Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fahnden
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Also gut, lt Satzung soll hier im Bereich Judo nicht zusammengearbeitet werden. Da die Safari aber Breitensport ist, sehe ich keinen Widerspruch zur Satzung. (oder irgendwer erklärt mir mal, was Breitensport sonst heißen soll.)
Bin immer noch der Meinung, für Kinder den Sport so vielfältig und schön zu gestalten, dass möglichst viel Spaß dabei ist.
Baumstamm
Bin immer noch der Meinung, für Kinder den Sport so vielfältig und schön zu gestalten, dass möglichst viel Spaß dabei ist.
Baumstamm
Ein Baumstamm wird nicht gefällt, indem Mann dagegen läuft, dazu braucht Mann Kuzushi, Tsukuri, Kake, oder notfalls eine Axt.
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Na wie paßt denn das (wenn es so stimmt):
Man soll sich also Mehrheiten für Änderungen organisieren, aber bitte nicht unter den Mitgliedern,
die mit bestehenden Zustände unzufrieden sind, weil das sind ja Querulanten...
Zu DDR-Zeiten gab es auch Querulanten, die waren teilweise so querulant, daß man auf Geisteskrankheit
plädiert hat und diese in entsprechende Anstalten zu ihrem Besten verwahrt hat. Das hatte
außerdem den positiven Nebeneffekt, daß die Querulanz sich nicht durch diese Personen auf andere
übertragen konnte und am Ende gar die demokratischen Wahlergebnisse von 99,9% negativ beeinflusst hätte.
Versteh auch gar nicht, daß von der DDR in letzter Zeit als "Unrechtsstaat" geredet wurde, schließlich hätten
die Leute damals doch nur sich Mehrheiten für Änderungen organisieren müssen
Zu dieser Aussage:Skipper1 hat geschrieben:Das heißt also, dass ich, ich zitiere mal aus einem Brief:Aber jetzt weißt Du alles besser und suchst Dir Deine Judoverbündeten gerade
unter den Vereinen, die im Bayerischen Judoverband als größte Querulanten
bekannt sind.
Und nicht nur dass, Du stellst Dich noch an deren Spitze, was Deine Anträge
bzw. Deine Klage gegen den Bayerische Judoverband ja beweisen
Ist das also das Verständnis von Demokratie, welches im Bayrischen LV gepflegt wird?Hofi hat geschrieben:Wenn einem Regeln nicht passen, muss man in einer Demokratie (und die haben wir sogar in Bayern) halt die entsprechenden Mehrheiten für eine Änderung organisieren.
Man soll sich also Mehrheiten für Änderungen organisieren, aber bitte nicht unter den Mitgliedern,
die mit bestehenden Zustände unzufrieden sind, weil das sind ja Querulanten...
Zu DDR-Zeiten gab es auch Querulanten, die waren teilweise so querulant, daß man auf Geisteskrankheit
plädiert hat und diese in entsprechende Anstalten zu ihrem Besten verwahrt hat. Das hatte
außerdem den positiven Nebeneffekt, daß die Querulanz sich nicht durch diese Personen auf andere
übertragen konnte und am Ende gar die demokratischen Wahlergebnisse von 99,9% negativ beeinflusst hätte.
Versteh auch gar nicht, daß von der DDR in letzter Zeit als "Unrechtsstaat" geredet wurde, schließlich hätten
die Leute damals doch nur sich Mehrheiten für Änderungen organisieren müssen
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fahnden
Ich finde wir haben hier im Forum deswegen auch genausoviel SpaßBin immer noch der Meinung, für Kinder den Sport so vielfältig und schön zu gestalten, dass möglichst viel Spaß dabei ist.
Ein Baumstamm wird nicht gefällt, indem Mann dagegen läuft, dazu braucht Mann Kuzushi, Tsukuri, Kake, oder notfalls eine Axt.
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Fakt ist: Der LV entscheidet, was Recht ist und spricht ggf. auch die Sanktionen aus.
Somit sind Kläger und Richter weitgehend gleich.
Das halte ich zumindest für demokratisch bedenklich.
Somit sind Kläger und Richter weitgehend gleich.
Das halte ich zumindest für demokratisch bedenklich.
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Hallo Fritz,
Ein kleiner Abschweifer vom Thema
du schriebst:
Wir haben aus diversen Gründen im Januar eine neue Judoabteilung aus der Taufe gehoben.
