Kriterien für einen Dan-Grad

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
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Volker

Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Volker »

Fritz hat geschrieben:
Volker hat geschrieben:Ich könnte Dir hier … darlegen, mit welchen juristischen Hilfskonstruktionen der DJB und seine Mitglieder und deren Mitglieder bis heute erfolgreich versuchen, ihrem Tun bei der Graduierung (Privilegierung) und Prüfung von Judokas einen rechtlich wirksamen Anstrich zu ….
Dann tu es doch einfach...
Erstens habe ich das hier an verschiedenen Stellen bereits mehrfach in Teilen getan, allerdings ohne dass es hier allerdings hätte verstanden werden können. Das wird nicht der Fall sein, wenn ich mich wiederhole oder wie Du es sagst, wenn wir uns hier argumentativ im Kreis drehen. Zweitens: ehrlich gesagt, finde ich, dass es nicht meine Aufgabe ist, den DJB über seine Pflichten und mögliche Haftungsrisiken aufzuklären. Ich sehe meine Aufgabe lediglich darin, Denkanstöße zu geben – auch wenn diese Anstöße hier nicht ernst genommen und verstanden werden. Aber das ist ja vielleicht auch von einem Judoka nicht unbedingt zu erwarten. Von Juristen im DJB muss man das allerdings erwarten dürfen. Deshalb bleiben wir zuversichtlich: Kommt Zeit kommt Rat!
Also tutor! hat aus einem Urteil zitiert und ein Aktenzeichen dazu genannt. Wo sind Deine Zitate und Aktenzeichen?
Wir haben unsere Gründe, warum ich darauf hier und jetzt nicht näher eingehe, auch diese Gründe haben wir an anderer Stelle schon angeführt. Wenn ich diese wiederholen würde, würdest Du mir mit Recht vorwerfen, dass sich unsere Diskussion im Kreis dreht und langsam langweilig wird.

Im Übrigen geben wir uns redlich Mühe, nicht zu juristisch zu argumentieren, sondern den Sachverhalt, der uns rechtlich relevant erscheint, so herauszuarbeiten, dass gesunder Menschenverstand genügt, um zu merken, dass etwas „faul im Staate Dänemark“ ist. Eine juristisch saubere Klärung der Fragen, die wir hier angeschnitten haben, wird natürlich nicht wirklich in einem Forum stattfinden können. Das zu glauben, wäre töricht.

Aber gerne noch einmal: es gibt Menschen, die als Mitglied eines Vereines, der seinerseits Mitglied bei einem Mitglied des DJB, schlechte Erfahrung von Leuten im Judo des DJB beim Umgang mit sachlicher Kritik gemacht haben, und die deshalb diesen „Meistern“ im Judo alles und nichts zutrauen. Sie werden deshalb hier nicht mehr sagen, als sie schon gesagt haben – nicht bevor sie sich ein paar schnelle Pferde gekauft haben :-)

Was wir hier schon an verschiedenen Stellen überdeutlich geschrieben haben, kann und soll nur für DJB / LVe Anlass sein, die wahre Sach- und Rechtslage bei der Verleihung von Graduierung durch Prüfung unvoreingenommen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Ob sie diese Chance nutzen, ist ihre Sache.
… bist Du ja offensichtlich leider nicht in der Lage oder willens, die Ebene von unbewiesenen Behauptungen, falschen Prämissen und mysteriösen Andeutungen usw. usf. zu verlassen und etwas tatsächlich Substantielles darzulegen... :-( [/color]
… findest Du wirklich, dass unsere Andeutungen mysteriös sind, wenn Du Dir die von uns nicht ohne plausiblen Grund gewählten Begriffe genau anschaust. Ich denke nicht, dass wir hier in aller Öffentlichkeit deutlicher werden sollten.

Wenn Du allerdings vom DJB / LVe auf uns schließt und davon ausgehst, dass wir Begriffe wie Täuschung, Bedrohung, Vertragsbruch, Rechtsbruch, Arglist genauso gedankenlos verwenden, wie der DJB / LVe mit den Begriffen Prüfung, Verleihung, Ehrung, Respekt …, dann machst Du vermutlich einen Fehler. Aber das ist Deine Sache.
… Und welcher Landesverband soll das sein? Evt. kann ja dann mal jemand dessen aktuelle Gebührenordnung verlinken...
Die Höhe der Gebühren, die von Judokas von den Mitgliedern des DJB als Veranstalter von Prüfungen verlangt und vereinnahmt werden, sind sicher nicht bei jedem Judoka immer 1.000€ pro Prüfung und Judoka. Das hat niemand behauptet. Im Gegenteil: manche Judokas bekommen ihre Graduierungen sogar geschenkt, d.h., sie werden zum Meister ernannt und bekommen das Recht, einen schwarzen Gürtel zu tragen, aus welchen Gründe auch immer (Erfolge, Verdienst) ehrenhalber verliehen, und zwar ohne dass sie dafür eine Gebühr bezahlen müssen. Die Pflicht zum Tragen eines schwarzen Gürtels bekommen sie dabei gleich mit bescheinigt bzw. mit auferlegt ... Ganz individuell natürlich.

