neue Kyu-Prüfung ab 2022

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
Antworten
M. Olinero
Orange Grün Gurt Träger
Orange Grün Gurt Träger
Beiträge: 44
Registriert: 22.10.2022, 19:03

Re: neue Kyu-Prüfung ab 2022

Beitrag von M. Olinero »

Mir stellt sich aktuell noch eine Frage zum Wahlbereich für den 1. Kyu.

Es ist verlautbart worden, dass im Wahlbereich Lizenzen die Kampfrichterlizenz deswegen erst für den 2. Dan auftaucht, weil man nicht im Blick hatte, dass es in manchen Landesverbänden möglich ist, Kampfrichter zu werden, ohne notwendigerweise mindestens den 1. Dan zu haben.
Einem solchen Landesverband gehöre ich an und aktuell ist in meinem Verein eine junge Dame mit 2. Kyu und Kreiskampfrichterlizenz.

Nun hieß es bereits, Kampfrichterlizenzen könnten auch für den 1. Dan zur Erfüllung des Wahlbereichs "Lizenzen" herangezogen werden, da die Anforderungserfüllung für einen höheren Dan hinreichend sei, um ebenfalls die Anforderung für einen niedrigeren zu erfüllen. Kann ich nun davon ausgehen, dass die vorgenannte Kampfrichterin mit ihrer Lizenz somit auch den Wahlbereich für den 1. Kyu erfüllt hat, obschon dort der Bereich Lizenzen noch gar nicht auftaucht?
HBt.
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 2329
Registriert: 18.10.2016, 10:31

GESCHWURBEL

Beitrag von HBt. »

https://www.judobund.de/fileadmin/user_ ... 025_V2.pdf

https://www.judobund.de/fileadmin/user_ ... g_2024.pdf
(...)
Kann ich nun davon ausgehen, dass die vorgenannte Kampfrichterin mit ihrer Lizenz somit auch den Wahlbereich für den 1. Kyu erfüllt hat, obschon dort der Bereich Lizenzen noch gar nicht auftaucht?
Der sogenannte WAHLBEREICH umfasst:

das Randori und/oder den SHIAI
die Kodokan-Kata
die Selbstverteidigung
und
die FREIÜBUNGEN, das DJB-Taiso, also Tandoku-Renshu & das Judo-Abzeichen!

LIZENZEN sind ein süßes Extrabonbon, aber keine Prüfungsleistung.
HBt.
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 2329
Registriert: 18.10.2016, 10:31

Offizielles Schriftentum

Beitrag von HBt. »

Ganz ehrlich, konkret wird mir tatsächlich ganz ungemein übel,
wenn ich den verschrobenen Text (Ordnungen & Anforderungen, bei gleichzeitiger "Vordefinierung" ... lesen, analysieren, verstehen und in die Tat umsetzen soll /muss /will /möchte...

Also was soll ein angehender
  • Gelbgurt
    Orangegurt
    Grüngurt
    Blaugurt
    Braungurt
(mit unendlich vielen Unterteilungs-, Zeilen, Namen, Klassen, Farben, Schattierungen, Mosaike ... -möglichkeiten)

nun wirklich und ganz konkret, tatsächlich demonstrieren???

Judo!
M. Olinero
Orange Grün Gurt Träger
Orange Grün Gurt Träger
Beiträge: 44
Registriert: 22.10.2022, 19:03

Re: Offizielles Schriftentum

Beitrag von M. Olinero »

Nun gut, ich wäre dennoch weiterhin an einer konkreteren Antwort interessiert.
HBt. hat geschrieben: 15.05.2026, 17:22 Ganz ehrlich, konkret wird mir tatsächlich' ganz ungemein übel,
wenn ich den verschrobenen Text (Ordnungen & Anforderungen, bei gleichzeitiger "Vordefinierung" ... lesen, analysieren, verstehen und in die Tat umsetzen soll /muss /will /möchte...
Mir wird auch schonmal übel, z.B. wenn aufgrund des vorherrschenden Kampfrichtermangels unsere Kampfrichterobfrau mir vor einem Turnier mal wieder erzählt, dass sie gerade drauf und dran ist, eine Matte zu streichen, weil sie nicht genug Kampfrichter hat. Vor diesem Hintergrund ist es doch schön, wenn die vorhandenen Kampfrichter eine gewisse Wertschätzung erhalten, indem die Anrechenbarkeit ihrer Lizenzen dem Umstand Rechnung trägt, dass sie in höherem zeitlichen Umfang für die Judo-Allgemeinheit tätig sind und sich aktiv mit dem Thema befassen, als es erforderlich wäre, um andere Bereiche "prüfungsreif zu meistern".
HBt. hat geschrieben: 15.05.2026, 17:12 LIZENZEN sind ein süßes Extrabonbon, aber keine Prüfungsleistung.
Wie kommst du denn darauf? Für all meine Trainerlizenzen musste ich jeweils mehrere Prüfungsleistungen erbringen. Zudem meine ich, dass auch die Erteilung von Kampfrichterlizenzen an Prüfungsleistungen geknüpft ist.

