Ohne Kommentar.“Zu den ganzen Halbwahrheiten jetzt einmal etwas wirklich Wahres” (topjudohessen am 9. 1. 2011).
Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
- Tirant lo Blanc
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Sind die Anspielungen und Vermutungen aus denen deine Kommentare bestehen, lieber Tyrann to zank, die objektive Wahrheit?
Ist es denn nicht vielmehr so, dass alle hier im Forum eingestellten Berichte subjektive Wahrnehmung der objektiven Realität sind?
Bleiben wir mal bei belegbaren Fakten: R. Gotta ist Präsident und Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums eines der erfolgreichsten Judovereine in Hessen, also sicherlich kompetent in Sachen Sport.
Welche besonderen Qualifikationen zeichnen dich aus, aufgrund derer du dir anmaßt, in diesem Forum alle ehrenamtlichen Vertreter des zurückgetretenen Präsidiums des HJV anzuprangern?
Ist es denn nicht vielmehr so, dass alle hier im Forum eingestellten Berichte subjektive Wahrnehmung der objektiven Realität sind?
Bleiben wir mal bei belegbaren Fakten: R. Gotta ist Präsident und Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums eines der erfolgreichsten Judovereine in Hessen, also sicherlich kompetent in Sachen Sport.
Welche besonderen Qualifikationen zeichnen dich aus, aufgrund derer du dir anmaßt, in diesem Forum alle ehrenamtlichen Vertreter des zurückgetretenen Präsidiums des HJV anzuprangern?
Es sind nicht alles Ritter, die zu Pferde reiten (Sprichwort aus Frankreich)
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Macht er doch gar nicht. Hab noch nichts negatives über den Prüfungsreferenten, Sportwart männlich, Sportwart weiblich, Kampfrichterreferenten, Lehrreferenten, Vorstand Finananzen, etc. von ihm gehört.topjudohessen hat geschrieben:Sind die Anspielungen und Vermutungen aus denen deine Kommentare bestehen, lieber Tyrann to zank, die objektive Wahrheit?
Ist es denn nicht vielmehr so, dass alle hier im Forum eingestellten Berichte subjektive Wahrnehmung der objektiven Realität sind?
Bleiben wir mal bei belegbaren Fakten: R. Gotta ist Präsident und Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums eines der erfolgreichsten Judovereine in Hessen, also sicherlich kompetent in Sachen Sport.
Welche besonderen Qualifikationen zeichnen dich aus, aufgrund derer du dir anmaßt, in diesem Forum alle ehrenamtlichen Vertreter des zurückgetretenen Präsidiums des HJV anzuprangern?
flopjudohessen scheinbar handelst Du nach dem Motto: Ich ruder an allen Fronten und ihr schmeißt den Anker.
- Tirant lo Blanc
- 1. Dan Träger
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20. 3. 2011, 13 Uhr, in Maintal-Dörnigheim wurde in "Sport in Hessen" veröffentlicht. Die Datei steht auch unter http://www.hessenjudo.de zum Herunterladen bereit.
Nachtrag: Am 17. Januar 2011, 23 Uhr 15, stellte ich fest, daß sowohl der Hinweis auf die außerordentliche Mitgliederversammlung als auch der Text des Einladungsschreibens von der HJV-Seite entfernt wurden. Ich habe deshalb weiter unten das auf der HJV-Seite veröffentlichte Einladungsschreiben des Notvorstandes des Hessischen Judo-Verbandes e. V., RA Hellmut Damlachi, im Wortlaut eingestellt.
2. Nachtrag: Am 18. Januar 2011, 21 Uhr, befand sich auf der HJV-Seite wieder ein entsprechender Hinweis und die Datei mit dem nunmehr in einem wichtigen Punkt korrigierten Einladungsschreiben konnte wieder heruntergeladen werden.
Nachtrag: Am 17. Januar 2011, 23 Uhr 15, stellte ich fest, daß sowohl der Hinweis auf die außerordentliche Mitgliederversammlung als auch der Text des Einladungsschreibens von der HJV-Seite entfernt wurden. Ich habe deshalb weiter unten das auf der HJV-Seite veröffentlichte Einladungsschreiben des Notvorstandes des Hessischen Judo-Verbandes e. V., RA Hellmut Damlachi, im Wortlaut eingestellt.
2. Nachtrag: Am 18. Januar 2011, 21 Uhr, befand sich auf der HJV-Seite wieder ein entsprechender Hinweis und die Datei mit dem nunmehr in einem wichtigen Punkt korrigierten Einladungsschreiben konnte wieder heruntergeladen werden.
Zuletzt geändert von Tirant lo Blanc am 19.01.2011, 21:23, insgesamt 3-mal geändert.
- Shinbashi
- 1. Dan Träger
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Es ist sehr aufschlussreich, welche Fraktion sich hier mit Verballhornung der Nicknamen hervortut.topjudohessen hat geschrieben:Sind die Anspielungen und Vermutungen aus denen deine Kommentare bestehen, lieber Tyrann to zank, die objektive Wahrheit?
Ist es denn nicht vielmehr so, dass alle hier im Forum eingestellten Berichte subjektive Wahrnehmung der objektiven Realität sind?
Bleiben wir mal bei belegbaren Fakten: R. Gotta ist Präsident und Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums eines der erfolgreichsten Judovereine in Hessen, also sicherlich kompetent in Sachen Sport.
Welche besonderen Qualifikationen zeichnen dich aus, aufgrund derer du dir anmaßt, in diesem Forum alle ehrenamtlichen Vertreter des zurückgetretenen Präsidiums des HJV anzuprangern?
