Herzliche Gratulation Nicholas!!! Auch zum Prüfungsbesten!!!


Auch dazu Herzlichen Glückwunsch!MCNS hat geschrieben:Allerdings bin ich seit dem 21.05.2009 Träger des Sho - Dan.
Herzliche GratulationMCNS hat geschrieben:Vielen Dank für die Glückwünsche !![]()
Allerdings bin ich seit dem 21.05.2009 Träger des Sho - Dan.
viele Grüße
MCNS
Nicht Goodwill - sondern sie sind bisher nur für geistige Benachteiligungen ausgerichtet. Die zweite Gruppe sind die Sehbehinderten.Leider ist die Teilnahme an Behindertenturnieren in Deutschland immer nur "Goodwill".
das Problem für körperlich behinderte Judoka mit der Teilnahme an Turnieren für Gehandicapte kenne ich auch. In Deutschland gibt es fast nur Wettkämpfe für geistig- und sehbehinderte Judoka. Im internationalen Bereich sieht das anders aus, da können wir körperlich Behinderten eigentlich immer mitmachen. In Deutschland gibt es nur ein oder zwei Wettkämpfe, die auch für körperlich Behinderte offen sind. (Man kann bei den Wettkämpfen, die für alle Behinderten offen sind, theoretisch gegen einen Lern-, Geistig- oder Körperbehinderten kämpfen. Es kommt aber primär auf die Fähigkeiten an, d.h., inwieweit jeder Kämpfer die Techniken umsetzen kann. Man kämpft demzufolge in einer Gruppe von Judokas, die alle auf etwa dem gleichem Niveau sind, aber vielleicht alle unterschiedliche Handicaps haben.)judoka50 hat geschrieben:Gib mal mehr Informationen, in weit er in seiner Bewegung beeinträchtigt ist.
Nicht Goodwill - sondern sie sind bisher nur für geistige Benachteiligungen ausgerichtet. Die zweite Gruppe sind die Sehbehinderten.Leider ist die Teilnahme an Behindertenturnieren in Deutschland immer nur "Goodwill".
dass man als Behinderter in den Niederlanden den 1. Dan erreichen kann, habe ich auch gehört. Allerdings habe ich bei meiner Teilnahme in Holland kaum einen Kämpfer mit einem schwarzen Gürtel gesehen, in meiner Gruppe waren aber ziemlich viele Braungurt-Träger dabei. In Wales habe ich hingegen gegen zwei Dan-Träger gekämpft, wobei der eine aus England kam, der andere aus Brasilien (--> er hatte sogar den 2.Dan). Bei dem Wettkampf waren relativ viele Dan-Träger dabei. (Vielleicht waren da auch einige aus Holland dabei, das weiß ich leider nicht, aber einige waren aus den USA.)judoka50 hat geschrieben:In Holland ist es auch möglich einen 1. Dan zu erreichen.
ich habe Deinen letzten Beitrag gelesen und muss Dir leider in allen Punkten vehement widersprechen, da Deine Aussagen kurzsichtig und in meinen Augen insgesamt fehl am Platze sind.judoka50 hat geschrieben:Das liegt daran, dass man bei dieser Prüfungsordnung mehr in Richtung geistige Behinderung arbeitet. Da ist es dann schwer vorstellbar, dass ein geistig behinderter Judoka auch die in einen Dan Träger gesetzten Vorstellungen von Vorbild usw. erfüllen kann.
Handelt es sich um körperliche Behinderung kann man natürlich ohne Probleme die "normale" Kyu Prüfung ablegen und sich danach der Dan Prüfung stellen.
Probleme gäbe es da nur, wie unlängst in meinem Kreis, wenn man "einarmig" die Katame no kata vorführen möchte. Da muss man dann halt eine andere passendere Kata einüüben.
Ansonsten ist es halt wie auch im normalen Leben, da setzen einem die mitgegebenen Möglichkeiten natürliche Grenzen.
Das wäre z.B. bei geistig Behinderten der 1. Kyu. Auch bei den "nicht behinderten" sind irgendwann und irgendwo die Grenzen seines Könnens erreicht......
Ich danke Dir dafür, dass Du es getan hast, denn Du sprichst, sehr, sehr, wichtige Bereiche an.MCNS hat geschrieben:Es tut mir sehr leid, dass ich das jetzt alles so geschrieben habe...
Das war natürlich nicht so ganz richtig formuliert. Es sollte so rüberkommen, dass man bei einer körperlichen Behinderung eher die "normale" Prüfung absolvieren kann, da es u.U. einfacher ist bestimmte Techniken "an die Behinderung anzupassen".Handelt es sich um körperliche Behinderung kann man natürlich ohne Probleme die "normale" Kyu Prüfung ablegen und sich danach der Dan Prüfung stellen.