Spielt aber auch keine Rolle, im Zuge des neuen Graduierungssystems soll schließlich ein Wechsel in der Perspektive stattfinden, weg von der Prüfung, hin auf den zu Graduierenden und seine judotechnischen Kompetenzen und ggf. Engagement.
HBt.
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 2329
Registriert: 18.10.2016, 10:31

Kyu-Graduierung (Klassenversetzung) vs. LIZENZEN

Beitrag von HBt. »

Wie kommst du denn darauf?
Für all meine Trainerlizenzen musste ich jeweils mehrere Prüfungsleistungen erbringen. Zudem meine ich, dass auch die Erteilung von Kampfrichterlizenzen an Prüfungsleistungen geknüpft ist.
Ganz einfach,
diese Punkte sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aus der reinen Ausbildungssicht, der ehemaligen Schulklassen, sind außerhalb der Schulstunden und deren Inhalte' erworbene Lizenzen irrelevant. Maximal ergänzen sie (der Lizenzhintergrund) Inhalte, jedoch können sie inhaltlich nichts gleichwertig ersetzen, bezogen auf das eigentliche Curriculum und der jeweiligen Abschlussüberprüfung (das Klassenziel, die Versetzung).

Um ein Judokampfrichter (m/w/d) zu sein, muss man kein Judo-Schüler oder Kodansha sein - es reichen andere Fähigkeiten (eine anderes Wort: Kompetenzen oder SKILL'S) völlig aus. Man muss u.a. das REGELWERK kennen, u.s.w.

Selbstverständlich ist an den Erwerb einer LIZENZ üblicherweise eine umfangreiche Ausbildung, Hospitation & Prüfungen gekoppelt. Doch nur, weil man (das m/w/d Etwas, ein Mensch) in der Lage ist, eine (allgemeine) Prüfung zu bestehen, ersetzt diese unter Beweis gestellte Fähigkeit eines Individuums noch lange keine Teilleistung eines gänzlich anderen Fachgebietes.

Das Engagement für den Sportbetrieb alleine reicht nicht aus.
HBt.
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 2329
Registriert: 18.10.2016, 10:31

SKILLS

Beitrag von HBt. »

DJB hat geschrieben: Kompetenzen
im Sinne aller durch den DJB verantworteten Ausbildungen sind fachbezogene Fertigkeiten und
Kenntnisse einschließlich ihrer sachgerechten Anwendung in Situationen wie Trainings- und Übungsbetrieb,
Lehrgänge, Wettkämpfe, Organisation und Beteiligung an Diskursen. Für detaillierte Erläuterungen siehe
„Kompetenzorientierung als fachdidaktisches Grundlagenmodell für Kyu- und Dan-Graduierungen im
Deutschen Judo-Bund e.V.“ (DJB, 2022).
Fertigkeiten & Kenntnisse
(spezifisch, kontextbasiert, schlussendlich' also fachbezogen ...)

Das übliche Blablabla eines jeden Fachdidaktikers; die Lehrer der angehenden Lehrer, so etwas wie ein Möchtegern, eine elitäre Gruppe von Wissern.
;)

Es bleibt dem Übungsleiter (und gleichzeitig Lernhelfer) und dem Übenden = Lernender
nichts anderes übrig, als den gesamten Sermon zu dechiffrieren.

#
Ersetzen wir das Randori durch eine Kreiskampfrichterlizenz - spontan und kreativ. Randori = Übungsform = Prüfungsfach ... festzustellende SKILLS innerhalb dieses Fachs sind? praktisch zu demonstrieren und theoretisch zu erörtern ?!
HBt.
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 2329
Registriert: 18.10.2016, 10:31

Der Braungurt

Beitrag von HBt. »

M. Olinero hat geschrieben:Kann ich nun davon ausgehen, dass die vorgenannte Kampfrichterin mit ihrer Lizenz somit auch den Wahlbereich für den 1. Kyu erfüllt hat, obschon dort der Bereich Lizenzen noch gar nicht auftaucht?
Nein,
der Wahlbereich ist damit nicht erfüllt - jenes geht eindeutig aus den Anforderungen & Ordnungen hervor.
HBt.
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 2329
Registriert: 18.10.2016, 10:31

Grundsätzliche Fragen zur APO

Beitrag von HBt. »

Für all meine Trainerlizenzen musste ich jeweils mehrere Prüfungsleistungen erbringen.