Bestehen da gewisse Zusammenhänge zu den gelöschten Beiträgen, die von Leuten ins Forum erbrochen wurden, um bekannte Forennutzer zu diskreditieren?
Gruß
Shinbashi
Wären Hunde Katzen, könnten sie auf Bäume klettern
Shinbashi
Wären Hunde Katzen, könnten sie auf Bäume klettern
Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Bitte beachtet meinen Kommentar im anderen Faden:
http://www.dasjudoforum.de/forum/viewto ... 564#p58564
http://www.dasjudoforum.de/forum/viewto ... 564#p58564
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Liebe Vereinsvertreter,
wir freuen uns am 20.3.2011 erneut Gastgeber der außerordentlichen MV des HJV zu sein.
Nach der sehr turbulenten aMV im November, würden wir euch gerne genauso gastfreundlich im März in Maintal empfangen und von uns in gewohnter Weise verköstigen. Durch die momentanen Turbulenzen innerhalb des Verbandes, ist es sehr schwer, die Teilnehmerzahl an der kommenden aMV ab zu schätzen. Erwartet wird eine historische Rekordanzahl von Delegierten. Um eine bessere Planbarkeit zu gewährleisten, möchten wir euch bitten, sich in den kommenden Tagen (nach Einstellen und Freischalten der Veranstaltung voraussichtlich ab dem 24.1.2011) auf unser extra eingerichteten Eventhomepage unter
http://www.event.budokan-maintal.de
online an zu melden.
Da die Veranstaltung ungewohnterweise erst um 12.00 Uhr beginnt, möchten wir für diejenigen, die eine weitere Anreise haben bzw. zu Hause nicht kochen möchten, die Möglichkeit anbieten, am Sonntag ab 12.00 Uhr vor der Veranstaltung ein warmes Mittagessen einnehmen zu können. Damit niemand mit knurrendem Magen den zu erwartenden intensiven Austausch von Meinungen und Standpunkten über den ganzen Tag verfolgen muss, ist eine Anmeldung erforderlich.
Nur durch eine frühzeitige Anmeldung können wir auch gewährleisten, daß der Nachschub an warmen Getränken (Kaffee / Tee) sowie kalten Getränken und dazugehörigem Naschwerk in Form von ausreichend Kuchen/Stückchen nicht versiegen wird.
Also rafft euch auf, lasst den HJV nicht im Stich und kommt nach Maintal !
wir freuen uns am 20.3.2011 erneut Gastgeber der außerordentlichen MV des HJV zu sein.
Nach der sehr turbulenten aMV im November, würden wir euch gerne genauso gastfreundlich im März in Maintal empfangen und von uns in gewohnter Weise verköstigen. Durch die momentanen Turbulenzen innerhalb des Verbandes, ist es sehr schwer, die Teilnehmerzahl an der kommenden aMV ab zu schätzen. Erwartet wird eine historische Rekordanzahl von Delegierten. Um eine bessere Planbarkeit zu gewährleisten, möchten wir euch bitten, sich in den kommenden Tagen (nach Einstellen und Freischalten der Veranstaltung voraussichtlich ab dem 24.1.2011) auf unser extra eingerichteten Eventhomepage unter
http://www.event.budokan-maintal.de
online an zu melden.
Da die Veranstaltung ungewohnterweise erst um 12.00 Uhr beginnt, möchten wir für diejenigen, die eine weitere Anreise haben bzw. zu Hause nicht kochen möchten, die Möglichkeit anbieten, am Sonntag ab 12.00 Uhr vor der Veranstaltung ein warmes Mittagessen einnehmen zu können. Damit niemand mit knurrendem Magen den zu erwartenden intensiven Austausch von Meinungen und Standpunkten über den ganzen Tag verfolgen muss, ist eine Anmeldung erforderlich.
Nur durch eine frühzeitige Anmeldung können wir auch gewährleisten, daß der Nachschub an warmen Getränken (Kaffee / Tee) sowie kalten Getränken und dazugehörigem Naschwerk in Form von ausreichend Kuchen/Stückchen nicht versiegen wird.
Also rafft euch auf, lasst den HJV nicht im Stich und kommt nach Maintal !
Fürchte Dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst Du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden. (David L. George)
- Tirant lo Blanc
- 1. Dan Träger
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20. März 2011 in Maintal-Dörnigheim war von Tonja Bröder (Judo-Club Wiesbaden) zunächst auf der Internetseite des HJV veröffentlicht worden. Hierauf hatte ich am 15. Januar 2011 in einem Beitrag zu diesem Faden hingewiesen.
Wie ich soeben (17. Januar, 23 Uhr 15) feststellen mußte, wurde der Hinweis auf diese Einladung sowie deren Text wieder von der HJV-Seite entfernt. (Nachtrag vom 19. Januar: Dies dürfte daran gelegen haben, daß irrtümlich eine ältere, von der in Sport in Hessen veröffentlichten Fassung abweichende Version eingestellt worden war, nach der eine Wahl des Schatzmeisters aus formalen Gründen nicht möglich gewesen wäre, da diese darin einem falschen Tagesordnungspunkt zugeordnet war.)
Ich veröffentliche nachstehend den Text, der am 15. Januar auf der HJV-Seite zum Herunterladen bereitgestellt war. In einem weiteren Beitrag zu diesem Diskussionsfaden werde ich in Kürze auf formale Fehler dieses Einladungsschreibens hinweisen.
