Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
JM 7-8 S. 8 Nicholas Schäfer, dem von Geburt aus der linke Unterarm fehlt, hat den Braungurt gemacht!!!
Herzliche Gratulation Nicholas!!! Auch zum Prüfungsbesten!!!
Herzliche Gratulation Nicholas!!! Auch zum Prüfungsbesten!!!
Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Vielen Dank für die Glückwünsche !
Allerdings bin ich seit dem 21.05.2009 Träger des Sho - Dan.
viele Grüße
MCNS
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viele Grüße
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Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Auch dazu Herzlichen Glückwunsch!MCNS hat geschrieben:Allerdings bin ich seit dem 21.05.2009 Träger des Sho - Dan.
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(Alte Internet-Weisheit, frei nach "Reaktivator")
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Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Herzliche GratulationMCNS hat geschrieben:Vielen Dank für die Glückwünsche !
Allerdings bin ich seit dem 21.05.2009 Träger des Sho - Dan.
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Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Auch hier war ich vor Ort. Diesmal habe ich ihn sogar gespürt
Wieder war es eine beeindruckende Leistung. Mein Glückwunsch
Wieder war es eine beeindruckende Leistung. Mein Glückwunsch
Ein gesunder Geist lebt auch in einem gesunden Körper!
Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Bei meinem Sohn sind bei beiden Armen Elle und Speiche zusammengewachsen.
Geistig ist er Top fit.
Leider ist die Teilnahme an Behindertenturnieren in Deutschland immer nur "Goodwill".
Wo kann er mit seiner Behinderung antreten?
Auf der Bayerischen wurde er in der Klasse 1 Zweiter.
Hat jemand eine Idee?
Geistig ist er Top fit.
Leider ist die Teilnahme an Behindertenturnieren in Deutschland immer nur "Goodwill".
Wo kann er mit seiner Behinderung antreten?
Auf der Bayerischen wurde er in der Klasse 1 Zweiter.
Hat jemand eine Idee?
- judoka50
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Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Gib mal mehr Informationen, in weit er in seiner Bewegung beeinträchtigt ist.
Nicht Goodwill - sondern sie sind bisher nur für geistige Benachteiligungen ausgerichtet. Die zweite Gruppe sind die Sehbehinderten.Leider ist die Teilnahme an Behindertenturnieren in Deutschland immer nur "Goodwill".
Viele Grüße
U d o
U d o
Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Hallo allesamt,
An Reiner B:
Ich habe hier beispielsweise die Ausschreibung der 1. Berliner Einzelmeisterschaft für Behinderte, d.h., er könnte hier mitmachen, da nicht drinsteht, dass der Wettkampf nur für eine bestimmte Gruppe von Behinderten offen ist.
http://www.bc-ken-shiki.de/pageID_9807705.html
(Du musst vielleicht etwas weiter unten gucken, da dort die Älteren stehen. Ich weiß ja jetzt nicht, wie alt Dein Sohn ist.)
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben mit meinen Beitrag.
Viele Grüße
MCNS
das Problem für körperlich behinderte Judoka mit der Teilnahme an Turnieren für Gehandicapte kenne ich auch. In Deutschland gibt es fast nur Wettkämpfe für geistig- und sehbehinderte Judoka. Im internationalen Bereich sieht das anders aus, da können wir körperlich Behinderten eigentlich immer mitmachen. In Deutschland gibt es nur ein oder zwei Wettkämpfe, die auch für körperlich Behinderte offen sind. (Man kann bei den Wettkämpfen, die für alle Behinderten offen sind, theoretisch gegen einen Lern-, Geistig- oder Körperbehinderten kämpfen. Es kommt aber primär auf die Fähigkeiten an, d.h., inwieweit jeder Kämpfer die Techniken umsetzen kann. Man kämpft demzufolge in einer Gruppe von Judokas, die alle auf etwa dem gleichem Niveau sind, aber vielleicht alle unterschiedliche Handicaps haben.)judoka50 hat geschrieben:Gib mal mehr Informationen, in weit er in seiner Bewegung beeinträchtigt ist.
Nicht Goodwill - sondern sie sind bisher nur für geistige Benachteiligungen ausgerichtet. Die zweite Gruppe sind die Sehbehinderten.Leider ist die Teilnahme an Behindertenturnieren in Deutschland immer nur "Goodwill".
An Reiner B:
Ich habe hier beispielsweise die Ausschreibung der 1. Berliner Einzelmeisterschaft für Behinderte, d.h., er könnte hier mitmachen, da nicht drinsteht, dass der Wettkampf nur für eine bestimmte Gruppe von Behinderten offen ist.
http://www.bc-ken-shiki.de/pageID_9807705.html
(Du musst vielleicht etwas weiter unten gucken, da dort die Älteren stehen. Ich weiß ja jetzt nicht, wie alt Dein Sohn ist.)
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben mit meinen Beitrag.
Viele Grüße
MCNS
- judoka50
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Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Hallo -
die Ausschreibung ist zwar bei euch anders gefasst als in NRW und zwar für Menschen mit Behinderung. Der darin erwähnte Skill Test ist dabei für die Klasseneinteilung von Bedeutung. (Bei einigen Ausschreibungen wird er mit ins Netz gestellt).
Vielfach kann man schon anhand der Ausschreibung erkennen ob sie sich überwiegend an Menschen mit einer geistigen Behinderung (G-Judo) richten - Special Olympics im Gegensatz zu den Paralympics.
Aber anscheinend ist es bei der erwähnten Ausschreibung durchaus möglich zu starten.
Ist übrigens ein derzeit sehr aktuelles Thema nach den letzten Meisterschaften, bei denen die Holländer viele vordere Plätze belegten.
In Holland sieht man die Einteilung in die Wettkampfklassen ein wenig anders, bzw. die Einteilung ab wann jemand geistig behindert ist.
In Holland ist es auch möglich einen 1. Dan zu erreichen.
Daher laufen einige Bestrebungen den IQ neben oder anstatt des Skill Testes zu berücksichtigen.
Bei uns sind als erste Maßstäbe ein Schulabschluß oder die Möglichkeit der Erlangung eines Führerscheins schon mal erste Informationsquellen.
Obwohl - wenn ich überlege die IQ Grenze würde nicht nur im Judo angewandt - dann ................
die Ausschreibung ist zwar bei euch anders gefasst als in NRW und zwar für Menschen mit Behinderung. Der darin erwähnte Skill Test ist dabei für die Klasseneinteilung von Bedeutung. (Bei einigen Ausschreibungen wird er mit ins Netz gestellt).
Vielfach kann man schon anhand der Ausschreibung erkennen ob sie sich überwiegend an Menschen mit einer geistigen Behinderung (G-Judo) richten - Special Olympics im Gegensatz zu den Paralympics.
Aber anscheinend ist es bei der erwähnten Ausschreibung durchaus möglich zu starten.
Ist übrigens ein derzeit sehr aktuelles Thema nach den letzten Meisterschaften, bei denen die Holländer viele vordere Plätze belegten.
In Holland sieht man die Einteilung in die Wettkampfklassen ein wenig anders, bzw. die Einteilung ab wann jemand geistig behindert ist.
In Holland ist es auch möglich einen 1. Dan zu erreichen.
Daher laufen einige Bestrebungen den IQ neben oder anstatt des Skill Testes zu berücksichtigen.
Bei uns sind als erste Maßstäbe ein Schulabschluß oder die Möglichkeit der Erlangung eines Führerscheins schon mal erste Informationsquellen.
Obwohl - wenn ich überlege die IQ Grenze würde nicht nur im Judo angewandt - dann ................
Viele Grüße
U d o
U d o
Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Hallo judoka 50,
Insgesamt ist es aber für einen Behinderten trotzdem sehr schwer, den Meistergürtel zu erringen, in Deutschland ist es durch die Prüfungsordnung für Behinderte leider so gut wie unmöglich.
