Waffenrecht

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tutor!
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Re: Waffenrecht

Beitrag von tutor! »

Sehr aufschlussreich. Also eine klare Aussprache für generelle Besitz-Verbote bestimmter Waffen, je nach ihrer Zerstörungskraft, was ich als im übertragenen Sinn "Kaliber" bezeichnet habe:
Shinbashi hat geschrieben:Die Grenze würde ich bei Kriegswaffen ziehen. Maschinengewehre, Maschinenpistolen, Schnellfeuergewehre, alles Kriegsgerät ausgenommen historische Einzefeuer-Waffen vor 1950.i
Fritz hat geschrieben:Den Besitz verbieten würde ich bei Massenvernichtungswaffen/biologisch/chemische/atomare Kampfstoffe,
Bomben, Minen, Handgranaten... Also alles Hinterhältige, mit Verzögerung Arbeitende und Ungezielte bzw. ;-)
Ihr beiden unterscheidet Euch jedoch deutlich darun, dass Fritz eine generelle Besitzerlaubnis für die von Shinbashi genannten Waffen wünscht, da er - wie Shinbashi auch - dem Besitz und das Führen von Waffen unterscheidet. Dort macht Fritz Einschänkungen:
Fritz hat geschrieben:Das Führen im öffentlichen Raum würde ich schon stärker beschränken:
Kein Schrot, keine Gefechtsmunition, sondern nur "Polizeimunition". Alles, was nicht vernünftig am Mann zu tragen ist, Keine Vollautomaten (- also keine Maschinengewehre, Maschinenpistolen o.ä.), Also keine Waffen/Munitionen, die nicht habwegs zweckmäßig zur SV eingesetzt werden können oder ein großes Verletzungs-Potential für "Unbeteiligte" hätten...
Hier fallen also die von Shinbashi genannten Kriegsfeuerwaffen wieder heraus, während Fritz sich regelmäßige Schießübungen von Zivilisten z.B. mit Maschinengewehren wünscht, bzw. geradezu fordert von/für Leute/n die derartige Waffen besitzen:
Fritz hat geschrieben:Regelmäßige Schießübungen müssten auch gefordert und ermöglicht werden...
Natürlich soll alles in geordneten Bahnen verlaufen:
Fritz hat geschrieben:Es müßte zu jeder Waffe eine Prüfung geben, bzgl. Handhabung, Sicherheitsbestimmungen usw... Jede Waffe müßte registriert werden, so daß mißbräuchliche Nutzung, Diebstähle usw.
Shinbashi hat geschrieben:Ansonsten das bisherige Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung. (Sachkunde und Führungszeugnis)
Wer einige Zeit den Waffenbesitz zuverlässig ausübt sollte gegen Nachweis seine Waffe auch führen dürfen.
Ein ziemlicher bürokratischer Aufwand, der da gefordert wird - vor allem, wenn die Nachweise/Prüfungen usw. auch wirklich gründlich erfolgen sollen. eine Erlaubnis zu erteilen bis zum Beweis des Gegenteils von Sachkunde und Zuverlässigkeit kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein. Interessant sind vor allem auch:
  • regelmäßige Überprüfungen: Menschen werden schon mal aus verschiedenen Gründen psychisch krank und labil
  • Verkauf von Waffen: ein Waffenbesitzer muss sein Waffe auch verkaufen dürfen. Dies müsste mit registriert werden.
  • Todesfall und Erbschaft: Wie will man die Vererbung von Waffen kontrollieren? Dazu müsste jeder Todesfall der entsprechenden Behörde angezeigt werden, damit festgestellt werden kann, ob derjenige eine Waffe besitzt und dann müsste der Erbe seine Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen. Was soll andernfalls mit der Waffe passieren? Einziehen, versteigern und dem Erben das Geld auszahlen?
  • Vorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl: Welche Verpflichung soll der Besitzer eine Waffe eingehen, damit er sie vor Verlust und Diebstahl schützt? Die beste Registrierung und Zuverlässigkeitsprüfung nützt ja nichts., wenn die Waffe geklaut wird und der Besitzer eine Verlustmeldung bei der Polizei macht....
Ich finde aber noch eine weitere Differenzierung bemerkenswert:
Shinbashi hat geschrieben:Wer einige Zeit den Waffenbesitz zuverlässig ausübt sollte gegen Nachweis seine Waffe auch führen dürfen.
Hier können ggf. Einschränkungen der Örtlichkeiten und Anlässe gemacht werden.
Fritz hat geschrieben:In Städten / Versammlungen / Veranstaltungen / im Hausrecht könnten gegebenenfalls noch härtere Einschränkungen angebracht sein / gefordert werden.
Wer kontrolliert das wie - und von wem kommen diese Einschränkungen? Und auf welcher Grundlage werden sie erlassen?