Die in Sport in Hessen 65/1 (15. Januar 2011), S. 15, veröffentlichte offizielle Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20. März 2011 weist gegenüber obenstehendem, zunächst auf der HJV-Seite veröffentlichtem Text folgende Änderung in den TOP 8 und 9 auf:
Wie ich soeben (17. Januar, 23 Uhr 15) feststellen mußte, wurde der Hinweis auf diese Einladung sowie deren Text wieder von der HJV-Seite entfernt. (Nachtrag vom 19. Januar: Dies dürfte daran gelegen haben, daß irrtümlich eine ältere, von der in Sport in Hessen veröffentlichten Fassung abweichende Version eingestellt worden war, nach der eine Wahl des Schatzmeisters aus formalen Gründen nicht möglich gewesen wäre, da diese darin einem falschen Tagesordnungspunkt zugeordnet war.)
Ich veröffentliche nachstehend den Text, der am 15. Januar auf der HJV-Seite zum Herunterladen bereitgestellt war. In einem weiteren Beitrag zu diesem Diskussionsfaden werde ich in Kürze auf formale Fehler dieses Einladungsschreibens hinweisen.
Nachtrag vom 19. Januar 2011:“Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
An die Mitglieder des Hessischen Judo-Verbandes e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
infolge des Rücktritts des gesetzlichen Vorstands des Hessischen Judo-Verbandes e. V. am 28.11.2010 ist eine Neuwahl des gesetzlichen Vorstands gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung erforderlich geworden. Als vom Amtsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 09.12.2010 bestellter Notvorstand bin ich beauftragt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl des vertretungsberechtigten Vorstands gemäß § 26 Abs. 2 BGB einzuberufen. Gemäß Ergänzungsbeschluss vom 05.01.2011 bin ich ebenso befugt, die außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl des Gesamtvorstandes einzuberufen. Dies erfolgt, wie dem Ergänzungsbeschluss zu entnehmen ist, im Interesse des Verbandes. Ich lade Sie daher zu einer
Außerordentlichen Mitgliederversammlung
des Hessischen Judo-Verbandes e.V.
am 20. 03. 2011 (Sonntag)
in 63477 Maintal-Dörnigheim, Ascher Straße 60, Werner-von-Siemens-Schule
(Eingang Lehrerparkplatz)
Beginn: 13.00 Uhr, Stimmvergabe von 12.00 - 12.45 Uhr
ein. Die Versammlung beginnt um 13.00 Uhr. Einlass und Stimmvergabe erfolgen ab 12.00 Uhr. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung sind ausschließlich Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung teilnahmeberechtigt. Ich gebe hiermit folgende vorläufige Tagesordnung gemäß § 12 Abs. 3 der Satzung bekannt:
Tagesordnung
1 Eröffnung der Versammlung durch den Notvorstand
2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
3 Feststellung der Beschlussfähigkeit und Stimmberechtigung der anwesenden Mitglieder
4 Feststellung der Stimmberechtigung von Mitgliedern, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung (vorsorglich)
5 Beschlussfassung über die Tagesordnung
6 Wahl einer Versammlungsleiterin / eines Versammlungsleiters
7 Wahl eines Wahlausschusses gemäß § 12 Abs. 9 der Satzung
7.1 Wahl der/des Vorsitzenden des Wahlausschusses
7.2 Wahl der ersten Beisitzerin / des ersten Beisitzers des Wahlausschusses
7.3 Wahl der zweiten Beisitzerin / des zweiten Beisitzers des Wahlausschusses
8 Wahl des vertretungsberechtigten Vorstands
8.1 Wahl einer Präsidentin / eines Präsidenten
8.2 Wahl einer Vizepräsidentin / eines Vizepräsidenten für Leistungssport
8.3 Wahl einer Vizepräsidentin / eines Vizepräsidenten für Verwaltung
8.4 Wahl eines Schatzmeisters / einer Schatzmeisterin
9 Wahl des erweiterten Vorstands
9.1 Wahl einer Schriftführerin / eines Schriftführers
9.2 Wahl einer Sportwartin / eines Sportwarts für Männer
9.3 Wahl einer Sportwartin / eines Sportwarts für Frauen
9.4 Wahl einer Sportwartin / eines Sportwarts für Männer U 20
9.5 Wahl einer Referentin / eines Referenten für Öffentlichkeitsarbeit
9.6 Wahl einer Referentin / eines Referenten für Lehrwesen
9.7 Wahl einer Referentin / eines Referenten für Prüfungswesen
9.8 Wahl einer Referentin / eines Referenten für Schulsport
9.9 Wahl einer Kampfrichterreferentin / eines Kampfrichterreferenten
9.10 Wahl einer Referentin / eines Referenten für Breiten- und Freizeitsport
10 Wahl einer Kassenprüferin / eines Kassenprüfers
Nach § 12 Abs. 3 der Satzung ist Gegenstand der Tagesordnung nur der Grund, der zur Einberufung geführt hat. Anträge zur vorstehenden Tagesordnung durch Mitglieder des HJV gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung müssen bis spätestens sechs Wochen vor der Versammlung bei mir eingegangen sein. Ich werde entsprechende Anträge unter Beachtung der von der Satzung gesetzten Vier-Wochen-Frist sodann mit dem zweiten Einladungsschreiben unter erneuter Ankündigung der Tagesordnung allen Mitgliedern zukommen lassen.
