Shinbashi hat geschrieben:Die Grenze würde ich bei Kriegswaffen ziehen. Maschinengewehre, Maschinenpistolen, Schnellfeuergewehre, alles Kriegsgerät ausgenommen historische Einzefeuer-Waffen vor 1950.i
Ihr beiden unterscheidet Euch jedoch deutlich darun, dass Fritz eine generelle Besitzerlaubnis für die von Shinbashi genannten Waffen wünscht, da er - wie Shinbashi auch - dem Besitz und das Führen von Waffen unterscheidet. Dort macht Fritz Einschänkungen:Fritz hat geschrieben:Den Besitz verbieten würde ich bei Massenvernichtungswaffen/biologisch/chemische/atomare Kampfstoffe,
Bomben, Minen, Handgranaten... Also alles Hinterhältige, mit Verzögerung Arbeitende und Ungezielte bzw.
Hier fallen also die von Shinbashi genannten Kriegsfeuerwaffen wieder heraus, während Fritz sich regelmäßige Schießübungen von Zivilisten z.B. mit Maschinengewehren wünscht, bzw. geradezu fordert von/für Leute/n die derartige Waffen besitzen:Fritz hat geschrieben:Das Führen im öffentlichen Raum würde ich schon stärker beschränken:
Kein Schrot, keine Gefechtsmunition, sondern nur "Polizeimunition". Alles, was nicht vernünftig am Mann zu tragen ist, Keine Vollautomaten (- also keine Maschinengewehre, Maschinenpistolen o.ä.), Also keine Waffen/Munitionen, die nicht habwegs zweckmäßig zur SV eingesetzt werden können oder ein großes Verletzungs-Potential für "Unbeteiligte" hätten...
Natürlich soll alles in geordneten Bahnen verlaufen:Fritz hat geschrieben:Regelmäßige Schießübungen müssten auch gefordert und ermöglicht werden...
Fritz hat geschrieben:Es müßte zu jeder Waffe eine Prüfung geben, bzgl. Handhabung, Sicherheitsbestimmungen usw... Jede Waffe müßte registriert werden, so daß mißbräuchliche Nutzung, Diebstähle usw.
Ein ziemlicher bürokratischer Aufwand, der da gefordert wird - vor allem, wenn die Nachweise/Prüfungen usw. auch wirklich gründlich erfolgen sollen. eine Erlaubnis zu erteilen bis zum Beweis des Gegenteils von Sachkunde und Zuverlässigkeit kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein. Interessant sind vor allem auch:Shinbashi hat geschrieben:Ansonsten das bisherige Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung. (Sachkunde und Führungszeugnis)
Wer einige Zeit den Waffenbesitz zuverlässig ausübt sollte gegen Nachweis seine Waffe auch führen dürfen.
- regelmäßige Überprüfungen: Menschen werden schon mal aus verschiedenen Gründen psychisch krank und labil
- Verkauf von Waffen: ein Waffenbesitzer muss sein Waffe auch verkaufen dürfen. Dies müsste mit registriert werden.
- Todesfall und Erbschaft: Wie will man die Vererbung von Waffen kontrollieren? Dazu müsste jeder Todesfall der entsprechenden Behörde angezeigt werden, damit festgestellt werden kann, ob derjenige eine Waffe besitzt und dann müsste der Erbe seine Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen. Was soll andernfalls mit der Waffe passieren? Einziehen, versteigern und dem Erben das Geld auszahlen?
- Vorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl: Welche Verpflichung soll der Besitzer eine Waffe eingehen, damit er sie vor Verlust und Diebstahl schützt? Die beste Registrierung und Zuverlässigkeitsprüfung nützt ja nichts., wenn die Waffe geklaut wird und der Besitzer eine Verlustmeldung bei der Polizei macht....
Shinbashi hat geschrieben:Wer einige Zeit den Waffenbesitz zuverlässig ausübt sollte gegen Nachweis seine Waffe auch führen dürfen.
Hier können ggf. Einschränkungen der Örtlichkeiten und Anlässe gemacht werden.
Wer kontrolliert das wie - und von wem kommen diese Einschränkungen? Und auf welcher Grundlage werden sie erlassen?Fritz hat geschrieben:In Städten / Versammlungen / Veranstaltungen / im Hausrecht könnten gegebenenfalls noch härtere Einschränkungen angebracht sein / gefordert werden.
Wenn ich mir das Ganze so durchlese und darüber nachdenke, komme ich zu einem recht einfachen Ergebnis:
- Niemand möchte das Frühren von Waffen, die der SV dienen einschränken. Für Waffen, die in ihrem "Kaliber" darüber hinaus gehen, muss es Einschränkungen beim Führen geben.
- Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass der Besitz von Waffen, die der Sportausübung dienen, von irgendjemandem beschränkt werden soll, wenn entsprechende Vorausetzungen erfüllt sind.
- Über diese Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, Sachkunde, Registrierung usw.) sind sich auch alle einig - genauso wie über strenge Kontrollen.
- Über situative Beschränkungen sind sich auch alle einig, wobei mir jetzt nicht ganz klar ist, mit welchen diese durchgesetzt werden soll, wenn sie der Besitzer einer Maschinenpistole nicht wirklich daran hält, dass er diese nicht führen darf.
- An welcher Stelle ist das Waffenrecht überzogen. Also an welcher Stelle gibt es ein zu viel an Kontrolle oder an Anforderungen an die Personen?
- An welcher Stelle gibt es ein zu wenig an "Kaliber", an welcher Stelle also sollten "schwerere" Waffen zugelassen werden?
- An welcher Stelle wird das Führen (ich meine nicht den bloßen Transport, sondern das Tragen einer geladenen Waffe) einer Waffe zu stark eingeschränkt? An welcher Stelle sind die Sicherheitsanforderungen an die Personen überzogen?