Trotz der halbseitigen Lähmung rechts hat Ludger Steffens die Prüfung zum 1. Kyu nach der Standardprüfungsordnung bestanden!
Manch einer mag das jetzt vielleicht als keine besondere Leistung ansehen, doch auch eine erfolgreiche Prüfung zum 1. Kyu kann eine unglaubliche Leistung sein, vor allem mit körperlichem Handicap und nach der Standard PO.
Bei der Braungurtprüfung liegt der Schwerpunkt bei den Te-waza. Da Ludger nur eine "funktionstüchtige" Hand besitzt, also nur einen Griff, ist das eine Leistung, die man erst einmal nachmachen muss! Da er diese Prüfung nun nach der Standard PO absolviert hat, hat er sich die Option auf die Dan-Prüfung offen gehalten.
Hätte er sich der Prüfung nach der Behinderten-PO gestellt, wäre die Prüfung zwar deutlich einfacher gewesen, doch hätte er keine Option mehr auf den 1. Dan gehabt, zumindest derzeit nicht und wohl auch in Zukunft nicht. Denn leider hat sich der DJB-Vorstand vorläufig gegen eine Änderung der Behinderten-PO entschieden, also gegen die Erweiterung zum 1. Dan hin. (Dieser Beitrag soll jetzt nicht als Anstoß zu einer Diskussion über diese Entscheidung des DJB-Vorstandes dienen.)
Da es eine große Seltenheit ist und auch in Zukunft bleiben wird, dass ein Körperbehinderter den 1. Kyu nach der Standard PO absolviert, sollten sich alle hier im Forum aufgefordert sehen, diese Leistung ein wenig zu würdigen!
Ludger, das hast Du gut gemacht! Gratulation!


Viele Grüße
MCNS