Ich weise darauf hin, dass Mitglieder des HJV, die zum Zeitpunkt der Versammlung ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Anmahnung nicht nachgekommen sind, auf dieser kein Stimmrecht, sondern lediglich ein Teilnahmerecht haben (§ 13 Abs. 4 der Satzung), sofern die Mitgliederversammlung gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung unter TOP 3 keinen abweichenden Beschluss faßt.
Schließlich weise ich darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 7 der Satzung auf Verlangen des Versammlungsleiters oder eines Präsidiumsmitglieds die Vertretungsbefugnis der Delegierten, außer den dem HJV gemeldeten Vertreter durch Übergabe einer Vollmacht nachzuweisen ist, die von einem gesetzlichen Vertreter des Vereins ausgestellt sein muss.
Mit freundlichen Grüßen
Hellmut M. Damlachi
Rechtsanwalt
Notvorstand des Hessischen Judo-Verbandes e.V.”
Die in Sport in Hessen 65/1 (15. Januar 2011), S. 15, veröffentlichte offizielle Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20. März 2011 weist gegenüber obenstehendem, zunächst auf der HJV-Seite veröffentlichtem Text folgende Änderung in den TOP 8 und 9 auf:
Diese Änderung erfolgte, da der Schatzmeister nicht dem gesetzlichen Vorstand des HJV, sondern nur dessen Präsidium angehört. Des weiteren ist bei TOP 4 der Zusatz "(vorsorglich") entfallen. Im letzten Satz wurde die Formulierung "oder eines Präsidiumsmitglieds" durch "oder des Notvorstands" ersetzt.8 Wahl des vertretungsberechtigten Vorstands
8.1 Wahl einer Präsidentin / eines Präsidenten
8.2 Wahl einer Vizepräsidentin / eines Vizepräsidenten für Leistungssport
8.3 Wahl einer Vizepräsidentin / eines Vizepräsidenten für Verwaltung
9 Wahl des erweiterten Vorstands
9.1 Wahl eines Schatzmeisters / einer Schatzmeisterin
9.2 Wahl einer Schriftführerin / eines Schriftführers
9.3 Wahl einer Sportwartin / eines Sportwarts für Männer
9.4 Wahl einer Sportwartin / eines Sportwarts für Frauen
9.5 Wahl einer Sportwartin / eines Sportwarts für Männer U 20
9.6 Wahl einer Referentin / eines Referenten für Öffentlichkeitsarbeit
9.7 Wahl einer Referentin / eines Referenten für Lehrwesen
9.8 Wahl einer Referentin / eines Referenten für Prüfungswesen
9.9 Wahl einer Referentin / eines Referenten für Schulsport
9.10 Wahl einer Kampfrichterreferentin / eines Kampfrichterreferenten
9.11 Wahl einer Referentin / eines Referenten für Breiten- und Freizeitsport
Zuletzt geändert von Tirant lo Blanc am 19.01.2011, 21:33, insgesamt 5-mal geändert.
- Tirant lo Blanc
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Die Einladung des HJV-Notvorstandes, RA Hellmut Damlachi, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. März 2011 enthält meines Erachtens formale Fehler unterschiedlicher Art:
1. Unter dem TOP 4 muß es statt "§ 13 Abs. 4 der Satzung" richtig "§ 13 Abs. 5 der Satzung" heißen. Zu § 13 Abs. 4 der Satzung gibt es nichts festzustellen. Dort wird eindeutig geregelt, daß Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Anmahnung nicht nachgekommen sind, kein Stimmrecht haben. Dazu bedarf es keiner Feststellung im Rahmen der Tagesordnung. Hier ist vielmehr eine Feststellung gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung geboten, da dieser folgende Verfügung enthält:
2. Der Beschluss des Amtsgerichts vom 5. 1. 2011 enthält eine Kann-Bestimmung, die vermutlich angefochten werden wird, da die im Beschluß angegebenen Gründe sachlich unzutreffend sind. Dem HJV und seinen Mitgliedern bleiben durch das Vorziehen der Wahl des erweiterten Vorstands weder eine erneute Terminfindung noch eine Einladung zu einer weiteren Versammlung im Jahr 2011 noch Mehrkosten erspart. Richtig ist vielmehr, daß satzungsgemäß eine ordentliche Mitgliederversammlung mit weiteren, von der HJV-Satzung vorgegebenen Tagesordnungspunkten im Jahr 2011 zwingend stattfinden muß. Da es in Ermangelung entsprechender Tagesordnungspunkte auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20. 3. 2011 nicht möglich sein wird, Berichte der zurückgetretenen Vorstandsmitglieder - insbesondere den Kassenbericht - entgegenzunehmen, zu diskutieren und diese einzeln zu entlasten bzw. einigen von ihnen gegebenenfalls auch die Entlastung zu verweigern, sofern hierfür gravierende Gründe vorliegen, bedeutet das Vorziehen dieser Wahlen, daß Mitglieder des ehemaligen erweiterten Vorstands ebenso wie ehemalige Präsidiumsmitglieder im Grunde nicht kandidieren können. Zwar dürften sie sich zur Wahl stellen, doch widerspräche dies allen demokratischen Gepflogenheiten, und ihre Wahlchancen dürften in dem unwahrscheinlichen Fall, daß sie sich trotzdem zur Wahl stellen sollten, ohne vorherige Entlastung eher gering sein. Dies ist insofern bedauerlich, als sich die von einer Reihe von Mitgliedern und auch im Judo-Forum vorgetragene Kritik ja keineswegs gegen alle zurückgetretenen Mitglieder des erweiterten HJV-Vorstandes richtete. Des weiteren steht zu befürchten, daß wegen des fehlerhaft begründeten Ergänzungsbeschlusses des Amtsgerichts Frankfurt am Main die gesamten Vorstandsneuwahl über den Hebel der Unwirksamkeit des Einladungsschreibens im Nachhinein gerichtlich angegriffen werden dürften, sofern deren Ergebnis irgendeiner der beteiligten Parteien nicht passen sollte. Der Notvorstand hätte dies besser vermieden, indem er - in Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Beschluß des Amtsgerichts Frankfurt am Main - lediglich zur Wahl des gesetzlichen Vorstandes eingeladen hätte.