Ich denke, dass über diese Tatsachen hier im Wesentlichen Einigkeit besteht.

Streit besteht zwar darüber, ob es (wie von uns erlebt, nicht erfunden worden ist) Fälle gegeben hat, in denen von Anwälten von Mitgliedern des DJB (LV) bis zu 1.000€ an Gebühren von Judokas verlangt und vereinnahmt worden sind, weil diese einen Dan-/Kyu-Grad durch Prüfung verliehen (!) bekommen wollten. Diese Fälle hat es gegeben und zwar nicht aus Versehen, sondern dahinter steckte System. Aber selbst wenn es nur 10€ pro Prüfung und Judoka gewesen wären: Die Höhe der Gebühren, die Mitglieder des DJB glauben, von arglosen Dritten (Judokas) kraft Satzung verlangen zu dürfen, hat keinerlei Einfluss auf die Beurteilung der Rechtslage, die wir in ihren tragenden Gründen hier an verschiebenden Stellen inzwischen dargelegt haben. Vielleicht sogar deutlicher, als dem DJB / LVe gut tun wird, wenn er nicht bald Konsequenzen aus der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage zieht.

Judokas, die ernsthaft verstehen wollen, welche Ansprüche ihnen gegen den DJB und gegen dessen Mitglieder von Rechtswegen, d.h. kraft Gesetz, zustehen, wissen, dass sie Gebühren zahlen müssen, wenn sie ihre Graduierung durch den DJB / LVe verändern lassen wollen (z.B. weil sie vom DJB / LVe eine bestimmte Lizenz erwerben wollen). Dass sie zudem davon ausgehen dürfen, bei einem bestimmten Landesverband des DJB sogar wesentlich mehr als 10, 20, 50 oder 100€ Gebühren pro Prüfung bezahlen zu müssen (bis zu 1.000€), können sie ja als Hirngespinst abtun, zumindest solange, bis ihnen das passiert, was uns passiert ist. Dass es arglosen Judokas auch in anderen Landesverbänden passieren kann, was uns nicht „aus Versehen“ passiert ist, liegt daran, dass der Wortlaut der einschlägigen Satzungen bei den Mitgliedern des DJB in aller Regel der gleiche. Der DJB sorgt dafür, dass bundesweit möglichst einheitlich geregelt ist, weil er glaubt, dass in den Bereichen "Prüfungs-, Graduierungs- und Rechtswesen" kraft Satzung seiner Mitglieder geregelt gehört, was Judokas glauben, sei durch Satzungen des DJB / LVe rechtlich wirksam regelbar, z.B. die schrittweise Graduierung (Privilegierung) von Sportlern durch Prüfung / Verleihung.

Alle Landesverbände haben wir zwar nicht ausprobiert, das haben wir aber auch nicht mehr vor, weil es uns nicht um uns geht, sondern ums Grundsätzliche. Dafür genügt völlig das, was wir in unseren Landesverbänden und in unseren Vereinen erlebt haben und noch immer erleben. Hier wie dort genügt der Blick in die Satzungen, die der DJB und seine Mitglieder für das Prüfungs-, Graduierungs- und Rechtswesen erlassen haben, um zu erkennen, dass ihr Verhalten gegenüber Dritten seit Jahrzehnten System hat. Diesem System sitzen Judokas aufgrund ihrer Persönlichkeitsstrucktur vielleicht eher auf als anderen Sportler.

Für den Fall, dass jemand behauptet, ein Judoka würde nicht nur bei seiner Graduierung nach der EO keinen Anspruch auf Graduierung durch Ehrung / nach der EO des DJB haben, sondern auch nicht bei seiner Graduierung nach den Satzungen, die der DJB / LVe für das Prüfungs-/Graduierungswesen erlassen haben, vorweg gleich die Frage als weiterer Denkanstoß (die offiziellen Antworten auf diese Fragen kenne ich schon alle):

Wofür zahlt er / sie dann eigentlich Gebühren von bis zu 1.000€?

Zum subjektiven Tatbestand der Vorwürfe, die wir in den Raum stellen (weil wir glauben, dass der DJB bzw. seinen Vertretern und / oder deren juristische Berater dringend Denkanstöße benötigen), noch / schon so viel:

Bei der Vereinnahmung von Prüfungsgebühren wird man zugunsten des DJB / LVe zwar ausgehen können, dass diese eine Schädigung von arglosen Dritten „nur“ billigend in Kauf nehmen. Bei anderen Gebühren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Graduierung durch Prüfung stehen, liegt aber eindeutig dolus directus (Absicht) vor. Auch dazu werden wir an dieser Stelle öffentlich nicht mehr als diesen Hinweis geben. Das ist und bleibt im wohlverstandenen Interesse der betroffenen Verbände und Vereine im Judo des DJB.