Wenn ich mir das Ganze so durchlese und darüber nachdenke, komme ich zu einem recht einfachen Ergebnis:
  • Niemand möchte das Frühren von Waffen, die der SV dienen einschränken. Für Waffen, die in ihrem "Kaliber" darüber hinaus gehen, muss es Einschränkungen beim Führen geben.
  • Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass der Besitz von Waffen, die der Sportausübung dienen, von irgendjemandem beschränkt werden soll, wenn entsprechende Vorausetzungen erfüllt sind.
  • Über diese Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, Sachkunde, Registrierung usw.) sind sich auch alle einig - genauso wie über strenge Kontrollen.
  • Über situative Beschränkungen sind sich auch alle einig, wobei mir jetzt nicht ganz klar ist, mit welchen diese durchgesetzt werden soll, wenn sie der Besitzer einer Maschinenpistole nicht wirklich daran hält, dass er diese nicht führen darf.
Ich frage nun ganz ernsthaft:
  • An welcher Stelle ist das Waffenrecht überzogen. Also an welcher Stelle gibt es ein zu viel an Kontrolle oder an Anforderungen an die Personen?
  • An welcher Stelle gibt es ein zu wenig an "Kaliber", an welcher Stelle also sollten "schwerere" Waffen zugelassen werden?
  • An welcher Stelle wird das Führen (ich meine nicht den bloßen Transport, sondern das Tragen einer geladenen Waffe) einer Waffe zu stark eingeschränkt? An welcher Stelle sind die Sicherheitsanforderungen an die Personen überzogen?
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Re: Waffenrecht

Beitrag von katana »

Ein ziemlicher bürokratischer Aufwand, der da gefordert wird - vor allem, wenn die Nachweise/Prüfungen usw. auch wirklich gründlich erfolgen sollen. eine Erlaubnis zu erteilen bis zum Beweis des Gegenteils von Sachkunde und Zuverlässigkeit kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein. Interessant sind vor allem auch:

regelmäßige Überprüfungen: Menschen werden schon mal aus verschiedenen Gründen psychisch krank und labil
Verkauf von Waffen: ein Waffenbesitzer muss sein Waffe auch verkaufen dürfen. Dies müsste mit registriert werden.
Todesfall und Erbschaft: Wie will man die Vererbung von Waffen kontrollieren? Dazu müsste jeder Todesfall der entsprechenden Behörde angezeigt werden, damit festgestellt werden kann, ob derjenige eine Waffe besitzt und dann müsste der Erbe seine Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen. Was soll andernfalls mit der Waffe passieren? Einziehen, versteigern und dem Erben das Geld auszahlen?
Vorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl: Welche Verpflichung soll der Besitzer eine Waffe eingehen, damit er sie vor Verlust und Diebstahl schützt? Die beste Registrierung und Zuverlässigkeitsprüfung nützt ja nichts., wenn die Waffe geklaut wird und der Besitzer eine Verlustmeldung bei der Polizei macht....
Im Prinzip ist das doch auch im KFZ-Wesen nichts anderes, und da funktioniert es ja auch.
Brief, Halter, Halterwechsel, Anmeldung, Stillegung,.... Führerschein, Pu... etc.
Natürlich wäre es etwas anderes, wenn sie bewaffnete Zivilisten bombardieren würden. Eine Handfeuerwaffe wäre sicher sehr hilfreich bei einer Bombardierung. Man könnte sich den Weg zum Bunker freischießen!
Meine Anspielung war eher dahingehend gezielt, daß einerseits beim Völkermord (um es detailliert zu benennen)
scheinbar weniger Skrupel herrschen, dafür erfindet man ja neuerdings sogar ein eigenes Vokabular,
wie z.B. "Friedenseinsätze".... etc.,
während mit dem eine oder andere Amokläufer eine ganze Nation in medialen Aufruhr versetzt wird.
Natürlich um dann sofort "Verschärfungen" zu fordern.

