Kriterien für einen Dan-Grad

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tom herold
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von tom herold »

@Judoka50:
Dass er mit seinen Vorstellungen und seiner Art Judo nicht mit allen einer Meinung war, ist eine Seite, die oft diskutiert wurde.
Aber vielleicht passte er dem einen oder anderen halt einfach von der Persönlichkeit her nicht, man mochte seine persönliche Art, sein Auftreten, Verhalten usw. wie auch immer nicht.
Das also würde bedeuten (und du kommst der Wahrheit damit schon in einem Punkt recht nahe) daß man Hirano weitere Dan-Promotionen VERWEIGERTE, weil diesem und jenem hochrangigen, einflußreichen Mitglied des Kôdôkan Hiranos Nase nicht paßte.
Weil es da einflußreiche Leute gab, die ihn ganz einfach NICHT LEIDEN KONNTEN.
Was diese Leute also an den Tag legten, lieber Udo, ist nicht nur eine absolut jämmerliche Haltung, es ist ein dermaßen eklatanter Verstoß gegen ALLES, was Kanô lehrte, daß ich es einfach nicht fassen kann.
Wie konnte (und kann!) man Kanôs Vorgaben dermaßen pervertieren und dann mit diesen Vorgaben die platte Durchsetzung eigener politischer Interessen zu rechtfertigen versuchen?
Und wie kann man so etwas bis heute achselzuckend (wenn überhaupt) zur Kenntnis nehmen und zur Tagesordnung übergehen, als wenn nichts gewesen wäre?
Wie kann man den Kôdôkan noch immer als "Hort aller Tugend" verteidigen angesichts solcher Ungeheuerlichkeiten?

Offenbar wurde nach Kanôs Tod nicht nur die technische Seite des Jûdô pervertiert, verflacht, oder (um Feldenkrais zu zitieren) "zu Dreck gemacht" ...
Offenbar ging das unvermeidlicherweise Hand in Hand mit einem rasanten moralischen Verfall.

Aufgearbeitet wurde davon bislang ganz offensichtlich NICHTS.
Über sowas redet man nicht, jedenfalls nicht in Japan und nicht im Kôdôkan - erklärte Tutor.
Damit hat sich zumindest für MICH der Kôdôkan (NACH Kanô Jigoros Tod 1938) in jeder Hinsicht als "höchste Instanz des Jûdô" erledigt.
Meine Güte, ist das bitter ...
:angry4
tutor!
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von tutor! »

Um ein wenig Informationen zu geben.

Der Kodokan ist eine Stiftung und der Direktor des Kodokan, leitet diese. Er ist nicht für die fachliche Arbeit zuständig. Der Graduierungsausschuss des Kodokan - Reaktivator mag mich korrigieren - setzt sich zusammen aus fünf Vertretern des Kodokan und 10 Vertretern aus den Gliederungen des japanischen Verbands (Judo-Japan ist seit Kano in 10 "Bezirke" unterteilt). Nur Kano selbst hatte das Recht, alleine über Graduierungen zu entscheiden, ansonsten ging und geht alles durch das Gremium.

Es gab in der Vergangenheit und es gibt auch heute noch Entscheidungen, die für Außenstehende schlecht nachvollziehbar sind, weil sie nicht über alle Informationen verfügen. So gibt es ein weltweites Unverständnis darüber, dass I. Okano bis heute nur 6. Dan ist, obwohl vollkommen unstrittig ist, dass er einer des besten Judoka aller Zeiten ist.

Kano hat mit der Graduierung von Isogai und Nagaoka zum 10. Dan ein Jahr vor seinem Tod die Weichen für die weitere Arbeit am Kodokan gestellt. Noch zu Nagaokas Lebzeiten - er starb 1952 (Isogai schon 1947) - wurden vier weitere Judoka zum 10. Dan graduiert: Mifune, Iizuka, Tabata und Samura. Diese vier hatten somit den Auftrag, das Erbe weiter zu tragen, jedoch versäumten sie es, weitere Judoka zum 10. Dan zu graduieren. Dies wird insbesondere Mifune vorgeworfen (die anderen verstarben relativ früh, bzw. Samura zog sich ins Privatleben zurück). Seine Graduierungspolitik wird ihm hinter vorgehaltener Hand noch heute vorgeworfen.

