Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

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Kirsten2611
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Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Kirsten2611 »

Hallöchen,
wie man erkennen kann bin ich neu hier.
Ich bin beim stöbern im Netz auf euch gestossen.
Vllt. kann mir einer helfen.
Ich suche Definitionen von div. Vorstandsmitglieder bzw. deren Arbeit.
Das wären
Jugendleiter
Presse/Werbewart
Sportwart
Webmaster
1. und 2. Vorsitzender.
Mir geht es auch darum, wie alt jeder sein muss und welches Aufgabengebiet sie inne haben.
Wir haben zur Zeit einige kleine Querelen bei uns im Verein und dazu benötige ich die Auskunft, damit ich
es erklären bzw. beweisen kann.

Vielen Dank im Vorraus

Kirsten
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Olaf
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Olaf »

Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da die meisten Vereine für die entsprechenden Positionen ganz unterschiedliche Aufgaben vorsehen. Wenn Du Glück hast, ist es in eurer Satzung des Vereins oder einer Verfahrensordnung geregelt. Gibt es dort nichts, könnte es Protokolle von alten Mitgliederversammlungen geben, in denen Regelungen zu finden sind. Gibt es auch dort nichts, wird es schwierig für dich.

LG
Olaf
Immer wieder muß das Unmögliche versucht werden,
um das Mögliche zu erreichen

Derjenige, der sagt „Es geht nicht“, soll denjenigen nicht stören, der es gerade tut.

Jeder kann unter http://www.obernkirchenraptors.de mehr über uns erfahren.
Kirsten2611
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Kirsten2611 »

Guten Morgen,
danke für die Antwort. In unserer Vereinssatzung steht leider nichts drinnen.

Grüße Kirsten
tutor!
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von tutor! »

Wenn nichts in der Satzung steht, dann liegt es am Vorstand,sich selbst einen Geschäftsverteilungsplan zu geben, also auf deutsch, sich darauf zu einigen, wer was macht und wer mit wem in welchen Fällen Rücksprache nimmt usw.
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Ronin
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Ronin »

Vorstandsmitglieder müssen in der Regel volljährig sein.
Die ersten und zweiten Vorstände vertreten (gerichtlich und aussergerichtlich, und sie vertreten sich in der Regel auch gegenseitig, in den meisten Vereinssatzungen sind beide gleichberechtigt, nur vertritt der 2te den ersten) und führen den Verein. Das weist ihnen erst einmal gar keine Aufgabe zu im Sinne von konkreten To-Dos. Generelle Verpflichtung liegt hier nur darin, satzungskonform die Generalversammlungen einzuberufen, die diese durchzuführen (und so die Demokratie im Verein sicherzustellen), sowie einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Der erste Vorsitzende legt in der Regel auch Rechenschaft über das Vereinsvermögen ab und fungiert gegenüber dem Finanzamt oder Gläubigern als Vollhafter (mit seinem Privatvermögen) des Vereins für eventuelle Schulden. Das alles mündet natürlich erst einmal in gar keine Arbeit (solange keine finanzielle Schwierigkeiten da sind), tatsächlich wird von den Vorsitzenden erwartet, dass sie den Verein führen (in der Praxis: sich um alles selber kümmern, dass sie nicht an andere delegiert haben). Führungsaufgaben sind leider nicht jedermanns Sache und hier gibt es dann sicherlich verschiedenste Amtsausführungsmöglichkeiten. Tatsächlich kann aber die Generalversammlung dem Vorsitzenden durchaus To-Dos diktieren, die er eigentlich umsetzen muss. Macht er dies nicht, ist die Konsequenz allerdings, ihn abzuwählen (das ist je nach Verein schwierig, weil es erst mal jemand anderes machen muss!!).

