsmittel nutzen.
Das ist die Theorie des DJJV.
Und das funktioniert da, wo man die DJJV-Sachen professionell gegen Störenfriede und Angreifer benutzen muß ungefähr so:
In der Ausbildung merkt man als Polizist beim ersten Sparring, daß der Scheiß nichts taugt. Und in der Berufspraxis zerrt man dann den Delinquenten in einen Kreis von 4 bis 10 Polizisten, haut ihm auf die Nase, bis er umfällt, tritt ihn zusammen, bis er aufhört, sich zu bewegen und legt ihm dann Handschellen an.
Ich habe nicht vom gezielten Töten, sondern vom in Kauf nehmen gesprochen. Dieses könnte z.B. darin bestehen, daß ich einen zufällig greifbaren Gegenstand (Stuhl, Einkaufsbeutel mit Konservendose, Werkzeug) gegen einen mit einem Messer bewaffneten Angreifer so einsetze, daß ich z.B. ihn auf den Kopf schlage, was nicht tödlich enden muß, aber kann. Auf einen Besenstiel, den man zufällig in die Hand bekommt, kann man, wenn er im Kampf zerbricht eventuell als Stichwaffe nutzen (ist länger als das Messer in der Hand des Angreifers) und kann im Bauch tödlich sein. Auch zufällig erreichbare Wurfgeschosse (Steine, Geschirr, Büro-Arbeitsmittel) können dem Angreifer erheblich gefährlich werden und lassen sich außerhalb der Messer-Distanz gut einsetzen, wenn z.B. in einer Gasstätte oder einem Büro jemand ausrastet und ein Messer zieht.
Eine Abwehr gegen einen Angriff mit einer Waffe, wo man einen Hebel bis zum Knochenbruch durchzieht, kann auch die Abwehr eines Angriffs mit einem Stock sein, denn auch ein Stockschlag gilt juristisch als gefährliche Körperverletzung und kann tatsächlich erhebliche Verletzungen verursachen.
Angemessen ist, wenn man dem Angreifer nicht mehr schaden zufügt, als dieser einem durch den Angriff zufügen könnte, wenn man sich nicht (erfolgreich) verteidigt.
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Wilf Mücke »

Nur, weil ein Angreifer bewaffnet ist, darf ich ihn natürlich nicht gleich töten. Es gibt in der BRD keine 007-Lizenz.
Man darf höchstens das Notwendige tun, um einen gegenwärtigen Angriff abzuwehren, das ist ein Unterschied.

Inwiefern die Tötung einer anderen Person letztlich rechtens war, wird wohl in jedem Einzelfalle geprüft werden.
So, wie nicht jede Tötung unbedingt notwendig ist, ist es sicherlich auch nicht ganz so einfach, einen Angreifer
mal eben nebenbei zu entwaffnen und freundlich lächelnd der Entwaffnung und/oder Fesselung etc. zuzuführen.

Der Rahmen, in dem die Dinge ausgelegt werden können, dürfte nicht zuletzt abhängig vom Richter
(ist er Romantiker oder Reaklist oder gar selbst KKler etc.) und dem aktuellen Wetter sein.
Manche halten KK für Zauberei, andere denken, man muss damit gleich töten.

Leider scheint es bis heute diese beiden Extrempositionen in der Rechtsprechung zu geben, ebenso wie die Position (laut einer Polizistin wohlgemerkt),
dass zwei Leute gegenüber einer Einzelperson immer Recht haben, womit man als Hänfling auch gegen zwei, drei 2,10m-Schläger vor Gericht
schlecht aussehen kann, da man die zu verhandelnde Schlägerei ja selbst angefangen haben "muss", wenn es die Mehrheit so sieht.
Rat der Beamtin: Auch wenn man im Recht ist, flitzen, sofern man nicht gesehen worden ist, auch wenn's echt traurig ist.
:danke
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Makikomi Kid »

Bewaffneter Angriff und diesen überleben: gut gemacht.
So, und jetzt überlegen wir doch mal, was dies über die Verhältnismäßigkeit aussagt.