Vom alten Verein sind 8 Leute mitgegangen.
Mittlerweile sind wir wieder bei 40 Mitgliedern, Tendenz jede Woche um 3- 4 Schnupperer Erwachsene und Kinder steigend.
Selbst mich haben meine Söhne breitgeklopft und schon hab ich mich mit 57 Lenzen zum 8. Kyu prüfen lassen.
Wir wollen und werden auch weiter Judo machen.
Nur: gegen Borniertheit ist leider noch kein Kraut gewachsen.
Mein Motto: lasst den Kindern die Frikadellen, sie spielen doch so gern damit.
Ahoi
Skipper
Ein kleiner Abschweifer vom Thema
du schriebst:
Dahingehend möchte ich Dich beruhigen.Mir persönlich drängt sich massiv ein Eindruck auf, daß es dort gar nicht mehr darum geht,
Judosport Leuten nahezubringen u. einen möglichst reibungslosen Sportbetrieb zu organisieren,
Wir haben aus diversen Gründen im Januar eine neue Judoabteilung aus der Taufe gehoben.
Vom alten Verein sind 8 Leute mitgegangen.
Mittlerweile sind wir wieder bei 40 Mitgliedern, Tendenz jede Woche um 3- 4 Schnupperer Erwachsene und Kinder steigend.
Selbst mich haben meine Söhne breitgeklopft und schon hab ich mich mit 57 Lenzen zum 8. Kyu prüfen lassen.
Wir wollen und werden auch weiter Judo machen.
Nur: gegen Borniertheit ist leider noch kein Kraut gewachsen.
Mein Motto: lasst den Kindern die Frikadellen, sie spielen doch so gern damit.
Ahoi
Skipper
- Hofi
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
@ Kumamoto:
Hier hat der VT entschieden, also die Mitglieder. Die Funktionäre des Verbandes, in dem Fall die Rechtsausschüsse müssen dann entsprechend der vom Verbandstag entsprechenden Regelung entscheiden. Insofern haben wir hier schon einen Unterschied zwischen Kläger und Richter, insbesondere aber zur Verbandslegislative.
Zum Thema Ostersamstag: Die Regelung steht auch schon in der Satzung Stand 2012 drin, wurde auch hier im Forum diskutiert, ist also nicht neues.
@ Fritz: Ich weiß nicht von wem das Zitat, das Skipper hier bringt, stammt und es interessiert mich auch nicht. Denn nur die Tatsache, dass jemand ihn für einen Querulanten hält, und wenn es ein Funktionär wäre, ist definitiv vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Mich und einige Freunde haben vor 20 Jahren etliche Leute für ...löcher gehalten, so dass wir uns entsprechende Club-T-Shirt haben drucken lassen.
@ Baumstamm: Die Satzung unterscheidet nicht zwischen Breiten- und Leistungssport, insofern ist sie auch dann anwendbar, wenn "nur" eine Safari gemacht wird. Und auch wenn die jetzt nicht mehr neu ist, auch da werden Ressourcen der Verbände genutzt, über die konzeptionelle Erstellung, die Herstellung, den Versand etc. der Urkunden, Aufnäher. Ich glaube nicht, dass bei den 3,-- eine großartige Profitmarge des DJB eingerechnet sein kann, wenn es nicht eher ein Zuschuss-Geschäft ist.
Und was mich extrem stört, ist dieses unterschwellige: Die Funktionäre wollen immer nur den Sport kaputt machen und Schwierigkeiten machen. Die meisten, die ich kenne, reißen sich den Arsch auf, damit den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das aus ihrer Sicht Bestmögliche geboten wird. Und wenn dann jemand, auch mit Nachdruck, darauf hingewiesen wird, dass er sich nicht an die gemeinsam verabschiedeten Regeln hält, sind die Funktionäre, die das tun, plötzlich die bösen. So gehts in meinen Augen wirklich nicht.
Bis dann
Hofi
Hier hat der VT entschieden, also die Mitglieder. Die Funktionäre des Verbandes, in dem Fall die Rechtsausschüsse müssen dann entsprechend der vom Verbandstag entsprechenden Regelung entscheiden. Insofern haben wir hier schon einen Unterschied zwischen Kläger und Richter, insbesondere aber zur Verbandslegislative.