Fazit:

Wer wahr haben will, was wahr ist, wird die Satzungen, die als Grundlage für die Zahlungen herhalten mussten, die von uns unter Einschaltung eines Anwaltes verlangt worden sind, finden. Wer nicht verstehen will, der wird auch dann nicht verstehen / glauben, was wir zur Sach- und Rechtslage bei der Graduierung / Prüfung von Judokas dargelegt haben, wenn wir ihm die Satzungen auch noch zeigen, die Mitglieder des DJB offiziell erlassen und die sie alle im Internet veröffentlicht haben.

Die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen, ist auf Dauer nicht gut, weil ein solches Verhalten die Folgen für den DJB / LVe nur noch schlimmer macht (worauf es vielleicht auch nicht mehr ankommt). Echt schlecht ist aber, dass dadurch für Judokas sich die Möglichkeit verzögert, positive Kenntnis von Art und Umfang derjenigen Rechte zu erlangen, die ihnen kraft Gesetz gegen den DJB / LVe zustehen (Schadenersatz, Feststellung, Unterlassen). Aber das ist vielleicht ja auch kein Zufall.

Zu guter Letzt: Sich mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten schützend vor den DJB / LVe und deren kritikwürdigen Verhalten zu werfen, mag ehrenvoll erscheinen, dient aber nicht dem wohlverstandenen Interesse von Menschen, die in ihren Vereinen ungehindert Judo als Freizeit- und Wettkampfsportart betreiben möchten.

Freundliche Grüße

Volker von unterwegs
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Fritz
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Fritz »

Volker hat geschrieben:Wofür zahlt er / sie dann eigentlich Gebühren von bis zu 1.000€?
Die Frage, in welchen Landesverband dies vorgekommen sein soll ist, wurde immer noch nicht
beantwortet. Damit ist leider nicht möglich, die entsprechende Gebührenordnung zu betrachten.
Aber evt. ist dies ja gar nicht nötig: Frage in die Runde - gibt es in irgendeinem LV eine
Gebührenordnung, nach der man für eine Prüfung auf eine Gebühr von 1000€ kommen
kann bei großzügiger Rechnung (Prüfungsmarke, Aufwandsentschädigung für 3 Prüfer
für 1 bis 2h Stunden Prüfung, Anfahrtskosten der Prüfer)?
Ich sage aus meinem Bauchgefühl heraus: Nein.
Wenn es doch so einen Vorfall gab, daß 1000€ verlangt wurde, dann ist dieser also
ein Verstoß gegen die Gebührenordnungen des LVs anzusehen.
Könnte also juristisch geahndet werden. Dafür kann der LV aber an sich nichts, ist also für den von
Dir (bzw. "Euch", Du redest ja gern in der Mehrzahl), "Volker", angezettelten Diskussionszweig unerheblich, da nicht DJB/LV "betrügt", sondern irgendeine/welche korrupte/n Person/en ...
Im Übrigen geben wir uns redlich Mühe, nicht zu juristisch zu argumentieren, sondern den Sachverhalt, der uns rechtlich relevant erscheint, so herauszuarbeiten, dass gesunder Menschenverstand genügt, ...
Das ist ja mal ein echter "Brüller" :eusa_dance
Ich glaube, es besteht zwischen Dir (bzw. "Euch") und dem
restlichen in diesem Faden beteiligten Personen ein unüberbrückbarer Gegensatz in der Auffassung darüber,
was "gesunder Menschenverstand" eigentlich ist.
Und das ist jetzt kein Vorwurf an die "restlichen Personen" ...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
pmhausen

Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von pmhausen »

Volker, ich verstehe Dich nicht. Alles sehr nebulös ...

Du hast (so weit ich das beurteilen kann) natürlich Recht: Mitglieder des DJB sind LVe, Mitglieder eines LV sind Vereine,
Mitglieder der Vereine sind Judoka. Die Satzung des DJB bindet nur Mitglieder desselben etc. pp.

Aber: was ist an der Situation "Prüfung" denn falsch? Ich melde mich zu einer Prüfung an - freiwillig.
Ich entrichte die Prüfungsgebühr - freiwillig. Ich - seien wir mal bösartig - tanze eine Kata vor und
bekomme eine schöne Urkunde.