Bin übrigens dafür Verteidigung mit Dosen und Besenstielen in die nächste Version der PO aufzunehmen.
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Holger König »

Die klassischen "Mönchs- und Bauernwaffen" aus Asien (also alles außer dem Schwert) waren Alltagsgegenstände, die als Waffen umfunktioniert wurden. Vergleichbare Waffenformen für die SV sind somit auch mit Alltagsgegenständen, die man entweder mit sich trägt oder sich situationsbezogen verschaffen kann, auszuführen.
Langstock: ursprünglich Schäferstab, heute Besen, Harken, Spaten usw.
Kurz-/Mittelstock: Gehstock, heute auch Regenschirm, Lineal, abgebrochenes Stuhlbein
Schleuderschagwaffen: ursprünglich Dreschflegel, heute jeder schwere/harte Gegenstand an einer flexiblen Verlängerung z.B. Schlüsselbund am Band, Beutel mit Inhalt (größeres Buch, Dose)
Wurfstern: mit vergleichbarer Wirkung können Teller flach rotierend geworfen werden, um einen Angreifer auf Distanz zu halten, wobei ein Kopftreffer durchaus schwere Verletzungen nach sich ziehen kann, dennoch z.B. gegen einen Angreifer mit Messer oder Schwert angemessen sind.

Diese Theorie der Waffenformen sollte durchaus Bestandteil des Prüfungsprogramms sein.

Auch ohne Waffe kann die billigende Inkaufnahme des Todes des Angreifer (Er-oder-ich-Situation) berechtigt sein. Wird man Richtung Bahnsteigkante gestoßen, kann man sich nur dadurch retten, daß man seitlich ausweicht und den Angreifer durch seinen eigenen Schwung in das Gleis stürzen läßt, denn er schiebt ins Leere. Das hat nichts mit "Lizenz zum Töten" bzw. Vorsatz zu tuen. Mann sollte sich aber im klaren sein, daß bei einem ernsten Angriff einer dies nicht überlebt. Und selber möchte man nicht der Tote sein.
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von califax »

Holger König hat geschrieben:Die klassischen "Mönchs- und Bauernwaffen" aus Asien (also alles außer dem Schwert) waren Alltagsgegenstände, die als Waffen umfunktioniert wurden.
Damit meinst Du sicherlich Spieße, Keulen, Lanzen, Streitäxte, Streithämmer, Dolche, Messer, Bögen mit speziell panzerbrechend konstruierten Pfeilen und Pfeilspitzen, Rüstungen, Schlagringe, Wurfgeschosse, Blendmittel, Brandsätze, Naginata, Yari, Kettenmorgensterne, Kusarigama, Kusarifundo und all die andere wunderbaren Kriegswaffen?

Sag mal, wo hast Du eigentlich diesen ganzen Blödsinn her? Wächst der irgendwo auf Bäumen?
Holger König hat geschrieben:Vergleichbare Waffenformen für die SV sind somit auch mit Alltagsgegenständen, die man entweder mit sich trägt oder sich situationsbezogen verschaffen kann, auszuführen.
Langstock: ursprünglich Schäferstab, heute Besen, Harken, Spaten usw.
Wie wäre es mit
Langstock: ursprünglich langer Stock, heute langer Stock?
Nicht kompliziert genug? Zu realistisch? Zu profan? Ups.