Seltsamerweise will man ja auch außenpolitisch die Nationen, bei denen man später einmarschiert,
immer vorher entwaffnen.
Weil die so böse sind und sich sonst gegen "Präventivschläge" wehren könnten.
Zuletzt geändert von tutor! am 16.09.2009, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zwei Beiträge zusammengeführt
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Re: Waffenrecht

Beitrag von tutor! »

katana hat geschrieben:Im Prinzip ist das doch auch im KFZ-Wesen nichts anderes, und da funktioniert es ja auch.
Brief, Halter, Halterwechsel, Anmeldung, Stillegung,.... Führerschein, Pu... etc.
Nein, genau das ist es nicht - sondern etwas gravierend anderes, weil es einen Unterschied zwischen "benutzen" und "besitzen" gibt:
  • Du brauchst keinen Führerschein, um ein Auto kaufen und besitzen zu dürfen.
  • Du darfst Dein Auto an jede beliebige Person weiterverkaufen.
  • Du darfst ein Auto erben - ohne jede Anzeigepflicht.
  • Ein abgemeldetes Auto darfst Du auf Deinem Privatgrundstück ohne Registrierung "aufbewahren"
  • Wenn Du Dich als nicht zuverlässiger Fahrzeugführer erweist - also den Führerschein verlierst - darfst Du Dein Auto behalten.
Der Erwerb oder Besitz eines Autos muss also weder angezeigt werden, noch bedarf er einer Genehmigung oder irgendwelcher anderer Voraussetzungen. Lediglich die Nutzung im öffentlichen Raum ist an Vorgaben gebunden: Zulassung und Führerschein.

Fritz und auch Shinbashi fordern ja - wie wahrscheinlich alle anderen auch - ausdrücklich, dass die oben stehenden Punkte bei Waffen geregelt und kontrolliert werden müssen.
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Fritz
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Fritz »

@katana: Du nimmst mir meine Antwort aus dem Mund - aufs Kfz-Wesen wollte ich auch hinweisen.
tutor! hat geschrieben:Wer kontrolliert das wie - und von wem kommen diese Einschränkungen? Und auf welcher Grundlage werden sie erlassen?
Tja, das wird wohl die gute alte Polizei erledigen müssen im Falle öffentlicher Veranstaltungen - jetzt
stehen sie ja da auch rum... Im Falle privater Veranstaltungen (also für Konzerte, Disco) macht es eben
der Ordnungsdienst - Taschenkontrollen, Abtasten, oder so ein Ding wie beim Flughafen (mittlerweile
auch bei Hauptversammlungen üblich). Nicht anders als bisher...
Auf welcher Grundlage sie erlassen werden können? Na, auf juristischer... ;-)
Also ganz klar: Hausrecht. Und für Versammlungen wie heutzutage das Vermummungsverbot...
Sichergestellt werden muß eben nur, daß ausreichend Ordnungskräfte anwesend sind, um die entsprechenden
Verbote auch durchzusetzen, dieses Problem gibt es aber auch schon heute....
An welcher Stelle ist das Waffenrecht überzogen. Also an welcher Stelle gibt es ein zu viel an Kontrolle oder an Anforderungen an die Personen?
...
An welcher Stelle wird das Führen (ich meine nicht den bloßen Transport, sondern das Tragen einer geladenen Waffe) einer Waffe zu stark eingeschränkt? An welcher Stelle sind die Sicherheitsanforderungen an die Personen überzogen?
Das kann ich Dir sagen: An der Stelle, wo ihm Waffengesetz steht:
§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und
2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck
glaubhaft gemacht sind.
und
§ 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und
2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
quote hat geschrieben:Ein, genau das ist es nicht - sondern etwas gravierend anderes, weil es einen Unterschied zwischen "benutzen" und "besitzen" gibt:

* Du brauchst keinen Führerschein, um ein Auto kaufen und besitzen zu dürfen.
* Du darfst Dein Auto an jede beliebige Person weiterverkaufen.
* Du darfst ein Auto erben - ohne jede Anzeigepflicht.
* Ein abgemeldetes Auto darfst Du auf Deinem Privatgrundstück ohne Registrierung "aufbewahren"
* Wenn Du Dich als nicht zuverlässiger Fahrzeugführer erweist - also den Führerschein verlierst - darfst Du Dein Auto behalten.

