Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fahnden

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Baumstamm
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Baumstamm »

Also gut, lt Satzung soll hier im Bereich Judo nicht zusammengearbeitet werden. Da die Safari aber Breitensport ist, sehe ich keinen Widerspruch zur Satzung. (oder irgendwer erklärt mir mal, was Breitensport sonst heißen soll.)
Bin immer noch der Meinung, für Kinder den Sport so vielfältig und schön zu gestalten, dass möglichst viel Spaß dabei ist.
Baumstamm
Ein Baumstamm wird nicht gefällt, indem Mann dagegen läuft, dazu braucht Mann Kuzushi, Tsukuri, Kake, oder notfalls eine Axt.
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Fritz
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Fritz »

Na wie paßt denn das (wenn es so stimmt):
Skipper1 hat geschrieben:Das heißt also, dass ich, ich zitiere mal aus einem Brief:
Aber jetzt weißt Du alles besser und suchst Dir Deine Judoverbündeten gerade
unter den Vereinen, die im Bayerischen Judoverband als größte Querulanten
bekannt sind.
Und nicht nur dass, Du stellst Dich noch an deren Spitze, was Deine Anträge
bzw. Deine Klage gegen den Bayerische Judoverband ja beweisen
Zu dieser Aussage:
Hofi hat geschrieben:Wenn einem Regeln nicht passen, muss man in einer Demokratie (und die haben wir sogar in Bayern) halt die entsprechenden Mehrheiten für eine Änderung organisieren.
Ist das also das Verständnis von Demokratie, welches im Bayrischen LV gepflegt wird?
Man soll sich also Mehrheiten für Änderungen organisieren, aber bitte nicht unter den Mitgliedern,
die mit bestehenden Zustände unzufrieden sind, weil das sind ja Querulanten...

Zu DDR-Zeiten gab es auch Querulanten, die waren teilweise so querulant, daß man auf Geisteskrankheit
plädiert hat und diese in entsprechende Anstalten zu ihrem Besten verwahrt hat. Das hatte
außerdem den positiven Nebeneffekt, daß die Querulanz sich nicht durch diese Personen auf andere
übertragen konnte und am Ende gar die demokratischen Wahlergebnisse von 99,9% negativ beeinflusst hätte.
Versteh auch gar nicht, daß von der DDR in letzter Zeit als "Unrechtsstaat" geredet wurde, schließlich hätten
die Leute damals doch nur sich Mehrheiten für Änderungen organisieren müssen ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Baumstamm
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Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fahnden

Beitrag von Baumstamm »

Bin immer noch der Meinung, für Kinder den Sport so vielfältig und schön zu gestalten, dass möglichst viel Spaß dabei ist.
Ich finde wir haben hier im Forum deswegen auch genausoviel Spaß :ironie3
Ein Baumstamm wird nicht gefällt, indem Mann dagegen läuft, dazu braucht Mann Kuzushi, Tsukuri, Kake, oder notfalls eine Axt.
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Kumamoto »

Fakt ist: Der LV entscheidet, was Recht ist und spricht ggf. auch die Sanktionen aus.
Somit sind Kläger und Richter weitgehend gleich.
Das halte ich zumindest für demokratisch bedenklich.
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Skipper1
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Skipper1 »

Hallo Fritz,
Ein kleiner Abschweifer vom Thema
du schriebst:
Mir persönlich drängt sich massiv ein Eindruck auf, daß es dort gar nicht mehr darum geht,
Judosport Leuten nahezubringen u. einen möglichst reibungslosen Sportbetrieb zu organisieren,
Dahingehend möchte ich Dich beruhigen.
Wir haben aus diversen Gründen im Januar eine neue Judoabteilung aus der Taufe gehoben.
Vom alten Verein sind 8 Leute mitgegangen.
Mittlerweile sind wir wieder bei 40 Mitgliedern, Tendenz jede Woche um 3- 4 Schnupperer Erwachsene und Kinder steigend.
Selbst mich haben meine Söhne breitgeklopft und schon hab ich mich mit 57 Lenzen zum 8. Kyu prüfen lassen.
Wir wollen und werden auch weiter Judo machen.
Nur: gegen Borniertheit ist leider noch kein Kraut gewachsen.

Mein Motto: lasst den Kindern die Frikadellen, sie spielen doch so gern damit.

