Kriterien für Graduierungen

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Olaf
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von Olaf »

Auch nicht schlecht, aber auch in diesem übertragenen Bild müssen Doktor und Professorentitel im Allgemeinen noch einmal erarbeitet werden. So wären die Grade oberhalb von 6 also h.c. Grade und nicht mit einer Dissertation bzw. Habilitation verbunden.
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
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kastow
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von kastow »

Olaf hat geschrieben:Auch nicht schlecht, aber auch in diesem übertragenen Bild müssen Doktor und Professorentitel im Allgemeinen noch einmal erarbeitet werden. So wären die Grade oberhalb von 6 also h.c. Grade und nicht mit einer Dissertation bzw. Habilitation verbunden.
Stimmt. Wahrscheinlich wird jeder Vergleich immer hinken.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, einfach die Prüfungsstufen durchzuzählen. Auf diesen Gedanken hat mich mal ein Freimaurer gebracht. Ein erster Dan wäre also die neunte von 13 im DJB prüfbaren bzw. 18 erreichbaren Stufen. Für ein erstes Verständnis bei Laien könnte dieses Verfahren auch genügen und gleichzeitig die Wortklauberei um irgendwelche Titel geschickt umgehen. Und da mich ein Freimaurer darauf gebracht hat, könnte man das Ganze bildlich auch schön in Form einer Pyramide darstellen ;)
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Fritz
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von Fritz »

Olaf hat geschrieben:So kommt es sehr häufig vor, dass man nur erwähnt das man Judo betreibt und das Gegenüber unwillkürlich eine Art selbstgestalteter Schlaghaltung annimmt oder Handkantentechniken nachahmt. Man ist dann stets bemüht, diesen Eindruck zu korrigieren
Richtig, dem Unsinn
mit Einnehmen einer Kampfhaltung sollte man entgegentreten ;-) Damit wäre man dann auch wieder auf der Linie mit einer der Grundideen des
"Stallerschen" Ansatzes zur "Judo-SV": "Wenn noch Zeit ist, eine Kampfhaltung einzunehmen, dann hätte man auch weggehen können..."
Abgesehen davon ist es dumm, beim Gegner durch Herumposen, eine "Erwartungshaltung" zu wecken... ;-)

@kastow: Wir wollen es jetzt mal nicht am DJB und seinen spezifischen Regularien festmachen... Die Vergleiche mit der Berufsausbildung und dem
Dan-System gehen ja auch eher von idealen Zuständen aus. :-)
Klar ist doch auch, daß jemand, der nach dem 1. Dan sich die Grade nur auf Grund besondere Verdienste (mal abgesehen von Wettkampferfolgen)
für den Verein, LV usw. verliehen ließ, in der Regel vom technischen Wissen und Können dann eher doch nicht auf dem Weg zum "Meister" ist,
obwohl er menschlich vielleicht trotzdem ganz gut geeignet wäre... ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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kastow
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von kastow »

Fritz hat geschrieben:@kastow: Wir wollen es jetzt mal nicht am DJB und seinen spezifischen Regularien festmachen...
Doch, möchte ich, da ich im DJB trainiere und mich die Graduierungen anderer deutscher Jûdô-Verbände nicht sonderlich interessieren. Wozu auch? Wenn jemand an mich die Frage (außerhalb dieses Forums) richtet, bezieht sich das eigentlich immer auf meinen Verein. Darum ist meine Definition auch auf den DJB ausgerichtet.
Fritz hat geschrieben:Die Vergleiche mit der Berufsausbildung und dem Dan-System gehen ja auch eher von idealen Zuständen aus. :-)
Der Vergleich zur Handwerksausbildung vernachlässigen aber den Gedanken des Erziehungssystems zugunsten der technischen Seite, darum lehne ich diesen Vergleich ab und nutze lieber wie oben geschrieben das Schulsystem. Wer's anders mag? ... Jeder nach seiner Facon ;)
Fritz hat geschrieben:Klar ist doch auch, daß jemand, der nach dem 1. Dan sich die Grade nur auf Grund besondere Verdienste (mal abgesehen von Wettkampferfolgen) für den Verein, LV usw. verliehen ließ, in der Regel vom technischen Wissen und Können dann eher doch nicht auf dem Weg zum "Meister" ist, obwohl er menschlich vielleicht trotzdem ganz gut geeignet wäre... ;-)
So stimme ich zu. Darum schrieb ich auch, dass die Prüfungen bestanden wurden. Ehrlich gesagt kenne ich aber kaum einen fünften DJB-Dan in meiner Region, der mehr als vielleicht einen Dan über Verleihung erhielt. Die meisten haben artig ihre Prüfungen abgelehnt. Ist das in anderen Regionen anders üblich?
Herzliche Grüße,