Der Erwerb oder Besitz eines Autos muss also weder angezeigt werden, noch bedarf er einer Genehmigung oder irgendwelcher anderer Voraussetzungen. Lediglich die Nutzung im öffentlichen Raum ist an Vorgaben gebunden: Zulassung und Führerschein.
Deshalb sehe ich auch beim Besitz von Waffen nicht so das Problem.
Abgesehen sind diese, den Besitz regelnden Punkte, im Waffengesetz schon bis zum Anschlag ausformuliert...

Ansonsten hast Du den Fahrzeugbrief vergessen zu erwähnen, da werden die Besitzer eines Autos behördlich
schön eingetragen... :-)

Und wenn Dir das Beispiel des Autos nicht gefällt hinsichtlich des Besitzes - dann gebe ich Dir
ein anderes Stichwort, für eine vergleichbare bewährte Infrastruktur: Grundbuchamt.
Zuletzt geändert von Fritz am 16.09.2009, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Katasteramt zu Grundbuchamt geändert ;-)
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Waffenrecht

Beitrag von tutor! »

Fritz hat geschrieben:Abgesehen sind diese, den Besitz regelnden Punkte, im Waffengesetz schon bis zum Anschlag ausformuliert...
Es ist mir schon klar, dass diese Punkte alle geregelt sind: Meine Frage war nur, was an diesen Regelungen falsch oder überzogen sein soll? Das habe ich noch nicht verstanden. Was also ist konkret(!) an unserem Waffengesetz zu streng?
Fritz hat geschrieben:Ansonsten hast Du den Fahrzeugbrief vergessen zu erwähnen, da werden die Besitzer eines Autos behördlich
schön eingetragen... :-)

Und wenn Dir das Beispiel des Autos nicht gefällt hinsichtlich des Besitzes - dann gebe ich Dir
ein anderes Stichwort, für eine vergleichbare bewährte Infrastruktur: Katasteramt.
Abgesehen davon, dass Du nicht als Besitzer im Brief eingetragen sein musst - nur bei Zulassung eines Fahrzeugs - hinkt auch der Vergleich mit dem Katasteramt. Denn der Erwerb eines Grundstücks ist ebenfalls nicht an Zuverlässigkeit, Eignung usw. gebunden.
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Re: Waffenrecht

Beitrag von kastow »

Sorry, Fritz, da ich beim Katasteramt arbeite, muss ich dir widersprechen. Das Grundbuchamt führt den Nachweis über Besitzverhältnisse. Wir führen nur die Nachweise über die örtliche Lage des Besitzes, dessen Nutzung und ggf. den Nachweis vorhandener Gebäude auf diesem. Seit einigen Jahren rückt auch der topographische Nachweis immer stärker in den Vordergrund. Der Besitz an sich ist für uns nebensächlich. (bezogen auf NRW) ;)

Übrigens steht meine Frage, inwieweit das gegenwärtige Waffenrecht den effektiven Selbstschutz vereitelt, noch immer unbeantwortet im Raum.

*Ups, tutor! war auch schon da ;)
Herzliche Grüße,

kastow

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judoka50
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Re: Waffenrecht

Beitrag von judoka50 »

