DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Hier geht es um Fragen zur Vereinsarbeit, Verbänden und Organisationen
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Olaf
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DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Olaf »

Auszug von der Seite des JVSH
Die wesentlichen Beschlusspunkte der diesjährigen DJB-Mitgliederversammlung:

• DJB-Satzung
Der Geschäftsführer und der Sportdirektor haben jetzt Sitz und Stimme im DJB-Präsidium. Weiterhin wurde die Zusammensetzung des Gesamtvorstandes verändert. Neben dem Präsidium gehören jetzt folgende Referenten zum Gesamtvorstand:
Bundesjugendleiterin, Bundesjugendleiter, Kampfrichterreferent/in, Pressereferent/in, Lehr- und Prüfungsreferent/in, Katareferent/in, Frauenreferent/in, Bundesligareferenten/in.
Die bisherigen Positionen Sportreferentin und Sportreferent wurden gestrichen und die Position des Schulsportreferenten/in wurde dem Jugendbereich zugeordnet. Die entsprechenden Bestimmungen der Wettkampfordnung wurden redaktionell entsprechend angepasst.

• DJB-Passordnung
In § 1, Ziff. 2 wurde die Frist zur Ausstellung eines Mitgliedsausweises von einem auf drei Monate verlängert:
„Ein Mitgliedsausweis ist für jedes Mitglied nach spätestens drei Monaten Vereins- bzw. Abteilungszugehörigkeit auszustellen. Der Mitgliedsausweis muss die Beitragsmarke des Eintrittsjahres enthalten. Wird der Mitgliedsausweis verspätet ausgestellt, so sind Beitragsmarken des DJB in dem Umfang nachzukleben, als wäre der Mitgliedsausweis rechtzeitig ausgestellt worden. Fehlt im abgelaufenen Jahr die Beitragsmarke im Mitgliedsausweis, so ist die Marke des Folgejahres doppelt zu kleben."

• Wettkampflizenz
Die Ziff. „3.4.2 Teilnahmeberechtigung" der DJB-Wettkampfordnung wurde hinsichtlich der Wettkampflizenz wie folgt verändert:
„Jeder Teilnehmer an einer Veranstaltung muss im Besitz eines gültigen DJB-Mitgliedsausweises sein, der mit der gültigen Beitragsmarke versehen ist. Zusätzlich muss jeder Teilnehmer ab U 17 auf Landesverbandsebene seine jährliche Wettkampflizenz vorweisen.
Der Mitgliedsausweis und die Wettkampflizenz muss beim Wiegen vorgelegt werden. Ansonsten ist ein Start nicht möglich."

Mit einer Übergangsregelung bis zum 30. April 2012 gilt diese Regelung ab 2012. In der Übergangszeit ist ein Start nur mit dem Mitgliedsausweis möglich, danach nur noch mit Wettkampflizenz.

Zur Information:
Die Wettkampflizenz wird zur Umsetzung der Anti-Dopingbestimmungen und der Datenschutzrichtlinien eingeführt. Sie ist für alle Teilnehmer ab der Altersklasse U 17 ab der Landesebene obligatorisch. Sie gilt jeweils vom 1. Januar bis zum 28. Februar des Folgejahres. Die Ausstellung kostet eine DJB-Verwaltungsgebühr von 6,00 EURO. Die Bearbeitung durch den Deutschen Judo-Bund e. V. dauert etwa zwei Wochen. Bei Vorliegen erfolgen weitere Informationen zum Beantragungsprozedere über die DJB-Homepage bzw. die JVSH-Homepage.

• DJB-Rückennummern in der Altersklasse U 17
Das Tragen der DJB-Rückennummern bei offiziellen DJB-Veranstaltungen ist bei der Altersklasse U 17 nicht mehr erforderlich. Siehe hierzu die DJB-Wettkampfordnung „2.8.2 Kampfregeln" auf der Homepage des Deutschen Judo-Bundes e. V. (www.Judobund.de).

• Ergänzung zum Wiegen auf Veranstaltungen
3.10.4 der DJB-Wettkampfordnung wurde um folgendes ergänzt:
„Minderjährigen ist es nicht erlaubt, sich nackt zu wiegen. Jungen müssen mindestens eine Unterhose, Mädchen Unterhose und T-Shirt tragen. Es wird eine Gewichtstoleranz von 100 g bei Jungen und 200 g bei Mädchen zugelassen."