kastow

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Fritz
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von Fritz »

kastow hat geschrieben:
Fritz hat geschrieben:@kastow: Wir wollen es jetzt mal nicht am DJB und seinen spezifischen Regularien festmachen...
Doch, möchte ich, da ich im DJB trainiere und mich die Graduierungen anderer deutscher Jûdô-Verbände nicht sonderlich interessieren. Wozu auch? Wenn jemand an mich die Frage (außerhalb dieses Forums) richtet, bezieht sich das eigentlich immer auf meinen Verein. Darum ist meine Definition auch auf den DJB ausgerichtet.
Kam die Sache, daß nur bis zum fünften Dan geprüft wird, nicht ursprünglich daher, daß "damals" bei der Erfindung des DJB, die Leute noch
bescheidenerweise eingesehen haben, daß eigentlich niemand da ist, der höhere Grade prüfen kann? Und irgendwie vermisse ich bestimmte
Sachen in den Prüfungs-Ordnungen bis zum 5.Dan, da sind z.B. längst nicht alle Kata bei... Ob man dann deshalb von einem 5.DJB-Dan sagen kann,
er habe Judo gemeistert? Also von einem "Meister" würde ich schon erwarten, daß er _alle_ Kodokan-Kata soweit, beherrscht, daß er sie
in vernünftiger Qualität üben oder gar lehren kann, z.B. ...
Nur Mißverständnisse nicht aufkommen zu lassen: Ich sage ausdrücklich nicht, daß niemand im DJB mit >= 5.Dan in der Lage ist, alle Kodokan-Kata
lehren zu können ;-) Ich sage nur: Die PO führt nicht "zwangsläufig" dazu.
Fritz hat geschrieben:Die Vergleiche mit der Berufsausbildung und dem Dan-System gehen ja auch eher von idealen Zuständen aus. :-)
Der Vergleich zur Handwerksausbildung vernachlässigen aber den Gedanken des Erziehungssystems zugunsten der technischen Seite, darum lehne ich diesen Vergleich ab und nutze lieber wie oben geschrieben das Schulsystem. Wer's anders mag? ... Jeder nach seiner Facon ;)
Hmm, ich habe das Wort "Berufsausbildung" eher so als Oberbegriff gesehen, denn das Hochschulsystem zielt ja auch darauf ab, daß
am Ende ein Beruf steht...
Fritz hat geschrieben:Klar ist doch auch, daß jemand, der nach dem 1. Dan sich die Grade nur auf Grund besondere Verdienste (mal abgesehen von Wettkampferfolgen) für den Verein, LV usw. verliehen ließ, in der Regel vom technischen Wissen und Können dann eher doch nicht auf dem Weg zum "Meister" ist, obwohl er menschlich vielleicht trotzdem ganz gut geeignet wäre... ;-)
So stimme ich zu. Darum schrieb ich auch, dass die Prüfungen bestanden wurden. Ehrlich gesagt kenne ich aber kaum einen fünften Dan, der mehr als vielleicht einen Dan über Verleihung erhielt. Die meisten haben artig ihre Prüfungen abgelehnt. Ist das in anderen Regionen anders üblich?
Sicherlich...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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kastow
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von kastow »