3. Darüber hinaus sind die Positionen des erweiterten Vorstands nicht sämtlich benannt. Es bedürfte auch der Bestätigung der beiden Sportwarte für die männliche und weibliche Jugend, die gemäß § 24 der HJV-Satzung von der Jugendversammlung gewählt und von der Mitgliederversammlung des HJV bestätigt werden. Auch dies wird ohnehin auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des HJV im Jahr 2011 zu erfolgen haben, und auch dies ist ein weiterer Grund, weswegen das Vorziehen der Wahl des erweiterten Vorstandes dem HJV keinesfalls Kosten erspart, sondern lediglich die Gefahr einer gerichtlichen Angreifbarkeit der Wirksamkeit der Einladung zu dieser Versammlung und damit in Folge auch der Versammlungsbeschlüsse einbringt.
4. Unzulässigerweise hat der Notvorstand unter TOP 10 die Wahl eines Kassenprüfers angesetzt. Hierzu ist er weder durch den ursprünglichen Beschluß noch durch den ergänzenden Beschluß des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 5. 1. 2011 befugt. Die Kassenprüfer gehören dem Vorstand des HJV nicht an, sondern kontrollieren ihn vielmehr.
Im Ergebnis ist es überraschend, daß diese Einladung derart viele Formfehler und Schwachstellen enthält, die sie angreifbar machen und letztlich dazu führen, daß sich, wenn sie in dieser Form aufrecht erhalten bleiben sollte, wohl keine der beteiligten Parteien im Falle eines Wahlerfolgs dessen lange erfreuen können wird. Im Interesse aller Beteiligten und des ganzen HJV müßte dieses fehlerhafte Einladungsschreibung entweder widerrufen oder, sofern dies überhaupt in allen Punkten möglich sein sollte, mit dem zweiten Einladungsschreiben vier Wochen vor der Versammlung entsprechend korrigiert werden. Sonst ist es im Bereich nicht nur des Möglichen, sondern leider des Wahrscheinlichen, daß der HJV nicht allzulange nach Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung erneut durch gerichtlichen Bestellungsbeschluß einen Notvorstand gestellt bekommen muß.
Es wurde in diesem Forum von topjudohessen, der nun schon mehrfach sein tiefes Insiderwissen zu erkennen gab, bereits am 13. 1. 2011 (vor Veröffentlichung des Einladungsschreibens des Notvorstandes) darauf hingewiesen, daß die von Herrn Rechtsanwalt Hellmut Damlachi beantragte Ergänzung des Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt am Main dem Wirken des Ralph Gotta (HTG Bad Homburg) zu verdanken sei. Sollte dies tatsächlich zutreffend sein, so wäre es verwunderlich, weshalb sich ein ausgebildeter Jurist in einer derartigen Weise aufs Glatteis führen ließ und so eine in mehreren Punkten angreifbare Einladung zu der für den HJV wichtigen außerordentlichen Mitgliederversammlung veröffentlichte. Unabhängig davon, wer von den Beteiligten ursächlich diese Formfehler heraufbeschworen haben mag, hat grundsätzlich alleine der Notvorstand vorstehend veröffentlichte Einladung samt ihren Fehlern und angreifbaren Passagen und allen hieraus resultierenden Konsequenzen zu verantworten.
1. Unter dem TOP 4 muß es statt "§ 13 Abs. 4 der Satzung" richtig "§ 13 Abs. 5 der Satzung" heißen. Zu § 13 Abs. 4 der Satzung gibt es nichts festzustellen. Dort wird eindeutig geregelt, daß Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Anmahnung nicht nachgekommen sind, kein Stimmrecht haben. Dazu bedarf es keiner Feststellung im Rahmen der Tagesordnung. Hier ist vielmehr eine Feststellung gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung geboten, da dieser folgende Verfügung enthält:
Um eine solche Beschlußfassung zu ermöglichen, bedarf es der Ankündigung eines entsprechenden Tagesordnungspunktes. Fehlt er, so können Mitglieder, denen das Stimmrecht sowie unzulässigerweise ein Antrag an die Mitgliederversammlung, ihnen trotz offener Zahlungsverpflichtungen das Stimmrecht zu gewähren, verweigert werden, gegebenenfalls die Unwirksamkeit aller Versammlungsbeschlüsse (einschließlich der Vorstandswahlen) feststellen lassen. Noch kann dieser Fehler mit der zweiten Einladung, die vier Wochen vor der Versammlung verschickt wird, seitens des Notvorstandes korrigiert werden. Auf der Versammlung selbst wäre eine Korrektur dieses Einberufungsmangels nicht mehr möglich."Über Ausnahmen zu Abs. 4 bestimmt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit."