Im Prinzip ist das doch auch im KFZ-Wesen nichts anderes, und da funktioniert es ja auch.
Auch jetzt schon sind alle Waffen über eine bei der Polizei vorhandene Besitzkarte registriert - im Gegensatz zu einem Brief, welcher sich bei dem Besitzer befindet.
Auch dafür gibt es jetzt schon Bestimmungen sie umschreiben zu lassen, wenn der Besitzer wechselt.
Aber wie schon gesagt: Durch die jahrelangen Einsparungen im öffentlichen Dienst sind die Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt.
Ein Auto fällt halt schnell auf, wenn der Polizei bekannt geworden ist, dass es nicht benutzt werden darf. Dies sogar während der normalen Streifenfahrten. Bei einer Waffe stelle ich mir die Kontrolle so nebenbei schwer vor.
Auch heute schon wird eine Fahrerlaubnis bei Verfehlungen u.U. sofort eingezogen - halt früher als man es bei einer Erlaubnis für Waffen machen könnte. Da muss erst eine passende rechtskräftige und auch mitteilungspflichtige Entscheidung ergangen sein. Das kann sich u.U. über Monate - Jahre hinziehen. Da ist dann auch wieder die Kontrolle, ob man sich an die entzogene Erlaubnis hält, durch die Benutzung eines Autos schnell zu erkennen.
Auch wenn dies dem Grunde nach eine Waffe ist.
Ebenso ist auch ein Auto schnell mal eingezogen, wenn es nicht den Vorschriften entspricht. Lässt im übrigen auch Rückschlüsse auf die Charakterliche Eignung des Besitzers schließen.
In wie weit ein Brief Nachweis über den "tatsächlichen" Besitz liefert, haben wir ja erst kürzlich durch die lasche Handhabe bei den Abwrackprämien gesehen. Bei Waffen wäre dies überhaupt nicht kontrollierbar - bzw. ist es auch heute schon nicht, da der Markt voll ist mit illegalen Waffen, welche sich auch jetzt schon im Besitz der "ungeeignetesten" Mitbürger befinden.
Dann darf man nicht vergessen welche Einnahmequelle "das Auto" insgesamt ist, da finanziert sich dann auch eine Registrierung und Überwachung (Kauf, Steuer, TÜV Versicherung usw.).
Insgesamt halte ich die Antrags- und Genehmigungspraxis für die Erlaubnis zum Führen einer Waffe bisher für ausreichend. Dass es manchmal Schwierigkeiten auftauchen liegt nicht an den Bestimmungen, sondern eher daran, dass es schon jetzt zu viele gibt, die auf unehrliche Weise versuchen, eine Genehmigung zu bekommen. Darunter haben dann "leider" wieder diejenigen zu leiden, die tatsächlich in den gesetzlichen Rahmen fallen.
Viele Grüße
U d o
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Re: Waffenrecht

Beitrag von katana »

Also im Fazit heißt das doch nun,

die Waffengesetze für den Neuerwerb, was den legalen Gebrauch betrifft, sind absolut ausreichend.

Das Problem ist der illegale Bestand. ...und der ist ohnehin nicht per Gesetz zu regulieren.

Die einzige Möglichkeit bestünde hier über die Produzenten, und die sind ja schon bei den großen Maschinerien
und Apparaturen nicht ernsthaft kontrollierbar.

Also, worin liegt dann der eigentliche Grund, des ständigen Geschreis nach Entwaffnung der legalen Besitzer ?
Die wesentlich höhere Zahl der Verkehrstoten jährlich interessiert doch auch kaum jemanden ?
Schreit da nach jedem Unfall ganz Deutschland nach der Abschaffung der Autos ?
Milano
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Milano »

katana hat geschrieben:Die wesentlich höhere Zahl der Verkehrstoten jährlich interessiert doch auch kaum jemanden ?
Schreit da nach jedem Unfall ganz Deutschland nach der Abschaffung der Autos ?
Die Zahl der Verkehrstoten in Dtl. sinkt seit Jahren kontinuierlich.

Fuer mich ist die Sache ziemlich klar: der Staat hat das Gewaltmonopol, und es gibt kaum ein Grund, weshalb eine Privatperson eine Waffe besitzen oder gar spazieren tragen sollte.
Ich weiss leider nicht, inwieweit Waffenproduzenten kontrolliert und reguliert werden. Ich hoffe aber, dass dies eher streng als lax geschieht.

Gruss
Antonio
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Fritz
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Fritz »

tutor! hat geschrieben:Was also ist konkret(!) an unserem Waffengesetz zu streng?
Das hier:
1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und
2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.


