Erstens läßt sich die "Aberkennung" von Dan-Graden juristisch nicht durchsetzen.
Verläßt also jemand bspw. das DDK und wird dafür mit der "Aberkennung" seines Dan-Grades "bestraft", so nennt man das ein juristisches Nullum; denn wie will das DDK beispielsweise vor Gericht durchsetzen, daß derjenige nun nicht mehr den Dan-Grad XY trägt?
Durchsetzbar ist allerhöchstens, daß man demjenigen untersagt, bei Nennung seines Dan-Grades den ZUSATZ "DDK" oder "DJB" oder dergleichen anzuhängen.
Zweitens ist es auch sehr fragwürdig, wenn man Jûdôka, die VOR dem Eintritt bspw. in das DDK bereits den Dan-Grad XY trugen, genau DIESEN bei einem Austritt "aberkennen" will.
So etwas ist nicht nur lächerlich, es zeigt auch deutlich, wie unsinnig derlei Aktionen sind.
Eine Organisation, die so etwas tut, kann man nicht ernstnehmen.
Die (in meinen Augen völlig alberne, weil rechtlich gar nicht durchsetzbare) "Aberkennung" von Dan-Graden wird nach meinem Dafürhalten nur benutzt, um "Abweichler" und "Abtrünnige", welche die Organisation verlassen, im Nachhinein mit Dreck zu bewerfen (um selbst besser dazustehen).
Deshalb wird auch gern behauptet, derjenige habe nicht etwa freiwillig die Organisation (etwa das DDK) verlassen, sondern sei "rausgeflogen".
"Oh Mann, das muß aber ein gaaanz Schlimmer gewesen sein ... die haben ihn nicht nur rausgeworfen, sondern ihm auch seinen Dan aberkannt!"
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Wie gesagt - eine seriöse Organisation hätte so etwas nicht nötig und würde sich solcher Mittel ganz sicher nicht bedienen.
Eine seriöse Organisation wäre darauf bedacht, Dan-Grade NICHT nach ... nun ja: politischer Wetterlage zu "verleihen" oder eben wieder "abzuerkennen".
So etwas ist einfach nicht gut für den Ruf einer solchen Organisation.
Aber wenn's den Verantwortlichen egal ist ... (und wenn's ihnen egal ist, was man davon hält, daß sie sich selbst (!) den 9. Dan verleihen ...
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Ich will's mal so zusammenfassen: für den Erhalt/die Verleihung eines Dan-Grades der Organisation XY hat man entweder eine Prüfung abgelegt oder sich "besondere Verdienste" um das Jûdô (oder 'ne andere Budô-Disziplin) erworben.
Wenn man nun aber auf einmal der "Böse" ist, weil man nicht bedingungslos gehorcht ... und diese Organisation dann sogar verläßt - wird die in der Dan-Prüfung gezeigte Leistung dann plötzlich im Nachhinein "wertlos" oder "ungültig" ...?
Oder "verfallen" jene "besonderen Verdienste", die man einst erwarb, ganz plötzlich ...?
Man stelle sich vor, daß man ein Universitäts-Diplom erwirbt.
In Deutschland.
Und irgendwann beschließt man, auszuwandern ...
Man erwirbt die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes (warum auch immer).
Und plötzlich kommt aus Deutschland ein Schreiben der Universität - und man erfährt, daß einem das Diplom "aberkannt" worden sei ...
Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
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