Ahoi

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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Hofi »

@ Kumamoto:
Hier hat der VT entschieden, also die Mitglieder. Die Funktionäre des Verbandes, in dem Fall die Rechtsausschüsse müssen dann entsprechend der vom Verbandstag entsprechenden Regelung entscheiden. Insofern haben wir hier schon einen Unterschied zwischen Kläger und Richter, insbesondere aber zur Verbandslegislative.

Zum Thema Ostersamstag: Die Regelung steht auch schon in der Satzung Stand 2012 drin, wurde auch hier im Forum diskutiert, ist also nicht neues.

@ Fritz: Ich weiß nicht von wem das Zitat, das Skipper hier bringt, stammt und es interessiert mich auch nicht. Denn nur die Tatsache, dass jemand ihn für einen Querulanten hält, und wenn es ein Funktionär wäre, ist definitiv vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Mich und einige Freunde haben vor 20 Jahren etliche Leute für ...löcher gehalten, so dass wir uns entsprechende Club-T-Shirt haben drucken lassen.

@ Baumstamm: Die Satzung unterscheidet nicht zwischen Breiten- und Leistungssport, insofern ist sie auch dann anwendbar, wenn "nur" eine Safari gemacht wird. Und auch wenn die jetzt nicht mehr neu ist, auch da werden Ressourcen der Verbände genutzt, über die konzeptionelle Erstellung, die Herstellung, den Versand etc. der Urkunden, Aufnäher. Ich glaube nicht, dass bei den 3,-- eine großartige Profitmarge des DJB eingerechnet sein kann, wenn es nicht eher ein Zuschuss-Geschäft ist.

Und was mich extrem stört, ist dieses unterschwellige: Die Funktionäre wollen immer nur den Sport kaputt machen und Schwierigkeiten machen. Die meisten, die ich kenne, reißen sich den Arsch auf, damit den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das aus ihrer Sicht Bestmögliche geboten wird. Und wenn dann jemand, auch mit Nachdruck, darauf hingewiesen wird, dass er sich nicht an die gemeinsam verabschiedeten Regeln hält, sind die Funktionäre, die das tun, plötzlich die bösen. So gehts in meinen Augen wirklich nicht.
Bis dann
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Skipper1 »

@ hofi
Ja , die Regeln galten schon beim Verbandstag 2012.
Was mich wundert, ist, dass die Ausführungsbestimmungen, die im Beschlußbuch des BJV stehen, gerade von Juristen immer vergessen werden. Aber für alle, die es interessiert:
So wurde beschlossen und diese Regeln gelten doch auch so lange, bis sie aufgehoben werden, oder??
Langsam wird es nämlich nervig
Mi, 05.12.2012
Ordnungen und Beschlüsse
Beschlüsse des BJV-Gesamtvorstandes vom 25.11.2012
Der Gesamtvorstand des BJV hat auf seiner Sitzung am 25.11.2012 im Folgenden aufgeführte Beschlüsse gefasst. Die
geänderten Ordnungen und Statuten wurden auf der Homepage http://www.b-j-v.de unter downloads veröffentlicht.
Zusammenarbeit BJV/DDK
Die GV-Mitglieder einigen sich einstimmig auf folgende Auslegung der Satzung hinsichtlich der Formulierung „…jede Betätigung in und
Zusammenarbeit mit …“:
Das DDK ist ein konkurrierender Verband (Organisation) gegenüber dem BJV. Die Betätigung in und Zusammenarbeit mit dem DDK
wird seitens des GV nicht geduldet, sobald ein Mitglied gleichzeitig offizielle Funktionen in beiden Verbänden ausübt.
Einzig die gleichzeitige Wahrnehmung von Ämtern in beiden Verbänden wurde auch in der Vergangenheit nicht geduldet bzw. geahndet.
Mi, 03.04.2013
Gesamtvorstandssitzung I/2013
Beschlüsse des Gesamtvorstands vom 17.03.2013
Der Gesamtvorstand des BJV hat am 17.03.2013 folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 7.2. Zusammenarbeit BJV-DDK
Die Satzung § 5.9. ist im Moment sehr restriktiv formuliert und lässt, da das DDK auch vom DJB als konkurrierende Vereinigung
angesehen wird, eigentlich kaum Interpretationsspielraum zu. Die Satzung deckt sich hier nicht ganz mit der Auffassung des GV
aus dessen Sitzung IV/2012 am 25.11.12, in der entschieden wurde, dass der ursprüngliche Gedanke für die Einführung des
Satzungsparagraphen vor allem darauf abzielte „Doppelfunktionen“ im BJV und in Konkurrenzvereinigungen nicht zuzulassen.
Das Präsidium hat sich deshalb in der vorangegangenen Sitzung entschieden, im GV folgende Empfehlung zur Abstimmung zu
bringen:
- Einbringung einer Satzungsänderung zum VT 2014, welche die nicht zulässige Zusammenarbeit mit Konkurrenzvereinigungen
präzisiert (Vorschlag durch BJV RA und LDA)
- Einstellung des aktuell noch anhängenden Verfahrens gegen Herbert Possenriede mit Hinsicht auf die angedachte
Satzungsänderung.
Die Empfehlung wird einstimmig angenommen.
Ahoi