Zum Thema Ostersamstag: Die Regelung steht auch schon in der Satzung Stand 2012 drin, wurde auch hier im Forum diskutiert, ist also nicht neues.
@ Fritz: Ich weiß nicht von wem das Zitat, das Skipper hier bringt, stammt und es interessiert mich auch nicht. Denn nur die Tatsache, dass jemand ihn für einen Querulanten hält, und wenn es ein Funktionär wäre, ist definitiv vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Mich und einige Freunde haben vor 20 Jahren etliche Leute für ...löcher gehalten, so dass wir uns entsprechende Club-T-Shirt haben drucken lassen.
@ Baumstamm: Die Satzung unterscheidet nicht zwischen Breiten- und Leistungssport, insofern ist sie auch dann anwendbar, wenn "nur" eine Safari gemacht wird. Und auch wenn die jetzt nicht mehr neu ist, auch da werden Ressourcen der Verbände genutzt, über die konzeptionelle Erstellung, die Herstellung, den Versand etc. der Urkunden, Aufnäher. Ich glaube nicht, dass bei den 3,-- eine großartige Profitmarge des DJB eingerechnet sein kann, wenn es nicht eher ein Zuschuss-Geschäft ist.
Und was mich extrem stört, ist dieses unterschwellige: Die Funktionäre wollen immer nur den Sport kaputt machen und Schwierigkeiten machen. Die meisten, die ich kenne, reißen sich den Arsch auf, damit den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das aus ihrer Sicht Bestmögliche geboten wird. Und wenn dann jemand, auch mit Nachdruck, darauf hingewiesen wird, dass er sich nicht an die gemeinsam verabschiedeten Regeln hält, sind die Funktionäre, die das tun, plötzlich die bösen. So gehts in meinen Augen wirklich nicht.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
@ hofi
Ja , die Regeln galten schon beim Verbandstag 2012.
Was mich wundert, ist, dass die Ausführungsbestimmungen, die im Beschlußbuch des BJV stehen, gerade von Juristen immer vergessen werden. Aber für alle, die es interessiert:
So wurde beschlossen und diese Regeln gelten doch auch so lange, bis sie aufgehoben werden, oder??
Langsam wird es nämlich nervig
Skipper
Ja , die Regeln galten schon beim Verbandstag 2012.
Was mich wundert, ist, dass die Ausführungsbestimmungen, die im Beschlußbuch des BJV stehen, gerade von Juristen immer vergessen werden. Aber für alle, die es interessiert:
So wurde beschlossen und diese Regeln gelten doch auch so lange, bis sie aufgehoben werden, oder??
Langsam wird es nämlich nervig
Mi, 05.12.2012
Ordnungen und Beschlüsse
Beschlüsse des BJV-Gesamtvorstandes vom 25.11.2012
Der Gesamtvorstand des BJV hat auf seiner Sitzung am 25.11.2012 im Folgenden aufgeführte Beschlüsse gefasst. Die
geänderten Ordnungen und Statuten wurden auf der Homepage http://www.b-j-v.de unter downloads veröffentlicht.
Zusammenarbeit BJV/DDK
Die GV-Mitglieder einigen sich einstimmig auf folgende Auslegung der Satzung hinsichtlich der Formulierung „…jede Betätigung in und
Zusammenarbeit mit …“:
Das DDK ist ein konkurrierender Verband (Organisation) gegenüber dem BJV. Die Betätigung in und Zusammenarbeit mit dem DDK
wird seitens des GV nicht geduldet, sobald ein Mitglied gleichzeitig offizielle Funktionen in beiden Verbänden ausübt.
Einzig die gleichzeitige Wahrnehmung von Ämtern in beiden Verbänden wurde auch in der Vergangenheit nicht geduldet bzw. geahndet.
AhoiMi, 03.04.2013
Gesamtvorstandssitzung I/2013
Beschlüsse des Gesamtvorstands vom 17.03.2013
Der Gesamtvorstand des BJV hat am 17.03.2013 folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 7.2. Zusammenarbeit BJV-DDK
Die Satzung § 5.9. ist im Moment sehr restriktiv formuliert und lässt, da das DDK auch vom DJB als konkurrierende Vereinigung
angesehen wird, eigentlich kaum Interpretationsspielraum zu. Die Satzung deckt sich hier nicht ganz mit der Auffassung des GV
aus dessen Sitzung IV/2012 am 25.11.12, in der entschieden wurde, dass der ursprüngliche Gedanke für die Einführung des
Satzungsparagraphen vor allem darauf abzielte „Doppelfunktionen“ im BJV und in Konkurrenzvereinigungen nicht zuzulassen.