● Modifizierung der Startberechtigung zur Deutschen Einzelmeisterschaft / Pokalmeister-schaft im Erwachsenenbereich ab 2013
3.8.1.1 der DJB-Wettkampfordnung wurde hinsichtlich des Startrechts wie folgt modifiziert:
­ „Reduzierung der Ranglistenturniere von 4 auf 2.
­ Qualifiziert sind die ersten Acht der Rangliste. Sollte Rang 8 von mehreren Kämpfern belegt sein, so ist dieser Platz durch die höchste Anzahl der Einzelpunkte zu ermitteln. Besteht immer noch Gleichstand, so gilt der direkte Vergleich der Kämpfer. Sollte auch hier keine Entscheidung möglich sein, so wird der Achtplatzierte durch Los ermittelt.
­ Das letzte Ranglistenturnier muss vor den Deutschen Pokalmeisterschaften stattfinden.
­ Startverbot bei den Deutschen Pokalmeisterschaften (DPM) haben alle Bundeskader-angehörige des Erwachsenenbereichs (A-, B-, C-Kader oberhalb der Altersklasse U 20), die bereits für die Deutschen Meisterschaften der Frauen und Männer des folgenden Jahres qualifiziert sind."

• Bundes- / Regionalligen
Die auf der DJB-Mitgliederversammlung 2010 geänderte Struktur der DJB-Bundesliga (ab der Saison 2012) wurde mit Mehrheit bestätigt. Siehe hierzu die DJB-Wettkampfordnung auf der Homepage des Deutschen Judo-Bundes e. V. (www.Judobund.de).

4.2.10 Mannschaftsdoppelstart
Bei 12 Neinstimmen und 1 Enthaltung wurde der Mannschaftsdoppelstart der DJB-Wettkampfordnung verändert:

„Ein Judoka, der im Wege des Mannschaftsdoppelstarts in einer Saison sowohl in der Regionalliga als auch in der Bundesliga eingesetzt wird, darf nur zwei Kämpfe in der Bundesliga bestreiten. Entscheidend ist der tatsächliche Wettkampfeinsatz.
Die Wettkampfbegegnung wird zu null gewertet, wenn eine Mannschaft gegen diese Regelung verstößt. Dieser Verstoß muss drei Wochen vor der Aufstiegsrunde zur Bundesliga angezeigt werden. Anschließend ist eine Strafe ausgeschlossen."

● Regelung zur Werbung
Die Richtlinien 3.13.1 der DJB-Wettkampfordnung wurden verändert und gelten jetzt für alle DJB-Veranstaltungen inkl. der Ligen. Siehe hierzu die DJB-Wettkampfordnung auf der Homepage des Deutschen Judo-Bundes e. V. (www.Judobund.de).

● Kampfrichterordnung
Hinsichtlich der Fortbildung für DJB-B-Kampfrichter wurde bei 3 Neinstimmen und 7 Enthaltungen folgende Änderung beschlossen:
„Alle DJB Kampfrichter der B-Lizenz müssen ihre Lizenz auf dem Kampfrichterlehrgang ihres Landesverbandes verlängern. In Absprache mit dem Gruppen- und Landesreferenten kann dies auch in einem anderen Landesverband geschehen."

● Prüfungsordnung, Mindestalter für Judo-Kyu-Prüfungen
Die bereits durch das DJB-Präsidium in Kraft gesetzte Änderung des Mindestalters für den weiß-gelben Gürtel (8. Kyu) von 7. zum 6. Lebensjahr wurde einstimmig bestätigt.
Der von uns gestellte Antrag, weitere Anpassungen vorzunehmen, fand leider keine Mehrheit.

● Änderung von Startgeldern für Kyu- und Dan-Prüfungen
Bei 3 Enthaltungen wurde eine Kyu-Prüfungsmarke für Nichtmitglieder im DJB eingeführt, die bis einschließlich zum 7. Kyu-Grad (gelber Gürtel) gilt. Die DJB-Kosten betragen 9,50 EURO.

