Tut er doch gar nicht. Er definiert nicht, was öffentliche Moral ist, sondern er behält sich die Entscheidung vor, für welche Produkte und Organisationen auf seinen Veranstaltungen Werbung gemacht werden darf oder nicht. Aber auch das kam hier nicht zum Tragen.Makikomi Kid hat geschrieben:Ich finde es bedenklich, wenn ein Verband definieren kann, was die öffentliche Moral ist
Die EJU schließt wie jeder andere Veranstalter einen Vertrag mit den Ausrichtern ab, der diese dazu verpflichtet, die Liste ihrer Sponsoren mit dem Vertragspartner abzustimmen. Der Ausrichter tat dies nicht, worauf der Vertrag wegen Nicht-Einhaltung gekündigt wurde. Das hat bis hierhin nichts damit zu tun, wer konkret der nicht abgestimmte Sponsor war. (s. auch letzte Bemerkung unten).
Die Frage ist doch in diesem Fall: Warum sprach die BJA das geplante Sponsoring durch die UFC nicht mit der EJU ab? Warum spielte die BJA in dieser Frage auf Zeit? Die Antwort ist aus meiner Sicht ganz einfach: Der BJA hätte eine Ablehnung der UFC als Sponsor durch die EJU klar sein müssen, weil die UFC für Aktivitäten wirbt, die in mindestens einem - in dem Fall sogar nach Mitgliedern größten - Mitgliedsland der EJU gesetzlich verboten sind.
Ganz nebenbei bemerkt: Die UFC hatte sich kurzfristig - vermeintlich im letzten Moment - aus dem Sponsoring zurückgezogen, was aber der BJA nicht half. Es blieb bei der Entscheidung, was deutlich darauf hinweist, dass es eben andere Gründe gab, die nichts mit der UFC zu tun hatten.