Das Präsidium hat sich deshalb in der vorangegangenen Sitzung entschieden, im GV folgende Empfehlung zur Abstimmung zu
bringen:
- Einbringung einer Satzungsänderung zum VT 2014, welche die nicht zulässige Zusammenarbeit mit Konkurrenzvereinigungen
präzisiert (Vorschlag durch BJV RA und LDA)
- Einstellung des aktuell noch anhängenden Verfahrens gegen Herbert Possenriede mit Hinsicht auf die angedachte
Satzungsänderung.
Die Empfehlung wird einstimmig angenommen.
Skipper
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Nach dem Eingangspost von Skipper hat ihn der LV angschrieben und um eine Stellungnahme gebeten, nicht der Rechtsausschuss. Hier hätte man besser unterscheiden müssen!
Und: Hat schonmal ein Rechtsausschuss gegen den LV entschieden? Man beisst doch nicht die Hand, die einen füttert! Ausserdem wird hier von einer Tatsache ausgegangen (haben erfahren, dass). Hier wäre es besser gewesen zu schreiben "uns ist zu Ohren gekommen, dass" und "zur Beurteilung des Sachverhaltes bitten wir um eine Stellungnahme ihrerseits".
Und: Hat schonmal ein Rechtsausschuss gegen den LV entschieden? Man beisst doch nicht die Hand, die einen füttert! Ausserdem wird hier von einer Tatsache ausgegangen (haben erfahren, dass). Hier wäre es besser gewesen zu schreiben "uns ist zu Ohren gekommen, dass" und "zur Beurteilung des Sachverhaltes bitten wir um eine Stellungnahme ihrerseits".
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
In den Zeiten der Transparenz wird man doch sicherlichHofi hat geschrieben:@ Baumstamm: Die Satzung unterscheidet nicht zwischen Breiten- und Leistungssport, insofern ist sie auch dann anwendbar, wenn "nur" eine Safari gemacht wird. Und auch wenn die jetzt nicht mehr neu ist, auch da werden Ressourcen der Verbände genutzt, über die konzeptionelle Erstellung, die Herstellung, den Versand etc. der Urkunden, Aufnäher. Ich glaube nicht, dass bei den 3,-- eine großartige Profitmarge des DJB eingerechnet sein kann, wenn es nicht eher ein Zuschuss-Geschäft ist.
die Kalkulation bzgl. des Safari-Zeugs irgendwo einsehen können. Sollte sich natürlich dabei herausstellen, daß es
ein Zuschussgeschäft für den DJB ist, hoffe ich, daß die Masse der Vereine den Anstand haben, auf die Bestellung der
Aufnäher und Urkunden zu verzichten...
Wieso Funktionäre? Letztendlich sind es doch die Abnicker im Verbandstag, die offensichtlichHofi hat geschrieben:Und was mich extrem stört, ist dieses unterschwellige: Die Funktionäre wollen immer nur den Sport kaputt machen und Schwierigkeiten machen. Die meisten, die ich kenne, reißen sich den Arsch auf, damit den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das aus ihrer Sicht Bestmögliche geboten wird.
aus völlig kurzsichtigen Überlegungen gepaart mit der "üblichen Angst" (da könnte, würde jemand aber sonst...) und der "üblichen Obrigkeitshörigkeit"
(der DJB / die IJF verlangt aber) sich selbst Ordnungen und Satzungen überhelfen, die sie selbst in ihrem Entscheidungs- u. Handlungsspielraum
einschränken...
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Was war denn die Begründung im Antrag damals um das Kooperationsverbot in der Satzung festzuschreiben? Danach kann man dann beurteilen, ob Skipper und sein Verein gegen den Geist der Verordnung verstossen haben.