Nach Mifunes Tod 1965, als es keinen lebenden 10. Dan mehr gab, gab es ein Vakuum und man zierte sich sehr, den 10 Dan wieder zu verleihen. Die nächsten vier Verleihungen folgten daher auch posthum (Okano, Nakano, Shoriki, Kurihara). Erst 19 Jahre nach Mifunes Tod gab es wieder mit S. Kotani einen lebenden 10. Dan, der aber auch damals schon über 80 war und auch keinen weiteren "Nachfolger" mehr bestimmte. Abgesehen davon, dass Kotani als enger Vertrauter Kanos und äußerst verdienter Judoka ein würdiger 10. Dan war, war diese Verleihung sicherlich auch politisch motiviert, da es innerjapanische Spannungen gab, die damit etwas beruhigt werden konnten.

Nach Kotani dauerte es dann erneut fast 20 Jahre bis wieder lebende Personen zum 10. Dan graduiert wurden. Diesmal dafür gleich drei, wohl in der Hoffnung, dass diese rechtzeitig weitere Nachfolger bestimmen würden. Bis jetzt sieht es aber nicht danach aus....

BTW: Hirano wurde übrigens nicht "kurz vor seinem Tod", sondern 1976/77 zum 8. Dan graduiert. Ich weiß es deshalb so genau, weil ich bei der Laudatio, die Opa Schutte (gestorben 1978) gehalten hat, anwesend war. Ich weiß noch genau, wie Opa sagte, dass es 18 Jahre waren, die Hirano auf die Graduierung warten musste. Nun kann jeder selber rechnen....

Viele Judoka hatten - und für einige gilt das immer noch - einen äußerst extremen Lebensstil. Die äußerste Härte gegen sich selbst, entlud sich bei vielen durch excessives Verhalten außerhalb des Dojo. Damit taten sie das genau Gegenteil dessen, was Kano lehrte: eben nicht Maß zu halten, keine Balance zu halten usw. Viele der technisch und kämpferisch besten Judoka, die die Welt je gesehen hat, entsprachen in ihrem Lebenswandel genau nicht den Vorstellungen Kanos und lebten genau nicht die Lehren Kanos - und deshalb ist es aus Sicht der originären Ideen Kanos vollkommen nachvollziehbar, dass die Höhe der Graduierungen begrenzt war.

Und nach wie vor finde ich es richtig, dass der Lebenswandel dieser Leute nicht in der Öffentlichkeit breit getreten wird. Selbst Andeutungen darüber finde schon grenzwertig, und ich heiße es ausdrücklich gut, dass der Kodokan damals wie heute noch nicht einmal Andeutungen hierüber macht und sich vollkommen ausschweigt, selbst dann, wenn es die Spatzen von den Dächern pfeifen.

Das hat nichts damit zu tun, dass ich jede Graduierungsentscheidung des Kodokan pauschal gutheißen würde - tue ich nämlich nicht.
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Volker

Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Volker »

@Hofi
@ Volker: Oder erwartest Du, dass jetzt jeder Judoverein per Satzung die Regelungen des DJB und seiner Landesverbände für verbindlich erklärt?
Meines Wissens scheibt bereits fast jedes Mitglied des DJB die Regeln, die der DJB für das Prüfungswesen erlassen hat (PO), fast wortgleich ab; dies, obwohl auch die Mitglieder von Landesverbänden des DJB (Vereine) weder willens noch in der Lage sind, Judo zu betreiben und sich graduieren zu lassen.

