Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Hier geht es um Fragen und Inhalte zu den Kyu und Dan Prüfungen
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Hofi
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Hofi »

Hi Fritz,
vermerkt werden die ganz einfach mit Zusatzseiten.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Patrick
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Patrick »

Aussage im LV Baden war auch, dass bei "Altfällen" die Farbe und nicht die Zahl entscheidend ist.
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Trini
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Trini »

Ist bei uns auch so.
Mein Mann ist ein "alter" Orange-Gurt(4. Kyu) und trainiert jetzt für Orange-Grün (ebenfalls 4. Kyu), hat aber heftig zu tun, um die "Vorkenntnisse" nachzuholen, die sich in über 30 Jahren doch nicht unwesentlich geändert haben.

Trini
Zuletzt geändert von Trini am 21.01.2010, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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mcdüse
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von mcdüse »

Hallo Fritz,
Fritz hat geschrieben:Ganz so einfach war/ist es nicht: In der Kyu-PO, welche vor der jetzigen gültig war, wurden im Zusammenhang
mit "Doppelprüfungen" diese "Halbgurte" erwähnt. D.h. "Halbgurt-" und "Vollgurt"-Prüfung konnten
zusammengelegt werden...
weißt Du zufällig, ob damals dieser Begriff "Halbgurte" tatsächlich offiziell aufgetaucht ist.

Es gab (und gibt vielleicht auch immer noch) in anderen Budo-Künsten auch die Möglichkeit der Doppelprüfung. Da war aber immer ganz klar festgelegt, bei welchen Kyu-Graden das möglich ist.
Ich erinnere mich aber sehr genau, dass es da auch Doppelprüfungen mit Vollgurten gab, z.B. gelb und orange an einem Tag. Die Doppelprüfungen waren aber nur bis einschl. grün möglich und auch nur dann, wenn bei der Prüfung zum niedrigeren Kyu ein bestimmter Notenschnitt erreicht wurde.
Die Prüfungsgebühr wurde bei Doppelprüfungen natürlich auch 2x erhoben.

Die Frage zielt also dahin, ob bei dem, was Du beschrieben hast, nur die Rede von Doppelprüfungen war oder ob dieses Wording mit Halb- und Vollgurten tatsächlich Verwendung fand.

Heute wird es - so weit ich weiß - nirgends mehr verwendet.
Gruß

McDüse

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Ronin
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Ronin »

Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals in einer offiziellen Kommunikation die Rede war von Halb- oder Zwischengürtel. Das war mehr der Volksmund. Geschickter wäre vielleicht gewesen, neue Farben einzuführen, anstatt die Kyu-Grad mit Farbmischungen zu versehen, dann wäre diese Terminologie nie aufgekommen.

Es war übrigens immer genau geregelt, welche Gürtelprüfungen zusammen abgelegt werden durften und welche nicht.
Allerdings gab es durchaus Unbelehrbare, die das nicht wissen wollten.
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Fritz
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Fritz »

Ronin hat geschrieben:Es war übrigens immer genau geregelt, welche Gürtelprüfungen zusammen abgelegt werden durften und welche nicht.
Allerdings gab es durchaus Unbelehrbare, die das nicht wissen wollten.
Genau das habe ich versucht zu erklären,
es ging damals nur Halbgurt + nächster Vollgurt. K.A. ob "Halbgurt" und "Vollgurt" o.ä. damals offiziell verwendet
wurde, hab die alte PO nicht zur Hand, aber die Tatsache bleibt, daß 8.+7., 6.+5., 4.+3. Kyu in
einer Prüfung abgelegt werden konnten...
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von judoka50 »

Hab gerade nicht sehr viel Zeit um ausführlicher zu schreiben.
Der Begriff halbe Gürtel liegt einige Jahrzehnte zurück. Damals machten die Kinder / Jugendlichen Gürtel
mit weißer Grundfarbe und darauf der entsprechenden Farbe. Ähnlich wie die Dan / Gürtel der Frauen in Japan......
Wenn man dann älter war, konnte man sich dann auf einen passenden vollwertigen Gürtel prüfen lassen.
Dementsprechend abgespeckt war auch das Program für die Kinder.
Vielleicht fällt ja noch einigen "Älteren" etwas dazu ein.
Viele Grüße
U d o
tutor!
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von tutor! »

... was gar kein schlechtes Konzept war!