- Hofi
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
@ Skipper:
Genau das was Du beschreibst ist passiert, man hat eine Klarstellung beantragt, am VT darüber diskutiert und am Ende etwas beschlossen. Durch das was beschlossen wurde am VT (noch nicht veröffentlicht, weil wohl noch die Eintragung der Satzungsänderung im Registergericht fehlt), ist jetzt klargestellt, dass doppelte Wahlämter für Einzelpersonen nicht gehen. Dadurch dass der § 5 Nr. 9 nicht geändert wurde, ist auch klar, dass eben die Zusammenarbeit durch Mitglieder (= Vereine) nicht ok ist.
Das was Du zitierst bezieht sich ausschließlich auf die Einzelpersonen, die ja nur über die Vereine an den BJV gebunden sind und denen eine Mitgliedschaft oder eine Tätigkeit im DDK oder woanders gar nicht verboten werden kann. Sie können nach der neuen Regelung eben keine Wahlämter im BJV mehr anstreben, wenn sie solche bei der Konkurrenz haben.
An der Satzungswidrigkeit der Zusammenarbeit der Mitglieder hat man im Zuge dieser Diskussion nichts geändert.
@ Kumamoto: Aus dem Eingangspost kann ich schlicht nicht erkennen wer (welcher Funktionär des BJV) ihn angeschrieben hat. Ich vermute, dass es der Landesdisziplinar-Ausschuss war, jemand anderes will da nämlich keine Stellungnahme haben. Den andern Teil halte selbst ich als Jurist für Wortklauberei Deinerseits. Zumal bereits bei den alten Verfahren die DDK-Beteiligung Thema war, Skipper also sehr genau wusste, was er tat.
Bis dann
Hofi
Genau das was Du beschreibst ist passiert, man hat eine Klarstellung beantragt, am VT darüber diskutiert und am Ende etwas beschlossen. Durch das was beschlossen wurde am VT (noch nicht veröffentlicht, weil wohl noch die Eintragung der Satzungsänderung im Registergericht fehlt), ist jetzt klargestellt, dass doppelte Wahlämter für Einzelpersonen nicht gehen. Dadurch dass der § 5 Nr. 9 nicht geändert wurde, ist auch klar, dass eben die Zusammenarbeit durch Mitglieder (= Vereine) nicht ok ist.
Das was Du zitierst bezieht sich ausschließlich auf die Einzelpersonen, die ja nur über die Vereine an den BJV gebunden sind und denen eine Mitgliedschaft oder eine Tätigkeit im DDK oder woanders gar nicht verboten werden kann. Sie können nach der neuen Regelung eben keine Wahlämter im BJV mehr anstreben, wenn sie solche bei der Konkurrenz haben.
An der Satzungswidrigkeit der Zusammenarbeit der Mitglieder hat man im Zuge dieser Diskussion nichts geändert.
@ Kumamoto: Aus dem Eingangspost kann ich schlicht nicht erkennen wer (welcher Funktionär des BJV) ihn angeschrieben hat. Ich vermute, dass es der Landesdisziplinar-Ausschuss war, jemand anderes will da nämlich keine Stellungnahme haben. Den andern Teil halte selbst ich als Jurist für Wortklauberei Deinerseits. Zumal bereits bei den alten Verfahren die DDK-Beteiligung Thema war, Skipper also sehr genau wusste, was er tat.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Gibt es eigentlich dieses "Verbot" auch beim DDK?
"Der Weg - ein Kreis."
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
@hofi
Genau dieser Satz im Zitat war zur Zeit unserere Judosafari aktuell
Der Verbandstag war 2 Wochen später.
Somit war diese Ausführung auch noch gültig.
Aber um zum Thema zurück zukommen:
Da man mir ja unterstellt unbequem zu sein, unterliege ich wohl (und diesen Eindruck werde ich nicht los) der persönlichen und gesonderten Überwachung durch Mitglieder des BJV.
Erinnert sehr an NSA-Methoden.
Und ganz ehrlich, ich brauch das nicht.
Meine Trainer, die das ganze Trauerspiel hier mitverfolgen, auch nicht.
Ahoi
Genau dieser Satz im Zitat war zur Zeit unserere Judosafari aktuell
und, mit Verlaub dieser Satz war auch am Ostersamstag noch gültig.Das DDK ist ein konkurrierender Verband (Organisation) gegenüber dem BJV. Die Betätigung in und Zusammenarbeit mit dem DDK
wird seitens des GV nicht geduldet, sobald ein Mitglied gleichzeitig offizielle Funktionen in beiden Verbänden ausübt.