Warum soll dann nicht auch jeder Judoverein, in dem ein Judoka Mitglied sein muss, wenn er sich vom DJB graduieren lassen will, für seine Mitglieder kraft Satzung verbindlich regeln, welche Wirkungen ihre Graduierung von Judokas für die Vereine im Judo des DJB haben soll, wenn er wirklich will, dass die Graduierung von Judokas durch den DJB rechtliche Wirkungen in dem Mitgliedsverein haben soll?

Mein Verein hat in seiner Satzung übrigens nicht erklärt, was Judo sein soll und / oder was für Folgen die Graduierung von Judokas durch den DJB für Vereinsmitglieder haben soll. Wohl weislich nicht ...
Und ganz ehrlich, ich kenne keinen Juristen außerhalb des DJB, den das interessiert.
Mit Verlaub: Das will ja noch nichts heißen …

@Tom:
Ihr könnt nicht KÄMPFEN, ihr könnt nur innerhalb eures Regelwerks ein sportliches SPIEL spielen.
Warum nicht, wenn’s schön macht …

Im Ernst: Wettkampfsportarten sind keine geistig-körperliche Vorbereitung auf etwaige Kämpfe um Leben und Tod im Freien. Nicht einmal der Profisport, erst recht nicht der Amateursport.

Sportler aller Sporarten (Fußballer, Formel 1 Fahrer, Eiskunstläufer, Judokas) wetteifern zwar um Sieg und Niederlagen, allerdings nach Regeln, die für Wettkämpfer und Kampf-/Schieds-/Punktrichter gleichermaßen erkennbar und plausibel zu sein haben.

@Kumamoto:
Kumamoto hat geschrieben:Volker schrieb:
Mein Verein ist nach seiner Satzung ausschließlich ein Sportverein, und zwar ein gemeinnütziger. Von Traditionspflege und Erziehung zu Werten oder Trachten steht absolut nichts in den Satzungen. Nicht mal das Wort Kano o.ä. findet sich in dessen Satzung. In den Satzungen des DJB und dessen Mitglieder meines Wissens auch nicht.
Ich fürchte, auch Vereine, wie Du sie Dir vorstellst, werden sich eine Satzung geben müssen, wenn sie die Vorzüge der Gemeinnützigkeit für sich in Anspruch nehmen wollen. Und an diese Satzungen werden sich sowohl Mitglieder als auch Vorstände halten müssen. Auch in Zukunft, wenn es in den Vereinen und Verbänden auch in Zukunft mit rechten Dingen zugehen soll …

Eine Umgehung der satzungsmäßigen (Zweck-)Bestimmungen wird auch in Zukunft rechtlich ein Problem sein - mit rechtlichen Folgen für den Verein bzw. für die Verantwortlichen, die glauben, die Satzung des Vereines- aus welchen (gutgemeinten) Gründen auch immer - missachten oder dehnen oder umgehen zu dürfen oder zu müssen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Auch ein idealistischer Zweck nicht. Nicht im Vereinsrecht. Aus gutem Grund nicht.

Wenn wir alle, die sich über die Kriterien für die Graduierung / Prüfung von Judokas so viele Gedanken machen, immer erst einmal die Satzungen wirklich ernst nehmen würden, die von den Vereinen erlassen worden sind, in denen wir als Judoka ordentlich zahlende Mitglieder sind, würden wir alle unschwer feststellen, dass die mehr oder weniger radikalen Blütenträume, die wir hier gerne leidenschaftlich diskutieren, gegen geltendes Recht (z.B. Satzung) und Gesetz (z.B. Täuschung) verstoßen würden, wenn sie in den Satzungen von Judovereinen oder Verbänden einen Niederschlag finden würden.