Ich wollte damit klar machen, dass ich bei dieser angesprochenen Personengruppe vielfach gar keine besondere PO benötige.Die Antwort kann nur lauten: flexibel! Betroffen sind davon ja nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern z.B. auch Ältere.
Soillte ich mich vorher missverständlich ausgedrückt haben, so war das nicht beabsichtigt.Anmerkungen zur Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes für Kyu-Grade für Menschen mit einer Behinderung
Begründung
Die Erscheinungsformen von „Behinderung“ sind so komplex und vielschichtig, dass es unmöglich erscheint, allen Behinderungen mit einer eigenen Prüfungsordnung gerecht zu werden. Zumal der größte Teil der behinderten Judoka einer spezifischen Prüfungsordnung nicht bedarf, da die motorischen Funktionseinschränkungen in Bezug auf das Anforderungsprofil der Sportart Judo nicht so schwerwiegend sind. So können in der Regel Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose, Sprach- und Lernbehinderte den Ansprüchen der allgemeinen Prüfungsordnung gerecht werden. Im Gegensatz zu diesen Behindertengruppen werden die meisten Menschen mit einer geistigen- und/oder körperlichen Behinderung eine Prüfung nicht nach der gültigen Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes für Kyu-Grade absolvieren können.
Differenzierte Prüfungsordnung
Grundlage einer Gürtelprüfung für Menschen mit einer Behinderung (Mehrfachbehinderung) ist die Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes für Kyu-Grade in der jeweils gültigen Fassung. Aufgrund der o. g. Anmerkungen ist die Kyu-Prüfungsordnung nach den motorischen Beeinträchtigungen für Menschen mit Behinderung in zwei Bereiche zu differenzieren:
- Kyu-Prüfungsordnung für stehfähige Judoka mit Behinderung - Kyu-Prüfungsordnung für nicht stehfähige Judoka mit Behinderung
Durchlässigkeit
Diese differenzierte Prüfungsordnung ist offen und flexibel zu handhaben. Judoka mit Behinderung, die den Ansprüchen der allgemeinen Prüfungsordnung gerecht werden, bedürfen dieser differenzierten Prüfungsordnung nicht. Judoka, die einen Kyu-Grad nach der Prüfungsordnung für Menschen mit Behinderung erwerben, können jederzeit den nächsten Grad nach den Kriterien der allgemeinen Prüfungsordnung erwerben, so sich ihre Behinderung verbessert hat. Umgekehrt ist dies ebenso bei einer schwerer werdenden Behinderung möglich.
Judoka mit Behinderung, die eine Dan-Prüfung anstreben, müssen den 1. Kyu-Grad nach den Kriterien der allgemeinen Prüfungsordnung erwerben.
Wäre es nicht möglich, nach dem Ablegen der Prüfung zum 1. Kyu nach der obigen PO - die Prüfung zum 1. Kyu nach der "normalen PO" zumachen, träte dieser Fall ein.Wobei natürlich die endgültige Graduierung erreicht ist, wenn ein Wachsen - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr möglich ist......
mir ging es mit meinem Bezug zu den Menschen mit Behinderung darum, aufzuzeigen, dass man die Prüfungsordnung hinsichtlich des 1. Dan durch das Abschaffen der Notwendigkeit von Kampfpunkten für "Nicht-Profis" geöffnet hat. Dadurch hat der 1. Meistergrad an Besonderheit verloren. Was ich nun meine, ist, dass es merkwürdig ist, dass im Allgemeinen nun die Angst vorherrscht, wenn man einem Behinderten durch eine spezielle Dan-Prüfung die Möglichkeit gibt, den 1. Dan zu erreichen, dass der 1. Dan "abgewertet" wird. Wenn man nun die Meinung vertreten sollte, dass man erst ab dem 5. oder 6. Dan ein "wahrer Meister" ist, dann spricht doch nichts dagegen, wenn man die Prüfungsordnung für Behinderte um eine Prüfung erweitert, sodass sie beim 1. Dan endet.tutor! hat geschrieben:Viele hervorragende Judoka sind relativ niedrig graduiert, weil sie aufhören, Prüfungen zu machen und andere sind im Vergleich deutlich zu hoch graduiert, weil die Prüfungsanforderungen in der Realität eher bescheiden sind. Das ist aber ein generelles Problem und hat nichts mit Menschen mit Behinderung zu tun.
tutor! hat geschrieben:Der "Geist der PO" ist nicht, dass am Tag X die Prüflinge ein klar umgrenztes Programm mit einer Mindestanforderung an Qualität vorführen und dafür mit dem nächsten Grad ausgestattet werden. Der Geist des Prüfungswesens muss sein, das individuelle Wachsen eines Judoka zu ermöglichen(!) und zu dokumentieren. Graduierungen wurden zur Motivation geschaffen und nicht zur Ausgrenzung!
