Hofi hat geschrieben:Die Frage nach der Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen ist in meinen Augen immer schwierig, da man schlicht eine verlässliche Statistik bräuchte, wie viele in diesem Fall ÜL trotz Voreintragung eingestellt wurden. Und die gibt es nicht.
Deshalb meine Frage nach der Anzahl der ÜL, die "freiwillig" nach Verlangen des eFZ gegangen sind oder aufgrund der dortigen Eintragungen
gehen mußten...
Damit hätte man eine belegbare Aussage, ob es
tatsächlich Handlungsbedarf gegeben hat und ob dieses eFZ überhaupt ein geeignetes Instrument der Prävention ist.
Hofi hat geschrieben:Aber in diesem Fall sehe ich, wenn es von allen verlangt wird, keine Diskriminierung, sondern lediglich als notwendigen Teil der Bewerbungsunterlagen, weil der Verein sonst keine Fördergelder mehr kriegt.
Übrigens Drogenkonsum ist im Straßenverkehr nicht erlaubt. Es soll aber Leute geben, die es trotzdem machen (und damit auch Unfälle bauen).
Bisher wurden die dann entsprechend bestraft, wenn sie erwischt wurden. Aber jedes Unfallopfer ist natürlich eines zu viel.
Nach Deiner Logik, gehören also alle Autofahrer regelmäßig Drogentests unterzogen.
Richter sind ja so vom Staat versorgt, daß sie Bestechung eigentlich nicht nötig haben. Es soll aber bestechliche Richter geben, die das Recht beugen.
Bisher wurden die dann entsprechend bestraft, wenn sie erwischt wurden. Aber jedes Fehlurteil ist natürlich eines zu viel.
Nach Deiner Logik, haben Richter sämtliche sie betreffenden Geld- u. Sachwerttransaktionen regelmäßig offenzulegen...