Weiter wurde wie folgt erhöht:
Bei 6 Neinstimmen Erhöhung der Kyu-Prüfungsmarke um 1,02 EURO
Bei 8 Neinstimmen Erhöhung der Dan-Prüfungsmarke um 16,05 EURO

Zur Information:
Im Bereich des Judo-Verbandes Schleswig-Holstein e. V. geben wir diese Erhöhung ab 1. Januar 2012 unverändert weiter.

● DJB-Beitragserhöhung
Der Antrag auf Beitragserhöhung um 1,00 EURO wurde vom beantragenden Landesverband Mecklenburg-Vorpommern zurückgezogen.
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
katana
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von katana »

● Prüfungsordnung, Mindestalter für Judo-Kyu-Prüfungen
Die bereits durch das DJB-Präsidium in Kraft gesetzte Änderung des Mindestalters für den weiß-gelben Gürtel (8. Kyu) von 7. zum 6. Lebensjahr wurde einstimmig bestätigt.
Sorry, aber soviel ich weiß, galt bisher der 7. Geburtstag, nicht das Lebensjahr ???
Oder gehts hier nur um die Kinderpaßgeschichte ?

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Linowitsch
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Linowitsch »

katana hat geschrieben:Zitat:
Sorry, aber soviel ich weiß, galt bisher der 7. Geburtstag, nicht das Lebensjahr ???
Oder gehts hier nur um die Kinderpaßgeschichte ?
Das würde mich auch genauer interessieren, da es ja bisher in der Tat das vollendete 7. Lebensjahr war. War jemand dabei, der Klarheit schaffen kann?
Gruß
Lino

Kompetenzen kann man nur weitergeben, wenn man sie hat. (tutor! am 29.10.2008)

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Trax
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Trax »

Linowitsch hat geschrieben:
katana hat geschrieben:Zitat:
Sorry, aber soviel ich weiß, galt bisher der 7. Geburtstag, nicht das Lebensjahr ???
Oder gehts hier nur um die Kinderpaßgeschichte ?
Das würde mich auch genauer interessieren, da es ja bisher in der Tat das vollendete 7. Lebensjahr war. War jemand dabei, der Klarheit schaffen kann?
Ja, stimmt doch. Am 7.Geburtstag ist das 7. Lebensjahr vollendet und es beginnt das 8te. D.h. wenn sie das nun mit sechs machen dürften dann halt ab den sechsten Geburtstag.

P.S. Mit dem ersten Geburtstag ist ja auch das erste Lebensjahr vollendet und das zweite fängt an ;)
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Olaf
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Olaf »

http://www.dasjudoforum.de/forum/viewto ... =23&t=5496

Dieser Punkt ( betreffend 8. Kyu) wurde hier bereits diskutiert.
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Ich finde es vorbildlich, daß und wie der Judoverband Schleswig-Holstein über DJB-Versammlungen informiert. Eine derartige Information sucht man leider auf der Internetseite des Hessischen Judoverbandes vergeblich. Die Hessischen Judoka sind daher dankbar, daß sie wenigstens von anderen Landesverbänden darüber informiert werden, was sich im DJB so alles tut!

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Linowitsch
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Linowitsch »

eigentlich ist das aber auch die Aufgabe des DJB und nicht die der Landesverbände, oder?
Gruß
Lino

Kompetenzen kann man nur weitergeben, wenn man sie hat. (tutor! am 29.10.2008)

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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Linowitsch hat geschrieben:eigentlich ist das aber auch die Aufgabe des DJB und nicht die der Landesverbände, oder?
Das sehe ich nicht so. Wir sind ja schließlich als natürliche Personen keine Mitglieder im DJB, so daß dieser uns auch nicht zu informieren braucht. Mitglieder des DJB sind die Landesverbände als rechtliche Personen; diese informiert der DJB sehr gut. Es obliegt dann jedem Landesverband, seine Mitglieder - die Vereine - entsprechend zu informieren, die wiederum diese Informationen an ihre Judoka weitergeben können. In manchen Landesverbänden funktioniert das sehr gut, in anderen - wie in Hessen - bisher leider nicht. (In Hessen funktioniert derzeit leider auch manches andere nicht so, wie es eigentlich funktionieren könnte und sollte ...) Dafür kann aber der DJB nichts, er gibt alle relevanten Informationen an alle seine Mitglieder - es müßten zur Zeit weniger als dreißig sein sein - weiter. Grundsätzlich sind dabei alle Landesverbände des DJB autonom. Wenn etwa ein Landesverband beispielsweise beschlösse, eigene Kyu- und Dan-Prüfungen einzuführen, dürfte er das auch. Vor einigen Jahren hatten wir diesen Zustand ja bereits.