Wenn Du jetzt noch eine LIZENZ zur Erlaubnis der Abnahme von Prüfungsleistungen im Bereich der KYU (Mudansha) Dingsbums, also eine Prüf-o. Prüferlizenz erwirkst, dann kann doch grundsätzlich nichts mehr schiefgehen ... aufkommende Fragen werden auf den turnusmäßigen Treffen und Schulungen der Referenten erörtert und abschließend geklärt ...

oder?

LIZENZEN bereits im KYU-Bereich als Ersatzleistungen anzuerkennen, könnte man ja versuchsweise auf einer der üblichen großen, jährlichen Treffen und Mitgliederversammlungen als Tagesordnungspunkt/Anträge einbringen (?!).
M. Olinero
Orange Grün Gurt Träger
Orange Grün Gurt Träger
Beiträge: 44
Registriert: 22.10.2022, 19:03

Re: neue Kyu-Prüfung ab 2022

Beitrag von M. Olinero »

HBt. hat geschrieben: 16.05.2026, 12:13 Ganz einfach,
diese Punkte sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aus der reinen Ausbildungssicht, der ehemaligen Schulklassen, sind außerhalb der Schulstunden und deren Inhalte' erworbene Lizenzen irrelevant. Maximal ergänzen sie (der Lizenzhintergrund) Inhalte, jedoch können sie inhaltlich nichts gleichwertig ersetzen, bezogen auf das eigentliche Curriculum und der jeweiligen Abschlussüberprüfung (das Klassenziel, die Versetzung).

Um ein Judokampfrichter (m/w/d) zu sein, muss man kein Judo-Schüler oder Kodansha sein - es reichen andere Fähigkeiten (eine anderes Wort: Kompetenzen oder SKILL'S) völlig aus. Man muss u.a. das REGELWERK kennen, u.s.w.

Selbstverständlich ist an den Erwerb einer LIZENZ üblicherweise eine umfangreiche Ausbildung, Hospitation & Prüfungen gekoppelt. Doch nur, weil man (das m/w/d Etwas, ein Mensch) in der Lage ist, eine (allgemeine) Prüfung zu bestehen, ersetzt diese unter Beweis gestellte Fähigkeit eines Individuums noch lange keine Teilleistung eines gänzlich anderen Fachgebietes.

Das Engagement für den Sportbetrieb alleine reicht nicht aus.
Ich kann dir hier ganz und gar nicht folgen und sehe deine Ausführungen grundlegend im Widerspruch zu den, in den Begleitmaterialien dargelegten, Hintergedanken zum Graduierungssystem. Abgesehen davon, dass mir nicht eingängig ist, dass das Leiten eines Shiai ein "gänzlich anderes Fachgebiet" sei, als "ganz normales Judo", wird hier nichts ersetzt. Du verweist auf Prallelen zur schulischen Ausbildung und siehst ein einheitliches Curriculum, jedoch empfinde ich das als Fehl am Platze, da im Vergleich zu früheren Prüfungsordnungen im aktuellen Graduierungssystem eine größere Liberalisierung stattgefunden hat, weg von maximaler Einheitlichkeit, hin zu größeren Differenzierungsmöglichkeiten. So kenne ich es übrigens auch aus meiner Schulzeit; gegen Ende der sechsten Klasse musste ich eine zweite Fremdsprache wählen, in der ich ab der siebten Klasse unterrichtet wurde, für das neunte und zehnte Schuljahr musste ich einen Differenzierungskurs wählen und für die Oberstufe hatte ich noch größere Wahlmöglichkeiten, welche Fächer ich als Leistungskurs, Grundkurs oder gar nicht belege.

Dass "außerhalb der Schulstunden und deren Inhalten" erworbene Lizenzen irrelevant seien, ist im Graduierungssystem des DJB dezidiert nicht der Fall, schließlich gibt es (ab dem 1. Dan) dezidiert den Wahlbereich Lizenzen. Dass außerhalb eines gewissen Rahmens erworbene Befähigungen, so sie zum Thema passen, Berücksichtigung finden, ist gut und richtig und in anderen Bereichen auch üblich, oder muss ein Arzt, wenn er eine Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben will, auch am obligatorischen Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen?

