DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

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caesar
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DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von caesar »

https://www.judobund.de/aktuelles/detai ... -vor-4331/

Übergeordnete Themen:
Einheitliche Regeln
Judo-Festival 2022 in Bad Ems
Der „digitale Judopass"
caesar
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von caesar »

Die Anträge der Jugend zur Einführung der Altersklassen U11 und U13 mit entsprechenden Gewichtsklassen wurden bestätigt. [...] Auch die neuen Jugendregeln wurden mit klarer Mehrheit angenommen. Die Altersklassen, Gewichtsklassen und Jugendregeln gelten in Zukunft einheitlich in allen Landesverbänden des DJB.
Weiß jemand auf welcher Grundlage jetzt Regeln in den Entscheidungsbereich der Landesverbände getroffen werden? Bisher hieß es ja immer, der Einflussbereich gilt ab der Gruppenebene, also frühestens U15. Bisher hatte jeder Landesverband auch durchaus seine Freude daran eigene Jugendregeln von sehr streng bis sehr lasch zu beschließen und trotzdem hat das niemandem so richtig geschadet. Sehe den Eingriff persönlich eher kritisch, auch wenn ich die neuen, generellen Jugendregeln nicht kenne, kann mir aber ungefähr vorstellen, wie die aussehen.
tutor!
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von tutor! »

caesar hat geschrieben:
14.11.2020, 20:38
Die Anträge der Jugend zur Einführung der Altersklassen U11 und U13 mit entsprechenden Gewichtsklassen wurden bestätigt. [...] Auch die neuen Jugendregeln wurden mit klarer Mehrheit angenommen. Die Altersklassen, Gewichtsklassen und Jugendregeln gelten in Zukunft einheitlich in allen Landesverbänden des DJB.
Weiß jemand auf welcher Grundlage jetzt Regeln in den Entscheidungsbereich der Landesverbände getroffen werden? Bisher hieß es ja immer, der Einflussbereich gilt ab der Gruppenebene, also frühestens U15. Bisher hatte jeder Landesverband auch durchaus seine Freude daran eigene Jugendregeln von sehr streng bis sehr lasch zu beschließen und trotzdem hat das niemandem so richtig geschadet. Sehe den Eingriff persönlich eher kritisch, auch wenn ich die neuen, generellen Jugendregeln nicht kenne, kann mir aber ungefähr vorstellen, wie die aussehen.
Ich kenne die Beschlussvorlage und auch die Debatte nicht. Jedoch heißt der veröffentlichte Text nicht automatisch, dass irgendwer in den Entscheidungsbereich der LV eingegriffen hätte. In Bezug auf die genannten Regelungen kann ja auch durchaus allgemeiner Konsens bestanden haben, sodass die Aussage, dass künftig überall gleiche Regeln gelten würden, die Beschreibung des jetzt eingetretenen Zustands und nicht das Ergebnis einer kontroversen Abstimmung sein muss.

Ich gehe im Übrigen auch davon aus, dass die Probleme in der aktuellen Situation (DJB-Führung neu, Pandemie usw.) so groß sind, dass niemand Zeit und Muße für die Durchsetzung lokaler/regionaler Extrawürste hat - auch wenn sie noch so sinnvoll erscheinen sollten. Es gilt gerade jetzt strategische Entscheidungen mit wichtigen Weichenstellungen zu treffen. Am gravierendsten dürften nach meiner Einschätzung die Auswirkungen des digitalen Judopasses sein, der ungemein viele Chancen, aber auch Pferdefüße hat, die bedacht werden müssen.
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von caesar »

Nachdem in den letzten Jahren erst Niedersachsen und dann Hessen die Jugendsonderregeln komplett abgeschafft haben, halte ich es für sportlich, da eine Einigkeit zu vermuten, allerdings sehe ich das aktuell auch als einzigen Weg, so etwas durchzusetzen. Finde das auf der einen Seite gut, weil dann die ewigen Diskussionen bei Reisen in andere Bundesländer mit den Kindern erspart, auf der anderen Seite sind die Regeln vermutlich die üblichen und das finde ich schon immer im Rahmen des Kämpfen lernen, Kämpfen lassen nicht so gut.