M.M.n. sollte ein _freier_ Mensch _selbst_ entscheiden dürfen, ob er eine Waffe besitzen u. führen möchte oder nicht,
Und nicht Umwege über Jagdschein, Schießsport o.ä. gehen zu müssen und selbst dann
jederzeit befürchten muß, daß er quasi über Nacht kriminalisiert wird (z.B. wie als plötzlich bestimmte
Messer verboten wurden - ich möchte nicht wissen, aus wievielen bisher gesetzestreuen Bürgern mit einem Schlag
Kriminelle wurden :( )
Mit freundlichem Gruß

Fritz
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Re: Waffenrecht

Beitrag von katana »

Die Zahl der Verkehrstoten in Dtl. sinkt seit Jahren kontinuierlich.
Genau das ist es was ich meine.

eine sehr (durch mediale Propaganda)vernünftig trockene und zufriedene Aussage im Bereich
von wieviel tausenden Verletzten und Toten ?

Aber das ist ja was anderes. Oder ?
Milano
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Milano »

etwa 4.500 Toten jaehrlich, Tendenz sinkend vor allem, weil regulierend eingegriffen wurde (Gurtpflicht usw.).

Aber ich stehe ein wenig auf dem Schlauch, da ich nicht verstehe, worauf Du hinaus moechtest. Der Vergleich Auto und Waffe ist ja, wie bereits angemerkt, unpassend.
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Re: Waffenrecht

Beitrag von kastow »

Fritz hat geschrieben:Und nicht Umwege über Jagdschein, Schießsport o.ä. gehen zu müssen und selbst dann jederzeit befürchten muß, daß er quasi über Nacht kriminalisiert wird (z.B. wie als plötzlich bestimmte Messer verboten wurden - ich möchte nicht wissen, aus wievielen bisher gesetzestreuen Bürgern mit einem Schlag Kriminelle wurden )
Mit einem Schlag wurden sie nicht zu Gesetzesbrechern. Es gibt zwei Vorgehensweisen: über einen längeren Zeitraum wird das Verbot zu einem bestimmmten Termin angekündigt oder es gibt Übergangsfristen z.B. zur straffreien Rückgabe solcher Waffen. Beide Vorgehensweisen sind übrigens auch die Folge eine Errungenschaft unseres Staates: der Rechtssicherheit.

Wer dennoch so dumm ist, diese Zeiträume nicht zu nutzen, ist meines Erachtens selbst schuld, falls es hinterher Scherereien gibt.
Herzliche Grüße,

kastow

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Re: Waffenrecht

Beitrag von Reaktivator »

Übrigens erlaubt das Waffengesetz in den USA bekanntlich auch den Besitz von Katana.
Welche Wirkung eintreten kann, wenn man damit umgehen kann, geht heute wieder durch die Presse:
http://de.news.yahoo.com/2/20090916/twl ... dc673.html
Ein Forenmitglied ohne Signatur ist wie ein Forenmitglied ohne Namen.
(Alte Internet-Weisheit, frei nach "Reaktivator")
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Re: Waffenrecht

Beitrag von judoka50 »

.M.n. sollte ein _freier_ Mensch _selbst_ entscheiden dürfen, ob er eine Waffe besitzen u. führen möchte oder nicht,Und nicht Umwege über Jagdschein, Schießsport o.ä. gehen zu müssen
Ich z.b. habe eine Mauser geerbt, habe eine Besitzkarte und die Waffe liegt verschlossen zu hause.
Auf eine Kontrolle, wie angekündigt, warte ich schon lange..... Aufgrund Personalmangel kommt man ja noch nicht einmal nach, die Kontrollen bei den Jägern, Sportschützen usw. durchzuführen.
Übrigens brauchst Du weder Jäger, Sportschütze oder Sammler zu sein. Je nach "persönlicher Gefährdung"
kannst Du auch eine Genehmigung beantragen. Ich kenne zwar auch nicht die darzulegenden Gründe im Einzelnen, aber es gibt nicht nur Staatsanwälte, Politiker sondern auch Geschäftsleute und Personen, die in wichtigen Berufen oder Positionen sind, die eine Waffe zum "persönlichen" Schutz bei sich tragen. Eben so wie es das Gesetz zulässt. Ich sehe kein Erfordernis der breiten Masse diese Möglichkeit zu geben. Ebenso bin ich der Meinung, dass ein großer Teil der Bevölkerung zwar freie Menschen sind und vieles entscheiden dürfen, selbst Autofahren..... aber dennoch zu "beschränkt" sind eine Waffe zu führen.
Wir haben seit Jahren Möglichkeiten Straftaten mit heutigen Mitteln schnellstens aufzudecken. Aber leider wird alles blockiert mit dem Hinweis "freie Bürger", "jeder ist dann ein Verdächtiger", "totale Überwachung", "vermeintliche Beschneidung der Rechte".
Mal im Ernst - möchtet ihr unter solchen Umständen z.B. als Polizist, bzw. könntet ihr dann an deren Stelle überhaupt vollkommen unbefangen ein Auto anhalten und kontrollieren.........................
Oder umgekehrt, möchtet ihr so wie in Amerika angehalten und kontrolliert werden???
Nein - mehr Waffen bedeutet schlicht und einfach noch mehr Angst für "normale" Bürger.