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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von tutor! »

Tirant lo Blanc hat geschrieben:Wenn etwa ein Landesverband beispielsweise beschlösse, eigene Kyu- und Dan-Prüfungen einzuführen, dürfte er das auch.
Nein, das dürfte er nach der DJB-Satzung nicht - und die ist für alle LV bindend (§23 DJB-Satzung).
Tirant lo Blanc hat geschrieben:Vor einigen Jahren hatten wir diesen Zustand ja bereits.
Deswegen wurde die DJB-Satzung ja auch geändert.
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Tirant lo Blanc
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Tirant lo Blanc »

tutor! hat geschrieben:
Tirant lo Blanc hat geschrieben:Wenn etwa ein Landesverband beispielsweise beschlösse, eigene Kyu- und Dan-Prüfungen einzuführen, dürfte er das auch.
Nein, das dürfte er nach der DJB-Satzung nicht - und die ist für alle LV bindend (§23 DJB-Satzung).
Tirant lo Blanc hat geschrieben:Vor einigen Jahren hatten wir diesen Zustand ja bereits.
Deswegen wurde die DJB-Satzung ja auch geändert.
Natürlich kann die DJB-Satzung den DJB-Mitgliedern wirksam verbieten, DJB-Kyu- und Dan-Prüfungen durchzuführen. Ein Verbot, eigene Kyu- und Dan-Prüfungen der Landesverbände (1. Kyu BJV, 1. Dan HJV etc.) durchzuführen, wäre aber rechtlich unwirksam; der DJB hätte diesbezüglich keine Regelungskompetenz. Es darf im übrigen auch jeder Judo-Verein in Deutschland eigene Kyu- und Dan-Graduierungen durchführen. Wer wollte ihm das verbieten? Es darf halt nur niemand, der seinen 2. Kyu bei den Marburger Judo-Freunden erworben hat, mit einem Blaugurt an DJB- oder HJV-Maßnahmen teilnehmen; seinen 2. Kyu (MJF) darf er dann eben nur im Dojo der MJF tragen. Selbstverständlich liegt es im Bestreben deutschlandweiter Organisationen, wie es die miteinander konkurrierenden Verbände DJB und DDK nun einmal sind, einen Monopolanspruch auf Kyu- und Dan-Prüfungen durchzusetzen; daß sie das aber nicht dürfen, ist doch längst rechtlich geklärt.

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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Ko-soto-gake »

Tirant lo Blanc hat geschrieben:
Linowitsch hat geschrieben:eigentlich ist das aber auch die Aufgabe des DJB und nicht die der Landesverbände, oder?
Das sehe ich nicht so. Wir sind ja schließlich als natürliche Personen keine Mitglieder im DJB, so daß dieser uns auch nicht zu informieren braucht.
Mit dieser Argumentation "bräuchte" der DJB uns ja über gar nichts zu informieren... tut er aber.

Ich persönlich fand es schade, dass auf der DJB-Homepage nur versteckte Infos über die Beschlüsse der MV zu finden waren (so z. B. in der Mitteilung über die Rückenschilder) und dass man bis zum Erscheinen des Judo-Magazins warten (oder auf den Judoverband Schleswig-Holstein zurückgreifen) musste, um genauere Infos zu bekommen. (Eine stichpunktartige Auflistung der wichtigsten Beschlüsse hätte vollkommen ausgereicht.)
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Hofi »