Mein "alter" Trainer sagt immer: "Nach der Abschaffung der Kindergürtel haben die Kinder Prüfung nach einer Erwachsenenordung gemacht und heute machen die Erwachsenen Prüfung nach einer Kinderordnung."
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von mcdüse »

Für diese Aussage ziehe ich symbolisch den Hut vor Deinem (alten) Trainer!

Das bringt es wunderbar auf den Punkt!
Gruß

McDüse

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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von judoka50 »

So hier dann einmal der Auszug aus der alten Verfahrensordnung:
Jugendgrade - Judoka bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten sog. Jugendgrade (Streifengürtel). d.h. ein etwa 2 cm breites Band in der Farbe des Grades muß auf dem weißen Gürtel angebracht sein. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres sind sie berechtigt, eine Prüfung zum Kyu-Grad für Erwachsene abzulegen, und zwar:
5. Jugendgrad zum 5. oder 4. Erwachsenengrad,
4. Jugendgrad zum 5., 4. oder 3. Erwachsenengrad,
3. Jugendgrad zum 4. oder 3. Erwachsenengrad,
2. Jugendgrad zum 4. oder 3. Erwachsenengrad,
1. Jugendgrad zum 3. Erwachsenengrad.
Den Ausschlag für den entsprechenden Erwachsenengrad, auf den geprüft wird, gibt in erster Linie die körperliche Konstitution des betreffenden jugendlichen Prüflings.
Das ganze war so ca. 1963 / 1965.
Übrigens schrieb man da u.A: Prüfungskämpfe werden erst ab 3. Kyu-Grad durchgeführt.....wobei man von der Überlegung ausgeht, daß es für einen methodischen Unterricht im Judosport unzweckmäßig ist, schon vor dieser Zeit Kämpfe in das Prüfungsprogramm aufzunehmen.
Damen sind bei Prüfungen von Kämpfen ausgeschlossen. Dafür sollen sie ab 3. Kyu-Grad in der Selbstverteidigung geprüft werden. Ab 2. Kyu-Grad wird auch bei männlichen Judoka Selbstverteidigung geprüft. Der Sinn dieses Prüfungsgebietes ist es, zu erkennen, daß der Prüfling auf einen unerwarteten Angriff zweckmäßig reagiert. Deshalb bestimmt der Prüfungsleiter auch den Partner..............
Übrigens gab es auch zu dieser Zeit schon Graduierungen ohne technische Prüfung durch eine Graduierungskommission.
(Also hat man auch schon damals Ideen gehabt, durch zusätzliche Prüfungen vom Jugendbereich in den Erwachsenenbereich zusätzliche Einnahmequellen zu schaffen. Gemeckert hat damals allerdings niemand darüber. :dontknow)
Viele Grüße
U d o
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Patrick »

Ist diese Entwicklung etwa der Entwicklung der Mitgliederstruktur des DJB geschuldet?

Hier ist übrigens ein Bild der damaligen Jugendgürtel. Bestellen kann man sie also immer noch (evtl. für andere Budo-Disziplinen :dontknow ), aber gesehen habe ich sie im realen Leben äußerst selten.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von FunnyEric »

tutor! hat geschrieben: Mein "alter" Trainer sagt immer: "Nach der Abschaffung der Kindergürtel haben die Kinder Prüfung nach einer Erwachsenenordung gemacht und heute machen die Erwachsenen Prüfung nach einer Kinderordnung."
Genau diesen Eindruck habe ich auch!
Mag sein, dass die aktuelle PO für Kinder tauglich ist, für Erwachsene halte ich sie nicht für besonders gelungen.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Olaf »

Patrick hat geschrieben:Ist diese Entwicklung etwa der Entwicklung der Mitgliederstruktur des DJB geschuldet?

Hier ist übrigens ein Bild der damaligen Jugendgürtel. Bestellen kann man sie also immer noch (evtl. für andere Budo-Disziplinen :dontknow ), aber gesehen habe ich sie im realen Leben äußerst selten.
Hier http://www.schuljudo.de/frameset.html sind sie sogar noch in Gebrauch.

LG
Olaf
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Anfängerin08 »

Fritz hat geschrieben:
mcdüse hat geschrieben:Fazit:
Lasst Euch nicht von Farbspielen suggerieren, dass es Zwischengurte gibt.
Ganz so einfach war/ist es nicht: In der Kyu-PO, welche vor der jetzigen gültig war, wurden im Zusammenhang
mit "Doppelprüfungen" diese "Halbgurte" erwähnt. D.h. "Halbgurt-" und "Vollgurt"-Prüfung konnten
zusammengelegt werden... Formal wäre allerdings nicht gegangen: "Vollgurt" + nächsten "Halbgurt" ;-)
So war es jedenfalls im Brandenburger LV.