Selbstverständlich dienen die Gürtelfarben der Motivation des Sportlers, das wird auch niemand bestreiten können. Doch wenn man sich den einen Satz hier in der Prüfungsordnung genau ansieht, wird man merken, dass es sich hier in jedem Fall um Ausgrenzung handelt, da hier festgelegt ist, wann das Wachsen des gehandicapten Judoka vorbei ist.tutor! hat geschrieben:Wobei natürlich die endgültige Graduierung erreicht ist, wenn ein Wachsen - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr möglich ist......
Jeder strebt irgendwann einmal mehr oder weniger den 1. Dan an, egal ob man gehandicapt ist oder nicht, denn er stellt den "letzten Gürtel" dar (abgesehen von den zeremoniellen Großmeistergürteln).judoka50 hat geschrieben:Judoka mit Behinderung, die eine Dan-Prüfung anstreben, müssen den 1. Kyu-Grad nach den Kriterien der allgemeinen Prüfungsordnung erwerben.
Darauf hat mir die Mutter eines behinderten Jungen gesagt, das ist nicht schlimm, das lernen sie von klein an auch im täglichen Leben. Sie sind einfach in vielen Dingen ausgegrenzt und es ist Teil dessen ihr Leben zu meistern und Erfahrungen für sich zu sammeln - was kann ich, was kann ich nicht. Egal wie weit man geht - sie bekommen laufend ihre Grenzen gezeigt. Da ist es einfacher mit der Wahrheit zu leben " das geht nicht", als sie immer weiter zu locken um dann letztendlich die dann noch bittere Erfahrung zu machen, es gibt aber "normale" die können doch noch weiter als ich gehen.Selbstverständlich dienen die Gürtelfarben der Motivation des Sportlers, das wird auch niemand bestreiten können. Doch wenn man sich den einen Satz hier in der Prüfungsordnung genau ansieht, wird man merken, dass es sich hier in jedem Fall um Ausgrenzung handelt, da hier festgelegt ist, wann das Wachsen des gehandicapten Judoka vorbei ist.
Der erste Teil der Anpassung findet schon statt, wenn man versucht die normale PO anzuwenden. Da habe ich schon 80 % des geforderten Programmes abgeändert um den Schritt zum nächsten Gürtel zu ermöglichen. Auch bei den Vorgaben nach der POfMmB kann man nicht einfach abprüfen. Da muss man manchmal sogar das Programm zu 90 % flexibel gestallten. Schau Dir mal das Programm für nicht stehfähige an und versuche Dir vorzustellen zu prüfst einen Rollifahrer der von der Hüfte an keine Kontrolle über seine Gliedmaßen hat. Es fängt schon mit dem Angrüssen an, welches für ihn selber eine Verpflichtung ist, es mitzumachen. Da wird es dann in der Prüfung erst recht schwierig wenn dann noch weitere Bewegungsdefizite durch verlorene Motorik im Rolli hinzukommen.Würde es diesen Satz nicht geben, sondern etwas wie eine "individuelle Anpassung" an den Prüfling, welches im Ermessen der Prüfer liegt, dann würde es mich auch nicht (ich sage mal:) "stören", wenn man mich bei einer Prüfung etwas völlig anderes, beispielsweise eine andere Kata abfragt. Es ist richtig, dass es einen gewissen "Spielraum" bei Prüfungen gibt, sodass der eine jetzt auch einige andere Varianten bestimmter Techniken zeigen kann. Es steht zwar auch in der Prüfungsordnung, dass man "flexibel" mit der Prüfungsordnung umgehen sollte, doch es gibt nirgends einen Satz, dass man auch etwas anderes "Gleichwertiges" abfragen kann, wenn eine (hier nun) Kata nicht für den Prüfling geeignet ist.
Für einen Behinderten beginnt der Morgen nach dem Aufwachen (wenn nicht schon die vergangene Nacht) in vielen Fällen direkt mit Ausgrenzung. Dessen ist er sich im Laufe seines Lebens durch ständige Lernprozesse bewusst.Selbstverständlich dienen die Gürtelfarben der Motivation des Sportlers, das wird auch niemand bestreiten können. Doch wenn man sich den einen Satz hier in der Prüfungsordnung genau ansieht, wird man merken, dass es sich hier in jedem Fall um Ausgrenzung handelt, da hier festgelegt ist, wann das Wachsen des gehandicapten Judoka vorbei ist.
selbstverständlich ist es schwierig, eine Prüfungsordnung für Behinderte zu erstellen. Es ist auch bestimmt nicht möglich, allen Behinderungsarten vollkommen gerecht zu werden. Mir geht es nicht darum, einem Behinderten einen 4. oder 9. Dan zu ermöglichen, mir geht es darum, dass tendenziell jeder eine für ihn gute Möglichkeit hat, den letzten Gürtel, den "schwarzen Gürtel", zu erlangen. Da reicht es aus, den 1. Dan machen zu können. Für die Mehrheit ist die Standardprüfungsordnung unmöglich, daher bin ich für eine Prüfungsordnung für Behinderte, die den 1. Dan miteinschließt.judoka50 hat geschrieben:Es war schon recht aufwändig, die POfMmB aufzubauen, noch dazu da jeder Bereich in Stehfähig oder nicht Stehfähig zu unterteilen war.