Natürlich gilt in diesem Fall für mich die PO und was es sonst noch an Ausführungsbestimmungen
zum Ablauf einer Prüfung gibt. Der LV bzw. die durch ihn bestellten Prüfer liefern hier eine Dienstleistung,
letztendlich die Bescheinigung eines bestimmten Ausbildungs-, Kenntnis- und Könnens-Standes
meinerseits. Nennt sich dann z.B. "1. Dan". Und der Vertrag über diese Dienstleistung wurde schlicht
durch konkludentes Handeln geschlossen. Ich hätte den Zinnober ja auch bleiben lassen können ...
Dazu brauche ich doch keine für mich wirksame Satzung des DJB oder des LV. Jede Prüfung ist
ein vollkommen unabhängiger Dienstleistungsvertrag und mit meiner Teilnahme erkenne ich die PO
an.

Wenn jetzt der LV eine weitere Dienstleistung (Lehrgang) anbietet, steht es ihm doch vollkommen frei,
das vom früheren Bezug einer anderen Dienstleistung (Dan-Prüfung) abhängig zu machen. Passiert
in der Wirtschaft andauernd. Du willst Modul N des Microsoft-Advanced-Network-Wizard-Kurs
besuchen - nur, wenn Du Modul N-1 schon besucht hast ... ist auch keine Diskriminierung.

Hofi? So weit richtig, was den Dienstleistungsvertrag betrifft? Bin kein Jurist.

Grüße,
Patrick
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judoka50
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von judoka50 »

Die Höhe der Gebühren, die von Judokas von den Mitgliedern des DJB als Veranstalter von Prüfungen verlangt und vereinnahmt werden, sind sicher nicht bei jedem Judoka immer 1.000€
Nein - im Gegenteil bei keinem Judoka, solange Du nicht den Beweis bringst, wo es steht, dass man die Summe zahlen muss. Ich gehe mal davon aus, dass Du auch nur etwas bezahlst, wo Dir der Preis vorher bekannt ist.
Im Gegenteil: manche Judokas bekommen ihre Graduierungen sogar geschenkt, d.h., sie werden zum Meister ernannt und bekommen das Recht, einen schwarzen Gürtel zu tragen, aus welchen Gründe auch immer (Erfolge, Verdienst) ehrenhalber verliehen, und zwar ohne dass sie dafür eine Gebühr bezahlen müssen.
richtig - das gibt es umsonst, wenn man vorher fleißig war.
in denen von Anwälten von Mitgliedern des DJB (LV) bis zu 1.000€ an Gebühren von Judokas verlangt und vereinnahmt worden sind, weil diese einen Dan-/Kyu-Grad durch Prüfung verliehen (!) bekommen wollten. Diese Fälle hat es gegeben und zwar nicht aus Versehen, sondern dahinter steckte System.
Wenn ich Dir folgen kann bekommt jetzt plötzlich nicht der DJB die 1000,00 EUR, sondern der Anwalt es für seine Arbeit.
Da berechnet er dann vermutlich nicht nach der Gebührenordnung, sondern teilt sich das Geld mit den Kumpels vom DJB, wenn dem DJB nicht vielleicht sogar die Kanzlei schon gehört und er nur einen von ihm abhängigen Anwalt, der vielleicht auch noch mal den 7. Dan haben möchte, zur Tarnung vorschiebt.
Die Höhe der Gebühren, die Mitglieder des DJB glauben, von arglosen Dritten (Judokas) kraft Satzung verlangen zu dürfen,
Quelle???
und ich gehöre zu denen, die es dann auch glauben, wenn sie es in der Satzung gelesen haben.....
wenn sie ihre Graduierung durch den DJB / LVe verändern lassen wollen (z.B. weil sie vom DJB / LVe eine bestimmte Lizenz erwerben wollen).
inwieweit man eine Graduierung verändern kann, ist mir leider auch unbekannt.
Volker von unterwegs
ich hoffe und wünsche Dir, dass Du in Alltag und vor allem unterwegs weniger Probleme hast..........
Viele Grüße
U d o
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kastow
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von kastow »

@Volker: Mal eine konkrete Frage, auch wenn du sie bestimmt wieder nicht beantworten wirst: Sprichst du eigentlich von Landesverbänden des Deutschen Judo Bundes oder von Landesverbänden anderer Jûdô-/Bûdô-Vereinigungen?

Ansonsten habe ich den Eindruck, dass Volker sich als "Wallraf der Jûdô-Szene" betätigen möchte ;)
Vorschlag an die Mods: Solange es so nebulös bleibt, einfach seine Gastbeiträge nicht freischalten. Dann muss er sich überlegen, ob er es bei vagen Behauptungen belässt oder zur Abwechslung auch mal etwas belegt.
Herzliche Grüße,

kastow

Since the establishment of Kôdôkan jûdô, jûdô has become something that should be studied not only as a method of self-defence but also as a way of training the body and cultivating the mind. (Jigorô Kanô: MIND OVER MUSCLE)
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Fritz
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Fritz »

@kastow: Ich werde bei Gelegenheit seine Beiträge mal abtrennen und in einen
extra Faden verschieben.