In Berlin gibt es eine andere Merkwürdigkeit:
Wenn ein Wiedereinsteiger sagen wir einen alten 5.Kyu "mitbringt" (Gelbgurt), dann darf er nicht etwa
die Prüfung zum jetzigen 4.Kyu ablegen (das wäre jetzt Orange-Grün), nein, der wird zum Halborange-Gurt
geprüft (jetzt 6.Kyu) - also er wird "rückwärts" geprüft vom Kyu her.
Ein "alter" Orangegurt (4.Kyu) hat da mehr "Glück" - nach der Prüfung wäre er ein halt zwar immer noch 4.Kyu aber
mit der Hälfte grün im Gürtel. Das legt schon den Schluß nahe, daß die halben Gürtel sich zwischen
die originalen Kyu gedrängelt haben ;-)
(Hmm, allerdings ist diese Aussage mittlerweile etwas älter und der Prüfungsreferent
ist mittlerweile jemand anderes, k.A. ob der es noch genau so sieht... - möchte auch zu gern wissen, wie
solcherart Prüfung in nem Paß, der nur fünf Kyu vorsieht, vermerkt werden soll - neue Pässe haben sie allerdings
knallhart nach "Farbe" ausgestellt.)
Hey Fritz,

ich habe 1978 den 5. kyu gemacht und 2004 wieder mit Judo angefangen. Dann 2005 mit gelb-orange usw. weitergemacht - wurde also rückwärts geprüft.
Im Pass wurde der Platz für die einzelnen Prüfungen geteilt und ich habe brav jede Prüfung im richtigen Abstand gemacht. Seit ich bei uns im Verein aktiv mitarbeite, habe ich es noch nicht anders erlebt.

Und ich weiß, als es noch die Möglichkeit gab weiß-gelb und gelb als Erwachsener gleichzeitig abzulegen, wurde bei uns für jede Teilprüfung eine Marke gebraucht.

Gruß A.
Max
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Max »

Ich hätte nochmal eine konkrete Frage: Kann ich heute in Bayern noch weiß-gelb und gelb zusammen machen oder nicht? Bzw wo kann ich das verbindlich in Erfahrung bringen?

danke schonmal
Max
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Fjala »

Da bundesweit dieselbe Prüfungsordnung gilt, wirst du wohl korrekter Weise eine Prüfung nach der anderen machen müssen. In der Grundsatzordnung des bayrischen Judoverbandes findest du das, was du wissen willst, unter 2.3.1 schriftlich.
Viele Grüße
Fjala
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Hofi »

Hi Max,
nein, es gibt keinerlei "Doppelprüfungen" mehr. 8. und 7. Kyu müssen in getrennten Prüfungen abgelegt werden.
Bis dann
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Max »

danke für die schnellen Antworten... find ich schon bißchen sehr schwer nachvollziehbar, dass die Sonderregelung abgeschafft wurde, aber na ja.
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Hofi
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Hofi »

Nun ja, jeder Kyu-Grad soll nun mal für sich genommen als vollwertiger Gürtel wahrgenommen werden. Dafür besteht ja ab 14 Jahren die Möglichkeit innerhalb der Vorbereitungszeit von 3 Monaten die Prüfung abzulegen, sofern entsprechende Prüfungstermine zur Verfügung stehen. Da muss man sich dann evtl. auch mal bei den Nachbarvereinen erkundigen. Aber eine gute Zusammenarbeit zwischen den Vereinen halteich im Judo ohnehin für wesentlich.
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Re: Beliebigkeit der PO - Zwischengürtel

Beitrag von Max »

Na ja bei den höheren mag das sicher auch gerechtfertigt sein, aber wie der schöne Satz weiter oben schon sagt: "Nach der Abschaffung der Kindergürtel haben die Kinder Prüfung nach einer Erwachsenenordung gemacht und heute machen die Erwachsenen Prüfung nach einer Kinderordnung."

Zumindest die ersten beiden hätte man doch zusammen lassen können. Die weiß-gelb Prüfung ist nun wirklich (fast ja im eigentlichen Wortsinn) Kindergeburtstag.
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