Frage zu Gürtelprüfung

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judoka50
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von judoka50 »

Man muss sich daran gewöhnen, dass die zweifarbigen Gürtel eigenständige Prüfungen sind. Es sind keine halben Stufen oder Zwischengürtel. Das bedeutet natürlich, dass nach jeder Prüfung eine neue Vorbereitungszeit beginnt.

Viele denken vielleicht, oder haben davon gehört, dass es früher "Jugend- oder Kindergürtel" gab. Diese hatten allerdings auch ein "abgespecktes" Programm und mussten nachher in einer Prüfung angepasst werden.
Viele Grüße
U d o
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Patrick
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Re: Frage zu Gürtelprüfung

Beitrag von Patrick »

Patrick hat geschrieben:
judoka50 hat geschrieben:Kurzfassung für NRW
Gute Idee, daher die Kurzfassung für Baden:

Prüfungsberechtigt sind für Kyu-Prüfungen Dan-Träger mit gültiger Prüfungslizenz.
Die Prüfungslizenz erwirbt man durch Besuch der i.d.R. jährlich stattfindenden Prüferlehrgänge, die vom Prüfungsreferenten des BJV oder einem von ihm Beauftragten ausgerichtet und durchgeführt werden.
Prüfungen werden in vereinseigener Verantwortung durchgeführt.
Die Prüfungslisten werden mit Vereinsstempel und Unterschrift des Prüfers/ der Prüfer an den Prüfungsreferenten gesandt.
Kleine Änderung durch neue Regelung im Badischen Judo-Verband:
Die Prüfung wird vorher online angemeldet (Link ist auf der Homepage des BJV zu finden).
Mit dem bei der Prüfungsanmeldung generierten Buchungscode kann man dann die Prüfungsergebnisse online an den Verband melden. Das Übersenden von Prüfungslisten entfällt.
Der Verein bekommt eine Mail-Bestätigung, die ich dann - wie die Zweitschrift der Prüfungsliste bisher - ausdrucken und archivieren werde.
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