Frage an die Kampfrichter - gilt ein Abschlagen in der U 17?

Hier geht es um die Wettkampforganisation und um Fragen zu den Wettkampfregeln
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Trini
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Frage an die Kampfrichter - gilt ein Abschlagen in der U 17?

Beitrag von Trini »

Meinem Sohn ist bei der Landesmeisterschaft folgendes passiert.
Er setzt einen Würger an, der Gegner schlägt ab.

Aber: die Karis beraten ewig, rufen den Hauptkari dazu ... und lassen schließlich weiterkämpfen.

Unser Trainer meinte, der Würger habe vielleicht nicht richtig gesessen.
Wozu dann überhaupt abschlagen???

Trini
caesar
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Re: Frage an die Kampfrichter - gilt ein Abschlagen in der U

Beitrag von caesar »

Ich denke, dass die Kampfrichter da nicht richtig entschieden haben. Soweit ich weiß, ist es "Pech", wenn der Kämpfer über das Kinn gewürgt wird, abschlägt und der Kari nicht sieht, daß es über das Kinn gewürgt war. Der Kari kann danach auch nicht mutmaßen, ob es nicht richtig gewürgt war. Wenn der Kämpfer übers Kinn gewürgt wird, muss er sich so drehen, dass der Kari das sieht und unterbricht. Wenn der Kampfrichter das nicht sieht, muss er aushalten, oder hat "Pech" so doof das auch ist.,
Allerdings würde ich hier auch nicht die Entscheidung von 4 sicherlich höheren Kampfrichtern anzweifeln wollen.
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Linowitsch
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Re: Frage an die Kampfrichter - gilt ein Abschlagen in der U

Beitrag von Linowitsch »

Ich finde deine Frage berechtigt. Ich werde auch meinen Senf dazugeben, aber: dies ist weder Rechtfertigung für die Kampfrichter, noch Gegenwind für eben diese, da ich ja die Situation nicht gesehen habe.

Erstmal der entsprechende Teil in der Wettkampfregel:
Artikel 20 hat geschrieben:c. wenn ein Wettkämpfer aufgibt, indem er zweimal oder mehr mit seiner Hand oder seinem
Fuß abklopft oder wenn er "Maitta" (ich gebe auf) sagt, im Allgemeinen als Ergebnis von
Osae-komi (Haltegriff), Shime-waza (Würgegriff) oder Kansetsu-waza (Armhebel);
Zur "rechtlichen" Vorgehensweise:
Das heißt also, dass mit dem Abschlagen der Kampf nicht gemäß Artikel 19 zu Ende ist, sondern lediglich Ippon gegeben werden soll.
Dieser kann ja prinzipiell zurückgenommen werden. (Bsp: KaRi gibt Ippon, beide Außenrichter "winken weg")
In dieser Situation eine Beratung durchzuführen, ist, denke ich, das beste, denn es gab offensichtlich Bedenken an dem Ippon.
Vielleicht weil dieser durch eine strafbare Handlung zustande gekommen ist. Denn dann wäre er ja unrechtmäßig.
Die Wettkampfregel würde es hier erlauben, bei einem fälschlicherweise angesagten "Matté" die Kämpfer, so gut es geht, wieder in die letzte Position zurückzulegen. Dabei ist aber auch fraglich, ob das bei Würgen wirklich sinnvoll ist. Ich hätte es auch nicht gemacht.

Das ist sicherlich eine blöde Situation, aber wenn auf einer Landesmeisterschaft die Kampfrichter das entscheiden in Absprache mit dem HauptKaRi, dann ist es, denke, ich in Ordnung (wenn auch vielleicht nicht richtig).

Wenn du die wirklichen Beweggründe für die Entscheidung wissen/nachvollziehen willst, dann hättest du wohl den Hauptkampfrichter oder einen der beteiligten KaRi nach dem Wettkampf fragen müssen. Denn nur diese wissen, was sie beraten haben. Evtl. hast du ja auch etwas nicht gesehen.
caesar hat geschrieben:Ich denke, dass die Kampfrichter da nicht richtig entschieden haben.
Kampfrichter haben erstmal per se immer Recht ;-) :D

Nachtrag:
Auf die Frage: "Gilt ein Abschlagen in der u17?"
Abschlagen gilt (wie es in der Wettkampfregel steht) immer, egal welche Altersklasse.
Ob es gesehen und richtig interpretiert wird, ist da die andere Seite. Es gilt aber immer nur als vollständiges Ippon-Kriterium, niemals als Kampfende (obwohl es doch in der Regel dazu führt.)
Vergleich: Wenn jemand im Kampf voll auf den Rücken fällt, mit Kraft und Schwung und Kontrolle (also gemäß Ippon-Kriterien), dann wird von den Kampfrichtern auch zuerst geprüft, ob es eine gültige Wurftechnik war, sonst gibt es keinen Ippon oder er wird halt revidiert.
Gültige Wurftechnik = im Stand angesetzt; nicht durch eine verbotene Handlung eingeleitet; keiner der explizit verbotenen Würfe etc. pp.
Gruß
Lino

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Trini
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Re: Frage an die Kampfrichter - gilt ein Abschlagen in der U

Beitrag von Trini »

Ich habe die Entscheidung der Karis ja auch gar nicht wirklich in Frage gestellt.