Beim digitalen Judopass bin ich altmodisch. Das sehe ich im Zusammenhang mit Datensparsamkeit und Datensicherung gerade in einer so mitgliederfluktuierenden Sportart wie Judo als kritisch. Habe aber auch noch keine Auflistung der möglichen Vorteile gesehen.
tutor!
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von tutor! »

Ich hab die Einigkeit jetzt nicht wirklich vermutet, nur den Text genau gelesen und lese für mich heraus, dass diese Frage nicht eindeutig aus dem Text hervorgeht.

Mit dem digitalen Judopass ändert sich vor allem, dass alle Mitglieder der Vereine bei den Verbänden persönlich gemeldet sind. Das wirft in der Tat die von dir angesprochenen Fragen Datensparsamkeit und Datensicherheit auf. Die Diskussionen werden sicherlich geführt werden müssen.

Je nachdem, welche Funktionen dann implementiert werden, kann sich extrem viel ändern: die Stärkemeldung an die Verbände wird eine andere sein (gibt ja keine Marke mehr zu kleben), Prüfungen werden nicht mehr als Marke einzukleben sein, niemand muss mehr eine Prüfung abstempeln, eine Anmeldung zu einem Wettkampf/LG bedarf nur noch der Übermittlung einer Nummer u.v.a.m. wie die Verwaltung von Lizenzen. Das kann sehr viele Verwaltungsabläufe, die seit Jahrzehnten fast unverändert sind, völlig neu gestalten und damit Rollenbilder und Funktionen in Vereinen und Verbänden umkrempeln.
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caesar
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von caesar »

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde für die Trainerlizenzen beschlossen, dass bei Erwerb oder Verlängerung ein erweitertes(!) Führungszeugnis Pflicht wird. Ich nehme an, das ist eine DOSB-Vorgabe, die einfach weitergereicht wurde oder hoffe es zumindest, denn das ist aus meiner Sicht mehr als fragwürdig.

Weiß jemand mehr dazu oder kann das bestätigen?
Patrick-Oliver
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von Patrick-Oliver »

In meinem letzten erweiterten Führungszeugnis vom 17.09.2019 stehen:

Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Anschrift
Einträge

Bis auf die Einträge steht das auch alles auch in meinem Judopass.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... faq5504812 ist hierzu ggf. noch interessant.
Findest du es fragwürdig, dass die Lizenzvergabe/verlängerung an Vorstrafen gekoppelt werden könnte? Oder was würde dich stören?
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Fritz
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von Fritz »

Ich wette, der überwiegende Teil von Trainern u. Betreuern, welche irgendwann einschlägig aufgefallen sind, hatten
bis zu dem Zeitpunkt ein einwandfreies erw. Führungszeugnis.
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Patrick-Oliver
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von Patrick-Oliver »

Das soll doch jetzt nicht wirklich ein Argument gegen ein erweitertes Führungszeugnis sein, oder?
caesar
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von caesar »

Was ist noch einmal das Argument für ein erweitertes Datensammeln äh Führungszeugnis?
Patrick-Oliver
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von Patrick-Oliver »

Es geht also um eure Vorstrafen, die ihr verheimlichen wollt.
Meine persönliche Meinung?
Niemand hat pauschal eine zweite Chance verdient!
Unter Umständen kann man sich eine zweite Chance verdienen!
Dazu muss man aber zunächst einmal zu seinen Taten stehen und seinem Gegenüber die Wahl lassen.

Ich hatte euch oben einen Link zum erweiterten Führungszeugnis gegeben, dort steht:
Ein "erweitertes Führungszeugnis" wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
"§ 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch" findet man z.B. unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__72a.html
Das Ganze scheint also gesetzlich geregelt zu sein.
Holger König
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von Holger König »