Fritz hat geschrieben:Und irgendwie vermisse ich bestimmte Sachen in den Prüfungs-Ordnungen bis zum 5.Dan, da sind z.B. längst nicht alle Kata bei... Ob man dann deshalb von einem 5.DJB-Dan sagen kann, er habe Judo gemeistert? Also von einem "Meister" würde ich schon erwarten, daß er _alle_ Kodokan-Kata soweit, beherrscht, daß er sie in vernünftiger Qualität üben oder gar lehren kann, z.B. ...
Das ist jetzt deine persönliche Meinung, weil du wieder die Analogie zum Handwerk wählst.
Des weiteren keine ich keinen Jûdô-Verband, in dem ein sechster Dan alle acht Kôdôkan-Kata beherrschen muss. Mit dieser Argumentation dürftest du einen sechsten Dan genauso wenig als "Meister" bezeichnen.
Fritz hat geschrieben:
kastow hat geschrieben:So stimme ich zu. Darum schrieb ich auch, dass die Prüfungen bestanden wurden. Ehrlich gesagt kenne ich aber kaum einen fünften Dan, der mehr als vielleicht einen Dan über Verleihung erhielt. Die meisten haben artig ihre Prüfungen abgelehnt. Ist das in anderen Regionen anders üblich?
Sicherlich...
Und in welchem Umfang kommt das in welchen Regionen vor?
Herzliche Grüße,

kastow

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Fritz
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von Fritz »

kastow hat geschrieben:
Fritz hat geschrieben:Und irgendwie vermisse ich bestimmte Sachen in den Prüfungs-Ordnungen bis zum 5.Dan, da sind z.B. längst nicht alle Kata bei... Ob man dann deshalb von einem 5.DJB-Dan sagen kann, er habe Judo gemeistert? Also von einem "Meister" würde ich schon erwarten, daß er _alle_ Kodokan-Kata soweit, beherrscht, daß er sie in vernünftiger Qualität üben oder gar lehren kann, z.B. ...
Das ist jetzt deine persönliche Meinung, weil du wieder die Analogie zum Handwerk wählst.
Des weiteren keine ich keinen Jûdô-Verband, in dem ein sechster Dan alle acht Kôdôkan-Kata beherrschen muss. Mit dieser Argumentation dürftest du einen sechsten Dan genauso wenig als "Meister" bezeichnen.
Hmm, die Analogie zum Handwerk drängt sich immer auf, wenn
man (wie im DJB-DAN-PO-Begleitmaterial, welches Du ja gern zitierst) im Zusammenhang mit Dan was von "Meister" hört...
Würde dort stehen, daß das Bild des Schwarzgurtes in der Öffentlichkeit das eines Lehrers wäre, dann würde natürlich sich
zwangsläufig das Bild des (Hoch)-Schulsystems aufdrängen...
;-)
So wie ich die Kodokan-PO in Erinnerung habe, zielt diese wohl schon darauf ab, daß bei entsprechend hohen Dangraden
entsprechende Kata-Kenntnisse vorhanden sind... Gut für einen 6. Dan wäre es dann vielleicht doch etwas viel verlangt... ;-)
Irgendeinen Grund muß es aber geben, daß es diese rot-weißen Gürtel ab 6.Dan gibt...
Gibt es dazu evt. Aussagen von Kano?
Fritz hat geschrieben:
kastow hat geschrieben:So stimme ich zu. Darum schrieb ich auch, dass die Prüfungen bestanden wurden. Ehrlich gesagt kenne ich aber kaum einen fünften Dan, der mehr als vielleicht einen Dan über Verleihung erhielt. Die meisten haben artig ihre Prüfungen abgelehnt. Ist das in anderen Regionen anders üblich?
Sicherlich...
Und in welchem Umfang kommt das in welchen Regionen vor?
In BB z.B. "jammern" sie seit Jahren immer herum, daß die Leute, welche sich Dan-Prüfungen jenseits vom 1.,2. Dan stellen, im Vergleich
zu Verleihungen in der Minderheit sind... Aber das hat ja jetzt nur am Rande was mit dem Thema zu tun...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Makikomi Kid
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von Makikomi Kid »