Lieber TlB,
ich denke, was die Prüfungen angeht, bist Du etwas auf dem Holzweg.
Natürlich kann der DJB einem Verein, der ja bei ihm nicht Mitglied ist, nicht verbieten, seine eigenen Prüfungen abzuhalten.
Er kann es aber seinen Mitgliedern verbieten, da es gegen die Loyalitätspflichten des Mitgliedes verstoßen würde, mit einer eigenen Prüfungsordnung in Konkurrenz zum DJB zu treten. Schließlich hat das Mitglied die Satzung des DJB, die das Recht zum Bestimmen der Prüfungsinhalte dem DJB alleine zuspricht, akzeptiert.
Das ist vergleichbar mit der alleinigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Ein Landesgesetz, das unter Verstoß gegen die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassen wurde, ist verfassungswidrig. Eine Landes-PO, die von einem LV unter Verstoß gegen die Satzung des DJB erlassen wird, stellt somit als bewusster Satzungsverstoß im Zweifel ein verbandschädigendes Verhalten dar und ist daher von den Landesverbänden als Mitglieder des DJB zu unterlassen.
Dass der DJB es z.B. dem DDK nicht verbieten kann, liegt schlicht daran, dass dieser nicht (mehr) Mitglied im DJB ist. Wollte also ein LV eigene Prüfungen abhalten, müsste er aus dem DJB austreten. Dann könnte er es machen.
Bis dann
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von katana »

@Hofi
wie sieht es dann (bzgl. Bund und Land)mit z.B. Unterschieden in der Paßordnung aus ?

KK
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Hofi »

hi!
Eine gute Frage, aber dazu kenne ich die Satzung des DJB nicht gut genug. Ich gehe aber davon aus, dass es hier keine ausschließliche Regelungskompetenz, sondern eher eine Rahmenkompetenz des DJB in der Satzung gibt. Für de PO wurde es ja ausdrücklich geändert, da war es vorher eine Rahmenkompetenz des DJB (ist es für die Verfahrensordnung zur PO ja immer noch). Insofern vermute ich, ohne nachgeschaut zu haben, dass dies für die Passordnung ähnlich ist, sprich DJB gibt die Mindestanforderungen vor, z.B. kein LV darf vorschreiben, dass ein Pass nach kürzerer als der vom DJB vorgegebenen 3-monatigen Frist, darf aber längere Fristen gewähren, solange sichergestellt ist, dass die Beitragsmarken entsprechend dem Eintrittsdatum geklebt werden.
Aber dass ist jetzt ohne Überprüfung gesprochen.
Bis dann
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Tirant lo Blanc
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Tirant lo Blanc »

Hofi hat geschrieben:Lieber TlB,
ich denke, was die Prüfungen angeht, bist Du etwas auf dem Holzweg.
Natürlich kann der DJB einem Verein, der ja bei ihm nicht Mitglied ist, nicht verbieten, seine eigenen Prüfungen abzuhalten.
Er kann es aber seinen Mitgliedern verbieten, da es gegen die Loyalitätspflichten des Mitgliedes verstoßen würde, mit einer eigenen Prüfungsordnung in Konkurrenz zum DJB zu treten. Schließlich hat das Mitglied die Satzung des DJB, die das Recht zum Bestimmen der Prüfungsinhalte dem DJB alleine zuspricht, akzeptiert.
Das ist vergleichbar mit der alleinigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Ein Landesgesetz, das unter Verstoß gegen die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassen wurde, ist verfassungswidrig. Eine Landes-PO, die von einem LV unter Verstoß gegen die Satzung des DJB erlassen wird, stellt somit als bewusster Satzungsverstoß im Zweifel ein verbandschädigendes Verhalten dar und ist daher von den Landesverbänden als Mitglieder des DJB zu unterlassen.
Dass der DJB es z.B. dem DDK nicht verbieten kann, liegt schlicht daran, dass dieser nicht (mehr) Mitglied im DJB ist. Wollte also ein LV eigene Prüfungen abhalten, müsste er aus dem DJB austreten. Dann könnte er es machen.
Bis dann
Hofi
Lieber Hofi,