Wenn du mehr zu euren Schwierigkeiten erzählen möchtest, können wir die vielleicht genaueres sagen. Nach meiner Erfahrung in Vereinen ist allerdings das grösste Problem immer, dass die Leute nicht miteinander reden. Sprich alle glauben, einer müsste dies oder jenes machen, der aber weiß nicht einmal, dass es von ihm erwartet wird, oder aber macht es aus ganz vernünftigen Gründen nicht und sagt das wiederum niemandem. Die Lösung (so blöd sie auch klingt: geht alle mal miteinander einen saufen!)
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von katana »

Hallo Leute,

bin ebenfalls als "Neuer" hier reingestolpert.
Ich hoffe ich darf hier ohne "Foren-Erfahrung" einfach so bei euch mitquatschen.
Ronin bemerkte zum Vorstand, daß dieser mit seinem Privatvermögen haftet.
Ich hab da auf einer Seite bezgl. Gesellschaftsformen etc. (Kurzleitfaden Vereinsgründung) gelesen, dass der eingetragene Verein gerade auf Grund des Haftungsausschlusses so gern gewählt wird. Die Rede war da von einer sogenannten Organhaftung.
Mit dem Privatvermögen haftet z.B die GdBR oder zum Teil der Vorstand eines nicht eingetragenen Vereins !?
Weiß jemand mehr darüber ?

Grüße
KK
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Philipp K.
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Philipp K. »

Erstmal muss geschaut werden, welche Rechtsform hier vorliegt. Ich gehe mal von einem e.V. aus:

Dort gibt es keine private Haftung der Vereinsmitglieder oder der Vorstände. Der Verein haftet also nur mit seinem Vereinsvermögen. Ich glaube es gibt Ausnahmen für Vorstandsmitgleider, wenn diese ihre Aufgaben mißachten und er seine Eigenschaft als Vorstand mißbraucht hat. Dabei bin ich mir aber nicht 100%ig sicher.

Bei einem nicht eingetragenen Verein haften die Vertreter des Vereins persönlich, ähnlich wie bei der OHG oder die Komplementäre einer KG.
Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden!
tutor!
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von tutor! »

Philipp K. hat geschrieben: Dort gibt es keine private Haftung der Vereinsmitglieder oder der Vorstände. Der Verein haftet also nur mit seinem Vereinsvermögen. Ich glaube es gibt Ausnahmen für Vorstandsmitgleider, wenn diese ihre Aufgaben mißachten und er seine Eigenschaft als Vorstand mißbraucht hat. Dabei bin ich mir aber nicht 100%ig sicher.
Es gibt sie. In einem Fachforum für Jura (http://www.juraforum.de/forum/archive/t ... vorstandes) fand ich folgenden Beitrag, der auch meinem Kenntnisstand entspricht.
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-48362/haftung-des-vorstandes hat geschrieben: Wann muss der Vorstand persönlich gegenüber Dritten haften?

In der Regel wird durch das Handeln des Vorstandes eines eingetragenen Vereins nur der Verein verpflichtet. Eine persönliche Haftung des Vorstandes entsteht nicht.
Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn ein Vorstandsmitglied eine unerlaubte Handlung - auch durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - begeht. Das kann z.B. eine (vorsätzliche oder fahrlässige) Körperverletzung oder Sachbeschädigung sein. In einem solchen Fall haften der Verein und das Vorstandsmitglied als so genannte Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er seinen Schaden ersetzt verlangt. Nimmt er den Verein in Anspruch, kann dieser sich möglicherweise bei dem Vorstandsmitglied schadlos halten.
Eine weitere wichtige Ausnahme, in der der Vorstand persönlich haften kann, ist der Fall, dass das Finanzamt vom Verein die Begleichung von Steuerschulden verlangt. Hat der Vorstand vorsätzlich oder grob fahrlässig die dem Verein obliegenden steuerlichen Pflichten verletzt, haftet er persönlich für die steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins! Das gleiche gilt für nicht abgeführte Sozialabgaben.
Außerdem besteht eine persönliche Haftung, wenn der Vorstand im Falle der Insolvenz des Vereins seiner Pflicht nicht nachkommt, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen.
In allen Fällen kann neben der Verpflichtung zum Schadensersatz eine strafrechtliche Relevanz bestehen.

Wann muss der Vorstand gegenüber dem Verein selbst persönlich haften?

Eine Haftung gegenüber dem Verein selbst besteht immer dann, wenn ein Vorstandsmitglied vorsätzlich oder fahrlässig Pflichten verletzt, die er dem Verein gegenüber zu erfüllen hat, und dem Verein dadurch ein Schaden entsteht. Unterlässt es der Vorstand beispielsweise pflichtwidrig, Mitgliedsbeiträge einzuziehen, und entsteht dadurch dem Verein ein Schaden (z.B. weil der Verein darum einen Kredit aufnehmen und dafür Zinsen zahlen muss), hat der Vorstand den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Wird der Vorstand auf der Mitgliederversammlung für die vergangene Wahlperiode entlastet, verzichtet der Verein damit auf mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand.
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von katana »

Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Ich denke, das bringt Licht ins Dunkel.
In diesem Zusammenhang würde sich nur noch eine Frage ergeben:

,,,,,In einem solchen Fall haften der Verein und das Vorstandsmitglied als so genannte Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er seinen Schaden ersetzt verlangt.,,,,,,

trifft dies dann auch zu, wenn der Vorstand schon entlastet wurde ???
Oder geht der potentielle Verursacher dann schadlos aus ???

KK
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Hofi
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Hofi »

Hi!
Die Entlastung müsste (aber da muss ich nachschauen, Vereinsrecht ist nicht mein täglich Brot) nur Wirkung gegenüber dem Verein haben, nicht gegenüber Dritten. Denn der Verein vezichtet durch die Entlastung auf potentielle Haftungsansprüche gegen den Vorstand. Ich kann ja auch nicht für tutor! auf irgendwelche Ansprüche verzichten, zumindest nicht ohne seine Vollmacht.
Eine Folge der Entlastung müsste allerdings sein, dass dieser beim Vorstand keinen Rückgriff aus dem Gesamtschuldverhältnis nehmen kann, wenn der Verein und nicht der Vorstand von dem Dritten in Anspruch genommen wird. Denn der kann, je nachdem, wer ihm finanziell besser gestellt erscheint (sprich höhere Aussicht, das Geld auch wirklich zu kriegen) nur gegen einen von mehreren Gesamtschuldnern vorgehen und dieser holt sich dann das Geld bei dem/den anderen zurück.
Bis dann
Hofi
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.

Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Ronin hat geschrieben:Vorstandsmitglieder müssen in der Regel volljährig sein.
Das stimmt nicht so ganz. Mit einer generellen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters können auch Minderjährige Vorstandsämter bekleiden und die damit verbundenen Rechtsgeschäfte wirksam tätigen.
Gruß
niedersachsenjudoka

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Manchmal hasst man den Menschen am stärksten, den man am meisten liebt, denn er ist der Einzige, der einem wirklich weh tun kann.
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Kirsten2611 »

Vielen Dank für die Antworten.
Erstmal Entschuldigung daß ich mich jetzt erst melde. Ich bin im Moment zeitlich eingespannt durch die ganze Judo-Geschichte.
Zu den Problemen, (auch wenn jemand aus dem Verein mitlesen sollte) unser alter Spartenleiter hat jahrelang die Judosparte hoch gebracht. Seid über einem Jahr ist er aber etwas überfordert, dadurch passieren einige Missgeschicke.
Wir haben letztes Jahr im Januar beraten und Aufgaben verteilt, damit er nicht so viel machen muss.
Das Resultat ist, daß er bis Ende 2008 gebraucht hat, die Kasse samt Belege an den Kassenwart abzugeben.
Er verteilt Aufgaben und lässt denjenigen dann ohne Infos stehen oder gibt sie gar nicht erst weiter.
Mitte des Jahres habe ich dann das Amt des Webmasters niedergelegt, da ich mich nicht vera... lasse, die 2. Spartenleitung hat auch das Amt niedergelegt (samt allem Training). Im Oktober hat er verlauten lassen, daß er zum 31.12. sein Amt niederlegt.
Er hat aber auch 3 Kinder die Freigabe gegeben die Gürtelprüfung, um keinen Streß mit den Eltern zu bekommen, in einem anderen Verein zu machen. 2 davon waren aber noch nicht im richtigen Jahrgang, was aber ab Januar der Fall ist. 2 davon haben auch nicht eine richtige Gürtelprüfung gemacht (Kata fehlte). Das hat einigen anderen Kindern sauer aufgestoßen, ganz zu schweigen von den Eltern.
Jetzt wurde im Dezember einfach ein anderen Vorstand benannt, 1. SL ist ein anderer, 2. ist der auch ein anderer,
Sport und Pressewart ist aber der alte SL. Also macht er seine Machenschaften weiter wie bisher.
Es sind wir dabei, alles mögliche zu machen, damit die Judosparte wieder auf den Boden zurück kommt, sprich die Werte von Judo etc. denn wenn es so weitergeht, wird die Sparte wohl nicht mehr solange leben. Das finde ich schade, da es um einige Kinder geht, denen Judo Spaß macht, und nur wegen einer Profilneurose die Querelen.
Zwischenergebnis, wir haben bald eine Spartenversammmlung. Schaun wir mal was dabei rauskommt.