Würde man dies auf den Dan Bereich ausweiten wäre es auch dort erforderlich unterschiedliche Bereiche einzubauen. Wo aber sollte danach Schluß sein. 1. - 2. - 3.....
Wenn es welche gibt, die trotz ihrer Behinderung die Prüfungen der Standardprüfungsordnung absolvieren können, so ist dies zu loben, doch ich weiß nur von 3 Judoka, die den 1. Dan auf diesem Wege geschafft haben. Der Ehrgeiz spielt natürlich hier eine große Rolle, doch sollte die Behinderung zu schwerwiegend für die Standardprüfungsordnung sein, dann muss generell die für Behinderte eingesetzt werden. Diese endet beim 1. Kyu und grenzt dadurch aus, da denen der "letzte Gürtel" verweigert wird, die schwerwiegender gehandicapt sind. Einem Rollstuhlfahrer eine passende Prüfung geben zu können, wird wohl kaum möglich sein, doch einem, der eine verwachsene Schulter hat, könnte man durchaus eine geben.judoka50 hat geschrieben:Zumindest aber sind viele von denen so fit, dass sie auf die Prüfung zum 1. Kyu der normalen PO hin arbeiten, was für sie allein schon eine Herausforderung ist. Sie sind sich dessen bewusst, dass es noch einen "anderen" braunen Gürtel gibt. (Umgekehrt ist die Kenntnis vermutlich geringer) Genau so werden sie es empfinden, wenn es dann wieder einen Gurt gibt, der zwar scharz ist - aber bedingt durch die gesonderte PO doch nicht so richtig schwarz.
Es geht hier nicht um das "Locken", sondern darum, dass es moralisch gesehen daneben ist, eine Prüfungsordnung für Behinderte zu entwickeln und ihnen alle Gürtelfarben, bis auf den letzen, geben zu wollen. Das ist eine unnötige Ausgrenzung, die einfach nicht sein muss. Das hat nichts mit den Ausgrenzungen im normalen Leben zu tun oder mit den dazugehörigen "bitteren Erfahrungen". Dass der "Normale" immer weitergehen kann als der Behinderte, ist jedem Behinderten klar, da braucht man ihm nicht den schwarzen Gürtel per Prüfungsordnung unmöglich zu machen.judoka50 hat geschrieben:Darauf hat mir die Mutter eines behinderten Jungen gesagt, das ist nicht schlimm, das lernen sie von klein an auch im täglichen Leben. Sie sind einfach in vielen Dingen ausgegrenzt und es ist Teil dessen ihr Leben zu meistern und Erfahrungen für sich zu sammeln - was kann ich, was kann ich nicht. Egal wie weit man geht - sie bekommen laufend ihre Grenzen gezeigt. Da ist es einfacher mit der Wahrheit zu leben " das geht nicht", als sie immer weiter zu locken um dann letztendlich die dann noch bittere Erfahrung zu machen, es gibt aber "normale" die können doch noch weiter als ich gehen.
Niemand möchte gerne als einziger Behinderter in der Gegenwart von Nichtbehinderten wie ein "Andersartiger" behandelt werden, das grenzt ihn nämlich von der Gruppe ab. Mir geht es weniger um diejenigen, die auch mit Nichtbehinderten trainieren und super-gutes Judo können (und dann auch die Standardprüfungsordnung zum 1. Dan absolvieren können). Mir geht es hier vielmehr um diejenigen, die schwerer gehandicapt sind und eher in einer Gruppe von Behinderten trainieren. Diejenigen werden sich eher mit den anderen Behinderten vergleichen und da ist auch das Gefühl von dem "nicht-vollwertigen" Gürtel nicht wirklich gegeben, wenn sie alle mehr oder weniger die Prüfungsordnung für Behinderte absolvieren.judoka50 hat geschrieben:Ich habe die Erfahrung gemacht, viele Behinderte wollen die Rücksicht nicht.
Sollte ich irgendwann in die Lage kommen es umzusetzen - derzeit bin ich es leider nicht - wird es eine Rollstuhl fahrende Dan-Trägerin geben! Diese selbst gestellte Aufgabe trage ich seit einiger Zeit mit mir herum....MCNS hat geschrieben:Einem Rollstuhlfahrer eine passende Prüfung geben zu können...