Skipper
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Kumamoto »

Nach dem Eingangspost von Skipper hat ihn der LV angschrieben und um eine Stellungnahme gebeten, nicht der Rechtsausschuss. Hier hätte man besser unterscheiden müssen!
Und: Hat schonmal ein Rechtsausschuss gegen den LV entschieden? Man beisst doch nicht die Hand, die einen füttert! Ausserdem wird hier von einer Tatsache ausgegangen (haben erfahren, dass). Hier wäre es besser gewesen zu schreiben "uns ist zu Ohren gekommen, dass" und "zur Beurteilung des Sachverhaltes bitten wir um eine Stellungnahme ihrerseits".
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Fritz
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Fritz »

Hofi hat geschrieben:@ Baumstamm: Die Satzung unterscheidet nicht zwischen Breiten- und Leistungssport, insofern ist sie auch dann anwendbar, wenn "nur" eine Safari gemacht wird. Und auch wenn die jetzt nicht mehr neu ist, auch da werden Ressourcen der Verbände genutzt, über die konzeptionelle Erstellung, die Herstellung, den Versand etc. der Urkunden, Aufnäher. Ich glaube nicht, dass bei den 3,-- eine großartige Profitmarge des DJB eingerechnet sein kann, wenn es nicht eher ein Zuschuss-Geschäft ist.
In den Zeiten der Transparenz wird man doch sicherlich
die Kalkulation bzgl. des Safari-Zeugs irgendwo einsehen können. Sollte sich natürlich dabei herausstellen, daß es
ein Zuschussgeschäft für den DJB ist, hoffe ich, daß die Masse der Vereine den Anstand haben, auf die Bestellung der
Aufnäher und Urkunden zu verzichten... ;-)
Hofi hat geschrieben:Und was mich extrem stört, ist dieses unterschwellige: Die Funktionäre wollen immer nur den Sport kaputt machen und Schwierigkeiten machen. Die meisten, die ich kenne, reißen sich den Arsch auf, damit den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das aus ihrer Sicht Bestmögliche geboten wird.
Wieso Funktionäre? Letztendlich sind es doch die Abnicker im Verbandstag, die offensichtlich
aus völlig kurzsichtigen Überlegungen gepaart mit der "üblichen Angst" (da könnte, würde jemand aber sonst...) und der "üblichen Obrigkeitshörigkeit"
(der DJB / die IJF verlangt aber) sich selbst Ordnungen und Satzungen überhelfen, die sie selbst in ihrem Entscheidungs- u. Handlungsspielraum
einschränken...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Kumamoto »

Was war denn die Begründung im Antrag damals um das Kooperationsverbot in der Satzung festzuschreiben? Danach kann man dann beurteilen, ob Skipper und sein Verein gegen den Geist der Verordnung verstossen haben.
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Hofi »

@ Skipper:
Genau das was Du beschreibst ist passiert, man hat eine Klarstellung beantragt, am VT darüber diskutiert und am Ende etwas beschlossen. Durch das was beschlossen wurde am VT (noch nicht veröffentlicht, weil wohl noch die Eintragung der Satzungsänderung im Registergericht fehlt), ist jetzt klargestellt, dass doppelte Wahlämter für Einzelpersonen nicht gehen. Dadurch dass der § 5 Nr. 9 nicht geändert wurde, ist auch klar, dass eben die Zusammenarbeit durch Mitglieder (= Vereine) nicht ok ist.
Das was Du zitierst bezieht sich ausschließlich auf die Einzelpersonen, die ja nur über die Vereine an den BJV gebunden sind und denen eine Mitgliedschaft oder eine Tätigkeit im DDK oder woanders gar nicht verboten werden kann. Sie können nach der neuen Regelung eben keine Wahlämter im BJV mehr anstreben, wenn sie solche bei der Konkurrenz haben.
An der Satzungswidrigkeit der Zusammenarbeit der Mitglieder hat man im Zuge dieser Diskussion nichts geändert.
@ Kumamoto: Aus dem Eingangspost kann ich schlicht nicht erkennen wer (welcher Funktionär des BJV) ihn angeschrieben hat. Ich vermute, dass es der Landesdisziplinar-Ausschuss war, jemand anderes will da nämlich keine Stellungnahme haben. Den andern Teil halte selbst ich als Jurist für Wortklauberei Deinerseits. Zumal bereits bei den alten Verfahren die DDK-Beteiligung Thema war, Skipper also sehr genau wusste, was er tat.