Viele Grüße
MCNS
dass man als Behinderter in den Niederlanden den 1. Dan erreichen kann, habe ich auch gehört. Allerdings habe ich bei meiner Teilnahme in Holland kaum einen Kämpfer mit einem schwarzen Gürtel gesehen, in meiner Gruppe waren aber ziemlich viele Braungurt-Träger dabei. In Wales habe ich hingegen gegen zwei Dan-Träger gekämpft, wobei der eine aus England kam, der andere aus Brasilien (--> er hatte sogar den 2.Dan). Bei dem Wettkampf waren relativ viele Dan-Träger dabei. (Vielleicht waren da auch einige aus Holland dabei, das weiß ich leider nicht, aber einige waren aus den USA.)judoka50 hat geschrieben:In Holland ist es auch möglich einen 1. Dan zu erreichen.
Insgesamt ist es aber für einen Behinderten trotzdem sehr schwer, den Meistergürtel zu erringen, in Deutschland ist es durch die Prüfungsordnung für Behinderte leider so gut wie unmöglich.
Viele Grüße
MCNS
- judoka50
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Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Das liegt daran, dass man bei dieser Prüfungsordnung mehr in Richtung geistige Behinderung arbeitet. Da ist es dann schwer vorstellbar, dass ein geistig behinderter Judoka auch die in einen Dan Träger gesetzten Vorstellungen von Vorbild usw. erfüllen kann.
Handelt es sich um körperliche Behinderung kann man natürlich ohne Probleme die "normale" Kyu Prüfung ablegen und sich danach der Dan Prüfung stellen.
Probleme gäbe es da nur, wie unlängst in meinem Kreis, wenn man "einarmig" die Katame no kata vorführen möchte. Da muss man dann halt eine andere passendere Kata einüüben.
Ansonsten ist es halt wie auch im normalen Leben, da setzen einem die mitgegebenen Möglichkeiten natürliche Grenzen.
Das wäre z.B. bei geistig Behinderten der 1. Kyu. Auch bei den "nicht behinderten" sind irgendwann und irgendwo die Grenzen seines Könnens erreicht......
Handelt es sich um körperliche Behinderung kann man natürlich ohne Probleme die "normale" Kyu Prüfung ablegen und sich danach der Dan Prüfung stellen.
Probleme gäbe es da nur, wie unlängst in meinem Kreis, wenn man "einarmig" die Katame no kata vorführen möchte. Da muss man dann halt eine andere passendere Kata einüüben.
Ansonsten ist es halt wie auch im normalen Leben, da setzen einem die mitgegebenen Möglichkeiten natürliche Grenzen.
Das wäre z.B. bei geistig Behinderten der 1. Kyu. Auch bei den "nicht behinderten" sind irgendwann und irgendwo die Grenzen seines Könnens erreicht......
Viele Grüße
U d o
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Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Hallo judoka50,
Deine 2. Aussage, dass ein körperlich Behinderter ohne Probleme die Kyu-Prüfungen der Nichtbehinderten ablegen kann, kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Ich kenne Dich nicht und weiß auch nicht, wen genau Du in die Gruppe der Körperbehinderten einordnen würdest, doch ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es Körperbehinderte gibt, die beispielsweise eine verwachsene Schulter haben oder auch ein Problem mit einem Fuß, sodass diese z.B. keinen Kata-guruma oder Beinfeger machen können. Du hast wahrscheinlich nur die "Leicht-Körperbehinderten" vor Augen, doch was ist mit den anderen, den "Schwerer-Körperbehinderten"?
Deine erste Aussage, dass man den Meistergrad abwerten würde, würde man ihn geistig Behinderten verleihen, da sie den Vorstellungen eines Dan-Trägers nicht gerecht werden können, ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar. In meinen Augen ist der Dan durch Nichtbehinderte selbst schon abgewertet worden. Früher musste man Kampfpunkte sammeln, um zur Prüfung zum 1.Dan antreten zu können, d.h., dass es größtenteils mehr oder weniger "Profis" waren, der Dan war somit nicht einfach zu erlangen. Er war etwas "Besonderes". Heute gibt es (bis auf die Wartezeit) keine "Bedingung" mehr, um zur Prüfung antreten zu dürfen. Es wurde quasi allen ermöglicht, den Meistergrad zu erlangen, vor allem auch den "Hobbysportlern". Nun machen viele den 1. Dan, sodass nicht jeder 3. oder 4. mit einem schwarzen Gürtel um den Bauch herumläuft, sondern etliche mehr. Der 1. Dan hat dadurch seinen ursprünglich sehr hohen wert eingebüßt, der hohe Wert liegt nun bei dem 3. oder 4. Dan, da nicht so viele die Prüfungen zu diesen Graduierungen ablegen.
Zu den von Dir genannten Vorstellungen zu einem Dan-Träger kann ich nur sagen, dass viele etwa 6 Monate nach ihrer Prüfung zum 1. Dan fast alles wieder vergessen haben, vor allem die "Hobbysportler", die Judo eher als "Ablenkungsmaßnahme" vom Alltag betreiben. Da kann man die Vorbild-Funktion hinsichtlich des "Leistungsaspektes" vergessen. Was den "moralischen Aspekt" angeht, so können diese ja super gut sein, d.h., dass sie den anderen Übenden z.B. ein guter Uke sind. Hier wäre dann aber nur ein "Vorbild-Aspekt" erfüllt. Wiederum gibt es auch Judoka, die super gute Techniken können, aber "moralisch" super schlecht sind. Hier wäre dann ebenfalls nur ein "Vorbild-Aspekt" erfüllt.
Nun kann ein geistig Behinderter wahrscheinlich nicht ganz den "technischen Vorbild-Aspekt" erfüllen, doch den "moralischen" kann er allemal erfüllen. Wo ist da nun die allseits gefürchtete "Abwertung" des Meistergrades? Zudem darf man als Judomeister und Trainer, die wir beide doch mehr oder weniger sind, niemals vergessen, welche Wirkung es hat, eine Kyu-Prüfung zu bestehen und zu wissen, dass man irgendwann einmal den schwarzen Gürtel tragen könnte. In meinen Augen ist es anmaßend, generell irgendjemanden vorschreiben zu wollen (in dem Fall einem geistig Behinderten), dass er nach dem braunén Gürtel nicht den 1. Dan machen "darf". Im grundsätzlichen Judogedanken steht die Entwicklung des Judokas im Vordergrund, je nach seiner momentanen "Entwicklungsstufe" trägt er (nach bestandener Prüfung) den dementsprechenden Gürtelgrad. Die Entwicklung eines Judokas hört nie auf, sie geht immer weiter. Da kann man aus meiner Sicht zwar einen Schnitt machen, doch man darf ihn nicht zwischen den Schüler- und Meisterstufen machen. (Ich möchte jedenfalls nicht derjenige sein, der meinem Schüler sagt, dass er kein Meister werden kann, weil er ein [geistig] Behinderter ist und die Braungurt-Prüfung nach der Behindertenordnung gemacht hat.)
Ich halte von der in Deutschland gültigen Prüfungsordnung für Behinderte in der derzeitigen Form gar nichts, da sie für keinen Behinderten wirklich gut geeignet ist, auch nicht für geistig Behinderte. Wenn ein Behinderter nun (um darauf auch zurückzukommen) den 1. Dan macht, warum fürchtet man die Abwertung des Meistergürtels? Er kann ihn doch ruhig nach einer speziellen Prüfungsordnung für Behinderte absolvieren, das könnte man doch auch im Pass eintragen, dass er ihn nach der Prüfungsordnung für Behinderte absolviert hat. Man kann beispielsweise auch ein großes "G" (--> steht für Gehandicapter) auf seinem schwarzen Gürtel einsticken lassen, damit es auch im Wettkampf sichtbar ist.
Zu den "Vorbild-Aspekten" nochmal: Wer von uns geht denn bei Behinderten primär nach den Technikstand und den Wettkampferfolgen? Wenn wir einen Behinderten sehen und wissen, welche Behinderung er hat, dann setzen wir das in ein Verhältnis (Behinderung <-> Was wir ihn für Judo machen sehen). Dann entscheiden wir, inwieweit er (hart gesagt:) seiner Graduierung unserer Meinung nach gerecht wird. Da kann ich sagen, dass ich schon viele gesehen habe, die mit ihrem Handicap mehr leisten als mancher Dan-Träger unter den Nichtbehinderten, obwohl sie vielleicht erst den 2. Kyu haben.
Nun bin ich der Meinung, dass man allen Behinderten (allein schon wegen des Gleichheitsprinzips) die Möglichkeit geben muss, den 1. Dan erreichen zu können. Das soll nicht heißen, dass der Behinderte sich nicht außerordentlich anstrengen muss, um diesen zu erlangen. Das momentane Problem ist, dass es kaum Behinderte mit einem Dan-Grad in Deutschland gibt. (Wo ist da auch die Motivation für andere: "Er hat das geschafft, dann kann ich das auch schaffen!") Man muss nach meiner Ansicht eine Prüfungsordnung entwickeln, die tendenziell allen Behinderten ermöglicht, den 1.Dan zu erlangen.
-->Momentan kommt es mir nämlich so vor, als gäbe es unabhängig von den "natürlichen Grenzen", wie Du sie nennst, generell so etwas wie eine "künstliche Erschwerung" für die Behinderten, was ja letztlich dann spätestens bei der nach der Standardprünfungsordnung zu absolvierenden Prüfung zum 1. Dan deutlich erkennbar ist.
Was das Zeigen einer anderen Kata angeht, so sind die Prüfer und all jene, die dem gehandicapten Prüfling eine solche Möglichkeit geben, hoch zu loben (-->besonders ihre Vorbildfunktion hinsichtlich des "moralischen Aspektes"), doch das ist nicht wirklich legitim. Wenn die Prüfungsordnung der Behinderten nun momentan ab dem 1. Kyu nach der Standardprüfungsordnung weitergeht, so ist alles festgelegt, was der Prüfling zeigen muss. Kann der Prüfling das zu Zeigende nicht nach dem Begleitblatt gehend angemessen vorführen, so kann er die Prüfung nicht bestehen. Das wird jedem bei den Prüfer-Lehrgängen immer wieder gesagt, denn man will dadurch eine "Qualitätssicherheit" haben, nämlich, dass die Prüflinge die nächste Graduierung nicht "geschenkt bekommen" (-->"Abwertungsrisiko-Verringerung der Graduierung"), sondern die Prüfungsinhalte wirklich beherrschen. Wenn der von Dir erwähnte Judoka seine Prüfung mit einer anderen Kata absolviert, so hat er doch streng genommen, nicht das gezeigt, was er hätte zeigen müssen und könnte somit die Prüfung nicht bestehen, weil die Qualitätssicherheit nun nicht ganz gegeben ist.
-->Ich habe nichts dagegen, wenn man als Behinderter beispielsweise eine andere Kata zeigt, weil die eine nun aufgrund der Behinderung nicht gut zu zeigen ist, im Gegenteil. Ich denke nur, dass das irgendwo in der Prüfungsordnung stehen muss, dass man bei Behinderten auch etwas anderes "Vergleichbares" abprüfen kann, (damit nachher auch keiner sagen kann, dass man aus Mitleid eine "Extra-Wurst" bekommen hat).
Es tut mir sehr leid, dass ich das jetzt alles so geschrieben habe, doch Du hast mit Deinen salopp dahin gesagten Aussagen einen Themenbereich angeschnitten, der hochbrisant ist. Da konnte ich Deinen Beitrag nicht ohne Weiteres so stehen lassen. Ich will Dich nicht ärgern oder sonst irgendwie schlecht machen, ich möchte Dir vielmehr aufzeigen, dass das allgemein Verbreitete und von Dir auch teilweise Geschriebene einfach Unfug ist, wenn man mal gründlich darüber nachgedacht hat.
Viele Grüße
MCNS
ich habe Deinen letzten Beitrag gelesen und muss Dir leider in allen Punkten vehement widersprechen, da Deine Aussagen kurzsichtig und in meinen Augen insgesamt fehl am Platze sind.judoka50 hat geschrieben:Das liegt daran, dass man bei dieser Prüfungsordnung mehr in Richtung geistige Behinderung arbeitet. Da ist es dann schwer vorstellbar, dass ein geistig behinderter Judoka auch die in einen Dan Träger gesetzten Vorstellungen von Vorbild usw. erfüllen kann.
Handelt es sich um körperliche Behinderung kann man natürlich ohne Probleme die "normale" Kyu Prüfung ablegen und sich danach der Dan Prüfung stellen.
Probleme gäbe es da nur, wie unlängst in meinem Kreis, wenn man "einarmig" die Katame no kata vorführen möchte. Da muss man dann halt eine andere passendere Kata einüüben.
Ansonsten ist es halt wie auch im normalen Leben, da setzen einem die mitgegebenen Möglichkeiten natürliche Grenzen.
Das wäre z.B. bei geistig Behinderten der 1. Kyu. Auch bei den "nicht behinderten" sind irgendwann und irgendwo die Grenzen seines Könnens erreicht......
Deine 2. Aussage, dass ein körperlich Behinderter ohne Probleme die Kyu-Prüfungen der Nichtbehinderten ablegen kann, kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Ich kenne Dich nicht und weiß auch nicht, wen genau Du in die Gruppe der Körperbehinderten einordnen würdest, doch ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es Körperbehinderte gibt, die beispielsweise eine verwachsene Schulter haben oder auch ein Problem mit einem Fuß, sodass diese z.B. keinen Kata-guruma oder Beinfeger machen können. Du hast wahrscheinlich nur die "Leicht-Körperbehinderten" vor Augen, doch was ist mit den anderen, den "Schwerer-Körperbehinderten"?
Deine erste Aussage, dass man den Meistergrad abwerten würde, würde man ihn geistig Behinderten verleihen, da sie den Vorstellungen eines Dan-Trägers nicht gerecht werden können, ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar. In meinen Augen ist der Dan durch Nichtbehinderte selbst schon abgewertet worden. Früher musste man Kampfpunkte sammeln, um zur Prüfung zum 1.Dan antreten zu können, d.h., dass es größtenteils mehr oder weniger "Profis" waren, der Dan war somit nicht einfach zu erlangen. Er war etwas "Besonderes". Heute gibt es (bis auf die Wartezeit) keine "Bedingung" mehr, um zur Prüfung antreten zu dürfen. Es wurde quasi allen ermöglicht, den Meistergrad zu erlangen, vor allem auch den "Hobbysportlern". Nun machen viele den 1. Dan, sodass nicht jeder 3. oder 4. mit einem schwarzen Gürtel um den Bauch herumläuft, sondern etliche mehr. Der 1. Dan hat dadurch seinen ursprünglich sehr hohen wert eingebüßt, der hohe Wert liegt nun bei dem 3. oder 4. Dan, da nicht so viele die Prüfungen zu diesen Graduierungen ablegen.
Zu den von Dir genannten Vorstellungen zu einem Dan-Träger kann ich nur sagen, dass viele etwa 6 Monate nach ihrer Prüfung zum 1. Dan fast alles wieder vergessen haben, vor allem die "Hobbysportler", die Judo eher als "Ablenkungsmaßnahme" vom Alltag betreiben. Da kann man die Vorbild-Funktion hinsichtlich des "Leistungsaspektes" vergessen. Was den "moralischen Aspekt" angeht, so können diese ja super gut sein, d.h., dass sie den anderen Übenden z.B. ein guter Uke sind. Hier wäre dann aber nur ein "Vorbild-Aspekt" erfüllt. Wiederum gibt es auch Judoka, die super gute Techniken können, aber "moralisch" super schlecht sind. Hier wäre dann ebenfalls nur ein "Vorbild-Aspekt" erfüllt.