@ Fritz - sind wir überhaupt noch freie Bürger:
http://panopti.com.onreact.com/swf/index.htm
Zuletzt geändert von judoka50 am 16.09.2009, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
U d o
Burgi0002

Re: Waffenrecht

Beitrag von Burgi0002 »

um mal einige Sachen noch einzuwerfen:
1. Das Recht auf Waffenbesitz hat jeder Bürger in diesem Land, - Spielregeln dafür siehe Vorraussetzungen Waffengesetz in der BRD
2. Das Hin und Wieder Waffen wurde schon 1848 disskutiert, mit einem Für Waffen. Da hier der Grundsatz der Freiheit für das Volk im Vordergrund stand. ( Begründung damals "Ein Volk ohne Waffen ist der Laune der Regierung ausgeliefert" )
3. Ein Vergleich zwischen Tote durch Schusswaffen in die USA und Deutschland ist nur ein Spiel der Medien, wer mit solchen Vergleichen um sich wirft zeigt nur, dass er nicht fähig ist selber zu denken. ( Wenn in der BRD Waffen für alle zugäglich wären, dann könnte man den direkten Vergleich zischen beiden Ländern ziehen und nicht wo in einem Land alles erlaubt ist und im anderen "nichts". Daher ist dieser Vergleich Blödsinn )
4. Aus meiner eigener Erfahrung ist es eher so, dass wenn du eine Erlaubnis für Waffen besitzt, du dich eher viel umsichtiger verhälst als ohne, -
liegt daran das du auch schon bei geringen Verstößen die Sachen gleich wieder abgeben kannst ( z.b. rote Ampel überfahren, Prügelei, zu schnelles Fahren usw. )
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Re: Waffenrecht

Beitrag von judoka50 »

z.B. wie als plötzlich bestimmte Messer verboten wurden - ich möchte nicht wissen, aus wievielen bisher gesetzestreuen Bürgern mit einem Schlag Kriminelle wurden
Die Messer, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, bzw. die überwiegend "aus dem Verkehr" gezogen werden sollten, hat - k e i n - gesetzestreuer oder vielleicht vernünftiger Bürger im Alltrag mit sich getragen. (und jetzt kommt bitte nicht mit Vergleichen wie Pfadfindermesser - sondern macht euch mal schlau, was selbst heute noch mit rumgeschleppt wird.)
Es gibt auch heute, trotz dieser Gesetzte, leider noch Bevölkerungsschichten, inbesondere auch bestimmte Nationalitäten die ein langes oder gefährliches Messer als Status/Machtsymbol betrachten - oder sollte ich besser schreiben Phallussymbol. Na ja - zum Glück hat ja dann zu Hause in der Familie meist Mutter das Zepter in der Hand.
Viele Grüße
U d o
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Fritz
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Fritz »

@Reaktivator: Deinen Verweis werte ich als klaren Punkt für das amerikanische Waffengesetz:
Einbrecher wurde in einem legitimen Akt der SV mittels Einsatz der einer Waffe gestoppt.
Wer weiß wie es ohne Schwert ausgegangen wäre, evt. hätte der Student selbst
Verletzungen oder Schlimmeres erleiden müssen.