EDIT: Und ganz ehrlich: Du hast noch nie einen Besen, eine Harke oder gar einen Spaten in der Hand gehabt. Sonst würdest Du nicht auf solche Ideen kommen. Nein, die kann man NICHT wie einen Bo benutzen.
Holger König hat geschrieben:Diese Theorie der Waffenformen sollte durchaus Bestandteil des Prüfungsprogramms sein.
Ohja. Diese "Theorie der Waffenformen" ist nämlich ein Haufen Bullshit ohne Verankerung in der Waffengeschichte und ohne Bodenkontakt.
Holger König hat geschrieben:Auch ohne Waffe kann die billigende Inkaufnahme des Todes des Angreifer (Er-oder-ich-Situation) berechtigt sein. Wird man Richtung Bahnsteigkante gestoßen, kann man sich nur dadurch retten, daß man seitlich ausweicht und den Angreifer durch seinen eigenen Schwung in das Gleis stürzen läßt, denn er schiebt ins Leere. Das hat nichts mit "Lizenz zum Töten" bzw. Vorsatz zu tuen. Mann sollte sich aber im klaren sein, daß bei einem ernsten Angriff einer dies nicht überlebt. Und selber möchte man nicht der Tote sein.
Wirklichkeitsfremdes Blahfasel.
Wenn jemand mit 'nem Messer oder 'nem Baseballschläger angreift, hast Du keine Zeit zum Abwägen und "Inkaufnehmen". Bring ihn um, wenn Du kannst. Dann lebst Du selber weiter.
Dafür braucht es keine verunglückten Versuche rumzuphilosophieren, sondern nur eine einfache grundlegende Entscheidung: Will ich sterben oder leben?
Du willst etwas ganz Natürliches, ein ureigenstes Menschenrecht, möglichst kompliziert und aufgeblasen rechtfertigen, weil Du Angst davor hast, im Falle des Falles Dein eigenes Leben zu retten.
Die Angst vor dem Kampf ist normal. Stell Dich ihr.
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(Kacem Zoughari.)
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Wilf Mücke »

Makikomi Kid hat geschrieben:Bewaffneter Angriff und diesen überleben: gut gemacht.
So, und jetzt überlegen wir doch mal, was dies über die Verhältnismäßigkeit aussagt.
Ja, je nach Waffe ein "gut" oder sogar "sehr gut mit Sonderehrenabzeichen".
Die Noten sagen zur Verhältnismäßigkeit nichts aus, fernab des jeweiligen Einzelfalles meine ich, denn ein wutentbrannter 2,10m-Riese mit Messer
ist u.U. immer noch ein ganz großes Stück anders einzuschätzen, als der lachende Achtjährige mit Schere, der mit uns mal Räuber spielen will.
Insgesamt sind wir uns aber vermutlich einig, dass die Abwehr von Waffen stets nur das letzte Mittel sein kann und auch sollte.
Letztlich weiß man nur: sollte es zum Kampf kommen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer der Beteiligten
v.a. mittelschwer bis schwer verletzt wird oder gar zu Tode kommt wahrscheinlicher als ein nettes Ehrenritual.
Holger König hat geschrieben:Auch ohne Waffe kann die billigende Inkaufnahme des Todes des Angreifer (Er-oder-ich-Situation) berechtigt sein. Wird man Richtung Bahnsteigkante gestoßen,
kann man sich nur dadurch retten, daß man seitlich ausweicht und den Angreifer durch seinen eigenen Schwung in das Gleis stürzen läßt, denn er schiebt ins Leere.
Das hat nichts mit "Lizenz zum Töten" bzw. Vorsatz zu tuen. Mann sollte sich aber im klaren sein, daß bei einem ernsten Angriff einer dies nicht überlebt.
Und selber möchte man nicht der Tote sein.
Selbstverständlich wird sich niemand in den Tod schubsen lassen müssen. Ich denke jedoch dass das Billigende hier v.a. meint,
dass man direkt am Aggressor tätig wird. Beim beschriebenen Ausweichen könnte man nur schwerlich beweisen, dass neben
einem Reflex oder einer ähnlich spontanen Ausweichreaktion auch noch zuvor gedacht wurde "Also wenn ich jetzt
ausweichen würde, könnte der Böse auf das Gleis fallen....naja, ich riskiere das jetzt einfach einmal.". ;)

Sicherlich kann eine magersüchtige Frau von 1,55 aber natürlich hoffen, dass ihre Verteidigung mit dem Regenschirm
gegen einen mit den Worten "Ich mache Dich fertig!" heranstürmenden Hormonkoloss u.U. gutgeheißen wird,
auch wenn sie den Schirm nicht zum Schlagen, sondern zum Stechen in den Bauch verwendet hat.
Jedem erwachsenen Menschen sollte wohl klar sein, dass so ein Stich tödlich enden kann
- ebenso verständlich ist aber die Verzweiflung der Frau, die nur diesen Weg sah.