Nun kann ein geistig Behinderter wahrscheinlich nicht ganz den "technischen Vorbild-Aspekt" erfüllen, doch den "moralischen" kann er allemal erfüllen. Wo ist da nun die allseits gefürchtete "Abwertung" des Meistergrades? Zudem darf man als Judomeister und Trainer, die wir beide doch mehr oder weniger sind, niemals vergessen, welche Wirkung es hat, eine Kyu-Prüfung zu bestehen und zu wissen, dass man irgendwann einmal den schwarzen Gürtel tragen könnte. In meinen Augen ist es anmaßend, generell irgendjemanden vorschreiben zu wollen (in dem Fall einem geistig Behinderten), dass er nach dem braunén Gürtel nicht den 1. Dan machen "darf". Im grundsätzlichen Judogedanken steht die Entwicklung des Judokas im Vordergrund, je nach seiner momentanen "Entwicklungsstufe" trägt er (nach bestandener Prüfung) den dementsprechenden Gürtelgrad. Die Entwicklung eines Judokas hört nie auf, sie geht immer weiter. Da kann man aus meiner Sicht zwar einen Schnitt machen, doch man darf ihn nicht zwischen den Schüler- und Meisterstufen machen. (Ich möchte jedenfalls nicht derjenige sein, der meinem Schüler sagt, dass er kein Meister werden kann, weil er ein [geistig] Behinderter ist und die Braungurt-Prüfung nach der Behindertenordnung gemacht hat.)
Ich halte von der in Deutschland gültigen Prüfungsordnung für Behinderte in der derzeitigen Form gar nichts, da sie für keinen Behinderten wirklich gut geeignet ist, auch nicht für geistig Behinderte. Wenn ein Behinderter nun (um darauf auch zurückzukommen) den 1. Dan macht, warum fürchtet man die Abwertung des Meistergürtels? Er kann ihn doch ruhig nach einer speziellen Prüfungsordnung für Behinderte absolvieren, das könnte man doch auch im Pass eintragen, dass er ihn nach der Prüfungsordnung für Behinderte absolviert hat. Man kann beispielsweise auch ein großes "G" (--> steht für Gehandicapter) auf seinem schwarzen Gürtel einsticken lassen, damit es auch im Wettkampf sichtbar ist.
Zu den "Vorbild-Aspekten" nochmal: Wer von uns geht denn bei Behinderten primär nach den Technikstand und den Wettkampferfolgen? Wenn wir einen Behinderten sehen und wissen, welche Behinderung er hat, dann setzen wir das in ein Verhältnis (Behinderung <-> Was wir ihn für Judo machen sehen). Dann entscheiden wir, inwieweit er (hart gesagt:) seiner Graduierung unserer Meinung nach gerecht wird. Da kann ich sagen, dass ich schon viele gesehen habe, die mit ihrem Handicap mehr leisten als mancher Dan-Träger unter den Nichtbehinderten, obwohl sie vielleicht erst den 2. Kyu haben.
Nun bin ich der Meinung, dass man allen Behinderten (allein schon wegen des Gleichheitsprinzips) die Möglichkeit geben muss, den 1. Dan erreichen zu können. Das soll nicht heißen, dass der Behinderte sich nicht außerordentlich anstrengen muss, um diesen zu erlangen. Das momentane Problem ist, dass es kaum Behinderte mit einem Dan-Grad in Deutschland gibt. (Wo ist da auch die Motivation für andere: "Er hat das geschafft, dann kann ich das auch schaffen!") Man muss nach meiner Ansicht eine Prüfungsordnung entwickeln, die tendenziell allen Behinderten ermöglicht, den 1.Dan zu erlangen.
-->Momentan kommt es mir nämlich so vor, als gäbe es unabhängig von den "natürlichen Grenzen", wie Du sie nennst, generell so etwas wie eine "künstliche Erschwerung" für die Behinderten, was ja letztlich dann spätestens bei der nach der Standardprünfungsordnung zu absolvierenden Prüfung zum 1. Dan deutlich erkennbar ist.
Was das Zeigen einer anderen Kata angeht, so sind die Prüfer und all jene, die dem gehandicapten Prüfling eine solche Möglichkeit geben, hoch zu loben (-->besonders ihre Vorbildfunktion hinsichtlich des "moralischen Aspektes"), doch das ist nicht wirklich legitim. Wenn die Prüfungsordnung der Behinderten nun momentan ab dem 1. Kyu nach der Standardprüfungsordnung weitergeht, so ist alles festgelegt, was der Prüfling zeigen muss. Kann der Prüfling das zu Zeigende nicht nach dem Begleitblatt gehend angemessen vorführen, so kann er die Prüfung nicht bestehen. Das wird jedem bei den Prüfer-Lehrgängen immer wieder gesagt, denn man will dadurch eine "Qualitätssicherheit" haben, nämlich, dass die Prüflinge die nächste Graduierung nicht "geschenkt bekommen" (-->"Abwertungsrisiko-Verringerung der Graduierung"), sondern die Prüfungsinhalte wirklich beherrschen. Wenn der von Dir erwähnte Judoka seine Prüfung mit einer anderen Kata absolviert, so hat er doch streng genommen, nicht das gezeigt, was er hätte zeigen müssen und könnte somit die Prüfung nicht bestehen, weil die Qualitätssicherheit nun nicht ganz gegeben ist.
-->Ich habe nichts dagegen, wenn man als Behinderter beispielsweise eine andere Kata zeigt, weil die eine nun aufgrund der Behinderung nicht gut zu zeigen ist, im Gegenteil. Ich denke nur, dass das irgendwo in der Prüfungsordnung stehen muss, dass man bei Behinderten auch etwas anderes "Vergleichbares" abprüfen kann, (damit nachher auch keiner sagen kann, dass man aus Mitleid eine "Extra-Wurst" bekommen hat).
Es tut mir sehr leid, dass ich das jetzt alles so geschrieben habe, doch Du hast mit Deinen salopp dahin gesagten Aussagen einen Themenbereich angeschnitten, der hochbrisant ist. Da konnte ich Deinen Beitrag nicht ohne Weiteres so stehen lassen. Ich will Dich nicht ärgern oder sonst irgendwie schlecht machen, ich möchte Dir vielmehr aufzeigen, dass das allgemein Verbreitete und von Dir auch teilweise Geschriebene einfach Unfug ist, wenn man mal gründlich darüber nachgedacht hat.
Viele Grüße
MCNS
Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Ich danke Dir dafür, dass Du es getan hast, denn Du sprichst, sehr, sehr, wichtige Bereiche an.MCNS hat geschrieben:Es tut mir sehr leid, dass ich das jetzt alles so geschrieben habe...
Das erste ist die Frage, was ein Dan-Grad bedeuten soll. Hier besteht in Deutschland m.M.n. noch ein Defizit im Bewusstsein. Der 1. Dan ist nicht der 1. Meistergrad, sondern er markiert den Einstieg in ein ernsthaftes und vertiefendes Judo-Studium. Von Meistergraden sprechen wir dann mal so ab dem 5. oder 6. Dan, wobei die Realität der Dan-Grade - also wer hat welchen Dan-Grad - dies nicht widerspiegelt. Viele hervorragende Judoka sind relativ niedrig graduiert, weil sie aufhören, Prüfungen zu machen und andere sind im Vergleich deutlich zu hoch graduiert, weil die Prüfungsanforderungen in der Realität eher bescheiden sind. Das ist aber ein generelles Problem und hat nichts mit Menschen mit Behinderung zu tun.
Die andere Frage ist, wie man Menschen die aus körperlichen Gründen (die sie nicht zu verantworten haben) die ein oder andere Technik der PO nicht ausführen können, in dieses Graduierungssystem einbezieht. Die Antwort kann nur lauten: flexibel! Betroffen sind davon ja nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern z.B. auch Ältere.
Man kann nicht jedes individuelle Handicap in einer Prüfungsordnung erfassen, aber Behindertenbeauftragter und Prüfungsbeauftragter könnten z.B. mit einem Prüfling im Vorfeld ein individuelles Prüfungsprogramm absprechen. Die PO ist von Menschen gemacht und sie sollte von verantwortlich handelnden Menschen flexibel angewendet werden können.
Der "Geist der PO" ist nicht, dass am Tag X die Prüflinge ein klar umgrenztes Programm mit einer Mindestanforderung an Qualität vorführen und dafür mit dem nächsten Grad ausgestattet werden. Der Geist des Prüfungswesens muss sein, das individuelle Wachsen eines Judoka zu ermöglichen(!) und zu dokumentieren. Graduierungen wurden zur Motivation geschaffen und nicht zur Ausgrenzung!
Wobei natürlich die endgültige Graduierung erreicht ist, wenn ein Wachsen - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr möglich ist......
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
- judoka50
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Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Das war natürlich nicht so ganz richtig formuliert. Es sollte so rüberkommen, dass man bei einer körperlichen Behinderung eher die "normale" Prüfung absolvieren kann, da es u.U. einfacher ist bestimmte Techniken "an die Behinderung anzupassen".Handelt es sich um körperliche Behinderung kann man natürlich ohne Probleme die "normale" Kyu Prüfung ablegen und sich danach der Dan Prüfung stellen.
Dazu passt die Äußerung von Tutor besser als ich es erklärt habe:
Ich wollte damit klar machen, dass ich bei dieser angesprochenen Personengruppe vielfach gar keine besondere PO benötige.Die Antwort kann nur lauten: flexibel! Betroffen sind davon ja nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern z.B. auch Ältere.
Bevor ich aber jetzt hier lange versuch selber zu formulieren und dadurch etwas falsch rüberkommt:
Soillte ich mich vorher missverständlich ausgedrückt haben, so war das nicht beabsichtigt.Anmerkungen zur Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes für Kyu-Grade für Menschen mit einer Behinderung
Begründung
Die Erscheinungsformen von „Behinderung“ sind so komplex und vielschichtig, dass es unmöglich erscheint, allen Behinderungen mit einer eigenen Prüfungsordnung gerecht zu werden. Zumal der größte Teil der behinderten Judoka einer spezifischen Prüfungsordnung nicht bedarf, da die motorischen Funktionseinschränkungen in Bezug auf das Anforderungsprofil der Sportart Judo nicht so schwerwiegend sind. So können in der Regel Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose, Sprach- und Lernbehinderte den Ansprüchen der allgemeinen Prüfungsordnung gerecht werden. Im Gegensatz zu diesen Behindertengruppen werden die meisten Menschen mit einer geistigen- und/oder körperlichen Behinderung eine Prüfung nicht nach der gültigen Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes für Kyu-Grade absolvieren können.
Differenzierte Prüfungsordnung
Grundlage einer Gürtelprüfung für Menschen mit einer Behinderung (Mehrfachbehinderung) ist die Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes für Kyu-Grade in der jeweils gültigen Fassung. Aufgrund der o. g. Anmerkungen ist die Kyu-Prüfungsordnung nach den motorischen Beeinträchtigungen für Menschen mit Behinderung in zwei Bereiche zu differenzieren:
- Kyu-Prüfungsordnung für stehfähige Judoka mit Behinderung - Kyu-Prüfungsordnung für nicht stehfähige Judoka mit Behinderung
Durchlässigkeit
Diese differenzierte Prüfungsordnung ist offen und flexibel zu handhaben. Judoka mit Behinderung, die den Ansprüchen der allgemeinen Prüfungsordnung gerecht werden, bedürfen dieser differenzierten Prüfungsordnung nicht. Judoka, die einen Kyu-Grad nach der Prüfungsordnung für Menschen mit Behinderung erwerben, können jederzeit den nächsten Grad nach den Kriterien der allgemeinen Prüfungsordnung erwerben, so sich ihre Behinderung verbessert hat. Umgekehrt ist dies ebenso bei einer schwerer werdenden Behinderung möglich.
Judoka mit Behinderung, die eine Dan-Prüfung anstreben, müssen den 1. Kyu-Grad nach den Kriterien der allgemeinen Prüfungsordnung erwerben.
Für mich, und da schließe ich auch die von mir angelernten Prüfer ein, bietet die normale PO sehr sehr viel Spielraum, Menschen mit Behinderung das Bestehen einer Prüfung zu ermöglichen.
Viele Vereine nutzen, wie von Tutor angesprochen auch die Möglichkeit, vorab die Voraussetzungen - oder Machbareit zwischen Prüfling - Trainer - Prüfer abzuklären.
Erst wenn das alles nicht möglich ist und das Programm der PO unverhältnissmäßig "anzupassen" wäre, muss man halt die PO für Menschen mit Behinderung (http://www.nwjv.de/behindertensport/po_behinderte.pdf) in Erwägung ziehen.
Wäre es nicht möglich, nach dem Ablegen der Prüfung zum 1. Kyu nach der obigen PO - die Prüfung zum 1. Kyu nach der "normalen PO" zumachen, träte dieser Fall ein.Wobei natürlich die endgültige Graduierung erreicht ist, wenn ein Wachsen - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr möglich ist......
Kann ein Judoka diesen für ihn wichtigen Schritt vollziehen - tut sich für mich die Frage auf, ob er dann auch noch an den früher für ihn massgeblichen Wettkämpfen teilnehmen dürfte.
Ansonsten braucht es Dir nicht leid zu tun, was Du geschrieben hast ..... Es gibt Deine persönliche Meinung wieder und das ist gut so.
Es muss nicht jedem gefallen und auch nicht Jedermanns Meinung wiederspiegeln......
Viele Grüße
U d o
U d o
Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Hallo,
Auf diese Weise würde der Gehandicapte auch die Möglichkeit haben, in den "Bereich der Meister" zu gelangen. Er muss ja nicht den 2. Dan machen, "schwärzer" wird der Gürtel nicht mehr, er hat dadurch ja seinen, den Traum jedes Judoka, erfüllen können.
Warum sollte ein Behinderter den 1. Kyu machen wollen, wenn er weiß, dass dann für ihn "kurz vor'm Ende" Schluss ist. Da wird er keine Motivation erfahren, im Gegenteil, er hört mit Judo auf und macht etwas anderes. Mir wird oft gesagt, dass es in Deutschland kaum körperbehinderte Judoka gibt und dadurch es auch keine Wettkämpfe für sie gibt. Nun ja, da kann ich nur sagen, dass dies einer der Hauptgründe für den Mangel an den genannten Judoka ist.
Würde es diesen Satz nicht geben, sondern etwas wie eine "individuelle Anpassung" an den Prüfling, welches im Ermessen der Prüfer liegt, dann würde es mich auch nicht (ich sage mal:) "stören", wenn man mich bei einer Prüfung etwas völlig anderes, beispielsweise eine andere Kata abfragt. Es ist richtig, dass es einen gewissen "Spielraum" bei Prüfungen gibt, sodass der eine jetzt auch einige andere Varianten bestimmter Techniken zeigen kann. Es steht zwar auch in der Prüfungsordnung, dass man "flexibel" mit der Prüfungsordnung umgehen sollte, doch es gibt nirgends einen Satz, dass man auch etwas anderes "Gleichwertiges" abfragen kann, wenn eine (hier nun) Kata nicht für den Prüfling geeignet ist. So selten, wie ein Behinderter eine Dan-Prüfung macht und dann eine andere Kata zeigen darf, kommt es einem doch wie eine Ausnahme vor, wie etwas, das eigentlich nicht geht, aber aus mehr oder weniger "Mitleid" einfach mal gemacht wird. (Da würde ich immer das Gefühl haben, dass mein "Dan-Grad" nicht vollständig ist und ich ihn eigentlich nicht tragen dürfte, denn laut meiner Prüfungsordnung kann ich den Dan-Grad nicht erreichen und auch nicht nach der für Nichtbehinderte.)
Ich bin für eine vollständige Überarbeitung der Prüfungsordnung für Behinderte, denn mit den von mir erwähnten Problemstellen schadet sie in meinen Augen einfach nur dem Judosport.
Als ein Behinderter, quasi Betroffener, erlaube ich mir einfach mal meine Meinung ernsthaft "auf den Tisch" zu legen. Wahrscheinlich sind viele, die das hier lesen anderer Meinung, doch sie werden meine Gedanken und Ausführungen nicht gänzlich widerlegen können.