Einzig die gleichzeitige Wahrnehmung von Ämtern in beiden Verbänden wurde auch in der Vergangenheit nicht geduldet bzw. geahndet.
Der Verbandstag war 2 Wochen später.
Somit war diese Ausführung auch noch gültig.
Aber um zum Thema zurück zukommen:
Da man mir ja unterstellt unbequem zu sein, unterliege ich wohl (und diesen Eindruck werde ich nicht los) der persönlichen und gesonderten Überwachung durch Mitglieder des BJV.
Erinnert sehr an NSA-Methoden.
Und ganz ehrlich, ich brauch das nicht.
Meine Trainer, die das ganze Trauerspiel hier mitverfolgen, auch nicht.
Ahoi
- Hofi
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- Registriert: 28.12.2006, 12:55
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- Verein: TSV Unterhaching
- Kontaktdaten:
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Hi!
@ Skipper:
Da ein Verein keine Funktionen ausüben kann, sollte eigentlich jedem klar sein, dass es hier nur um natürliche Personen gehen kann. Die Formulierung Mitglieder ist insofern unglücklich, ändert aber nicht das geringste an der Sache und hat mit der Tätigkeit der Vereine nichts zu tun. Aber in den Verbänden sind nun mal nicht alles Top-Juristen, die jegliche Formulierung komplett unangreifbar (und dann für den Laien unverständlich) aufs Papier bringen. Man kann aber auch einfach Dinge immer so verstehen, wie man sie verstehen will.
Wenn man sich Deine Zitat-Texte genau anschaut, wird da auch ganz klar, dass es sich um die Frage der Einzelpersonen handelt. Es ging schlicht darum, was macht man mit den Einzelmitgliedern z.B. im DDK. Denn es ist jedem im GV klar, dass die einfache Mitgliedschaft einer Einzelperson in einem anderen Verband nicht sanktionierbar ist.
Zum Thema NSA-Methoden erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar. Wenn man dieser Ansicht ist, sollte man u.U. die Konsequenzen ziehen.
Bis dann
Hofi
@ Skipper:
Da ein Verein keine Funktionen ausüben kann, sollte eigentlich jedem klar sein, dass es hier nur um natürliche Personen gehen kann. Die Formulierung Mitglieder ist insofern unglücklich, ändert aber nicht das geringste an der Sache und hat mit der Tätigkeit der Vereine nichts zu tun. Aber in den Verbänden sind nun mal nicht alles Top-Juristen, die jegliche Formulierung komplett unangreifbar (und dann für den Laien unverständlich) aufs Papier bringen. Man kann aber auch einfach Dinge immer so verstehen, wie man sie verstehen will.
Wenn man sich Deine Zitat-Texte genau anschaut, wird da auch ganz klar, dass es sich um die Frage der Einzelpersonen handelt. Es ging schlicht darum, was macht man mit den Einzelmitgliedern z.B. im DDK. Denn es ist jedem im GV klar, dass die einfache Mitgliedschaft einer Einzelperson in einem anderen Verband nicht sanktionierbar ist.
Zum Thema NSA-Methoden erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar. Wenn man dieser Ansicht ist, sollte man u.U. die Konsequenzen ziehen.
Bis dann
Hofi
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Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Warum sollen DJB- Vereine nicht mit DDK- Vereinen zusammenarbeiten dürfen? Direkte Frage, ich bitte auch um eine direkte Antwort.
Danke!
Danke!
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Diesen Eindruck, das Formulierungen "unglücklich" sind, habe ich schon lange.Da ein Verein keine Funktionen ausüben kann, sollte eigentlich jedem klar sein, dass es hier nur um natürliche Personen gehen kann. Die Formulierung Mitglieder ist insofern unglücklich, ändert aber nicht das geringste an der Sache und hat mit der Tätigkeit der Vereine nichts zu tun. Aber in den Verbänden sind nun mal nicht alles Top-Juristen, die jegliche Formulierung komplett unangreifbar (und dann für den Laien unverständlich) aufs Papier bringen.
Aloso wir wohl jede Formulierung so ausgelegt, wie man will. Willkürlich.
sollte man!Zum Thema NSA-Methoden erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar. Wenn man dieser Ansicht ist, sollte man u.U. die Konsequenzen ziehen.