Völlig anders beim durchschnittlichen Mann, der dem mit der Schere ankommenden Achtjährigen
rein prophylaktisch gegen die Brust tritt, um den vermeintlichen Angriff zielgerichtet zu stoppen.

Ein nicht unerheblicher Teil, der beachtet werden dürfte, wenn eine an sich strafbare Handlung
vor Gericht bewertet werden muss, ist wohl der Gesamtkontext, indem solche Dinge geschehen.

Bezüglich der Bewaffnung von Mönchen und Bauern, gibt es vermutlich, u.U. auch abhängig von Zeit, Region, Situation etc.,
sowohl offen getragene Waffen (die auch sofort klar als solche zu erkennen sind) als auch getarnte bzw. versteckte Waffen.
Hier sollte man m.A.n. weder das Eine noch das Andere als DIE EINE Wahrheit ansehen, sondern sehr genau differenzieren.

Ich halte daher sowohl von normalem Waffentraining als vom Training mit (v.a. heutigen) Alltagsgenständen etwas.
Wie ganz genau so ein Training aussieht und was genau benutzt wird, darüber könnte man wieder ewig streiten.:?
katana
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von katana »

Also Leute, kommt doch bitte wieder zurück auf den Teppich.
Man hat im DJB nun einen ersten Schritt getan,
eine Möglichkeit zu schaffen, sich außerhalb des Wettkampfreglements
dem Judo zu widmen. :eusa_clap
Da muß man doch nicht gleich alle möglichen (und unmöglichen) Phantasiegeschichten abdecken, oder gar das "Tellerwerfen" zum Prüfungsfach ernennen.

Das Maßgebliche ist doch erstmal, sich damit auseinanderzusetzen, welche Technikanwendungen und technisch taktischen Zusammenhänge rein aus dem gültigen Reglement entstanden sind und im realen Kampf nie vorkommen, bzw. evtl. sogar
sinnlos bis selbstgefährdend sind.
Wenn man erstmal diese Eventualitäten bei einem Gegner (ohne Waffen) realisiert,
ist schon mal ein großer Schritt zum Grundlagenverständnis getan.
Und ein erster Schritt, um den Nichtwettkämpfern ein Interessengebiet anzubieten, mit dem man auch Graduierungen ablegen kann.
(Man erinnere sich, bisher mußte man Wettkampf trainieren !)

Das Ganze dann schrittweise auf einen erfahrenen Gegner, mehrere Gegner,
und später auch mit Waffen etc. auszudehnen wäre natürlich traumhaft, gibt aber die derzeitige PO (von 3.Kyu bis zum 3.Dan) in keiner Weise her.
Man könnte natürlich in den höheren Dan-Graden noch nachbessern, fragt sich nur, wer diese
vor dem Rentenalter (wenn überhaupt) erreicht ?

Was mich persönlich stört ist das fehlende Engagement unterhalb des 3. Kyu. Hier wird durch ausschließlich wettkampfreglement-typische Technikauswahl und Anwendungen im Bereich Bodentechniken schon sehr viel versaut, was man später nicht mehr wegbekommt.
Gerade bei den Grundlagen auszusparen, zeigt meines Erachtens eine fehlende Ernsthaftigkeit
der Initiative.