Viele Grüße
MCNS
mir ging es mit meinem Bezug zu den Menschen mit Behinderung darum, aufzuzeigen, dass man die Prüfungsordnung hinsichtlich des 1. Dan durch das Abschaffen der Notwendigkeit von Kampfpunkten für "Nicht-Profis" geöffnet hat. Dadurch hat der 1. Meistergrad an Besonderheit verloren. Was ich nun meine, ist, dass es merkwürdig ist, dass im Allgemeinen nun die Angst vorherrscht, wenn man einem Behinderten durch eine spezielle Dan-Prüfung die Möglichkeit gibt, den 1. Dan zu erreichen, dass der 1. Dan "abgewertet" wird. Wenn man nun die Meinung vertreten sollte, dass man erst ab dem 5. oder 6. Dan ein "wahrer Meister" ist, dann spricht doch nichts dagegen, wenn man die Prüfungsordnung für Behinderte um eine Prüfung erweitert, sodass sie beim 1. Dan endet.tutor! hat geschrieben:Viele hervorragende Judoka sind relativ niedrig graduiert, weil sie aufhören, Prüfungen zu machen und andere sind im Vergleich deutlich zu hoch graduiert, weil die Prüfungsanforderungen in der Realität eher bescheiden sind. Das ist aber ein generelles Problem und hat nichts mit Menschen mit Behinderung zu tun.
Auf diese Weise würde der Gehandicapte auch die Möglichkeit haben, in den "Bereich der Meister" zu gelangen. Er muss ja nicht den 2. Dan machen, "schwärzer" wird der Gürtel nicht mehr, er hat dadurch ja seinen, den Traum jedes Judoka, erfüllen können.
tutor! hat geschrieben:Der "Geist der PO" ist nicht, dass am Tag X die Prüflinge ein klar umgrenztes Programm mit einer Mindestanforderung an Qualität vorführen und dafür mit dem nächsten Grad ausgestattet werden. Der Geist des Prüfungswesens muss sein, das individuelle Wachsen eines Judoka zu ermöglichen(!) und zu dokumentieren. Graduierungen wurden zur Motivation geschaffen und nicht zur Ausgrenzung!
Selbstverständlich dienen die Gürtelfarben der Motivation des Sportlers, das wird auch niemand bestreiten können. Doch wenn man sich den einen Satz hier in der Prüfungsordnung genau ansieht, wird man merken, dass es sich hier in jedem Fall um Ausgrenzung handelt, da hier festgelegt ist, wann das Wachsen des gehandicapten Judoka vorbei ist.tutor! hat geschrieben:Wobei natürlich die endgültige Graduierung erreicht ist, wenn ein Wachsen - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr möglich ist......
Jeder strebt irgendwann einmal mehr oder weniger den 1. Dan an, egal ob man gehandicapt ist oder nicht, denn er stellt den "letzten Gürtel" dar (abgesehen von den zeremoniellen Großmeistergürteln).judoka50 hat geschrieben:Judoka mit Behinderung, die eine Dan-Prüfung anstreben, müssen den 1. Kyu-Grad nach den Kriterien der allgemeinen Prüfungsordnung erwerben.
Warum sollte ein Behinderter den 1. Kyu machen wollen, wenn er weiß, dass dann für ihn "kurz vor'm Ende" Schluss ist. Da wird er keine Motivation erfahren, im Gegenteil, er hört mit Judo auf und macht etwas anderes. Mir wird oft gesagt, dass es in Deutschland kaum körperbehinderte Judoka gibt und dadurch es auch keine Wettkämpfe für sie gibt. Nun ja, da kann ich nur sagen, dass dies einer der Hauptgründe für den Mangel an den genannten Judoka ist.
Würde es diesen Satz nicht geben, sondern etwas wie eine "individuelle Anpassung" an den Prüfling, welches im Ermessen der Prüfer liegt, dann würde es mich auch nicht (ich sage mal:) "stören", wenn man mich bei einer Prüfung etwas völlig anderes, beispielsweise eine andere Kata abfragt. Es ist richtig, dass es einen gewissen "Spielraum" bei Prüfungen gibt, sodass der eine jetzt auch einige andere Varianten bestimmter Techniken zeigen kann. Es steht zwar auch in der Prüfungsordnung, dass man "flexibel" mit der Prüfungsordnung umgehen sollte, doch es gibt nirgends einen Satz, dass man auch etwas anderes "Gleichwertiges" abfragen kann, wenn eine (hier nun) Kata nicht für den Prüfling geeignet ist. So selten, wie ein Behinderter eine Dan-Prüfung macht und dann eine andere Kata zeigen darf, kommt es einem doch wie eine Ausnahme vor, wie etwas, das eigentlich nicht geht, aber aus mehr oder weniger "Mitleid" einfach mal gemacht wird. (Da würde ich immer das Gefühl haben, dass mein "Dan-Grad" nicht vollständig ist und ich ihn eigentlich nicht tragen dürfte, denn laut meiner Prüfungsordnung kann ich den Dan-Grad nicht erreichen und auch nicht nach der für Nichtbehinderte.)
Ich bin für eine vollständige Überarbeitung der Prüfungsordnung für Behinderte, denn mit den von mir erwähnten Problemstellen schadet sie in meinen Augen einfach nur dem Judosport.
Als ein Behinderter, quasi Betroffener, erlaube ich mir einfach mal meine Meinung ernsthaft "auf den Tisch" zu legen. Wahrscheinlich sind viele, die das hier lesen anderer Meinung, doch sie werden meine Gedanken und Ausführungen nicht gänzlich widerlegen können.
Viele Grüße
MCNS
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Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Es war schon recht aufwändig, die POfMmB aufzubauen, noch dazu da jeder Bereich in Stehfähig oder nicht Stehfähig zu unterteilen war.
Würde man dies auf den Dan Bereich ausweiten wäre es auch dort erforderlich unterschiedliche Bereiche einzubauen. Wo aber sollte danach Schluß sein. 1. - 2. - 3.....
Ich habe schon etlliche Prüfungen in Behinderteneinrichtungen abgenommen und kenne viele Gruppen. Diejenigen, die es bis zum 1. Kyu gebracht haben, sind um viele Jahre länger dabei, als im normalen Judo. Schaut man sich mal die Vorgaben für den 1. Kyu an, dann stellen die schon einige Anforderungen. Oder anders, ein sehr großer Teil der Judoka, die den 1. Kyu geschaft haben, würden in einigen anderen Sportarten gar nicht auffallen oder wie es vermutlich schon Tatsache ist, irgendwo in einer Liga spielen. Zumindest aber sind viele von denen so fit, dass sie auf die Prüfung zum 1. Kyu der normalen PO hin arbeiten, was für sie allein schon eine Herausforderung ist. Sie sind sich dessen bewusst, dass es noch einen "anderen" braunen Gürtel gibt. (Umgekehrt ist die Kenntnis vermutlich geringer) Genau so werden sie es empfinden, wenn es dann wieder einen Gurt gibt, der zwar scharz ist - aber bedingt durch die gesonderte PO doch nicht so richtig schwarz.
Und das tut umso mehr weh, je länger man hingehalten wird. Schlicht und einfach eine Einstellung vieler nicht Behinderter die Angst haben dem Behinderten mit der Wahrheit weh zu tun, weil sie damit ihre eigene Unsicherheit im Umgang mit Behinderten überbrücken können. Ich habe die Erfahrung gemacht, viele Behinderte wollen die Rücksicht nicht. Wenn Du mit denen auf dem Schützenfest einige Bierchen trinkst, wirst Du feststellen, sie sind normaler als viele Normale.
(Wie schreibt Manfred Lütz so schön in seinem Buch, bzw. der Titel sagt es schon aus: Irre - Wir behandeln die Falschen: Unser Problem sind die Normalen ...)
Seit Jahren und auch jetzt gibt es immer wieder technische Anpassungen, Erfindungen und Neuerungen, die das Leben für den Alltag und auch für den Sport angenehmer oder immer "normaler" werden lassen. Ich sehe auch keinen Grund, warum es nicht im Bereich des G-Judo in den nächsten Jahren auch Änderungen geben sollte. Dazu werden aber viele viele interessierte Judoka benötigt, die erst mal den ersten Schritt machen und sich für den Behindertensport ausbilden lassen. Angefangen mit den entsprechenden Lehrgängen (für NRW jedes Jahr - meist in Hennef) u.U. mit dem Ziel die für das Training mit behinderten Menschen erforderliche ÜL Lizenz zu erlangen, und dann gerne auch Mitarbeit in den passenden Gruppen, welche die Kriterien für die Wettkämpfe und auch die PO erarbeiten.....
