Sensei hat geschrieben:hallo bushi7,
mit einer ül-c lizenz hast du die befähigung eine unterrichtsstunde/sportstunde zu leiten, egal welche fachrichtung. natürlich könnte ich auch eine trampolin gruppe trainieren, aber wer macht das schon, wenn er davon keine ahnung hat. genauso würde eine turnerin auch kein judounterricht geben.
Hallo Sensei,
diese Aussage kann ich so leider nicht stehen lassen. Ich kann mit jeder ÜL-Lizenz grundsätzlich eine allgemeine Sportstunde leiten. Fachsportstunden gehen leider nicht. Ich möchte den ÜL sehen, der mit seiner Gruppe an einen Kletterfelsen geht und mangels Fachkenntnisse einen abstürzen lässt.
Todesursache: Keine Alpine-Erfahrung des ÜL. Den ÜL Schein darfst Du Dir getrost rahmen lassen und die nächsten Jahre in einer Zelle anschauen.
Es gibt eine ganze Menge von Sportarten, wo einfach Fachkenntnisse absolut notwendig sind. