Hallo zusammen, ich hoffe ihr hattet schöne Feiertage
Ich bin beim stöbern im Budozirkel auf das hier gestoßen:
http://www.budozirkel.com/Forum/Judo/Ue ... 3#post1305
und hab mich gefragt, was sind eigentlich die Kriterien für eine Dan-Prüfung mit 16, was für eine Begründing braucht man dafür?
mfG,
die Große Außensichel
1. Dan mit 16 Jahren
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1. Dan mit 16 Jahren
Der Gegner ist kein Feind, den du hassen sollst,
sondern jemand, der es dir erlaubt, deine Fähigkeiten an ihm auszutesten.
sondern jemand, der es dir erlaubt, deine Fähigkeiten an ihm auszutesten.
Re: 1. Dan mit 16 Jahren
Du brauchst Kampfpunkte für eine Prüfung so lange Du noch nicht 18 bist - von Begründung o.ä. ist mir nichts bekannt. Die LVe haben aber die Möglichkeit, die Ordnung des DJB (findest Du auf der Homepage des DJB) zu verschärfen.
I founded a new system for physical culture and mental training as well as for winning contests. I called this "Kodokan Judo",(J. Kano 1898)
Techniques are only the words of the language judo (Cichorei Kano, 24.12.2008)
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- Niedersachsenjudoka
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Re: 1. Dan mit 16 Jahren
Grundsätzlich gilt, neben kleineren Abweichungen, die tutor angesprochen hat, die Prüfungsgrundsatzordnung des DJBs unter 2.3
http://www.judobund.de/verbandsinfos/regeln/ordnungen
Viele Grüße an dich und herzlich Willkommen
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Gruß
niedersachsenjudoka
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
Manchmal hasst man den Menschen am stärksten, den man am meisten liebt, denn er ist der Einzige, der einem wirklich weh tun kann.
Christian Lipp
niedersachsenjudoka
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Re: 1. Dan mit 16 Jahren
@Jeremy_KWh:
Da Du in Deinem Profil als Bundesland Brandenburg angegeben hast, zitiere ich mal aus der Prüfungsordnung des BJV:
Im Abschnitt 2.3.1 kann man u.a. nachlesen:
Da Du in Deinem Profil als Bundesland Brandenburg angegeben hast, zitiere ich mal aus der Prüfungsordnung des BJV:
Im Abschnitt 2.3.1 kann man u.a. nachlesen:
Weiter heißt es im Abschnitt 2.3.2:Zu Dan-Prüfungen werden Judoka zugelassen, die im Besitz des 1.Kyu-Grades sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und Wettkampferfolge vorweisen können. Erforderlich sind mindestens 12 Punkte, die in der Wettkampferfolgskarte (siehe 2.3.2.) nachzuweisen sind.
Für jeden gewonnen Kampf bei offiziellen Turnieren und Meisterschaften des DJB und der Landesverbände gibt es einen Punkt. Dieser Erfolg ist in die Wettkampferfolgskarte einzutragen und von der Wettkampfleitung abzustempeln und zu unterschreiben. Diese Punkte können nur am Veranstaltungstag (nicht nachträglich!) eingetragen werden.