wir schreiben vielleicht aneinander vorbei. Ich meine nicht, daß ein Landesverband im DJB DJB-Prüfungen nach einer eigenen Prüfungsordnung abhalten dürfte. Er darf aber sehr wohl Prüfungen, die nur innerhalb dieses Landesverbandes gelten sollen, nach selbstgesetztem Recht abhalten. Das kann ihm niemand verbieten, auch nicht eine (in diesem Fall unwirksame) Bestimmung der Satzung eines übergeordneten Verbandes. In Hessen haben wir das ja schon seit Jahren auf Vereinsebene (Sportschulen und Vereine, die selbständig Kyu- und Dan-Prüfungen abnehmen und auch Dan-Grade ehrenhalber ohne Graduierung vergeben), ohne daß sich jemand daran stößt. Es ist dann halt der "1. Kyu (Sportschule Dome)" oder der "7. Dan (HDK)". Im normalen Leben fragt niemand danach, ob jemand seinen 1. Dan beim DJB oder woanders gemacht hat. Schwarz ist schwarz ...

Tirant lo Blanc
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von katana »

Hofi hat geschrieben:.... z.B. kein LV darf vorschreiben, dass ein Pass nach kürzerer als der vom DJB vorgegebenen 3-monatigen Frist, darf aber längere Fristen gewähren, ...
Das hätte ich nach meinem Verständnis eher umgekehrt (als Maximalanforderung) interpretiert.
Also...der Paß muß spätestens (nicht frühestens) nach 3 Monaten ausgestellt werden. :dontknow
Ebenso ist z.B. die trainingsbegleitende Prüfung, die ja nach DJB erlaubt ist, so ein Punkt. :dontknow

KK
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Hofi
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Hofi »

Hi Katana,
was die Frist mit dem Pass angeht, lese ich das so, dass der DJB sagt, spätestens drei Monate soll der Pass ausgestellt werden als Mindestfrist, die zu gewähren ist. Ein Landesverband dürfte also wohl sagen, wir lassen Dir mit der Ausstelllung auch vier Monate Zeit, nicht aber in unserem LV muss spätestens nach 2 Monaten der Pass beantragt werden. Zumal der DJB ja selbst die Möglichkeit einer späteren Ausstellung sieht, indem er sagt, wenn es passiert, muss entsprechend nachgeklebt werden.

Die trainingsbegleitende Prüfung fällt in den Bereich Verfahrensordnung, da hat der DJB die Rahmenkompetenz. D.h. der DJB sagt, das ist grundsätzlich möglich, der LV entscheidet, ob er es für seinen Bereich übernimmt. So kann Bayern sagen, wir machen das nicht, Brandenburg das aber zulassen. Anders als beim Trainingsinhalt.

@TlB:
1. Wie ich geschrieben habe, sind Vereine keine DJB-Mitglieder, das sind die Landesverbände. Wenn die also etwas hauseigenes machen, betrifft das den DJB erst einmal nicht, denn es handelt kein DJB-Mitglied.
2. Das HDK ist ebenfalls kein Mitglied des DJB, also nicht an dessen Satzung gebunden, diese bindet nur Mitglieder.
3. Ein Dan-Grad ehrenhalber ohne Graduierung fällt nicht in den Bereich Prüfungswesen, das ist Ehrenordnung und da kann meinetwegen ein Landesverband oder Verein auch reinschreiben, er verleiht lila-blassblau karierte Judoanzüge als Auszeichnung.
4. Wenn jetzt aber ein LV als Mitglied neben den "normalen DJB-Prüfungen" eigene Prüfungen abhalten würde, würde er damit in Konkurrenz zum DJB treten und damit gegen die Satzung, die er als Mitglied zu respektieren hat, verstoßen. Denn welchen Sinn könnte eine solche Landesverbandsprüfung denn haben. Doch letztlich nur, dass man die Leute auf LV-Ebene prüft, sich die DJB-Prüfungsmarke spart und dann, wenn eine DJB-Graduierung benötigt wird, man die auf LV-Ebene erworbene anerkennt. Denn wie Du sagst, den Laien interessiert es nicht im geringsten, von welcher Organisation das bunte oder schwarze Band um den Bauch ist. Also macht es für jemanden, der über seinen Verein und den LV im DJB organisiert ist, keinen Sinn sowohl DJB als auch LV-Prüfung zu machen. Und aus diesem Grund bin ich auch der Ansicht, dass der DJB es den Landesverbänden als seinen Mitglieder verbieten könnte, eigene Prüfungen abzuhalten. Die Landesverbände haben diese Befugnis mit der Satzungsänderung abgegeben.