2. Der Beschluss des Amtsgerichts vom 5. 1. 2011 enthält eine Kann-Bestimmung, die vermutlich angefochten werden wird, da die im Beschluß angegebenen Gründe sachlich unzutreffend sind. Dem HJV und seinen Mitgliedern bleiben durch das Vorziehen der Wahl des erweiterten Vorstands weder eine erneute Terminfindung noch eine Einladung zu einer weiteren Versammlung im Jahr 2011 noch Mehrkosten erspart. Richtig ist vielmehr, daß satzungsgemäß eine ordentliche Mitgliederversammlung mit weiteren, von der HJV-Satzung vorgegebenen Tagesordnungspunkten im Jahr 2011 zwingend stattfinden muß. Da es in Ermangelung entsprechender Tagesordnungspunkte auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des HJV am 20. 3. 2011 nicht möglich sein wird, Berichte der zurückgetretenen Vorstandsmitglieder - insbesondere den Kassenbericht - entgegenzunehmen, zu diskutieren und diese einzeln zu entlasten bzw. einigen von ihnen gegebenenfalls auch die Entlastung zu verweigern, sofern hierfür gravierende Gründe vorliegen, bedeutet das Vorziehen dieser Wahlen, daß Mitglieder des ehemaligen erweiterten Vorstands ebenso wie ehemalige Präsidiumsmitglieder im Grunde nicht kandidieren können. Zwar dürften sie sich zur Wahl stellen, doch widerspräche dies allen demokratischen Gepflogenheiten, und ihre Wahlchancen dürften in dem unwahrscheinlichen Fall, daß sie sich trotzdem zur Wahl stellen sollten, ohne vorherige Entlastung eher gering sein. Dies ist insofern bedauerlich, als sich die von einer Reihe von Mitgliedern und auch im Judo-Forum vorgetragene Kritik ja keineswegs gegen alle zurückgetretenen Mitglieder des erweiterten HJV-Vorstandes richtete. Des weiteren steht zu befürchten, daß wegen des fehlerhaft begründeten Ergänzungsbeschlusses des Amtsgerichts Frankfurt am Main die gesamten Vorstandsneuwahl über den Hebel der Unwirksamkeit des Einladungsschreibens im Nachhinein gerichtlich angegriffen werden dürften, sofern deren Ergebnis irgendeiner der beteiligten Parteien nicht passen sollte. Der Notvorstand hätte dies besser vermieden, indem er - in Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Beschluß des Amtsgerichts Frankfurt am Main - lediglich zur Wahl des gesetzlichen Vorstandes eingeladen hätte.
3. Darüber hinaus sind die Positionen des erweiterten Vorstands nicht sämtlich benannt. Es bedürfte auch der Bestätigung der beiden Sportwarte für die männliche und weibliche Jugend, die gemäß § 24 der HJV-Satzung von der Jugendversammlung gewählt und von der Mitgliederversammlung des HJV bestätigt werden. Auch dies wird ohnehin auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des HJV im Jahr 2011 zu erfolgen haben, und auch dies ist ein weiterer Grund, weswegen das Vorziehen der Wahl des erweiterten Vorstandes dem HJV keinesfalls Kosten erspart, sondern lediglich die Gefahr einer gerichtlichen Angreifbarkeit der Wirksamkeit der Einladung zu dieser Versammlung und damit in Folge auch der Versammlungsbeschlüsse einbringt.
4. Unzulässigerweise hat der Notvorstand unter TOP 10 die Wahl eines Kassenprüfers angesetzt. Hierzu ist er weder durch den ursprünglichen Beschluß noch durch den ergänzenden Beschluß des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 5. 1. 2011 befugt. Die Kassenprüfer gehören dem Vorstand des HJV nicht an, sondern kontrollieren ihn vielmehr.
5. Die Syntax des letzten Satzes des Einladungsschreibens ist dunkel:"Die Kassenprüfer/innen dürfen dem Vorstand nicht angehören." (§ 31 Abs. 2 der HJV-Satzung).
Man kann bei einigermaßen gutem Willen zwar vielleicht einen gemeinten Sinn hineininterpretieren, eindeutig und gerichtsfest ist das seltsame Deutsch des letzten Satzes aber wohl nicht."Schließlich weise ich darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 7 der Satzung auf Verlangen des Versammlungsleiters oder des Notvorstands die Vertretungsbefugnis der Delegierten, außer den dem HJV gemeldeten Vertreter durch Übergabe einer Vollmacht nachzuweisen ist, die von einem gesetzlichen Vertreter des Vereins ausgestellt sein muss."
Im Ergebnis ist es überraschend, daß diese Einladung derart viele Formfehler und Schwachstellen enthält, die sie angreifbar machen und letztlich dazu führen, daß sich, wenn sie in dieser Form aufrecht erhalten bleiben sollte, wohl keine der beteiligten Parteien im Falle eines Wahlerfolgs dessen lange erfreuen können wird. Im Interesse aller Beteiligten und des ganzen HJV müßte dieses fehlerhafte Einladungsschreibung entweder widerrufen oder, sofern dies überhaupt in allen Punkten möglich sein sollte, mit dem zweiten Einladungsschreiben vier Wochen vor der Versammlung entsprechend korrigiert werden. Sonst ist es im Bereich nicht nur des Möglichen, sondern leider des Wahrscheinlichen, daß der HJV nicht allzulange nach Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung erneut durch gerichtlichen Bestellungsbeschluß einen Notvorstand gestellt bekommen muß.