KK
Holger König
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Zwei Gürtel

Beitrag von Holger König »

Einen nehme ich dem Angreifer ab, den anderen habe ich selber, eine normale Jeans ruscht trozden nicht gleich weg. Und die Bewußtlosigkeit nach einer normalen Würgetechnik im Judo endet nach wenigen Sekunden. Da man einen bewußtlosen Angreifer nicht seinem Schicksal überläßt, sehe ich im Fesseln keine Überreaktion, wenn ich bis zum Wiedererlangen des Bewußtseins die Vitalfunktionen überwache (auch bei berechtigten Notwehr-Situationen besteht die Pflicht zur ersten Hilfe).
califax
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von califax »

Du ziehst ihm und Dir im Kampfstreß den Gürtel raus, fesselst ihn damit (wie genau eigentlich? Leder hat 'ne gewisse Steifheit), überwachst seine Vitalfunktionen und beobachtest gleichzeitig die Umgebung wegen seiner Kumpels. Und das alles in der Zeitdauer, bis er wieder Blut im Kopf hat.

Will ich sehen. Da lern ich was.
"To possess a high grade means nothing. Ever since martial arts were born, the grade of someone is what he can do in battle."
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gerald

Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von gerald »

@Holger König:
Wie oft hast du sowas schon gemacht?
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Re: DJB-SV-Prüfungsprogramm

Beitrag von Makikomi Kid »

Einen nehme ich dem Angreifer ab, den anderen habe ich selber, eine normale Jeans ruscht trozden nicht gleich weg.
a) Nicht alle Leute tragen einen Gürtel
b) Nicht immer trägt man selbst einen Gürtel
c) Einen Bewusstlosen zu bewegen, ist nicht so einfach, wie man glauben mag - ein lebloser Körper ist extrem schwer
d) diesen also so zu bewegen, dass ich ihn den Gürtel (wenn er einen hat) abnehmen kann, dürfte also interessant werden, insbes. da:
die Bewußtlosigkeit nach einer normalen Würgetechnik im Judo endet nach wenigen Sekunden
Da hoffe ich doch mal, dass das reicht, um sowohl Gürtel zu entfernen, als auch die Fesselung (und ich möchte hier nochmal betonen: Das ist nicht einfach) durchzuführen.

Evtl. wäre diese Zeit nutzbringender durch Hilfe rufen, Distanz Vergrößerung, etc. zu nutzen. Nur so ein Gedanke.
Also Leute, kommt doch bitte wieder zurück auf den Teppich.
Man hat im DJB nun einen ersten Schritt getan,
eine Möglichkeit zu schaffen, sich außerhalb des Wettkampfreglements
dem Judo zu widmen.
Das "Problem" bei dieser SV-PO ist meiner Meinung nach, dass es eben nicht um SV geht. Es geht darum, sich mit viel Fantasie ein Szenario einfallen zu lassen, in denen vordefinierte Handlungen irgendwie Sinn ergeben können.
Technik -> Situation finden, wo sie sinnig sein könnte (mehr oder weniger)

Zielführender wäre es (wieder: Meiner Meinung nach), wenn man die Leute in Situationen bringt, und sie dann etwas machen müssen, um diese Situation für sich zum Besseren zu wenden.
Situation -> Technik

Ich sehe natürlich das Problem, dass das Curriculum des jeweiligen Gürtels irgendwie da rein gewurstelt werden soll. Die Lösung wäre für mich allerdings, den "Zeige eine Technik"-Teil vom SV-Teil komplett zu trennen (inhaltlich).
Im "Zeige eine Technik"-Teil (ZeTT) turnen die Leute dann ihre Selbstfallwürfe und Übergänge von Stand zu Boden vor.
Im "Rette deinen Hintern"-Teil (RdHT) geht es dann um Situationsbewältigung (Abwehr von Schwinger, Würgen, Greifen, etc.).

Die "Zeige eine SV-Kombination, in der diese Technik sinnvoll angewendet werden kann" Idee hat schon im JJ nicht so toll funktioniert, mir ist nicht klar, warum man diesen Fehler jetzt hier fortsetzt.
:)
"Es gibt auf Dan Prüfungen zu höheren Stufen noch Dan-Träger, die noch nicht richtig fallen können" - Judoka50
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