Ahoi
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Also: Durch das Verbot von Doppelfunktionen (in DJB und DDK) will man von Seiten des DJB eine Unterwanderung durch den DDK verhindern.
Eine gemeinsame Veranstaltung einer Judosafari ist objektiv nicht geeignet, die Strukturen des DJB zu unterwandern.
Somit entfällt der Schutzzweck der Norm und die Norm ist nicht anwendbar.
Nächste Antwort auf meine Frage.
Eine gemeinsame Veranstaltung einer Judosafari ist objektiv nicht geeignet, die Strukturen des DJB zu unterwandern.
Somit entfällt der Schutzzweck der Norm und die Norm ist nicht anwendbar.
Nächste Antwort auf meine Frage.
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Es ist doch erstaunlich, wie einige wenige hingeschmissene Wortfetzen ihren Zweck erfüllen und daraufhin ansonsten harmlose Zeitgenossen plötzlich Gift und Galle spucken, obwohl sie den den Ursachen, die zu der Einschränkung der "Zusammenarbeit" zwischen Vereinen unterschiedlicher Verbände offensichtlich nicht die geringste Ahnung haben und auch gar nicht danach fragen.
Wird wieder einmal auf dem Rücken von Kindern fiese Politik betrieben? Ja, sie werden instrumentalisiert, um gegen den DJB und die LVe zu stänkern. Skipper baut sich - bzw. seinen Verein - systematisch zu Opfern auf, indem er in bewusster Weise Grenzen überschreitet, die ihm wohl bekannt sind.
Warum gibt es dieses "Kooperationsverbot" überhaupt?
Die Mitgliedschaft in einem Verband kostet für einen Verein einen Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder berechnet. Das steht so in der Satzung eines jeden Verbandes. Die Vereine sind zur Erfüllung ihrer Beitragspflichten verpflichtet, dem Verband wahrheitsgemäß die Anzahl ihrer Mitglieder zu nennen, damit die Höhe des Beitrags ermittelt werden kann. Als Beleg für den bezahlten Beitrag erhält der Verein für jedes Mitglied eine Jahressichtmarke, die in den Judopass zu kleben und zu entwerten ist.. Sie dient dem individuellen Mitglied bei Beteiligung an Verbandsaktivitäten als Nachweis darüber, dass sein Verein für dieses Mitglied den Beitrag an den Verband entrichtet hat.
Nun kommen findige Leute immer wieder auf verschiedene Ideen, wie sie die Verbandsgemeinschaft betrügen können und nicht für alle Mitglieder Beitrag zu zahlen. Dies ist Betrug, weil man sich oder einem anderen durch Erregen eines Irrtums einen Vermögensvorteil verschafft. Aber wer wird denn so plump sein - das könnte ja auffallen.
Viel geschmeidiger ist die Konstruktion mit zwei Vereinen oder zwei Abteilungen innerhalb eines Vereins. Einer der Vereine ist Mitglied beim LV des DJB, der andere irgendwo anders, wo die Beiträge deutlich geringer sind. Wer auf Meisterschaften und Turnieren kämpfen möchte, wird dem "DJB-Verein" zugeschoben, wer das nicht möchte, dem anderen Verein.
Wer so agiert, hat natürlich ein Interesse daran, dass der DJB (genauer: der LV) Graduierungen anderer Verbände anerkennt, denn dies erleichtert den Wechsel innerhalb des Gefüges. Auch erleichtern laxe Kontrollen von Judopässen bei Kyu-Prüfungen dieses Spielchen. Eine andere Variante stellen Kyu-Prüfungen auf Schullisten dar - immer wieder gerne für Beschiss genutzt.
Diesem teilweise massiven Beitragsbetrug muss ein Verband im Interesse aller Mitglieder begegnen. Aus diesem Grunde erschwert er, wo immer er kann, dass Mitglieder von "Nicht-DJB"-Vereinen an Veranstaltungen von DJB/LV teilnehmen können. Bedauerlich ist dabei, dass es natürlich auch die Kinder gibt, die da zwischen die Mühlsteine geraten und das alles gar nicht verstehen können.
Das Kooperationsverbot dient also dem Austrocknen von systematischem betrügerischen Verhalten gegenüber anderen Vereinen.