Tatsache ist, dass die Satzungen, die der DJB für das Prüfungswesen erlassen haben, bestimmt und geeignet sind, Dritte (Judokas) über die Tatsache zu täuschen. Die Behauptung ist falsch, dass die Satzungen (PO, EO), die der DJB und seine Mitglieder für das Prüfungswesen erlassen haben, würden die Graduierung durch Prüfung für Dritte (Judokas) rechtlich wirksam regeln. Adressaten der Satzungen des DJB und seiner Mitglieder sind ausschließlich juristische Personen (Verbände, Vereine); diese sind naturgemäß nicht willens sind, Sport zu betreiben und sich nach den Satzungen des DJB (PO oder EO) graduieren zu lassen.

Tatsache ist ferner, dass der Rauswurf von Judokas unter Berufung auf das Hausrecht des Vereines oder auf die Satzungen des Vereines, wenn ein nicht-graduierter Judoka einen schwarzen oder roten Gürtel zu seiner Judokleidung trägt, rechtswidrig ist. An dieser Tatsache würde sich auch dann nichts ändern, wenn die Vereine und Verbände im Judo des DJB irgendwann Satzungen erlassen würden, in denen sich versuchen, die Rechtsfolgen der Graduierung von Judokas rechtlich wirksam zu regeln. Wenn sie das versuchen würden, würden sie merken, gegen welche gesetzliche Verbote sie mit der Graduierung von natürlichen Personen (Judokas) von Rechtswegen seit Jahren verstoßen: Täuschung und Diskriminierung von Teilnehmern am Rechtsverkehr.

@ Tutor!
Vielleicht sollten sich die Juristen außerhalb des DJB einmal alle Regelungen wirklich vollständig anschauen...
Sie haben die Regeln nicht nur alle gelesen, sondern rechtlich sogar zu Ende gedacht.
Übrigens gibt es zumindest eine Organisation, die in ihrer Satzung definiert hat, dass unter Judo das von Jigoro Kano geschaffene Kodokan-Judo zu verstehen ist: nämlich die IJF.
Schön für den IJF und dessen Mitglieder. Was allerdings der IFJ seinen Mitgliedern vorschreibt oder definiert, ist seine Sache. Im IJF bin ich nicht Mitglied. Wohl auch kein anderer Judoka.

Die Mitglieder des IJF machen im Zweifel keinen Sport, weil es im Zweifel juristische Personen sind. Als solchen kann ihnen ziemlich egal sein, was der IJF glaubt, Menschen, die nicht Mitglied des IJF sind, rechtlich vorschreiben zu dürfen. Den Mitglieder des DJB (Landesverbände) und dessen Mitgliedern (Mitgliedsvereine) kann das auch egal sein, weil auch sie nicht selbst Judo betreiben …

Aber es geht noch schlimmer: sowohl die Mitglieder des IJF als auch die Mitglieder des DJB (Verbände) als auch deren Mitglieder der Mitglieder des DJB (Vereine) wollen vermutlich, dass die Verbände im Judo des DJB das mit Menschen macht, was sie mit Menschen seit Jahrzehnten machen, nämlich diese nach Maßgabe ihrer PO / EO des DJB zu graduieren, d.h., sie als sog. Meister mit angeblich besonderen Rechten rechtlich zu privilegieren bzw. als bloßer Schüler mit angeblich minderen Rechten zu diskriminieren.
Die Beschaffenheit der Trainingskleidung … Hierfür reicht m.E. ein simpler Vorstandsbeschluss aus.
Das ist ein großer Irrtum.

Die Pflicht zum Tragen bunter Gürtel soll nämlich das allseits sichtbare Zeichen für die rechtliche Privilegierung bzw. Diskriminierung von Sportlern durch die Vereine und Verbände im Judo des DJB durch Graduierung nach PO / EO des DJB sein.

Der Vorstand eines Vereines könnte zwar vorschreiben, dass jedes Mitglied einen Gürtel mit einer einheitlichen Vereinsfarbe tragen muss (z.B. schwarz-rot-gold), aber auch nur dann, wenn der Verein seinen Mitgliedern kraft Satzung vorgeschrieben hat, welche Gürtelfarbe sie zu tragen haben. Wenn es eine Gürtelfarben-/Vereinsfarbenordnung gibt, braucht es nicht einmal eines Vorstandsbeschlusses, um Mitglieder ggfs. unter Androhung des Vereinsausschlusses zum Tragen der Vereinsfarben zwingen zu können.