Olaf hat geschrieben:Auch nicht schlecht, aber auch in diesem übertragenen Bild müssen Doktor und Professorentitel im Allgemeinen noch einmal erarbeitet werden. So wären die Grade oberhalb von 6 also h.c. Grade und nicht mit einer Dissertation bzw. Habilitation verbunden.
Das stammt noch aus der Gründerzeit, als es einfach noch niemanden gab, der eine Prüfung auf die höheren Grade hätte vornehmen können.
Ist irgendwie schade, dass es im DJB wohl noch immer nicht möglich ist, auf die höheren Grade ebenfalls zu prüfen. Gerade im Judo sollte man im Alter, mit mehr Erfahrung, Übung und Technik eigentlich immer besser werden.

Im Kodokan wird bis zum 8ten geprüft.
Candidates for the 7th and 8th dan are judged by the contest record before and after the promotion to the present dan, existing state of training, kata, refereeing, experience in instruction, contribution to the diffusion and development of judo and anything worthy of special mention. The evaluation is made according to the following table synthetic score and the length of training period.
http://www.kodokan.org/e_basic/shoudan.html
"Es gibt auf Dan Prüfungen zu höheren Stufen noch Dan-Träger, die noch nicht richtig fallen können" - Judoka50
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kastow
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von kastow »

Fritz hat geschrieben:Hmm, die Analogie zum Handwerk drängt sich immer auf, wenn man (wie im DJB-DAN-PO-Begleitmaterial, welches Du ja gern zitierst) im Zusammenhang mit Dan was von "Meister" hört...
Würde dort stehen, daß das Bild des Schwarzgurtes in der Öffentlichkeit das eines Lehrers wäre, dann würde natürlich sich zwangsläufig das Bild des (Hoch)-Schulsystems aufdrängen... ;-)
Wir wissen ja beide, dass das DJB-Begleitmaterial "Meister" nur im Zusammenhang mit dem Bild der Öffentlichkeit wiedergibt, der DJB selbst den Dan-Bereich aber anders unterteilt und definiert ... ;)
Fritz hat geschrieben:So wie ich die Kodokan-PO in Erinnerung habe, zielt diese wohl schon darauf ab, daß bei entsprechend hohen Dangraden entsprechende Kata-Kenntnisse vorhanden sind... Gut für einen 6. Dan wäre es dann vielleicht doch etwas viel verlangt... ;-)
Irgendeinen Grund muß es aber geben, daß es diese rot-weißen Gürtel ab 6.Dan gibt...
Unter der in Makikomi-Kids Beitrag aufgeführten Verknüpfung findest du die von Kôdôkan bis zum sechsten Dan geforderten Kata: Nage-no-kata, Katame-no-kata, Kime-no-kata oder Kôdôkan-goshin-jutsu und Jû-no-kata. Diese Kata benötigst du im DJB übrigens bis zum vierten Dan. Wenn du einem sechsten Dan Kôdôkan als "Meister" benennst, könntest du bezüglich der Kata im DJB schon ab vierten Dan deinen "Meister-Titel" vergeben (Verleihungen lassen wir wie gesagt außen vor, da denken wir ähnlich). So gesehen wäre eine Nutzung des "Meisters" ab fünftem DJB-Dan sogar strenger als ab sechstem Dan Kôdôkan. ;)
:ironie3 Vielleicht ist ja auch nur das Beherrschen von Jû-no-kata der Unterschied von Schwarz zu Rot-Weiß. Für Schwarz genügt es, Randori- und Shôbu-no-kata zu üben, für Rotweiß muss aber auch Taisô-no-kata beherrscht werden. Dann erscheinen aber die oft zitierten "Drei Ebenen des Jûdô" natürlich auf einmal in einem ganz anderen Licht.
Fritz hat geschrieben:In BB z.B. "jammern" sie seit Jahren immer herum, daß die Leute, welche sich Dan-Prüfungen jenseits vom 1.,2. Dan stellen, im Vergleich zu Verleihungen in der Minderheit sind... Aber das hat ja jetzt nur am Rande was mit dem Thema zu tun...
Ich denke ehrlich gesagt, dass ein solcher Missstand ein viel interessanteres und wichtigeres Thema in diesem Faden wäre als eine Wortklauberei darüber, welche Kritierien für irgendwelche "Meister"-Titel nötig sind. Wie konnte sich eine solche Verleihungskultur etablieren? Was können wir dagegen unternehmen? Denn dass eine solche Inflation von Verleihungen im Dan-Bereich schädlicher als die Nutzung des Wortes "Meister" ist, sollte doch offensichtlich sein.
Herzliche Grüße,