Grüße Kirsten
Kirsten2611
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Kirsten2611 »

katana hat geschrieben:Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Ich denke, das bringt Licht ins Dunkel.
In diesem Zusammenhang würde sich nur noch eine Frage ergeben:

,,,,,In einem solchen Fall haften der Verein und das Vorstandsmitglied als so genannte Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er seinen Schaden ersetzt verlangt.,,,,,,

trifft dies dann auch zu, wenn der Vorstand schon entlastet wurde ???
Oder geht der potentielle Verursacher dann schadlos aus ???

KK
Meines Wissens nach, kann man aber auch einen entlasteten Vorstand zur Haftung ranziehen, wenn im Nachhinein, nicht ordnungsgemäße Dinge zum Vorschein kommen.

Grüße Kirsten
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von hoerby02 »

Kirsten2611 hat geschrieben:...
Zu den Problemen, (auch wenn jemand aus dem Verein mitlesen sollte) unser alter Spartenleiter hat jahrelang die Judosparte hoch gebracht. Seid über einem Jahr ist er aber etwas überfordert, dadurch passieren einige Missgeschicke.
Wir haben letztes Jahr im Januar beraten und Aufgaben verteilt, damit er nicht so viel machen muss.
Das Resultat ist das er bis Ende 2008 gebraucht hat die Kasse samt Belege an den Kassenwart abzugeben.
...
Da stellt sich dann auch die Frage, ob ihr "nur" eine Sparte in einem größeren Verein seid (Mehrspartenverein) oder ob ihr vollkommen eigenständig seid (eigener Vereinsregistereintrag etc.).
Deinem Bericht nach trifft aber wohl eher erstgenanntes auf euch zu, dann müsste ein Blick in eure Vereinssatzung vielleicht hilfreich sein, inwiefern der Gesamtvorstand eingreifen kann. Ich kenne diese Problematik aus meinem eigenen Club, hier bin ich Abteilungsleiter der Judo-Abteilung und sitze auch noch als Jugendwart im Vereinsvorstand. Unsere Abteilungen können relativ frei agieren, bei größeren Ausgaben muss aber der "BGB-Vorstand" mit ins Boot geholt werden (z.B. neue Matten kaufen). Auch müssen die Abteilungskassenwarte jeden Monat eine Abrechnung beim Vorstand einreichen, damit ein Überblick über die finanzielle Situation der Abteilung gewährleistet ist.

Ansonsten haben wir bei uns im Verein einen "Geschäftsverteilungsplan, d.h. jedes Vorstandmitglied hat bestimmte Aufgabenbereiche und muss darüber auch regelmäßig berichten. Bei Problemen kann man so relativ schnell gegensteuern.
katana
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von katana »