Die Vereine im Judo des DJB halten es aber bis heute nicht für nötig, ihren Mitgliedern das Tragen von einheitlichen Vereinsfarben kraft Satzung zur Pflicht zu machen.

Wozu auch?

Ich sehe dafür auch keine Notwendigkeit.

Freundliche Grüße und einen schönen Feiertag

Volker der Unmögliche ...
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Fritz
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Fritz »

Volker hat geschrieben:Tatsache ist ferner, dass der Rauswurf von Judokas unter Berufung auf das Hausrecht des Vereines oder auf die Satzungen des Vereines, wenn ein nicht-graduierter Judoka einen schwarzen oder roten Gürtel zu seiner Judokleidung trägt, rechtswidrig ist.
Wie gesagt in unserer Satzung steht sinngemäß
drinnen, daß Mitglieder das Recht haben gemäß üblicher Gepflogenheiten am Trainingsbetrieb teilzunehmen. Und da sehe ich als Trainer es halt als "übliche Gepflogenheit" an, daß man die seiner Graduierung entsprechende Farbe um den
Bauch hat. (Mal von Ausnahmen abgesehen, wie Gürtel vergessen). Und es ist
bei uns auch übliche Gepflogenheit, daß auf der Matte das gemacht wird,
was der Trainer anordnet. Da spielen auch zum Teil Sicherheits-Überlegungen mit rein.
Es ist leicht einsehbar, daß ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, wenn
"hoch- oder tiefgestapelt" wird ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
HBt.

Viele viele bunte ...

Beitrag von HBt. »

@Volker,
what is the problem?
:dontknow
Volker

Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Volker »

@Fritz:
Und da sehe ich als Trainer es halt als "übliche Gepflogenheit" an, daß man die seiner Graduierung entsprechende Farbe um den Bauch hat...
Wenn Du das mit Wissen und Wollen des Vorstandes machst, missbrauchst du das Hausrecht des betreffenden Vereines, weil nicht einmal der Vereinsvorstand ein Vereinsmitglied an der Ausübung seiner satzungsgemäßen Rechten hindern darf (z.B. Teilnahme am Training), solange das Mitglied nicht gegen die Satzung oder die satzungsgemäße Ordnung seines Vereines verstößt. Das tut aber kein Judoka, wenn er einen schwarzen, weißen oder roten Gürtel trägt.

Das Tragen graduierungsabhängiger Gürtelfarben ist zwar seit Jahrzehnten üblich im Judo des DJB, es gibt dafür aber keine rechtliche Verpflichtung. Es wird eine solche Verpflichtung von Rechtswegen auch nie geben können.

Die Gepflogenheit, von der Du redest, beruht auf einem Irrtum, den der DJB durch seine Erklärungen, die er für das Prüfungswesen abgibt, bei arglosen Judoka seit Jahren wissentlich und willentlich erregt.
Und es ist bei uns übliche Gepflogenheit, daß auf der Matte das gemacht wird, was der Trainer anordnet. Da spielen auch zum Teil Sicherheits-Überlegungen mit rein. Es ist leicht einsehbar, daß ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, wenn "hoch- oder tiefgestapelt" wird ;-)
Das Argument verfängt nicht, weil auch ein Trainer das Training nur im Rahmen der Satzung des Vereines abhalten und reglementieren darf, und weil weder die Graduierung noch die Prüfung von Judokas von Rechtswegen bestimmt und geeignet sind, der Sicherheit (Gesundheit) von Judokas zu dienen bestimmt sind.