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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von tutor! »

Hofi hat geschrieben:Denn welchen Sinn könnte eine solche Landesverbandsprüfung denn haben. Doch letztlich nur, dass man die Leute auf LV-Ebene prüft, sich die DJB-Prüfungsmarke spart und dann, wenn eine DJB-Graduierung benötigt wird, man die auf LV-Ebene erworbene anerkennt.
... und für diese Anerkennung wäre ja obendrein auch der LV zuständig ;)

Abgesehen davon sind Alleingänge von Landesverbänden auch durch die Grundsatzordnung ausgeschlossen.
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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von katana »

Also Hofi, da kann ich momentan nicht folgen....
"...„Ein Mitgliedsausweis ist für jedes Mitglied nach spätestens drei Monaten Vereins- bzw. Abteilungszugehörigkeit auszustellen."
...bedeutet doch eindeutig ...spätestens... und nicht ...frühestens... ???
Die Möglichkeit einer noch späteren Ausstellung wäre doch durch den Terminus "spätestens" unterbunden ?
Natürlich können neue Marken für den Nachweis einer Vorbereitungszeit z.B. Nov und Dez 2011 (des Vorjahres) nachgeklebt
werden, falls der Bub im April 2012 (Neues Jahr) Prüfung machen möchte, aber keine 2011er Marke mehr bekommt.

Und zu Pkt 3. deiner Ausführung.
Soll das heißen, jeder Verein dürfte Ehrendangrade selbst verleihen, solange er nur keine Prüfung vornimmt ???

Ich bin verwirrt :D

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Re: DJB-Sitzung vom 22.10. in Sindelfingen

Beitrag von Hofi »

Hi!
Wird der Mitgliedsausweis verspätet ausgestellt, so sind Beitragsmarken des DJB in dem Umfang nachzukleben, als wäre der Mitgliedsausweis rechtzeitig ausgestellt worden.
Das heißt für mich, die Möglichkeit einer späteren Ausstellung besteht. Wenn nun ein Landesverband sagt, ich mache keinen Ärger, wenn Du den Pass erst nach fünf Monaten ausstellst, kann er das sicher für sich so entscheiden. Was er aber nicht könnte, wäre zu sagen, ich mache schon nach einem Monat Probleme.
Die Frage ist eben, ob solche Unterschiede mit dem online-Portal dann noch möglich wären.

Und was die Sache mit den Ehren-Dan-Grad angeht.
Als Verein könnte ich das natürlich tun, ich könnte u.U. auch eine vereinsinterne Prüfung zum 1,5. Dan abnehmen als Voraussetzung dafür, dass ich gegenüber dem Landesprüfungsreferenten die regelmäßige Vorbereitung auf die Prüfung zum 2. Dan des LV bestätige, was teilweise bei der Anmeldung verlangt wird oder wurde. Und dann könnte derjenige, der meine Prüfung abgelegt haben nach außen mit Recht behaupten, er hat den 1,5. Dan des TSV XY. Ich könnte auch für den Helfer am Essensstand bei den Veranstaltungen den 1.Dan im Kuchenbacken verleihen, wenn er denn die erste Stufe des Kuchenbackens gemeistert hat.
Ein Dan-Grad bedeutet (oder sollte es zumindest) man hat eine (in der Regel durchnummerierte) Stufe des Könnens erreicht. Wenn ein Verein also der Ansicht ist, eines seiner Mitglieder hat nach seinen Anforderungen eine bestimmte Stufe erreicht, kann er das diesem bestätigen (sofern er nicht dadurch gegen Satzungen, die er akzeptiert hat, verstößt*). Bedeutung hat das erst, wenn es von irgendjemanden außerhalb anerkannt werden soll. Letztlich ist es mit den DJB-Graduierungen ja nichts anderes, auch die haben nur Bedeutung innerhalb des Bezugssystems DJB und über die Anerkennung von EJU, IJF und der dort organisierten Nationalverbände. Aber für den Ringerverband hat ein Dan-Grad Judo des DJB soviel Bedeutung wie ein Dan-Grad Kuchenbacken für die Konditor-Innung.

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