Es wurde in diesem Forum von topjudohessen, der nun schon mehrfach sein tiefes Insiderwissen zu erkennen gab, bereits am 13. 1. 2011 (vor Veröffentlichung des Einladungsschreibens des Notvorstandes) darauf hingewiesen, daß die von Herrn Rechtsanwalt Hellmut Damlachi beantragte Ergänzung des Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt am Main dem Wirken des Ralph Gotta (HTG Bad Homburg) zu verdanken sei. Sollte dies tatsächlich zutreffend sein, so wäre es verwunderlich, weshalb sich ein ausgebildeter Jurist in einer derartigen Weise aufs Glatteis führen ließ und so eine in mehreren Punkten angreifbare Einladung zu der für den HJV wichtigen außerordentlichen Mitgliederversammlung veröffentlichte. Unabhängig davon, wer von den Beteiligten ursächlich diese Formfehler heraufbeschworen haben mag, hat grundsätzlich alleine der Notvorstand vorstehend veröffentlichte Einladung samt ihren Fehlern und angreifbaren Passagen und allen hieraus resultierenden Konsequenzen zu verantworten.
Zuletzt geändert von Tirant lo Blanc am 19.01.2011, 21:35, insgesamt 4-mal geändert.
- Hofi
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Hi!
Mal ganz ehrlich, glaubt ihr wirklich, dass ihr mit diesem Verhalten, alles bis in die kleinste Kleinigkeit zu zerpflücken, es wirklich schafft, engagierte Leute für den HJV zu motivieren.
Allein wenn ich den letzten Beitrag lese, würde ich nicht kandidieren, weil ja ohnehin absehbar ist, dass jemand, egal wie sauber die Versammlung abläuft, einen Streit vom Zaun bricht.
Bis dann
Hofi
Mal ganz ehrlich, glaubt ihr wirklich, dass ihr mit diesem Verhalten, alles bis in die kleinste Kleinigkeit zu zerpflücken, es wirklich schafft, engagierte Leute für den HJV zu motivieren.
Allein wenn ich den letzten Beitrag lese, würde ich nicht kandidieren, weil ja ohnehin absehbar ist, dass jemand, egal wie sauber die Versammlung abläuft, einen Streit vom Zaun bricht.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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- Blau Gurt Träger
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Hallo,
jetzt schaue / lese ich dieses Trauerspiel schon eine ganze Weile mit einer Mischung von Grausen und Kopfschütteln. Vielleicht sollte es verpflichtend sein, dass man als Verbandsrepräsentant Volljurist und mindestens Amtsrichter ist.
Darüber sollten alle Protagonisten hier vielleicht mal nachdenken...
So, und jetzt könnt ihr mich verklagen.
Grüße
Brig
jetzt schaue / lese ich dieses Trauerspiel schon eine ganze Weile mit einer Mischung von Grausen und Kopfschütteln. Vielleicht sollte es verpflichtend sein, dass man als Verbandsrepräsentant Volljurist und mindestens Amtsrichter ist.
Danke, Hofi, das war imho einer der besten Beiträge in letzter Zeit in diesem Thread. Dieses ganze Diskussion (vor allem wie sie geführt wird) würde mich nicht motivieren, mich für einen Verband / den HJV zu engagieren.Hofi hat geschrieben:Hi!
Mal ganz ehrlich, glaubt ihr wirklich, dass ihr mit diesem Verhalten, alles bis in die kleinste Kleinigkeit zu zerpflücken, es wirklich schafft, engagierte Leute für den HJV zu motivieren.
Allein wenn ich den letzten Beitrag lese, würde ich nicht kandidieren, weil ja ohnehin absehbar ist, dass jemand, egal wie sauber die Versammlung abläuft, einen Streit vom Zaun bricht.
Darüber sollten alle Protagonisten hier vielleicht mal nachdenken...
So, und jetzt könnt ihr mich verklagen.
Grüße
Brig
Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Heiner Geissler for HJV- Präsident!
Was dem HJV fehlt ist eine ausgleichende, gerne auch judofremde Persönlichkeit, die von allen akzeptiert und respektiert wird und die vermittelnd wirkt.
Was dem HJV fehlt ist eine ausgleichende, gerne auch judofremde Persönlichkeit, die von allen akzeptiert und respektiert wird und die vermittelnd wirkt.
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Die Veranstaltung ist eingestellt und freigeschaltet.Ervin Susnik hat geschrieben:Liebe Vereinsvertreter,
wir freuen uns am 20.3.2011 erneut Gastgeber der außerordentlichen MV des HJV zu sein.
Nach der sehr turbulenten aMV im November, würden wir euch gerne genauso gastfreundlich im März in Maintal empfangen und von uns in gewohnter Weise verköstigen. Durch die momentanen Turbulenzen innerhalb des Verbandes, ist es sehr schwer, die Teilnehmerzahl an der kommenden aMV ab zu schätzen. Erwartet wird eine historische Rekordanzahl von Delegierten. Um eine bessere Planbarkeit zu gewährleisten, möchten wir euch bitten, sich in den kommenden Tagen (nach Einstellen und Freischalten der Veranstaltung voraussichtlich ab dem 24.1.2011) auf unser extra eingerichteten Eventhomepage unter
http://www.event.budokan-maintal.de
online an zu melden.
Da die Veranstaltung ungewohnterweise erst um 12.00 Uhr beginnt, möchten wir für diejenigen, die eine weitere Anreise haben bzw. zu Hause nicht kochen möchten, die Möglichkeit anbieten, am Sonntag ab 12.00 Uhr vor der Veranstaltung ein warmes Mittagessen einnehmen zu können. Damit niemand mit knurrendem Magen den zu erwartenden intensiven Austausch von Meinungen und Standpunkten über den ganzen Tag verfolgen muss, ist eine Anmeldung erforderlich.
