Gürtelprüfung im neuen Verein

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
HBt.

Gänseblümchen pflücken?

Beitrag von HBt. »

(..) Aber ausnahmsweise würde man mal ein Auge zudrücken und es mir genehmigen....
Ja Hofi,
die Frage wurde ja auch in Gänze beantwortet.

Und bei 'soviel Gnade' (siehe Zitat) hat Zwilling hoffentlich devot reagiert und Kotau praktiziert.

Weil ich hier eben keine der Parteien verstehe, bin ich irritiert.

Noch einmal,
die Frage bezog sich auf zwei 11jährige Athleten, die seit fast neun Monaten in einem neuen Verein trainieren :dontknow.

thats all

Gruß,
Helge
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judoka50
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein

Beitrag von judoka50 »

Nur noch einmal eine Erläuterung über die Hintergründe dieser Regelungen.
Es geht dabei nicht um typisch deutsche Genauigkeit. Nein - leider liegen die Gründe u.A. wieder mal bei den Schlitzohren, die es dann im Nachhinein für alle erschweren.
Es gab vielfach Kinder / Jugendliche, die, weil sie gut waren, oder die Eltern es meinten, dass sie gut sind, im Heimatverein nicht genug kämpfen konnten. Evtl. weil dieser zu klein war oder warum auch immer. Die Kinder gingen dann im nächsten Verein, der mehr Wert auf Wettkampf legte zum Training. Irgend wann waren die Eltern dann der Meinung, dass ihr Kind reif sei für die nächste Prüfung, der Trainer halt nicht.
Was soll es, macht man einfach vor den Ferien im anderen Verein die Prüfung und kommt damit stolz wieder zur "Mannschaft" zurück, die immer noch mit dem alten Trainer für die Prüfung übt........
Oft ist dies der "Vetternwirtschaft" Verein, Vorstand, Stadtverwaltung und andere "wichtige" Leute, zuzuschreiben. Für die Kinder schade, für die Eltern fürs Ego vielleicht gut - insgesamt einfach sch......
Der andere Trainer fühlt sich verarscht, weil er sich für den Wettkampf usw. den Hintern aufreisst und wird dann so umgangen.

@Helge
ich kenne die Bestimmungen in eurem Verband nicht, habe auch keine Lust nachzulesen. Aber, wenn ich richtig verstanden habe, so zwischendurch permanent beim Training ist fraglich. In NRW haben wir eine Grundsatzordnung an die man sich auch als Prüfer zu halten hat und die bestimmte Kriterien für die Zulassung zur Prüfung voraussetzt. Und auf die ordnungsgemässe Einhaltung hat der Prüfer zu achten. Tut er das nicht, ist er halt nicht für diesen Job geeignet. Da entscheidet man sich dann als Prüfungsbeauftragter mal schnell, entweder die gesamte Prüfung nicht anzuerkennen, was ich allein schon wegen der Kinder nicht mache, aber zumindest macht der Prüfer dann mal ne Pause.
Viele Grüße
U d o
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Christian
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein

Beitrag von Christian »

Wenn die Diskussion jetzt ins persönliche geht, wird der Faden hier gleich geschlossen, bzw. die Beiträge werden kommentarlos gelöscht.
schöne Grüße
Christian
katana
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein

Beitrag von katana »

Also bitte jetzt nochmal in Zusammenfassung:
Hofi(Bayern) sagt...
Der zuständige Verein ist derjenige, der vorne im Paß eingetragen ist. (nicht Startrechteintrag)
Bei einer Prüfung in einem Fremdverein muß dem Prüfer eine Einverständniserklärung (schriftlich?)
vorliegen.
Sollte gegebenenfalls der Heimatverein nachträglich reklamieren, wäre die gesamte Prüfung ungültig !
Bezirks- /Landesübergreifend muß dieses Einverständnis der zuständige Prüfungsbeauftragte geben.
Auch dies muß schriftlich(?) zur Prüfung vorliegen.

Wäre das nun soweit korrekt ?

Mich würde nun noch interessieren, ob in letztgenanntem Bsp. dann 2 Erklärungen vorliegen müssen ?
Heimatverein und Prüfungsbeauftragter ?