@judoka50: Deine Ausführungen werte ich in Konsequenz
ebenfalls als klares Ja zum Waffenbesitz - auch wenn du eigentlich das Gegenteil vermitteln willst.
Weil: Du sagst daß die Polizei bereits jetzt an Personalmangel leidet, daß selbst Kontrollen nicht durchgeführt werden können,
Du gibst selbst zu, daß sich bereits jetzt ein große Menge an Waffen im Besitz "ungeeigneter Bürger", "Idioten,
die niemals eine Erlaubnis bekommen würden" befindet, mithin illegal sind.
Nun zähle man eins u. eins zusammen. Die Polizei hat Personalmangel, d.h. sie kann ihre Aufgaben nicht mehr
zu 100% wahrnehmen, Kriminelle haben aber Waffen... Ok, wenn diese Begründung reicht, um
gemäß der von mir zitierten Passagen aus dem Gesetz legal ein Waffe führen zu dürfen, dann bin ich
mit dem Gesetz, so wie es ist, einverstanden... Leider glaube ich es nicht, da ich ja letztendlich
nicht von der Gefährdung her aus der Allgemeinheit herausgehoben bin, weil ja alle das potentiell
gleiche Problem haben... juristische Logik halt...
judoka50 hat geschrieben:Ich sehe kein Erfordernis der breiten Masse diese Möglichkeit zu geben.

Diese Aussage macht mich fuchsteufelswild. Das Denkmuster was dahinter steht,
war sozusagen das Gerüst auf dem die DDR &co mitsamt ihrer kommunistisch/sozialistischen Ideologie
standen:
Menschen als breite Masse anzusehen und sich anmaßen zu wissen, was erforderlich für diese
"Masse" ist - weil man ja selbst die Weisheit mit Löffeln gefressen hat (man hatte ja die
"Wissenschaftliche Weltanschauung", Marx, Engels, Lenin, man ist ja außerdem moralisch so erhaben...
und "die Masse" zu blöd ist zu wissen, was gut für sie sei...)

Danke, daß Du die Erinnerung daran, an diese fast ohnmächtige Wut im Bauch darüber
wieder wachgerufen hast... erschreckend :evil:
Mit freundlichem Gruß

Fritz
Majalex
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Majalex »

Die Messer, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, bzw. die überwiegend "aus dem Verkehr" gezogen werden sollten, hat - k e i n - gesetzestreuer oder vielleicht vernünftiger Bürger im Alltrag mit sich getragen.
In der ersten Phase (Butterfly Messer) geb ich dir Recht aber in der zweiten Phase:

Klappmesser das einhändig zu öffnen ist oder kurz fast jedes Angelmesser und min 25% aller Taschenmesser waren auf einmal verboten weil mans mit einer Hand öffnen konnte. Und von den Messern schwirren soviele rum (Ja auch bei vernünftigen Menschen) das eine kontrolle gar nicht möglich ist.

Zum restlichen Thema kann ich nur sagen.
Brauch ich eine Waffe? Nein.
Will ich eine Waffe? Nein.
Sollte jemand der eine Waffe möchte und nachweislich damit umgehen kann (Technisch wie moralisch) eine Waffe besitzen dürfen? Ja!

Ebenso wie ich mich entscheiden kann dass ich keine brauche möchte sollte jedem anderen auch freigestellt sein zu entscheiden dass er eine möchte.

Gruß
Alex
Milano
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Registriert: 26.05.2009, 15:33

Re: Waffenrecht

Beitrag von Milano »

@ Fritz

Waere nicht die bessere Alternative, statt die Buerger zu bewaffnen, die Polizei personell in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben besser zu erfuellen? In jedem Fall ist aber beides nur ein Doktern an den Symptonen.

Die erneute Begruendung fuer das Recht des Waffenbesitzes, naemlich um sich ggf. gegen die "Staatsmacht" wehren zu koennen, finde ich erschreckend.... und auch widerspruechlich: von solch einem Staat waere die Lockerung des Waffenrecht noch weniger zu erwarten als von dem, meiner Meinung nach, liberaldemokratischem Staat.

Gruss
Antonio
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