Die Teilnahme an Dan / Kyu Prüfungen ist freiwillig, weil auch die Graduierung nach der PO / EO freiwillig ist. Eine Prüfung, an der ein Judoka nicht teilnehmen muss, kann weder bestimmt noch geeignet sein, der Sicherheit / Gesundheit von Sportlern zu dienen. Eine Graduierung, die grundsätzlich auch wegen der Verdienste eines Judokas als Funktionär verliehen werden kann (Ausnahme: 1. Dan), erst recht nicht.

Das sind rechtliche Argumente, aber Du argumentierst auch rechtlich - auch wenn Du kein Jurist sein solltest.

Sorry.

Übrigens: der DJB und seine Mitglieder haben seit Jahren hinreichende Kenntnis von den Umständen, die sie auf die Rechtslage schließen lassen könnten (wenn sie wollten). Zumindest haben der DJB und einige seiner Mitglieder aufgrund ihrer Kenntnis seit Jahren hinreichenden Anlass, die Sach- und Rechtslage bei der Graduierung / Prüfung von Judokas rechtlich zuverlässig prüfen zu lassen.

Warum tut das keiner?

Ich möchte niemand erschrecken, aber wenn der DJB oder ein Mitglied des DJB die Graduierung durch Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zuverlässig prüfen bzw. prüfen lassen würde, sagen wir voraus, dass der DJB und seine Mitglieder die Graduierung von Judokas und erst recht die Graduierung durch Prüfung ersatzlos einstellen würden; dadurch würden ihnen zwar erhebliche Einnahmeeinbußen entstehen, aber nur dadurch würden sie die Schäden begrenzen können, die ihnen aufgrund ihre irreführenden Erklärungen zur Graduierung und Prüfung von Judokas in ganz erheblichem Umfang drohen.

Mehr möchte ich im Interesse des DJB hier nicht weiter ausführen.
HBt.

Graduierungsphilosophie

Beitrag von HBt. »

tutor! hat geschrieben: Hirano wurde übrigens nicht "kurz vor seinem Tod", sondern 1976/77 zum 8. Dan graduiert. Ich weiß es deshalb so genau, weil ich bei der Laudatio, die Opa Schutte (gestorben 1978) gehalten hat, anwesend war. Ich weiß noch genau, wie Opa sagte, dass es 18 Jahre waren, die Hirano auf die Graduierung warten musste. Nun kann jeder selber rechnen....
Ich rechne einmal:
1976 - xx18 = 1958, d.h. Tokio Hirano wurde ca. 1958 zum 7. Dan graduiert, richtig?
1958 - 1922 = 36, d.h. zu diesem Zeitpunkt war Tokio Hirano somit ca. 36 Jahre alt. Masahiko Kimura war 29 oder 30 Jahre alt, als er seine letzte Graduierung, den 7. Dan erhielt.
http://judoinfo.com/hirano.htm http://judoinfo.com/kimura3.htm
Zuletzt geändert von HBt. am 23.06.2011, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
califax
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Re: Viele viele bunte ...

Beitrag von califax »

HBt. hat geschrieben:@Volker,
what is the problem?
:dontknow
Das Problem hinter den sehr absurden und keinen Richter überzeugenden "Argumenten" ist ganz sicher nicht juristisch. :irre
Sein Denkmuster ist eigentlich im Netz seit den 90ern bekannt und taucht bei einer bestimmten Sorte von sozialen Außenseitern in allen möglichen Themenbereichen immer und immer wieder wieder auf. Offensichtlich durfte so ein Sonderling nicht mit seiner Lieblingstrikotagenfarbe trainieren und kämpft jetzt verbissen ums Prinzip. Wenn es irgendwann auf Satzbau und Sprachverständnis durchschlägt, wird es kritisch.
Bis dahin: Abwettern.
"To possess a high grade means nothing. Ever since martial arts were born, the grade of someone is what he can do in battle."
(Kacem Zoughari.)
tutor!
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von tutor! »

@ HBt:
Richtig gerechnet - wobei Hiranos Graduierungen der Sicherheit halber im japanischen Personenverzeichnis nachgeschaut werden sollten. Ich habe es zwar 1977 mit eigenen Ohren gehört und habe noch gute Erinnerungen daran, weil es mich unglaublich fasziniert hat - es war die erste Begegnung mit Opa Schutte und Hirano - aber es ist ja unbestritten 34 Jahre her.... Eine Graduierung Ende der 1950er Jahre für Hirano ist übrigens auch deshalb eher ungewöhnlich, weil er zu dieser Zeit gar nicht in Japan, sondern in Europa war. Und während dieser Zeiten wurden die Japaner üblicherweise nicht graduiert.