kastow

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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von caesar »

Auf der Seite des Kodokan findet man auch die Kriterien für Danverleihungen:
Promotion by dint of contribution to judo is, as a rule, limited to only one chance and one rank per person, and requires the passage of the following period of time
Für den 8. Dan zum Beispiel muss man mindestens 21 Jahre Träger des 7. Dan gewesen sein. In Deutschland laut DJB Ehrenordnung, mindestens 16 Jahre bei den schwächsten Kriterien, bei den stärksten mindestens 8 Jahre. Wie kann man diesen Unterschied erklären?

Außerdem findet man unter Punkt 9 zur Danvergabe:
It is a rule that dan is promoted one by one. For some who are under special circumstances, however, an exception may be made allowing to skip over a dan. In this case, the years necessary for skipping promotion are generally the table of years fixed for both dan though there may be some variation according to their contest result.
Ich glaube in Deutschland gibt es solch eine Ausnahme nicht. Wenn man Kampfpunkte hat kann man um 1 Jahr verkürze, oder schon mit 16 seinen 1. Dan machen, aber einen Dan überspringen geht nicht. Das ist vielleicht auch nicht schlecht, schließlich machen die erfolgreichen Wettkämpfer hierzulande nur den 1. Dan, der Rest wird verliehen.
Allgemein würde ich mir wünschen, dass man auch mal die Möglichkeit für Ausnahmen lässt. Allerdings scheint das "den Deutschen" nicht möglich ;) .
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judoka50
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von judoka50 »

Ehrlich gesagt kenne ich aber kaum einen fünften DJB-Dan in meiner Region, der mehr als vielleicht einen Dan über Verleihung erhielt. Die meisten haben artig ihre Prüfungen abgelehnt. Ist das in anderen Regionen anders üblich?
Das mag vielleicht daran liegen, dass man für ein und dieselbe Tätigkeit nur einmal einen Dan verliehen bekommen kann.
§1
Grundsatz Unabhängig von den in der Grundsatzordnung für Kyu- und Dangrade des NWDK (GO) aufgeführten Graduierungsmöglichkeiten kann das NWDK aktive Judoka, Funktionäre und Persönlichkeiten ehren, die sich beim Aufbau, bei der Förderung und Verbreitung des Judo innerhalb und außerhalb des NWDK außerordentliche Verdienste erworben haben. Die Ehrung kann erfolgen durch Auszeichnung, Graduierung oder Ernennung. Eine Graduierung durch Verleihung sollte nur erfolgen, wenn eine Prüfung zum nächst höheren Kyu - oder Dan-Grad aus gravierenden Gründen nicht absolviert werden kann. Die Verleihung sollte grundsätzlich nur für außergewöhnliche Wettkampferfolge oder langjährige hervorragende Tätigkeit als Funktionär, Trainer, Kampfrichter, usw., erfolgen. Verdienste müssen im Wesentlichen seit der letzten Graduierung nachgewiesen werden. Sie sollten sich primär auf praktische Judo-Tätigkeit beziehen. Für gleich geartete Verdienste kann nur einmal graduiert werden. Vorausgegangene Graduierungen sind anzugeben.
Viele bekommen für langjährige Verdienste, wenn sie sich aus gesundheitlichen Gründen keiner Dan-Prüfung mehr stellen können, einen Dan verliehen.
Oft sind es verdiente Trainer, Kampfrichter usw. - da dürfte es dann meist schwierig sein ein neues Aufgabengebiet über einen wieder langen Zeitraum auszuüben.
Viele Grüße
U d o
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von piti »