Würde man dies auf den Dan Bereich ausweiten wäre es auch dort erforderlich unterschiedliche Bereiche einzubauen. Wo aber sollte danach Schluß sein. 1. - 2. - 3.....
Ich habe schon etlliche Prüfungen in Behinderteneinrichtungen abgenommen und kenne viele Gruppen. Diejenigen, die es bis zum 1. Kyu gebracht haben, sind um viele Jahre länger dabei, als im normalen Judo. Schaut man sich mal die Vorgaben für den 1. Kyu an, dann stellen die schon einige Anforderungen. Oder anders, ein sehr großer Teil der Judoka, die den 1. Kyu geschaft haben, würden in einigen anderen Sportarten gar nicht auffallen oder wie es vermutlich schon Tatsache ist, irgendwo in einer Liga spielen. Zumindest aber sind viele von denen so fit, dass sie auf die Prüfung zum 1. Kyu der normalen PO hin arbeiten, was für sie allein schon eine Herausforderung ist. Sie sind sich dessen bewusst, dass es noch einen "anderen" braunen Gürtel gibt. (Umgekehrt ist die Kenntnis vermutlich geringer) Genau so werden sie es empfinden, wenn es dann wieder einen Gurt gibt, der zwar scharz ist - aber bedingt durch die gesonderte PO doch nicht so richtig schwarz.
Darauf hat mir die Mutter eines behinderten Jungen gesagt, das ist nicht schlimm, das lernen sie von klein an auch im täglichen Leben. Sie sind einfach in vielen Dingen ausgegrenzt und es ist Teil dessen ihr Leben zu meistern und Erfahrungen für sich zu sammeln - was kann ich, was kann ich nicht. Egal wie weit man geht - sie bekommen laufend ihre Grenzen gezeigt. Da ist es einfacher mit der Wahrheit zu leben " das geht nicht", als sie immer weiter zu locken um dann letztendlich die dann noch bittere Erfahrung zu machen, es gibt aber "normale" die können doch noch weiter als ich gehen.Selbstverständlich dienen die Gürtelfarben der Motivation des Sportlers, das wird auch niemand bestreiten können. Doch wenn man sich den einen Satz hier in der Prüfungsordnung genau ansieht, wird man merken, dass es sich hier in jedem Fall um Ausgrenzung handelt, da hier festgelegt ist, wann das Wachsen des gehandicapten Judoka vorbei ist.
Und das tut umso mehr weh, je länger man hingehalten wird. Schlicht und einfach eine Einstellung vieler nicht Behinderter die Angst haben dem Behinderten mit der Wahrheit weh zu tun, weil sie damit ihre eigene Unsicherheit im Umgang mit Behinderten überbrücken können. Ich habe die Erfahrung gemacht, viele Behinderte wollen die Rücksicht nicht. Wenn Du mit denen auf dem Schützenfest einige Bierchen trinkst, wirst Du feststellen, sie sind normaler als viele Normale.
(Wie schreibt Manfred Lütz so schön in seinem Buch, bzw. der Titel sagt es schon aus: Irre - Wir behandeln die Falschen: Unser Problem sind die Normalen ...)
Der erste Teil der Anpassung findet schon statt, wenn man versucht die normale PO anzuwenden. Da habe ich schon 80 % des geforderten Programmes abgeändert um den Schritt zum nächsten Gürtel zu ermöglichen. Auch bei den Vorgaben nach der POfMmB kann man nicht einfach abprüfen. Da muss man manchmal sogar das Programm zu 90 % flexibel gestallten. Schau Dir mal das Programm für nicht stehfähige an und versuche Dir vorzustellen zu prüfst einen Rollifahrer der von der Hüfte an keine Kontrolle über seine Gliedmaßen hat. Es fängt schon mit dem Angrüssen an, welches für ihn selber eine Verpflichtung ist, es mitzumachen. Da wird es dann in der Prüfung erst recht schwierig wenn dann noch weitere Bewegungsdefizite durch verlorene Motorik im Rolli hinzukommen.Würde es diesen Satz nicht geben, sondern etwas wie eine "individuelle Anpassung" an den Prüfling, welches im Ermessen der Prüfer liegt, dann würde es mich auch nicht (ich sage mal:) "stören", wenn man mich bei einer Prüfung etwas völlig anderes, beispielsweise eine andere Kata abfragt. Es ist richtig, dass es einen gewissen "Spielraum" bei Prüfungen gibt, sodass der eine jetzt auch einige andere Varianten bestimmter Techniken zeigen kann. Es steht zwar auch in der Prüfungsordnung, dass man "flexibel" mit der Prüfungsordnung umgehen sollte, doch es gibt nirgends einen Satz, dass man auch etwas anderes "Gleichwertiges" abfragen kann, wenn eine (hier nun) Kata nicht für den Prüfling geeignet ist.
Für einen Behinderten beginnt der Morgen nach dem Aufwachen (wenn nicht schon die vergangene Nacht) in vielen Fällen direkt mit Ausgrenzung. Dessen ist er sich im Laufe seines Lebens durch ständige Lernprozesse bewusst.Selbstverständlich dienen die Gürtelfarben der Motivation des Sportlers, das wird auch niemand bestreiten können. Doch wenn man sich den einen Satz hier in der Prüfungsordnung genau ansieht, wird man merken, dass es sich hier in jedem Fall um Ausgrenzung handelt, da hier festgelegt ist, wann das Wachsen des gehandicapten Judoka vorbei ist.
Seit Jahren und auch jetzt gibt es immer wieder technische Anpassungen, Erfindungen und Neuerungen, die das Leben für den Alltag und auch für den Sport angenehmer oder immer "normaler" werden lassen. Ich sehe auch keinen Grund, warum es nicht im Bereich des G-Judo in den nächsten Jahren auch Änderungen geben sollte. Dazu werden aber viele viele interessierte Judoka benötigt, die erst mal den ersten Schritt machen und sich für den Behindertensport ausbilden lassen. Angefangen mit den entsprechenden Lehrgängen (für NRW jedes Jahr - meist in Hennef) u.U. mit dem Ziel die für das Training mit behinderten Menschen erforderliche ÜL Lizenz zu erlangen, und dann gerne auch Mitarbeit in den passenden Gruppen, welche die Kriterien für die Wettkämpfe und auch die PO erarbeiten.....
Viele Grüße
U d o
U d o
Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Hallo,
Die Prüfungsordnung der Behinderten sollte natürlich nur angewendet werden, wenn die Standardprüfungsordnung unmöglich ist. Der Judoka, der keine Standardprüfung zum 1. Dan machen kann, sollte meiner Meinung nach trotzdem eine Möglichkeit haben, den letzten Gürtel zu erreichen. In meinen Augen ist ein Gürtel nur dann nicht vollständig seiner Farbe "wert", wenn man ihn nach "Sonderkonditionen", die kein anderer bekommt, erlangt hat. Um dies zu vermeiden braucht man eine Prüfungsordnung für Behinderte, die relativ weitfassend ist und auf möglichst jede Behinderung individuell zuschneidbar ist. Jeder hat die gleichen Bedingungen und damit ist der Gürtel auch "vollständig seiner Farbe wert", denn man hat das gezeigt, was jeder andere Behinderte auch hätte zeigen müssen.
Viele Grüße
MCNS
selbstverständlich ist es schwierig, eine Prüfungsordnung für Behinderte zu erstellen. Es ist auch bestimmt nicht möglich, allen Behinderungsarten vollkommen gerecht zu werden. Mir geht es nicht darum, einem Behinderten einen 4. oder 9. Dan zu ermöglichen, mir geht es darum, dass tendenziell jeder eine für ihn gute Möglichkeit hat, den letzten Gürtel, den "schwarzen Gürtel", zu erlangen. Da reicht es aus, den 1. Dan machen zu können. Für die Mehrheit ist die Standardprüfungsordnung unmöglich, daher bin ich für eine Prüfungsordnung für Behinderte, die den 1. Dan miteinschließt.judoka50 hat geschrieben:Es war schon recht aufwändig, die POfMmB aufzubauen, noch dazu da jeder Bereich in Stehfähig oder nicht Stehfähig zu unterteilen war.