Ich denke da hat hoerby durchaus Recht, dass die Situation als Abteilung eine ganz ander ist als
in einer Vereinsvorstandschaft.
Der Abteilungsleiter hat da relativ freie Hand, denn er ist ja erstmal eigentlich "alleiniger Vertreter" dem
Vorstand(Gesamtverein) gegnüber.
Insofern kann er auch Delegierte/Aufgabenverteilung oder Abteilungssitzungen etc. nach eigenem Ermessen gestalten, oder auch alles alleine machen und entscheiden.
In der Satzung sind ja nur die Ämter des (Gesamt-)Vereinsvorstands geregelt.
Eine eigene Kassenführung ist auch nicht in jeder Abteilung vorhanden.
Beim Vereins-oder Club-vorstand selbst ist das nicht so einfach, da sind Mehrfachämter nur in Krisensituationen
und vorübergehend rechtmäßig. Der Abteilungsleiter kann z.B. auch jederzeit Trainer/ÜL sein,
während das beim Vorstand/Präsidenten normalerweise nicht geht, da er sich ansonsten selbst anstellen müsste,
was so weit ich weiß dem BGB widespricht.
Wenn es also um eine Abteilung geht, dann werdet ihr euch wahrscheinlich selbst organisieren müssen, so weit ihr klarkommt, oder offiziell über den Gesamtvorstand Beschwerde einreichen.

KK
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Ronin
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Ronin »

was ich hier lese, geht es gar nicht um rechtliche Dinge und Haftung etc...

Sondern nur um die Art der Amtsführung (hier ein Klassiker mit einem Akt Leiter, dem so langsam das Wasser bis zum Hals steht), da ist das Problem kein rechtliches. Das Problkem ist da eher ein disziplinarisches.

Ich komme zurück auf meine Äusserung von oben, geht alle miteinander regelmässig einen Trinken, so kriegt ihr den Karren am ehesten aus dem Dreck.
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von hoerby02 »

Ronin hat geschrieben:was ich hier lese, geht es gar nicht um rechtliche Dinge und Haftung etc...

Sondern nur um die Art der Amtsführung (hier ein Klassiker mit einem Akt Leiter, dem so langsam das Wasser bis zum Hals steht), da ist das Problem kein rechtliches. Das Problkem ist da eher ein disziplinarisches.
Es kann aber leider immer wieder ganz schnell ein rechtliches werden. Wenn ein Abteilungsleiter aus Unkenntnis oder/und Überlastung einen Fehler macht, kann das durchaus auf den ganzen Verein zurückkommen (habe ich alles mehrmals erleben dürfen..., zwar nicht in meiner Abteilung, aber im Gesamtverein).

Daher ist dieser Vorschlag:
Ronin hat geschrieben:Ich komme zurück auf meine Äusserung von oben, geht alle miteinander regelmässig einen Trinken, so kriegt ihr den Karren am ehesten aus dem Dreck.
durchaus sinnvoll, allerdings müsste dann auch offen geredet werden können und es müssen beide Seiten zur Zusammenarbeit bereit sein. Andernfalls wäre es vergeudete Zeit.
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Kirsten2611 »

Ronin hat geschrieben:was ich hier lese, geht es gar nicht um rechtliche Dinge und Haftung etc...

Sondern nur um die Art der Amtsführung (hier ein Klassiker mit einem Akt Leiter, dem so langsam das Wasser bis zum Hals steht), da ist das Problem kein rechtliches. Das Problkem ist da eher ein disziplinarisches.

Ich komme zurück auf meine Äusserung von oben, geht alle miteinander regelmässig einen Trinken, so kriegt ihr den Karren am ehesten aus dem Dreck.
Hallöchen,
genau das haben wir vor einem Jahr gemacht. Das Problem ist einfach, das er seine Fahne in den Wind hängt.
Nur um seinen Frieden zu haben, gibt er 3 Kindern (2 davon waren erst im Januar berichtigt für den nächsten Kyu) die Freigabe für die Prüfung in einem anderen Verein.
Es wurde letztes Jahr besprochen, das alle Dinge miteinander (Spartenvorstand komplett) erst besprochen werden.

Er kümmert sich einen Teufel darum.

Wir sind eine Sparte von einem größeren Verein, ich bin der Meinung wenn Spartenintern nichts geregelt ist, zählt die Satzung des Hauptvereins.

Zu dem Einwand, die Aufgaben genau auf zuschreiben... was soll ich dazu sagen... genau das haben wir am Anfang des Jahres gemacht. Was ist dabei rausgekommen? Nichts. Es ist alles nur noch schlimmer geworden.

Schaun wir mal was am Samstag dabei raus kommt.
Entweder bleibt alles so wie es ist, und dann warten wir ab was die Zukunft bringt, oder wir finden eine Lösung für alle.