Sein Argumentations-Schema ist dahingehend "lehrreich", als daß man so etwas durchaus
mal in Diskussionen im Verein und üblicherweise in Diskussionsrunden mit Politikern
sehr häufig beobachten kann:
- basierend auf falschen Prämissen argumentieren,
- auf anderer Argumente nicht oder nur pro forma eingehen,
- immer wieder die selben "Schlußfolgerungen/Behauptungen" wiederholen, dabei auf
sich selbst referenzieren,
- viel reden aber trotzdem die anderen über die eigentlichen
eigenen Absichten/Motivationen im Unklaren lassen...

Sein "Stil" erinnert mich irgendwie an das hier: http://www.budomafia.de/
:eusa_doh
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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judoka50
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von judoka50 »

@Fritz -
Du hast Recht, auch in der Politik kommen die Hinterbänkler mal in des Genuss eines "Sommerloch's"
Viele Grüße
U d o
Volker

Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Volker »

kastow hat geschrieben:@Volker: ... Ansonsten habe ich den Eindruck, dass Volker sich als "Wallraf der Jûdô-Szene" betätigen möchte ;)
… hübscher Vergleich, auch wenn Du mich damit vermutlich nur desavouieren möchtest.

Übrigens: ich bin Teil des „DJB-Gefüges“. Zu anderen Judoverbänden habe ich keinen Kontakt. Mir genügen die Vereine und Verbände im DJB völlig.

Gruß von

call me Günter :-)
judoka50 hat geschrieben: ... und ich gehöre zu denen, die es dann auch glauben, wenn sie es in der Satzung gelesen haben.....
… Du glaubst auch den Satzungen von Vereinen, in dem Du nicht Mitglied bist (z.B. DDK, DFB, DJB, VfB)?

Wozu?
judoka50 hat geschrieben:ich hoffe und wünsche Dir, dass Du in Alltag und vor allem unterwegs weniger Probleme hast..........
... danke, das ist wohl überwiegend nett gemeint. Trotzdem darfst auch Du mich ruhig schimpfen, wenn Du magst, damit es mir hier noch zu wohl wird.

Und keine Sorge, ich bin nur hier so, im Alltag und unterwegs nicht: dort versucht nämlich niemand, Eier auf Schienen zu nageln …

Freundliche Grüße

Volker alias Günter
Fritz hat geschrieben:@kastow: Ich werde bei Gelegenheit seine Beiträge mal abtrennen und in einen extra Faden verschieben.
... wenn es der Wahrheitsfindung dient, warum nicht.

Habe ich ja auch schon vorgeschlagen, aber ob das wirklich hilft?

Die Hoffnung stirbt zuletzt ... :-)

Freundlichen Gruß

Volker von unterwegs
HBt.

Offtopic (Kriterien eines 6. Dan)

Beitrag von HBt. »

@Udo, judoka50,
Du zitierst aus einer PN (an Dich) hier im Forum (öffentlich), ohne den Urheber um sein Einverständnis zu bitten... Was soll man/ich von Dir halten? Gut daß ich nichts anderes von Dir erwartet hatte!

:alright
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von judoka50 »

Es handelt sich ganz einfach um kurze Wiedergaben, die der Klärung unhaltbarer Vorwürfe, die in der Öffentlichkeit gemacht wurden dienlich sein sollen.
Da ich mich als aktives Mitglied des DJB durch diese Anschuldigungen persönlich angesprochen fühlte, habe ich auch das Recht, mich für eine sachliche Klärung einzusetzen bzw. um eine solche zu bitten.

Diese habe ich ohne Namensnennung und weitere Eingrenzung gemacht. Sie lassen weiterhin offen, ob es sich um Verfehlungen einzelner Personen oder einer kleinen Gruppe handelt.

Sie dokumentieren aber derzeit klar, dass es sich nicht um eine Handlung im Namen oder Auftrage des DJB handelt.

In wie weit sie überhaupt der Wahrheit entsprechen, stelle ich weiter in Zweifel, insbesondere da beide Kommentatoren sich zur öffentlichen Klärung der Angelegenheit nur mit Distanzierung reagiert haben.

Erforderlich wurden meine Hinweise ebenfalls, da einer der Initiatoren hier in der Öffentlichkeit versucht, ein anderes Bild darzustellen als in der an mich gerichteten PN. Vielleicht ist es ja auch einfach nur fehlende Courage............

@Helge
Ich glaube nicht, dass Du von irgendjemand ein Einverständnis hattest, die von Dir erhobenen Vorwürfe in der Öffentlichkeit diese Forums zu verbreiten.
Sei es von den Betroffenen, die gegen die Satzungen des DJB verstoßen, noch von den Begünstigten - oder??
Viele Grüße
U d o
HBt.