Würde man dies auf den Dan Bereich ausweiten wäre es auch dort erforderlich unterschiedliche Bereiche einzubauen. Wo aber sollte danach Schluß sein. 1. - 2. - 3.....
Wenn es welche gibt, die trotz ihrer Behinderung die Prüfungen der Standardprüfungsordnung absolvieren können, so ist dies zu loben, doch ich weiß nur von 3 Judoka, die den 1. Dan auf diesem Wege geschafft haben. Der Ehrgeiz spielt natürlich hier eine große Rolle, doch sollte die Behinderung zu schwerwiegend für die Standardprüfungsordnung sein, dann muss generell die für Behinderte eingesetzt werden. Diese endet beim 1. Kyu und grenzt dadurch aus, da denen der "letzte Gürtel" verweigert wird, die schwerwiegender gehandicapt sind. Einem Rollstuhlfahrer eine passende Prüfung geben zu können, wird wohl kaum möglich sein, doch einem, der eine verwachsene Schulter hat, könnte man durchaus eine geben.judoka50 hat geschrieben:Zumindest aber sind viele von denen so fit, dass sie auf die Prüfung zum 1. Kyu der normalen PO hin arbeiten, was für sie allein schon eine Herausforderung ist. Sie sind sich dessen bewusst, dass es noch einen "anderen" braunen Gürtel gibt. (Umgekehrt ist die Kenntnis vermutlich geringer) Genau so werden sie es empfinden, wenn es dann wieder einen Gurt gibt, der zwar scharz ist - aber bedingt durch die gesonderte PO doch nicht so richtig schwarz.
Die Prüfungsordnung der Behinderten sollte natürlich nur angewendet werden, wenn die Standardprüfungsordnung unmöglich ist. Der Judoka, der keine Standardprüfung zum 1. Dan machen kann, sollte meiner Meinung nach trotzdem eine Möglichkeit haben, den letzten Gürtel zu erreichen. In meinen Augen ist ein Gürtel nur dann nicht vollständig seiner Farbe "wert", wenn man ihn nach "Sonderkonditionen", die kein anderer bekommt, erlangt hat. Um dies zu vermeiden braucht man eine Prüfungsordnung für Behinderte, die relativ weitfassend ist und auf möglichst jede Behinderung individuell zuschneidbar ist. Jeder hat die gleichen Bedingungen und damit ist der Gürtel auch "vollständig seiner Farbe wert", denn man hat das gezeigt, was jeder andere Behinderte auch hätte zeigen müssen.
Es geht hier nicht um das "Locken", sondern darum, dass es moralisch gesehen daneben ist, eine Prüfungsordnung für Behinderte zu entwickeln und ihnen alle Gürtelfarben, bis auf den letzen, geben zu wollen. Das ist eine unnötige Ausgrenzung, die einfach nicht sein muss. Das hat nichts mit den Ausgrenzungen im normalen Leben zu tun oder mit den dazugehörigen "bitteren Erfahrungen". Dass der "Normale" immer weitergehen kann als der Behinderte, ist jedem Behinderten klar, da braucht man ihm nicht den schwarzen Gürtel per Prüfungsordnung unmöglich zu machen.judoka50 hat geschrieben:Darauf hat mir die Mutter eines behinderten Jungen gesagt, das ist nicht schlimm, das lernen sie von klein an auch im täglichen Leben. Sie sind einfach in vielen Dingen ausgegrenzt und es ist Teil dessen ihr Leben zu meistern und Erfahrungen für sich zu sammeln - was kann ich, was kann ich nicht. Egal wie weit man geht - sie bekommen laufend ihre Grenzen gezeigt. Da ist es einfacher mit der Wahrheit zu leben " das geht nicht", als sie immer weiter zu locken um dann letztendlich die dann noch bittere Erfahrung zu machen, es gibt aber "normale" die können doch noch weiter als ich gehen.
Niemand möchte gerne als einziger Behinderter in der Gegenwart von Nichtbehinderten wie ein "Andersartiger" behandelt werden, das grenzt ihn nämlich von der Gruppe ab. Mir geht es weniger um diejenigen, die auch mit Nichtbehinderten trainieren und super-gutes Judo können (und dann auch die Standardprüfungsordnung zum 1. Dan absolvieren können). Mir geht es hier vielmehr um diejenigen, die schwerer gehandicapt sind und eher in einer Gruppe von Behinderten trainieren. Diejenigen werden sich eher mit den anderen Behinderten vergleichen und da ist auch das Gefühl von dem "nicht-vollwertigen" Gürtel nicht wirklich gegeben, wenn sie alle mehr oder weniger die Prüfungsordnung für Behinderte absolvieren.judoka50 hat geschrieben:Ich habe die Erfahrung gemacht, viele Behinderte wollen die Rücksicht nicht.
Viele Grüße
MCNS
Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Sollte ich irgendwann in die Lage kommen es umzusetzen - derzeit bin ich es leider nicht - wird es eine Rollstuhl fahrende Dan-Trägerin geben! Diese selbst gestellte Aufgabe trage ich seit einiger Zeit mit mir herum....MCNS hat geschrieben:Einem Rollstuhlfahrer eine passende Prüfung geben zu können...
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
Re: Erfolg eines behinderten judoka aus Berlin
Hallo tutor!,
ich habe mir auch schon Gedanken gemacht, was man bei bestimmten Behinderungen abfragen könnte und habe auch einige Ideen. Die Frage ist halt, inwieweit ein Rollstuhlfahrer/in imstande ist, Techniken zu zeigen. Meine Überlegung ist beispielsweise, ein bestimmtes Pensum an Techniken abzufragen und dann den "Rest" durch ein Prüfungsfach "Theorie/Geschichte des Judo" abzuprüfen. Dann wird als Drittes ein Bodenrandori "abgefragt", bei der es zum Einen darauf ankommt, dass Techniken auch "effektiv" eingesetzt werden, zum Anderen (und das wäre mir am Wichtigsten), inwieweit der Prüfling gelernt hat, seinen Körper trotz seines großen Handicaps so zu bewegen, dass er im Verhältnis zum Handicap "schönes Judo" macht. Es geht dann eher um das, was Judo für den Prüfling (im Prüfling) bewirkt hat, nämlich sein (im Grundgedanken des Judo auch enthaltenes) "Wachstum". (D.h., dass das Umgehen mit seinem Körper (-->Körpergefühl) und seine Beherrschung durch das Judo deutlich verbessert wurden.)
Leider ist eine Prüfung für nicht-stehfähige Judoka wirklich äußerst schwer zu entwickeln.
Viele Grüße
MCNS
ich habe mir auch schon Gedanken gemacht, was man bei bestimmten Behinderungen abfragen könnte und habe auch einige Ideen. Die Frage ist halt, inwieweit ein Rollstuhlfahrer/in imstande ist, Techniken zu zeigen. Meine Überlegung ist beispielsweise, ein bestimmtes Pensum an Techniken abzufragen und dann den "Rest" durch ein Prüfungsfach "Theorie/Geschichte des Judo" abzuprüfen. Dann wird als Drittes ein Bodenrandori "abgefragt", bei der es zum Einen darauf ankommt, dass Techniken auch "effektiv" eingesetzt werden, zum Anderen (und das wäre mir am Wichtigsten), inwieweit der Prüfling gelernt hat, seinen Körper trotz seines großen Handicaps so zu bewegen, dass er im Verhältnis zum Handicap "schönes Judo" macht. Es geht dann eher um das, was Judo für den Prüfling (im Prüfling) bewirkt hat, nämlich sein (im Grundgedanken des Judo auch enthaltenes) "Wachstum". (D.h., dass das Umgehen mit seinem Körper (-->Körpergefühl) und seine Beherrschung durch das Judo deutlich verbessert wurden.)
Leider ist eine Prüfung für nicht-stehfähige Judoka wirklich äußerst schwer zu entwickeln.
Viele Grüße
MCNS