Es kommt immer auf die Art der Vorstrafe an. Verkehrsunfälle oder Wirtschaftsdelikte sind bei Trainern unproblematisch, aber mit Vorstrafen wegen Sexualdelikten sollte man niemanden zu Trainer machen. Allerdings sollte man ein Rückwirkungsverbot im Bezug auf Führungszeugnisse festlegen, denn wer bereits seit mehreren Jahren für einen Verein ohne Probleme tätig ist, hat sich berechtigterweise eine Vertrauensposition erarbeitet.
Einen Schutz vor Ersttätern bietet ein Führungszeugnis genau so wenig, wie bei "vertuschten Fällen", wo jemand ohne Strafanzeige zwar aus dem Verein geworfen wird, aber man ansonsten alles unter den Tisch kehrt.
Sinnvoller ist das "Vier-Augen-Prinzip", also zwei Trainer sind bei Kinder- und Jugendgruppen gleichzeitig anwesend, Kabinen werden, wenn notwendig, von zwei Erwachsenen (ggf. Trainer+Elternteil) gleichzeitig betreten. Damit beugt man nicht nur Tatgelegenheiten, sondern auch Falschbeschuldigungen vor.
caesar
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von caesar »

Patrick-Oliver hat geschrieben:
22.11.2020, 10:16
Es geht also um eure Vorstrafen, die ihr verheimlichen wollt.
Natürlich möchte ich meine Vorstrafen "verheimlichen" oder es sollte einfach nur nicht jeder Einsicht haben, den das nichts angeht. Was spielt es für den Erwerb oder Verlängerung einer Lizenz eine Rolle? Die Lizenz ist nie notwendige Voraussetzung für irgendeine Tätigkeit als Trainer oder Übungsleiter. Übungsleiter kann jeder über 18 ohne Lizenz machen. Es hat daher keinen präventiven Charakter. Dazu habe ich jetzt auch noch nicht gehört, welche Maßnahmen bei bestimmten Sachen, die dann drin stehen, ergriffen werden und wie das dann aussieht. Wer kontrolliert das Führungszeugnis und wie verschwiegen muss der darüber sein? Gibt aus meiner Sicht etliche Fragen dazu, die werden aber bestimmt mit der offiziellen Verkündung geklärt.
Patrick-Oliver hat geschrieben:
22.11.2020, 10:16
Niemand hat pauschal eine zweite Chance verdient!
Das Rechtssystem lässt jemanden bei Vergehen eine Strafe zukommen, nach deren Erfüllung man ein freier Mensch wie jeder andere ist.
Patrick-Oliver hat geschrieben:
22.11.2020, 10:16
Das Ganze scheint also gesetzlich geregelt zu sein.
Was rechtens ist und was gerecht ist, sind unterschiedliche Paar Schuhe. Ebenso liegen manchmal ein paar Ebenen zwischen Recht haben und Recht bekommen. Von seltsamen Gesetzeslagen mal abgesehen.
Holger König hat geschrieben:
22.11.2020, 17:29
Damit beugt man nicht nur Tatgelegenheiten, sondern auch Falschbeschuldigungen vor.

Tatgelegenheiten ja, Falschbeschuldigungen beugt man nie vor.
Holger König
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von Holger König »

Wenn man einen Zeugen hat, also in Gegenwart von Kindern/Jugendlichen immer zwei Erwachsene anwesend sind, ist schon vom gesunden Menschenverstand her klar, daß es keine Gelegenheit für Übergriffe gibt und ein Zeuge zur Abwehr einer falschen Anschuldigung ist auch dabei.
Patrick-Oliver
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von Patrick-Oliver »

Die Lizenz ist nie notwendige Voraussetzung für irgendeine Tätigkeit als Trainer oder Übungsleiter. Übungsleiter kann jeder über 18 ohne Lizenz machen.
Wenn du das so kennst, dann kann ich deinen aktuellen Standpunkt zumindest nachvollziehen.
In den mir bekannten Vereinen müssen Übungsleiter und Trainer auf o.g. Grundlage regelmäßg ein erweitertes Führungszeugnis nachweisen.
Die Vereine begründen den Bedarf schriftlich und bezahlen das auch. Ich muss mit dem Wisch nur noch zum Amt, Zettel abgeben und bekomme ein paar Tage später das erweiterte Führungszeugnis, welches ich der Vereinsleitung (nicht Abteilungsleitung) vorzeige. Der Verein macht sich eine kurze Notiz, keine Kopie.
Aus die Maus.
Btw. in NRW müssen auch Referenten diesen Nachweis erbringen!
Was rechtens ist und was gerecht ist, sind unterschiedliche Paar Schuhe.
Da bin ich bei dir. Ich wollte damit deine ursprüngliche Frage beantworten ;-)