Viele bekommen für langjährige Verdienste, wenn sie sich aus gesundheitlichen Gründen keiner Dan Prüfung mehr stellen können, einen Dan verliehen.
Ein Orden wäre ok ............... aber was haben Verdienste mit Graduierung zu tuen
Obwohl, wenn man Dangradverleihungen vom DJB als Orden betrachten würde......... :irre
Egal, wie auch immer. Wenn hier immer der Vergleich mit "Meistern" (DJB-Definition) gebraucht wird.
Ich zitiere mal aus der allwissenden Wiki:
Der Meisterbrief „großer Befähigungsnachweis“, sei Voraussetzung für die hohe Qualität des deutschen Handwerks und seiner mustergültigen Ausbildungsleistungen. Er diene der Abwehr von Gefahren und dem Schutz der Verbraucher vor stümperhafter Arbeit, führen die Befürworter ins Feld. Von den Gegnern dieser Praxis wird der obligatorische Meisterbrief jedoch als „Meister-Privileg“ gebrandmarkt
Durch den „Meister-Zwang“ habe das Handwerk den Charakter eines Lizenzgeschäftes, das – wie im einst im Zunftwesen – dazu führe, dass die Meister bei der Vergabe von Aufträgen unter sich bleiben, dies auf Kosten der Verbraucher
vieler anderer Länder zeigen hingegen, dass eine höchst leistungsfähige Wirtschaft auch völlig ohne Meisterzwang funktioniere.

Die Rolle der Kammern und berufsständischen Vereinigungen
Sie wirken mit bei der Gestaltung von Berufsbildern, formulieren Grundlagen, Standards und Gebühren und überwachen Ausbildung und Prüfungen.
Interessenvertreter sind sehr oft gegen die Öffnung der Märkte eingestellt, da die bisher zugestandenen gesetzlichen Privilegien ganze Berufsstände vor der umfassenden Dynamik freier Konkurrenz beschützt.
Tauscht man jetzt mal Begriffe wie Handwerk, Kammern usw. gegen Judo, Verbände usw. aus .....
kann man schon ins Grübeln kommen.

Nachdenklich, Pit
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von tutor! »

Zu Zeiten, als im DJB noch das DDK für das Graduierungswesen zuständig war, entschied die sogenannte Bundeskommission Judo über alle Graduierungen. Verleihungen bis einschl. 5. Dan waren in aller Regel nur möglich, wenn der betreffende ein Attest vorgelegt hat, dass er keine praktische Prüfung ablegen kann. Die Landesgruppen konnten Vorschläge machen und ich war einige Jahre dabei, wie auf den Versammlungnen Krankheitsgeschichten debattiert wurden. Ich empfand dies oft als ausgesprochen unwürdig.

In der DDR gab es ein vollkommen anderes System. Trainer erfolgreicher Sportler wurden häufig ohne Prüfung graduiert - als Anerkennung für ihre Leistungen als Trainer.

Mit der Wiedervereinigung und dem Ausschluss des DDK änderten sich die Zuständigkeiten. Bis zum 5. Dan sind die Landesverbände zuständig, darüber der DJB.

Die Landesverbände führten aber die alten Traditionen fort. In Brandenburg, einem der stärksten Landesverbände überhaupt, haben in den letzten 20 Jahren drei (!!!) Prüflinge den 5. Dan gemacht. In NRW dürften es vielleicht 50 oder 60 gewesen sein.

Fragen von Prüfungsordnungen für höhere Dan-Grade werden in einigen Landesverbände irrelevant: es macht ohnehin kaum jemand eine entsprechende Prüfung. Dementsprechend unbekannt sind auch viele Prüfungsinhalte. Braucht ja auch keiner....