Nur durch eine frühzeitige Anmeldung können wir auch gewährleisten, daß der Nachschub an warmen Getränken (Kaffee / Tee) sowie kalten Getränken und dazugehörigem Naschwerk in Form von ausreichend Kuchen/Stückchen nicht versiegen wird.
Also rafft euch auf, lasst den HJV nicht im Stich und kommt nach Maintal !
Ab sofort ist die Teilnahme per online-Anmeldung buchbar !
Fürchte Dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst Du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden. (David L. George)
Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Was ich nicht verstehe ist, warum hier nicht jeder seinen "wirklichen" Namen angeben kann?
Warum immer nur Decknamen?
Warum wird hier nicht mit "offenen Karten" gespielt?
Warum immer nur Decknamen?
Warum wird hier nicht mit "offenen Karten" gespielt?
- Hofi
- 3. Dan Träger
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Hi!
Weil man es nicht muss. Das nennt sich Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist verfassungsrechtlich geschützt.
Das heißt, jeder kann selbst entscheiden, ob er mit Klarnamen oder Forumsidentität auftreten möchte. Und ich glaube nicht, dass Dir z.B. mein Klarname mehr sagen würde als mein Forumsname.
Bis dann
Hofi
Weil man es nicht muss. Das nennt sich Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist verfassungsrechtlich geschützt.
Das heißt, jeder kann selbst entscheiden, ob er mit Klarnamen oder Forumsidentität auftreten möchte. Und ich glaube nicht, dass Dir z.B. mein Klarname mehr sagen würde als mein Forumsname.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Ich hab da mal zwei Wörter unterstrichen.[u]Fragesteller[/u] hat geschrieben:Was ich nicht verstehe ist, warum hier nicht jeder seinen "wirklichen" Namen angeben kann?
Warum fragst Du hier etwas, was Du Dir doch selbst auch sehr gut beantworten können solltest?
Hofis Antwort trifft es ansonsten sehr gut...
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
- Olaf
- 2. Dan Träger
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Und warum registriert sich der Fragesteller nicht und gibt seinen Namen zu erkennen?Fragesteller hat geschrieben:Was ich nicht verstehe ist, warum hier nicht jeder seinen "wirklichen" Namen angeben kann?
Warum immer nur Decknamen?
Warum wird hier nicht mit "offenen Karten" gespielt?
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen
Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.
Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
um das Mögliche zu erreichen
Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.
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- Christian
- Administrator
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Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Bitte nicht auf jeden Versuch anspringen, das Thema ist geklärt, bitte zum Thema zurückkehren
schöne Grüße
Christian
Christian
Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Hallo,
ich habe mal eine formelle Frage.
Kann ich (Mitglied des Vereines A) bei der Wahl/Versammlung für einen anderen Verein (Verein B), in dem ich NICHT Mitglied bin, an der Wahl/Versammlung teilnehmen?
Wenn ja, was benötige ich dafür? Also was muss alles auf dem "Berechtigungsschreiben" von Verein B drauf stehen und wer muss unterschreiben? Benötige ich auch eine "Freigabe" von meinem Heimatverein um an der Versammlung teilnehmen zu dürfen? Benötige ich auch die aktuellen/gemeldeten Mitgliederzahlen des Vereines B um die richtige Anzahl an Wahlstimmen zu erhalten oder werden mir diese vom Wahlleiter zugeteilt? Muss dies vorher bei jemanden angemeldet werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus
ich habe mal eine formelle Frage.
Kann ich (Mitglied des Vereines A) bei der Wahl/Versammlung für einen anderen Verein (Verein B), in dem ich NICHT Mitglied bin, an der Wahl/Versammlung teilnehmen?
Wenn ja, was benötige ich dafür? Also was muss alles auf dem "Berechtigungsschreiben" von Verein B drauf stehen und wer muss unterschreiben? Benötige ich auch eine "Freigabe" von meinem Heimatverein um an der Versammlung teilnehmen zu dürfen? Benötige ich auch die aktuellen/gemeldeten Mitgliederzahlen des Vereines B um die richtige Anzahl an Wahlstimmen zu erhalten oder werden mir diese vom Wahlleiter zugeteilt? Muss dies vorher bei jemanden angemeldet werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Re: Hessenwahl 2011: ein Schauspiel in zwei Akten
Das steht doch alles in der Satzung des HJV in § 13 (7) (Absätze und Formatierung von mir, um die gewünschte Information herauszustellen):
Warum lässt Du andere für Dich nachlesen? Und warum bin ich so blöd und mache es auch noch.....(7) Jedes Mitglied kann sich von bis zu zwei Delegierten vertreten lassen, die sein Stimm- und Rederecht ausüben. Außerdem kann das Rederecht einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe übertragen werden. Weitere Vereinsmitglieder können teilnehmen; diese haben jedoch kein Mitwirkungsrecht.
Ein Delegierter kann nur einen Verein vertreten.
Er muss Mitglied oder gesetzlicher Vertreter dieses Vereins sein.
Weitere Vereine kann ein Delegierter nur dann vertreten, wenn er in diesen Vereinen jeweils die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 26 Abs.2 BGB) besitzt oder Abteilungsleiter einer der vom HJV betreuten Sportarten ist.
Auf Verlangen des Versammlungsleiters oder eines Präsidiumsmitgliedes ist die Vertretungsbefugnis der Delegierten, außer den dem HJV gemeldeten Vertreter durch Übergabe einer Vollmacht nachzuweisen,
die von einem gesetzlichen Vertreter des Vereins ausgestellt sein muss;
die Vereinsmitgliedschaft ist glaubhaft zu machen.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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