Herzlichen Dank 'Tutor!',
für diese "nette Plauderei" ---> wir benötigen auf jeden Fall eine BAUGENEHMIGUNG, man darf nicht einfach so (in seinem Garten)
mir nichts dir nichts
...
das darf man nicht.
Überdacht sollte das Freiluft-Dojo schon sein und der Untergrund entsprechend vorbereitet.
Ist der Bezug jetzt einsichtig?
Gruß,
HBt.
PS
- folgerichtig müsste ein überdachter Sandkasten ebenfalls beantragt werden - alles andere wären nur halbe Sachen
- bestimmt existiert auch noch eine Sportstättenverordnung, also eine überdachte Freiluftmatte ist auch automatisch eine Sportstätte, eine Verordnung an die wir uns alle halten müssen. Punkt.