Um den Gedankengang meiner Ausgangsfrage nochmal darzustellen: Es existiert im Dan-Graduierungssystem der Wahlbereich "Lizenzen", die Kampfrichterlizenz eines Landesverbandes erfüllt ebendiesen Wahlbereich zum 2. Dan. Es wurde verlautbart, dass die Kampfrichterlizenz nicht in früheren Stufen erscheint, weil man nicht im Blick hatte, dass in manchen Landesverbänden kein 1. Dan als Voraussetzung für die Kampfrichterlizenz von Nöten ist, daher könne aber natürlich dennoch eine Kampfrichterlizenz den Wahlbereich Lizenzen auch für den 1. Dan erfüllen. Meine Frage war nun lediglich, ob die Kampfrichterlizenz den Wahlbereich auch, der selben Logik (Anforderung der höheren Stufe erfüllt, genügt auch für niedrigere Stufe) folgend, für den 1. Kyu erfüllt.

Im Übrigen soll hier nichts aus dem Curriculum ersetzt werden; sämtliche Anforderungen der Obligatorik werden natürlich erfüllt, die betreffende Judoka übt sich regelmäßig im Randori und nimmt auch, nicht nur als Kampfrichterin, sondern selbst auch als Kämpferin, regelmäßig an Wettkämpfen teil.
HBt. hat geschrieben: 16.05.2026, 14:04 Wenn Du jetzt noch eine LIZENZ zur Erlaubnis der Abnahme von Prüfungsleistungen im Bereich der KYU (Mudansha) Dingsbums, also eine Prüf-o. Prüferlizenz erwirkst, dann kann doch grundsätzlich nichts mehr schiefgehen ... aufkommende Fragen werden auf den turnusmäßigen Treffen und Schulungen der Referenten erörtert und abschließend geklärt ...

oder?

LIZENZEN bereits im KYU-Bereich als Ersatzleistungen anzuerkennen, könnte man ja versuchsweise auf einer der üblichen großen, jährlichen Treffen und Mitgliederversammlungen als Tagesordnungspunkt/Anträge einbringen (?!).
Eine Graduierungslizenz habe ich aufgrund meiner Trainerlizenz und meines Dangrades automatisch, ohne eine entsprechende Schulung besuchen zu müssen. Dies empfinde ich als sehr befreiend, da ich die turnusmäßigen Treffen und Schulungen, derer ich in der Vergangenheit beiwohnen musste, stets als ermüdend und wenig erhellend, bzw. zielführend, empfand. Ersatzweise stelle ich meine Frage nun hier.

Weiterhin würde ich nicht davon sprechen, dass es sich bei Lizenzen um "Ersatzleistungen" handelt, eher um "Differenzierungsleistungen".
Bodnus Carlsen
Grün Gurt Träger
Grün Gurt Träger
Beiträge: 91
Registriert: 30.03.2022, 12:07
Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Re: neue Kyu-Prüfung ab 2022

Beitrag von Bodnus Carlsen »

Lizenzen für den 1. Kyu klingt vielleicht unrealistisch, weil (a) man den 1. Kyu benötigt, um eine C-Lizenz zu erwerben und (b) vermutlich auch kaum ein Blaugurt eine Kata-Wertungsrichterlizenz erwirbt. Aber gerade die Kampfrichterlizenz ist nicht unrealistisch: Ich habe regelmäßig Grün- und Blaugurte, die als Jugend-KR anfangen. Wenn dies dann schon den Wahlbereich zum braunen Gürtel abdeckt, fände ich das eine angemessene "Belohnung" für das Engagement. Angesichts des KR-Mangels fände ich das logisch, auch wenn die aktuellen Anforderungen es meines Erachtens nach nicht hergeben.
(Wenn man möchte, kann man natürlich auch den Trainer C als Lizenz für den Braungurt realistisch gestalten: Wenn man alles erfolgreich absolviert hat, so dass für die Erteilung der Lizenz nur noch der Braungurt fehlt, dann zählt dies als Wahlbereich zum Braungurt. Die Ausbildung kann man meines Wissens nach bereits als Blaugurt durchlaufen.)
HBt.
3. Dan Träger
3. Dan Träger
Beiträge: 2329
Registriert: 18.10.2016, 10:31

Vertiefungsleistung zum 1.Kyu

Beitrag von HBt. »

M. Olinero hat geschrieben: Weiterhin würde ich nicht davon sprechen, dass es sich bei Lizenzen um "Ersatzleistungen" handelt, eher um "Differenzierungsleistungen".
Du meinst eine VERTIEFUNG; ergo mehr Qualität in einem selektiven Feld, hier das Kampfrichterwesen - der Shiai, betrachtet von der wertenden Seite.

#
Damit würde das Kampfrichterwesen zu einem elementaren Bestandteil der Judo-Grundausbildung gehören :dontknow .
Antworten