Allerdings sollte man ein Rückwirkungsverbot im Bezug auf Führungszeugnisse festlegen, denn wer bereits seit mehreren Jahren für einen Verein ohne Probleme tätig ist, hat sich berechtigterweise eine Vertrauensposition erarbeitet.
Sehe ich anders. Eben weil es sich auch um Schutzbefohlene handelt, sollte man meiner Meinung nach regelmäßig sehr genau hinschauen, wer da wie tätig ist.
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von Sono-Mama »

Hallo,

hat jemand den "Entwurf" bzw. ja jetzt die geltenden Jugendsonderregeln? :danke

Gruß Sono-Mama
Was du mir sagst, das vergesse ich. Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich. Was du mich tun lässt, das verstehe ich.

- Konfuzius

Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.

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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von caesar »

Es scheint die Regeln noch keiner zu kennen.

Mein Schuss ins Blaue wäre, dass sie ganz stark aussehen wie die hier https://www.judobund.de/fileadmin/user_ ... d_2019.pdf

Änderungen würden ja quasi Fehler vom DJB zugeben und der DJB macht bekanntlich ja keine Fehler.
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von caesar »

Aus dem Buschfunk der Jugendleitung war am Wochenende zu hören, dass es wohl zu den vorher empfohlenen Regeln zwei wesentliche Änderungen gibt.

In der U15 wird ein Ansatz auf den Knien nur nicht bewertet, aber nicht mehr im Wiederholungsfall bestraft.

Außerdem soll das direkt Greifen auf den Rücken, in den Nacken (nicht um den Nacken) zum Wurfansatz nicht bestraft werden, sondern erlaubt sein. Ob das auch nur für die U15 zählt oder für alle Altersklassen, weiß ich allerdings nicht.
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von Lippe »

caesar hat geschrieben:
23.11.2020, 19:33
Patrick-Oliver hat geschrieben:
22.11.2020, 10:16
Niemand hat pauschal eine zweite Chance verdient!
Das Rechtssystem lässt jemanden bei Vergehen eine Strafe zukommen, nach deren Erfüllung man ein freier Mensch wie jeder andere ist.
Nun ja, das gilt nicht in dieser Absolutheit. Als eingetragener Verein (mit der Förderung der Jugend in der Satzung) bist Du "Träger der freien Jugendhilfe", und damit kommt für Dich §72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) zum Tragen.

Ein Mensch, der Kinder missbraucht, sich der Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten, dem Menschenhandel oder anderen in dem Paragraph aufgelisteten Verbrechen schuldig gemacht hat, darf auch nach Verbüßung seiner Strafe nicht mehr mit Kindern zusammenarbeiten.
Und der Verein kann zumindest diesen Teil durch das erweiterte Führungszeugnis sicherstellen.
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Re: DJB veranstaltet online-Mitgliederversammlung

Beitrag von Fritz »

Lippe hat geschrieben:
29.03.2021, 09:01
Nun ja, das gilt nicht in dieser Absolutheit. Als eingetragener Verein (mit der Förderung der Jugend in der Satzung) bist Du "Träger der freien Jugendhilfe", und damit kommt für Dich §72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) zum Tragen.
Moment mal, in dem Paragraphen reden sie von Trägern öffentlicher Jugendhilfe. Die dürfen entsprechende Personen nicht beschäftigen.
Weiterhin steht dort, daß die Träger öffentlicher Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen treffen, daß diese ebenfalls keine entsprechenden Personen beschäftigen.

D.h. im Umkehrschluß, wenn keine Vereinbarung mit einem normalen Verein getroffen wurde, dann kann der beschäftigen, wen er will.
Und da wir ja in einem Rechtsstaat leben, ist so eine "Vereinbarung" auch völlig freiwillig,
gut wenn sie nicht getroffen wird, gibt es wohl keine Zuschüsse von Verbänden bspw. zur ÜL-Entschädigung und was für andere Nettigkeiten mehr - und nicht erst, falls der Verein jemand einschlägig vorbestraften beschäftigt,
nein, schon wenn er bei der F-Zeugnis-Sache nicht mitmachen will ...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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