Nebenschauplätze

Beitrag von HBt. »

Lieber Udo,
Du reagierst ungewohnt aggressiv; langsam reicht es.
judoka50 hat geschrieben:Da ich mich als aktives Mitglied des DJB durch diese Anschuldigungen persönlich angesprochen fühlte, habe ich auch das Recht, mich für eine sachliche Klärung einzusetzen bzw. um eine solche zu bitten.
1. Habe ich niemanden und schon gar nicht eine Organisation (Struktur) beschuldigt, sondern aus eigener Erfahrung die Aussagen des Users Katana (global und allgemein, für meinen Bereich) bestätigt.
2. Bist Du offensichtlich stellvertretend für 'irgend etwas' beleidigt oder gekränkt, warum? Warum reitest Du auf einem Nebenkriegsschauplatz dermaßen rum?
3. Sind keine Einzelpersonen Mitglieder des DJB, richtig?
judoka50 hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass Du von irgendjemand ein Einverständnis hattest, die von Dir erhobenen Vorwürfe in der Öffentlichkeit diese Forums zu verbreiten.
Wem habe ich in diesem Faden etwas vorgeworfen, Du unterstellst ... oder verwechselst mich mit anderen Personen :irre.

Udo, lebe wohl.
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von judoka50 »

Die Löschung meiner Beiträge von Seiten der Moderatoren kann ich nach ruhiger Überlegung nachvollziehen.
Die darin gemachten "persönlichen" Äußerungen waren nicht ok, wofür ich mich entschuldige.
Die Versuche, Inhalte der PN zu zitieren, sollten nicht den Hintergrund haben, jemand zu diffamieren, sondern dazu dienen, ein wenig Licht zu bringen.
Auch hierbei habe ich insoweit für die Löschung Verständnis und möchte mich entschuldigen.
Es ging und geht mir nicht darum, betroffene Personen nun nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen, sondern um das Gefühl für einen sorgsamen Umgang mit Äußerungen, die andere Personen u.U. in sehr große Schwierigkeiten bringen können.

Trotz alledem möchte ich aber abschließend noch eine Zusammenfassung geben, damit sich solche Dinge möglichst nicht wiederholen.
@Katana

Zu meinem Einwand, dass es aufgrund der Satzung im DJB keine Verleihung eines 1. Dan gibt!
Zitat Katana /Hervorhebungen von mir: .............es ist in den Ordnungen nicht vorgesehen.
Sowie auch mehrfache Verleihungen hintereinander nicht vorgesehen waren/sind.
Die Aussage war allerdings, daß es dies innerhalb des DJB nicht gäbe.
Und das ist definitiv falsch.
(Gilt für beide meiner o.g. Aussagen
)
Zu einem Kommentar von mir bezüglich der Durchführung von Dan-Prüfungen im Kader:
Zitat Katana /Hervorhebungen von mir: "Was die Dan-"Prüfungen" mancher Kaderleute betrifft, die ja, wie du selbst sagst, teilweise "zwischendurch und recht kurzfristig" stattfinden, könnte man da noch ein ganz anderes Faß aufmachen.
Hier war in mehreren mir bekannten Fällen sogar noch Urkundenfälschung im Spiel."
@Helge
Zitate Helge – aus zwei Kommentaren:
" Habe ich niemanden und schon gar nicht eine Organisation (Struktur) beschuldigt, sondern aus eigener Erfahrung die Aussagen des Users Katana (global und allgemein, für meinen Bereich) bestätigt."
und weiter:
"Wem habe ich in diesem Faden etwas vorgeworfen, "
Zur Wiederholung und zum besseren Verständnis hier noch einmal der kritisierte Kommentar von Helge:
Zitat Helge /Hervorhebungen von mir:
na und?!
Fakt ist, dass auch 1. Dane verliehen werden. Ich selbst war bei einer derartigen Verleihung anwesend und weiß von anderen Fällen / Verleihungen ... also was soll es? Ausnahmen bestätigen die Regel.
Selbstverständlich habt ihr euch im Nachhinein geäußert und versucht Euch davon zu distanzieren.
Sollte dies eine Entschuldigung sein, so kann ich persönlich dies akzeptieren.
Zur Klärung Eurer "Meinungsäußerung / Tatsachenbehauptung" hat es jedoch in keiner Weise beigetragen.
Überlegt bitte beide in Zukunft genauer, welche und gegen wen Vorwürfe erhoben werden. Es kann auch mal so sehr in die Hose gehen, so dass man dafür zur Verantwortung gezogen wird.

Betrachtet man die "Meinungsäußerung / Tatsachenbehauptung" der Satzungsverstöße mal als Wichtigtuerei, so erfüllt der Vorwurf der Urkundenfälschung allein schon einen Straftatbestand.