Insgesamt hat sich in Japan aber auch eine Verschiebung zu einem höheren Alter bei den hohen Graduierungen ergeben.. Man kann es auch am Alter der 10. Dan-Träger ablesen. die letzten vier waren bei Graduierung schon über 80.
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Offtopic

Beitrag von HBt. »

Hallo Volker,
Du verfolgst irgendwie ziemlich absurde Ideen. Bitte, 'klage doch einfach'... :BangHead.
Oder besser, werde 'noch konkreter' und unterzeichne ruhig mit Deinem Klarnamen.

Mir ist immer noch nicht klar, was Du möchtest. Bei meinem Training kannst Du Dir eine beliegige Gürtelfarbe aussuchen und umbinden, persönlich ist mir dieser Sachverhalt total schnuppe.


Gruß,
Helge Bartelt
Zuletzt geändert von HBt. am 23.06.2011, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Tokio Hirano: 1977 8. Dan

Beitrag von Reaktivator »

tutor! hat geschrieben:wobei Hiranos Graduierungen der Sicherheit halber im japanischen Personenverzeichnis nachgeschaut werden sollten.
Richtig: Den 8. Dan (Kodokan) erhielt er 1977.

Den 1. - 3. Dan hatte er übrigens von der Butokukai in Kyoto erhalten, den 4. Dan 1941 vom Kodokan. Und im Herbst 1941 nach 15 Ippon-Siegen in Folge beim Rot-Weiß-Turnier des Kodokan den 5. Dan.
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von HBt. »

Danke Reaktivator,
damit blättert auf einem Mal doch nicht mehr so viel Lack von Kyuzo Mifune ab. Könntest Du bitte einmal nachsehen, wie es sich mit Masahiko Kimura verhält.
Vielen Dank im voraus.

Gruß
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Reaktivator »

@Volker:
Wenn Du Rechtssicherheit haben willst, starte doch eine Initiative zur Schaffung einer gesetzlichen Regelung, so wie etwa in Frankreich.
Du kannst Dich ja einmal von den Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises beraten lassen, welche Möglichkeiten es dazu gibt.
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Hirano

Beitrag von HBt. »

Und ich überschlage einmal:
Zwischen 1942 und 1976 folgten der 6. Dan und der 7. Dan ... vergessen wir nicht den WWII.
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Re: Tokio Hirano: 1977 8. Dan

Beitrag von tutor! »

Reaktivator hat geschrieben:
tutor! hat geschrieben:wobei Hiranos Graduierungen der Sicherheit halber im japanischen Personenverzeichnis nachgeschaut werden sollten.
Richtig: Den 8. Dan (Kodokan) erhielt er 1977.

Den 1. - 3. Dan hatte er übrigens von der Butokukai in Kyoto erhalten, den 4. Dan 1941 vom Kodokan. Und im Herbst 1941 nach 15 Ippon-Siegen in Folge beim Rot-Weiß-Turnier des Kodokan den 5. Dan.
Ja, er war sehr jung schon sehr hoch graduiert. Danach dauerte es dann etwas länger mit den weiteren Graduierungen, wobei er ja m.W. fast 15 Jahre in Europa war, ohne auch nur einen "Heimaturlaub" zu machen.