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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von makoto »

Gibt es eigentlich dieses "Verbot" auch beim DDK?
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Skipper1
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Skipper1 »

@hofi

Genau dieser Satz im Zitat war zur Zeit unserere Judosafari aktuell
Das DDK ist ein konkurrierender Verband (Organisation) gegenüber dem BJV. Die Betätigung in und Zusammenarbeit mit dem DDK
wird seitens des GV nicht geduldet, sobald ein Mitglied gleichzeitig offizielle Funktionen in beiden Verbänden ausübt.
Einzig die gleichzeitige Wahrnehmung von Ämtern in beiden Verbänden wurde auch in der Vergangenheit nicht geduldet bzw. geahndet.
und, mit Verlaub dieser Satz war auch am Ostersamstag noch gültig.
Der Verbandstag war 2 Wochen später.
Somit war diese Ausführung auch noch gültig.

Aber um zum Thema zurück zukommen:
Da man mir ja unterstellt unbequem zu sein, unterliege ich wohl (und diesen Eindruck werde ich nicht los) der persönlichen und gesonderten Überwachung durch Mitglieder des BJV.
Erinnert sehr an NSA-Methoden.

Und ganz ehrlich, ich brauch das nicht.
Meine Trainer, die das ganze Trauerspiel hier mitverfolgen, auch nicht.

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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Hofi »

Hi!
@ Skipper:
Da ein Verein keine Funktionen ausüben kann, sollte eigentlich jedem klar sein, dass es hier nur um natürliche Personen gehen kann. Die Formulierung Mitglieder ist insofern unglücklich, ändert aber nicht das geringste an der Sache und hat mit der Tätigkeit der Vereine nichts zu tun. Aber in den Verbänden sind nun mal nicht alles Top-Juristen, die jegliche Formulierung komplett unangreifbar (und dann für den Laien unverständlich) aufs Papier bringen. Man kann aber auch einfach Dinge immer so verstehen, wie man sie verstehen will.
Wenn man sich Deine Zitat-Texte genau anschaut, wird da auch ganz klar, dass es sich um die Frage der Einzelpersonen handelt. Es ging schlicht darum, was macht man mit den Einzelmitgliedern z.B. im DDK. Denn es ist jedem im GV klar, dass die einfache Mitgliedschaft einer Einzelperson in einem anderen Verband nicht sanktionierbar ist.
Zum Thema NSA-Methoden erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar. Wenn man dieser Ansicht ist, sollte man u.U. die Konsequenzen ziehen.

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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Kumamoto »

Warum sollen DJB- Vereine nicht mit DDK- Vereinen zusammenarbeiten dürfen? Direkte Frage, ich bitte auch um eine direkte Antwort.
Danke!
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Skipper1
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Skipper1 »

Da ein Verein keine Funktionen ausüben kann, sollte eigentlich jedem klar sein, dass es hier nur um natürliche Personen gehen kann. Die Formulierung Mitglieder ist insofern unglücklich, ändert aber nicht das geringste an der Sache und hat mit der Tätigkeit der Vereine nichts zu tun. Aber in den Verbänden sind nun mal nicht alles Top-Juristen, die jegliche Formulierung komplett unangreifbar (und dann für den Laien unverständlich) aufs Papier bringen.
Diesen Eindruck, das Formulierungen "unglücklich" sind, habe ich schon lange.
Aloso wir wohl jede Formulierung so ausgelegt, wie man will. Willkürlich.
Zum Thema NSA-Methoden erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar. Wenn man dieser Ansicht ist, sollte man u.U. die Konsequenzen ziehen.
sollte man!