Ich würde mich freuen, wenn wie in Japan Prüfungen bis 8. Dan möglich wären, wenn aber gleichzeitig die Verleihung ohne Prüfung auf einen einmaligen Vorgang beschränkt würde.
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von piti »

Und wieviel 6. und höher Dane in NRW sind verliehen worden?
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von tutor! »

Mir ging es um den Vergleich der Größenordnung der Landesverbände. Die hohen Dan-Träger in NRW sind auf der Homepage des NWDK aufgelistet:

http://nwdk.de/j15/index.php?option=com ... mid=100049

Wann aber die Graduierungen erfolgt sind, steht dort nirgends. Es scheinen aber doch einige mehr in den letzten 20 Jahren gewesen zu sein, als ich geschätzt habe.
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von caesar »

Meiner Meinung nach sollte auch bis zu höheren Dangraden geprüft werden, nur wird es schwer, Prüfer mit dem theoretischen und vor allem historischen Wissen zu finden, um die entsprechende Weiterentwicklung des Prüflings zu beurteilen. Wenn man solche Prüfungen auf Bundesebene abhält, könnte dies aber möglich sein.
Danverleihung können ruhig mehrere erfolgen, allerdings nur an Leute, die aktiv etwas für Judo tun. Das sind aus meiner Sicht Trainer und Kämpfer. Funktionäre und Kampfrichter können sich andere Sachen für ihre Leistungen vergeben, aber doch bitte keine Dangrade sich selber zuschieben. Auch könnte man über gesonderte Prüfungen für erfolgreiche Wettkämpfer nachdenken, warum sollten diese technische Sachen vorführen, die sie schon mehrfach gezeigt haben? Dann doch lieber "nur" Kata und umfangreichere Theorie. In Japan wird ja, so wie ich das verstanden hab, auch nach den Wettkampferfolgen die Zeit zur Danprüfung bestimmt, bei der dann Kata gezeigt wird.
Ein "normaler" Sportler sollte, dann eine intensive technische Prüfung mit dazu haben, kennt man sich doch in vielen Landesverbänden nicht persönlich.
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von piti »

Auch könnte man über gesonderte Prüfungen für erfolgreiche Wettkämpfer nachdenken, warum sollten diese technische Sachen vorführen, die sie schon mehrfach gezeigt haben?
So Sachen wie, das sie einen Judoka aus der Banklage auf den Rücken drehen und damit Ippon bekommen?
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von caesar »

Für die Kampfrichter können ja die Kämpfer nichts. Soll der Kämpfer dem KaRi erklären, dass das kein Punkt war und er jetzt lieber im Boden arbeiten würde?
Außerdem gewinnen die Kämpfer ja nicht nur so, sonst müsste man sich allgemein über die Regelauslegung Gedanken machen (über die Regeln ja sowieso).
Aber, ich denke, das wird jeder Prüfer bestätigen, gute Wettkämpfer schneiden bei Danprüfungen im Schnitt besser ab, aufgrund der besseren sportjudotechnischen Ausbildung.
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von piti »

Interessant deine Erklärung.
Aber, ich denke das wird jeder Prüfer bestätigen, gute Wettkämpfer schneiden bei Danprüfungen im Schnitt besser ab, aufgrund der besseren sportjudotechnischen Ausbildung.
Warst du schon mal bei Kaderprüfungen dabei? Oder meinst du Wettkämpfer, die nicht im Kader sind?
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Re: Kriterien für Graduierungen

Beitrag von caesar »

Eine reine Kaderprüfung habe ich noch nicht erlebt, da es soetwas in meinen näher erreichbaren Umfeld nicht gibt. Allerdings habe ich schon häufiger Kadersportler, oder auch andere aktive, nicht unerfolgreiche Wettkämpfer bei Danprüfungen gesehen und diese sind immer unter den Bestbewertesten gewesen. Da diese häufig eine bessere Grundausbildung und häufigeres Techniktraining haben, ist dies eigentlich logisch. Ob diese das passende Interesse über den reinen Sport hinaus haben, ist eine andere Frage.
tutor! hatte hier im Forum auch schon einmal etwas ähnliches geschrieben.
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