Dennoch weiß ich indirekt aus der damaligen Laudatio von Opa Schutte, dass er sich wohl eine frühere Graduierung zum 8. Dan gewünscht hatte. Opa hatte nämlich ausdrücklich erwähnt, dass man die Geduld nicht verlieren sollte....

Kimura ist ein anderes Thema. Bei ihm war in er Tat mit 29 Jahren Schluss mit Graduierungen, wobei Daigo z.B. überhaupt kein Problem damit hat, in seinem zweiten Band im Kapitel über O-soto-gari ausgesprochen positiv über Kimura zu schreiben - einschl. über eine eigene Niederlage gegen ihn.
HBt. hat geschrieben:Und ich überschlage einmal:
Zwischen 1942 und 1976 folgten der 6. Dan und der 7. Dan ... vergessen wir nicht den WWII.
In A. Geels Buch über Opa Schutte steht zu lesen, dass Hirano 1947 den 6. Dan erhielt. Einige Jahre später begann sein Europaaufenthalt, über den es übrigens eine interessante Autobiographie gibt.
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Kimura ist ein anderes Thema (?)

Beitrag von HBt. »

(..)
Kimura ist ein anderes Thema. Bei ihm war in er Tat mit 29 Jahren Schluss mit Graduierungen, wobei Daigoz.B. überhaupt kein Problem damit hat, in seinem zweiten Band im Kapitel über O-soto-gari ausgesprochen positiv über Kimura zu schreiben - einschl. über eine eigene Niederlage gegen ihn.
Ja, ich habe es gelesen ... Kimura ist dahingehend äußerst interessant, dass er bis zu seinem Tod, 1993, eben nicht mehr graduiert wurde. Bei Isao Okano verstehe ichs ebenso wenig.
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Re: Hirano

Beitrag von Reaktivator »

HBt. hat geschrieben:Und ich überschlage einmal:
Zwischen 1942 und 1976 folgten der 6. Dan und der 7. Dan ...
Richtig:
1948: 6. Dan
1964: 7. Dan
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Re: Hirano

Beitrag von tutor! »

Reaktivator hat geschrieben:
HBt. hat geschrieben:Und ich überschlage einmal:
Zwischen 1942 und 1976 folgten der 6. Dan und der 7. Dan ...
Richtig:
1948: 6. Dan
1964: 7. Dan
Danke! Da war mein Skepsis wegen der langen Auslandszeit und meinem möglicherweise nicht 100% perfekten Zahlengedächtnis also doch nicht ganz unbegründet.

Also 16 Jahre von 6. zum 7. Dan und 13 Jahre von 7. bis 8. Dan.
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41, 48, 64, 77

Beitrag von HBt. »

Und schon relativiert sich vieles ;) !
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Re: Kriterien für einen Dan-Grad

Beitrag von Reaktivator »

Ob man diese Abstände nun als lang oder nicht so ungewöhnlich lang bewertet, bleibt jedem selbst überlassen - zumal Hirano ja bereits 1952 nach Europa ging und dort lange Jahre am Stück blieb (Erster etwas längerer "Heimat-Urlaub" nach rund 13 Jahren!).

Die Tatsache, dass er in dieser Zeit den 7. Dan erhielt, zeigt, dass er trotz dieser langen Abwesenheit auch in Japan nicht unvergessen war.

In diesem Zusammenhang sollte vielleicht auch erwähnt werden, dass der seinerzeitige Präsident des Kodokan, Risei Kano, eigens ein Grußwort für Hiranos später erschienene Autobiographie verfasst hat - genauso wie übrigens Yasuhiro Nakasone, der "japanische Ronald Reagan", der seinerzeit zwar noch kein Ministerpräsident war, dafür aber Ehrenrektor der Takushoku-Universität, an der Hirano (ebenso wie Kimura) studiert hatte.

PS:
Vielleicht sollte man die ganzen letzten Beiträge in den Faden zu "Tokio Hirano" rüberpacken?
(Hat ja eigentlich nicht so viel mit dem eigentlichen Thema dieses Fadens zu tun...)
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