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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von Kumamoto »

Also: Durch das Verbot von Doppelfunktionen (in DJB und DDK) will man von Seiten des DJB eine Unterwanderung durch den DDK verhindern.
Eine gemeinsame Veranstaltung einer Judosafari ist objektiv nicht geeignet, die Strukturen des DJB zu unterwandern.
Somit entfällt der Schutzzweck der Norm und die Norm ist nicht anwendbar.
Nächste Antwort auf meine Frage.
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von tutor! »

Es ist doch erstaunlich, wie einige wenige hingeschmissene Wortfetzen ihren Zweck erfüllen und daraufhin ansonsten harmlose Zeitgenossen plötzlich Gift und Galle spucken, obwohl sie den den Ursachen, die zu der Einschränkung der "Zusammenarbeit" zwischen Vereinen unterschiedlicher Verbände offensichtlich nicht die geringste Ahnung haben und auch gar nicht danach fragen.

Wird wieder einmal auf dem Rücken von Kindern fiese Politik betrieben? Ja, sie werden instrumentalisiert, um gegen den DJB und die LVe zu stänkern. Skipper baut sich - bzw. seinen Verein - systematisch zu Opfern auf, indem er in bewusster Weise Grenzen überschreitet, die ihm wohl bekannt sind.

Warum gibt es dieses "Kooperationsverbot" überhaupt?

Die Mitgliedschaft in einem Verband kostet für einen Verein einen Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder berechnet. Das steht so in der Satzung eines jeden Verbandes. Die Vereine sind zur Erfüllung ihrer Beitragspflichten verpflichtet, dem Verband wahrheitsgemäß die Anzahl ihrer Mitglieder zu nennen, damit die Höhe des Beitrags ermittelt werden kann. Als Beleg für den bezahlten Beitrag erhält der Verein für jedes Mitglied eine Jahressichtmarke, die in den Judopass zu kleben und zu entwerten ist.. Sie dient dem individuellen Mitglied bei Beteiligung an Verbandsaktivitäten als Nachweis darüber, dass sein Verein für dieses Mitglied den Beitrag an den Verband entrichtet hat.

Nun kommen findige Leute immer wieder auf verschiedene Ideen, wie sie die Verbandsgemeinschaft betrügen können und nicht für alle Mitglieder Beitrag zu zahlen. Dies ist Betrug, weil man sich oder einem anderen durch Erregen eines Irrtums einen Vermögensvorteil verschafft. Aber wer wird denn so plump sein - das könnte ja auffallen.

Viel geschmeidiger ist die Konstruktion mit zwei Vereinen oder zwei Abteilungen innerhalb eines Vereins. Einer der Vereine ist Mitglied beim LV des DJB, der andere irgendwo anders, wo die Beiträge deutlich geringer sind. Wer auf Meisterschaften und Turnieren kämpfen möchte, wird dem "DJB-Verein" zugeschoben, wer das nicht möchte, dem anderen Verein.

Wer so agiert, hat natürlich ein Interesse daran, dass der DJB (genauer: der LV) Graduierungen anderer Verbände anerkennt, denn dies erleichtert den Wechsel innerhalb des Gefüges. Auch erleichtern laxe Kontrollen von Judopässen bei Kyu-Prüfungen dieses Spielchen. Eine andere Variante stellen Kyu-Prüfungen auf Schullisten dar - immer wieder gerne für Beschiss genutzt.

Diesem teilweise massiven Beitragsbetrug muss ein Verband im Interesse aller Mitglieder begegnen. Aus diesem Grunde erschwert er, wo immer er kann, dass Mitglieder von "Nicht-DJB"-Vereinen an Veranstaltungen von DJB/LV teilnehmen können. Bedauerlich ist dabei, dass es natürlich auch die Kinder gibt, die da zwischen die Mühlsteine geraten und das alles gar nicht verstehen können.

Das Kooperationsverbot dient also dem Austrocknen von systematischem betrügerischen Verhalten gegenüber anderen Vereinen.

Dabei muss man schweren Herzen auch in Kauf nehmen, dass Kinder betroffen sind,die nun wirklich nichts dafür können. Aber wenn Funktionäre sehenden Auges solche Situationen provozieren, wie Skipper es offensichtlich tut, dann liegen die Konsequenzen in seiner Verantwortung.
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von tutor! »

Kumamoto hat geschrieben:Warum sollen DJB- Vereine nicht mit DDK- Vereinen zusammenarbeiten dürfen? Direkte Frage, ich bitte auch um eine direkte Antwort.
Danke!
siehe meinen vorigen Beitrag. Das DDK hat sogar in der Vergangenheit derartiges betrügerisches Verhalten als Geldsparmethode empfohlen!
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah

Beitrag von makoto »

Wie immer geht es nur um die Kohle... Diese sollte dann bald einmal in die Judo-Werte aufgenommen werden.
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