Dabei muss man schweren Herzen auch in Kauf nehmen, dass Kinder betroffen sind,die nun wirklich nichts dafür können. Aber wenn Funktionäre sehenden Auges solche Situationen provozieren, wie Skipper es offensichtlich tut, dann liegen die Konsequenzen in seiner Verantwortung.
Wird wieder einmal auf dem Rücken von Kindern fiese Politik betrieben? Ja, sie werden instrumentalisiert, um gegen den DJB und die LVe zu stänkern. Skipper baut sich - bzw. seinen Verein - systematisch zu Opfern auf, indem er in bewusster Weise Grenzen überschreitet, die ihm wohl bekannt sind.
Warum gibt es dieses "Kooperationsverbot" überhaupt?
Die Mitgliedschaft in einem Verband kostet für einen Verein einen Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder berechnet. Das steht so in der Satzung eines jeden Verbandes. Die Vereine sind zur Erfüllung ihrer Beitragspflichten verpflichtet, dem Verband wahrheitsgemäß die Anzahl ihrer Mitglieder zu nennen, damit die Höhe des Beitrags ermittelt werden kann. Als Beleg für den bezahlten Beitrag erhält der Verein für jedes Mitglied eine Jahressichtmarke, die in den Judopass zu kleben und zu entwerten ist.. Sie dient dem individuellen Mitglied bei Beteiligung an Verbandsaktivitäten als Nachweis darüber, dass sein Verein für dieses Mitglied den Beitrag an den Verband entrichtet hat.
Nun kommen findige Leute immer wieder auf verschiedene Ideen, wie sie die Verbandsgemeinschaft betrügen können und nicht für alle Mitglieder Beitrag zu zahlen. Dies ist Betrug, weil man sich oder einem anderen durch Erregen eines Irrtums einen Vermögensvorteil verschafft. Aber wer wird denn so plump sein - das könnte ja auffallen.
Viel geschmeidiger ist die Konstruktion mit zwei Vereinen oder zwei Abteilungen innerhalb eines Vereins. Einer der Vereine ist Mitglied beim LV des DJB, der andere irgendwo anders, wo die Beiträge deutlich geringer sind. Wer auf Meisterschaften und Turnieren kämpfen möchte, wird dem "DJB-Verein" zugeschoben, wer das nicht möchte, dem anderen Verein.
Wer so agiert, hat natürlich ein Interesse daran, dass der DJB (genauer: der LV) Graduierungen anderer Verbände anerkennt, denn dies erleichtert den Wechsel innerhalb des Gefüges. Auch erleichtern laxe Kontrollen von Judopässen bei Kyu-Prüfungen dieses Spielchen. Eine andere Variante stellen Kyu-Prüfungen auf Schullisten dar - immer wieder gerne für Beschiss genutzt.
Diesem teilweise massiven Beitragsbetrug muss ein Verband im Interesse aller Mitglieder begegnen. Aus diesem Grunde erschwert er, wo immer er kann, dass Mitglieder von "Nicht-DJB"-Vereinen an Veranstaltungen von DJB/LV teilnehmen können. Bedauerlich ist dabei, dass es natürlich auch die Kinder gibt, die da zwischen die Mühlsteine geraten und das alles gar nicht verstehen können.
Das Kooperationsverbot dient also dem Austrocknen von systematischem betrügerischen Verhalten gegenüber anderen Vereinen.
Dabei muss man schweren Herzen auch in Kauf nehmen, dass Kinder betroffen sind,die nun wirklich nichts dafür können. Aber wenn Funktionäre sehenden Auges solche Situationen provozieren, wie Skipper es offensichtlich tut, dann liegen die Konsequenzen in seiner Verantwortung.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
siehe meinen vorigen Beitrag. Das DDK hat sogar in der Vergangenheit derartiges betrügerisches Verhalten als Geldsparmethode empfohlen!Kumamoto hat geschrieben:Warum sollen DJB- Vereine nicht mit DDK- Vereinen zusammenarbeiten dürfen? Direkte Frage, ich bitte auch um eine direkte Antwort.
Danke!
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Darf ein LV gezielt nach Verstößen seiner Mitglieder fah
Wie immer geht es nur um die Kohle... Diese sollte dann bald einmal in die Judo-Werte aufgenommen werden.
"Der Weg - ein Kreis."