Danke für die ganzen Antworten und Einwände.
http://www.wir-im-sport.de/vibss/live/v ... d,189.html
Hier könnt ihr auch allgemeine Definitionen finden. Der Link wurde mir heute per Mail geschickt.

Grüße Kirsten
hoerby02
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von hoerby02 »

Kirsten2611 hat geschrieben:...
Es wurde letztes Jahr besprochen, das alle Dinge miteinander (Spartenvorstand komplett) erst besprochen werden.

Er kümmert sich einen Teufel darum.

Wir sind eine Sparte von einem größeren Verein, ich bin der Meinung wenn Spartenintern nichts geregelt ist, zählt die Satzung des Hauptvereins.

Zu dem Einwand, die Aufgaben genau auf zuschreiben... was soll ich dazu sagen... genau das haben wir am Anfang des Jahres gemacht. Was ist dabei rausgekommen? Nichts. Es ist alles nur noch schlimmer geworden.
...
Die Satzung des Hauptvereins ist eigentlich immer maßgebend, denn die Abteilungen sind rechtlich nicht selbständig.

Wenn er sich konsequent den Vereinbarungen widersetzt und auch Beschlüsse der Abteilungsleitung missachtet, verletzt er auch seine Amtspflichten. Dies solltet ihr den anderen Mitgliedern bei eurer Versammlung deutlich machen. Wenn dann neu gewählt wird, würde ich mich nur zur Wahl stellen, wenn die entsprechende Person nicht gewählt wird bzw. wenn sie gar nicht erst antritt. Schlimmstenfalls kann man auch mit einem Vereinsausschlussverfahren drohen, das sollte aber wirklich (schon aufgrund der Außenwirkung) nur die letzte Alternative sein.
Das klingt jetzt alles etwas hart, nur wenn das miteinander Reden nichts gebracht hat, muss man leider manchmal zum Wohle der Abteilung (des Vereins) auch härter werden.

Jetzt nichts falsch verstehen, ich bin grundsätzlich immer für die gemeinsame Lösung, das hat mir auch schon so manche Kritik eingebracht. Es hat aber wiederum den Vorteil, dass man häufig als Vermittler auftreten kann bzw. dass man in vielen Fällen auch Wünsche durchbringen kann, selbst wenn man mit dem Gegenüber mal über Kreuz gelegen hat.

P.S. Danke für den Link, klingt sehr interessant.
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Re: Fragen zu Definition einzelner Vorstandsmitglieder

Beitrag von Ronin »

Kirsten2611 hat geschrieben:genau das haben wir vor einem Jahr gemacht. Das Problem ist einfach, das er seine Fahne in den Wind hängt. Nur um seinen Frieden zu haben, gibt er 3 Kindern (2 davon waren erst im Januar berichtigt für den nächsten Kyu) die Freigabe für die Prüfung in einem anderen Verein.
Es wurde letztes Jahr besprochen, das alle Dinge miteinander (Spartenvorstand komplett) erst besprochen werden.
Er kümmert sich einen Teufel darum.
Nun.... wenn ihr mit der Art der Amtsführung des Abteilungsleiters nicht einverstanden seid... Vereine - auch Sparten - sind demokratische Institutionen. Ihr könnt jemanden neuen wählen. Ich möchte aber einmal ganz ausdrücklich auf etwas hinweisen, dass in vielen Diskussionen dieser Art immer kaum beachtet wird:

Es ist sehr leicht den Vorstand oder Abteilungsleiter zu kritisieren, es ist nicht so leicht, das Amt auch entsprechend zu führen, also lege ich immer jedem, der kritisiert nahe, sich zu überlegen, ob er den Job machen will. Wenn ja, ist für mich alles klar, wenn nein, dann empfiehlt es sich aus meiner Sicht, sich mit den Dingen abzufinden, so wie sie sind.

Nicht dass ich jetzt Kirstens Kritik werten möchte, aber das sind demokratische Grundregeln, an die man sich im Verein auch halten muss. So oder so, ist es eine blöde Situation und ich wünsche euch viel Erfolg (und wenig böses Blut) bei der Lösung.
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