KK
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein

Beitrag von Brigadier »

Hallo Katana,

zumindest für NRW ist dies so. In den Ausführungsbestimmungen zur Grundordnung heisst es wie folgt:

"Kyu-Prüfungen außerhalb des Vereins/Kreises/Landesverbandes
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vereins und des KDV."


Also beide Zustimmungen.

Grüße

Brig
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein

Beitrag von Bjuus »

katana hat geschrieben:Also bitte jetzt nochmal in Zusammenfassung:
Hofi(Bayern) sagt...
Der zuständige Verein ist derjenige, der vorne im Paß eingetragen ist. (nicht Startrechteintrag)
"vorne" hat Hofi nicht geschrieben, und auch nicht gemeint (glaube ich).
Maßgeblich ist immer die Eintragung unter der Rubrik "Wechsel der Startberechtigung". Jedenfalls bin ich sicher, dass man diese Aussage vom DJB erhielte (es kann natürlich sein, dass es Landesverbände gibt, die es anders handhaben).
katana
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein

Beitrag von katana »

D.h also dann,
Startrecht = zuständiger "Heimatverein" ?

KK
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Hofi
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein

Beitrag von Hofi »

Hi!
Ja, Startrecht bedeutet Heimatverein. Der Prüfer hat ja nur den Pass vorliegen und nicht die Mitgliederlisten aller Vereine in seinem Bezirk. Er kann somit letztlich nur anhand der Eintragung im Pass (Startberechtigung) überprüfen, welcher Verein für den Prüfling "zuständig" ist.
Die Frage mit dem schriftlich ist immer so eine Sache, der leichteren Überprüfbarkeit wegen müsste man wohl mit ja antworten, insbesondere wenn man als Fremdprüfer irgendwo hingeht. Aber wenn ich bei mir im Verein eine Prüfung hab und der Trainer meines Partnervereins fragt, ob ich für a,b und c noch einen Platz frei habe, dann ist mir das zunächst mal Einverständnis genug. Genauso wenn der Trainer des Heimatvereins bei der Prüfung dabei ist und mir am Prüfertisch erklärt, dass das so passt.
Den Fall, dass ich jemand bei der Prüfung habe, wo ich weder ihn noch den Trainer persönlich kenne, gibt es bei mir kaum.
Und das der Fall eintritt, dass mir ein anderer Trainer seine Leute schickt oder bei der Prüfung erklärt, es passt und sich danach beim Beauftragten beschwert, seine Leute wären ohne Einverständnis geprüft worden, kann ich mir nur schwer vorstellen. Und das würde dieser Trainer sicher nur einmal machen.

Im Fall der bezirksübergreifenden Prüfung müssen sowohl Verein als auch Prüfungsbeauftragter zustimmen, also beide Erklärungen. Da macht das schriftlich dann sicher Sinn.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Olaf
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Re: Gürtelprüfung im neuen Verein

Beitrag von Olaf »

Unabhängig von den Regelungen in den Landesverbänden zur Prüfungszulassung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass unser Fragesteller in seinem Eingangsposting einen wichtigen Sachverhalt erwähnt hat. Er hat den Vereinswechsel bereits im März beim alten Verein erklärt (angezeigt). Zumindest verstehe ich seine Aussage so. In diesem Falle ist die Passordnung des DJB eindeutig, die in den Anmerkungen zu §2e sagt, dass der Zeitpunkt der "Erklärung nicht mehr für den alten Verein starten zu wollen" massgeblich für die Eintragung in den Pass ist. Selbst mit einer Sperrfrist, wären die Zwillinge also bereits seit Juni für den neuen Verein startberechtigt und auch die Prüfungshoheit müsste beim neuen Verein liegen.
Eintragungen in den Pass sind in so einem Falle auch rückwirkend möglich.
Einziges Problem in solchen Fällen kann sein, wenn der Verein A sicher nicht mehr daran erinnern kann (will), dass der Austritt bereits zu einem frühen Zeitpunkt erklärt wurde.

LG
Olaf
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
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