Und zum Abschluss:
Zitat Helge:
"Bist Du offensichtlich stellvertretend für 'irgend etwas' beleidigt oder gekränkt, warum? Warum reitest Du auf einem Nebenkriegsschauplatz dermaßen rum?"
Ja - als aktives Miglied des DJB fühle ich mich schon angesprochen, wenn man mit "Meinungsäußerungen / Tatsachenbehauptungen" dem Verband Satzungsverstöße und sonstige Unregelmäßigkeiten durch eine öffentliche "Meinungsäußerung / Tatsachenbehauptung" unterstellt.
Inhaltlich geht aus der mir zugesandten PN hervor, dass die Anschuldigungen nicht den DJB als solches, sondern so sie denn der Tatsache entsprechen, nur eine Person oder nur einen Teil eines Landesverbandes betrifft. Allerdings sind die ursprünglichen öffentlichen Kommentare so verfasst, als geschehe dies im Einverständnis und mit Billigung des DJB.
Dies kann und möchte ich nicht so im Raume stehen lassen.

Hierbei möchte ich ganz klar betonen, dass es mir nicht darum geht im Nachhinein Personen zur Verantwortung zu ziehen oder Graduierungen rückgängig zu machen.
Dies würde nach meiner persönlichen Einschätzung auch nicht Seitens des Vorstandes des DJB in Erwägung gezogen.
Jedoch hätte ich mir die Entkräftung der Vorwürfe nicht durch meine Kommentare, sondern durch eine Stellungnahme von euch gewünscht.

Nachtrag / Änderung:
Da anscheinend Unklarheiten über die Wichtigkeit oder Unwichtigkeit von öffentlichen Äußerungen bestehen, habe ich meinen Kommentar ein wenig überarbeitet und die Begriffe wie Unterstellung, Anschuldigung.... durch "Meinungsäußerung / Tatsachenbehauptung" ersetzt. Bei Anwendung dieser Formulierungen bewegt sich "alles zwischen Verleumdung, Rufmord, falsche Verdächtigung und falsche Anschuldigung" und kann, wenn solche Dinge öffentlich bekannt gemacht werden, strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen für den Verursacher, den Betroffenen oder Dritte nach sich ziehen, wobei man auch die Aussagepflicht als Zeuge gem. der StPO nicht unbeachtet lassen sollte.

Unter Berücksichtigung obiger Punkte sowie anhand dieser Beispiele mag sich nun jeder selber für die Vergangenheit und auch Zukunft diesbezüglich Gedanken machen und für sich entscheiden......
Zuletzt geändert von judoka50 am 03.07.2011, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
U d o
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Makikomi Kid »

Lasst die Leute doch die Dan-Grade verteilen, wie sie wollen.
Hat doch keiner was von.

Die Farbe des Gürtels und die Urkunde an der Wand ändert nicht das Können irgendeiner Person.
Und wer Urkunde und Gürtel für das eigene Ego braucht, sollte mal drüber nachdenken, wem er was vormacht.
"Es gibt auf Dan Prüfungen zu höheren Stufen noch Dan-Träger, die noch nicht richtig fallen können" - Judoka50
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Fritz
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Fritz »

Judoka50 hat geschrieben: Allerdings sind die ursprünglichen öffentlichen Kommentare so verfasst, als geschehe dies im Einverständnis und mit Billigung des DJB.
Dies kann und möchte ich nicht so im Raume stehen lassen.
Offensichtlich hat man Dich auf dem falschen Fuß erwischt.
Ich hatte keinesfalls den Eindruck, daß Helge und katana den Eindruck erwecken wollten, daß die bezeugten Satzungsverstöße
"vom DJB" gebilligt werden. Ist auch mehr oder weniger unsinnig, da der DJB eh nur ein juristisches Konstrukt ist ;-)
Den Eindruck, daß ominöse Prüfungsgebühren von 1000€ mit Billigung des DJB verlangt werden, möchte eigentlich nur
"unser Volker" in seinen Auslassungen erwecken... ;-)

@Makikomi Kid: Leider ist es nicht so einfach, problematisch würde es dann, wenn Leute mit ungerechtfertigten Dan-Graden
auf Anfänger losgelassen werden... :|
Mit freundlichem Gruß

Fritz
piti
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Braun Gurt Träger
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von piti »

@Fritz schrieb:
Ich hatte keinesfalls den Eindruck, [..................] daß die bezeugten Satzungsverstöße [........]
(Hervorhebung von mir eingefügt)

@Fritz
Mich erstaunt, wie locker und lässig du mit den Vorwürfen einiger User umgehst.
Es wird ja behauptet, dass es im DJB Gefüge (DJB, LV, Vereine)
Urkundenfälschung und Verleihungen von Shodane gibt.
Wird einfach mal so behauptet.