Die Altersklasse habe ich deshalb ins Spiel gebracht, weil ich es vor allem in der U 11 (und auch noch in der U 14) immer wieder erlebe, dass Kinder im Haltegriff abschlagen und die Zeit trotzdem durch gehalten werden muss.

In der geschilderten Situation sehe ich es aber als schwierig an. Mein Sohn hatte bis zum Abschlagen des Gegners eigentlich kaum Zeit, den Würger richtig zu platzieren.
Wenn es generell so gehandhabt würde, dass nach Abschlagen der Kampf im Stand weitergeht, wäre das m.E. ein "billiger" Weg, aus gefährlichen Situationen zu entkommen. :dontknow :dontknow :dontknow

Trini
Zuletzt geändert von Trini am 08.02.2011, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Linowitsch
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Re: Frage an die Kampfrichter - gilt ein Abschlagen in der U

Beitrag von Linowitsch »

Trini hat geschrieben:Wenn es generell so gehandhabt würde, dass nach Abschlagen der Kampf im Stand weitergeht, wäre das m.E. ein "billiger" Weg, aus gefährlichen Situationen zu entkommen. :dontknow :dontknow :dontknow
Da hast du natürlich Recht. So weit darf es nicht kommen. Aber es wird sich wohl nie vermeiden lassen, dass der ein oder andere da mal Lücken ausnutzt. Wir können nur hoffen, dass es nicht die Regel wird. (Es ist ja auch ein zugegebnermaßen riskantes Spiel, erst abzuklopfen und dann hoffen, dass es nicht wahrgenommen wird. Meine bevorzugte Strategie wäre es nicht.)
Und: das keiner auf die Idee kommt, dass auch noch extra zu reglementieren.

PS: Hat denn dein Sohn durch diese Aktion den Kampf noch verloren oder hat er sich "sein Recht" auf andere Weise erkämpft?
Gruß
Lino

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Re: Frage an die Kampfrichter - gilt ein Abschlagen in der U

Beitrag von Trini »

Er hat den Kampf gewonnen.
Hat ihn halt nur 2 Minuten Kraft gekostet, die dann leider im kleinen Finale fehlte.

Trini
Joerch
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Re: Frage an die Kampfrichter - gilt ein Abschlagen in der U

Beitrag von Joerch »

Ich versuche mal die Aussage von Stefan Bode beim letzten KR Lehrgang zu zitieren.
"Abschlagen bedeutet Ippon. Der Grund für das Abschlagen ist ohne Bedeutung "
Nachher kann natürlich noch entschieden werden, ob eine verbotene Handlung vorlag, oder ob beim Würgen z.B. das Kinn im Weg war.
Nur, wenn der Ippon gültig war, ist der Kampf zu Ende, egal in welcher Altersklasse.
Die Altersklasse habe ich deshalb ins Spiel gebracht, weil ich es vor allem in der U 11 (und auch noch in der U 14) immer wieder erlebe, dass Kinder im Haltegriff abschlagen und die Zeit trotzdem durch gehalten werden muss.
Wo wird denn das praktiziert? :irre Abschlagen bedeutet Aufgabe. Fertig, Kampf beendet. Welchen Zweck soll denn das weitere Halten erfüllen? Dinge gibt es, die glaubt man nicht :BangHead

Gruß
Joerch
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Re: Frage an die Kampfrichter - gilt ein Abschlagen in der U

Beitrag von Brigadier »

Guten Morgen,

Abschlagen habe ich auch nur als Kampfaufgabe gesehen. Was man bei den 'Kleinen' (U11) allerdings öfter sieht, ist das die Kinder in der Unterlage anfangen zu weinen. Kein Problem so weit, die Karis unterbrechen dann meist mit Sone-Mama (schreibt man das so? *grübel*) den Kampf und klären die Situation. Gegebenenfalls lassen sie die Ursprungssituation wieder herstellen und weiter gehts. Aber Abschlagen ist Abschlagen....

Grüße

Brig
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Re: Frage an die Kampfrichter - gilt ein Abschlagen in der U

Beitrag von Heffalump »

Vielleicht sollte man "Maitta" ("Ich bin geschlagen") wieder populär machen. Dann wäre noch sinnvoll den Kampf zu Filmen zwecks Beweis...
柔道 Freundliche Grüße 柔道
________Manuel________
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