Dieses sind schwere Vorwürfe und sie wiegen doppelt schwer, weil sie ja laut deiner Feststellung bezeugt werden.
In diesem Forum lesen sehr viele Judoka mit. Das Forum ist auch öffentlich einsehbar.

Fritz, auch wenn du immer wieder betonst, das hier ist ein Privatforum, ist es sicherlich nicht
zu viel verlangt, von einem Moderator Objektivität zu erwarten.
Das macht die Güte und Klasse eines Forums aus.

Es wäre gut, wenn die Moderatoren helfen würden, diese Vorwürfe aufzuklären.

Gruß Pit
Judofunktionär fragt Judosportler:
Wer ist wir?
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Makikomi Kid »

Fritz hat geschrieben: @Makikomi Kid: Leider ist es nicht so einfach, problematisch würde es dann, wenn Leute mit ungerechtfertigten Dan-Graden
auf Anfänger losgelassen werden... :|
Hm?
Ungerechtfertigt? Wieso?
Wenn selbst hohe offizielle Dan-Träger nicht mal Fallen können (siehe Judok50s Aussage zu diesem Thema in meiner Sig), wo ist dann noch der Unterschied?
Gibt wohl ne Menge gute Dan-Träger. Gibt wohl auch ne Menge Pfeifen. Also muss man doch wohl immer nach der Person gehen. Und dann kann man auf den Gürtel pfeiffen. Denn der allein sagt wohl nichts mehr aus.
"Es gibt auf Dan Prüfungen zu höheren Stufen noch Dan-Träger, die noch nicht richtig fallen können" - Judoka50
HBt.

Einstellung

Beitrag von HBt. »

Makikomi Kid hat geschrieben: Gibt wohl ne Menge gute Dan-Träger. Gibt wohl auch ne Menge Pfeifen. Also muss man doch wohl immer nach der Person gehen. Und dann kann man auf den Gürtel pfeiffen. Denn der allein sagt wohl nichts mehr aus.
Sehr richtig.

Als Alternative könnte man diesen Punkt auch so akzeptieren wie er nun einmal ist, für den deutschen Sport legt die PO den Mindeststandard fest. Man muss ja nicht mitspielen oder zieht eben bis zum 5. Dan das gewünschte Programm durch, kann ja nix schiefgehen - anschließend löscht man alles wieder (falls tatsächlich notwendig), tritt aus und eröffnet eine eigene Schule.
Auf Nachfrage kann man dann darauf hinweisen: ich bin ein 5ter Dan Sportjudo, einer von zZt. ca. 10000 in Deutschland ;-). Wem dieses noch nicht reichen sollte, der wird eben ein EXPERTE :eusa_whistle.

Resümee:
  • Wir machen hier Wind um ein in der Realität total unbedeutendes Nichts
katana
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von katana »

HBt hat geschrieben:Resümee:
Wir machen hier Wind um ein in der Realität total unbedeutendes Nichts
Womit wir einmal wieder bei der Frage nach der Wertigkeit angekommen wären... :dontknow

KK
kajetan100
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von kajetan100 »

pmhausen hat geschrieben: Ich entrichte die Prüfungsgebühr - freiwillig. Ich - seien wir mal bösartig - tanze eine Kata vor und
bekomme eine schöne Urkunde.
Wieviel Kata hast Du denn - lieber pmhausen - denn schon trainiert?
Ich - unterstelle mal bösartig - Du schreibst hier das nach, was anderen zu Gefallen dient und hast selbst vermutlich nicht sehr häufig eine Kata geübt, gar getanzt.
Judo ist manchmal auch eine Fleißsache. Etwas, was man selbst erfahren muß. Sich erarbeiten muß. Durch Bewegung, Versuch und Mißlingen.
Nicht durch Abschreiben.

Mit der flachen Hand vor die Stirn schlag.
pmhausen

Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von pmhausen »

kajetan100 hat geschrieben: Ich - unterstelle mal bösartig - Du schreibst hier das nach, was anderen zu Gefallen dient und hast selbst vermutlich nicht sehr häufig eine Kata geübt, gar getanzt.
Dein Ironiedetektor ist defekt.
kajetan100 hat geschrieben: Judo ist manchmal auch eine Fleißsache. Etwas, was man selbst erfahren muß. Sich erarbeiten muß. Durch Bewegung, Versuch und Mißlingen.
Nicht durch abschreiben.
<Loriot>
Ach.
</Loriot>
Ich komme gerade von einem wochenend-langen Lehrgang. So wie vor zwei Wochen. Und vor vier Wochen. Und in zwei Wochen beginnt
eine Woche Sommerlager mit drei Einheiten täglich. Du sprichst mit dem Falschen ...

Patrick
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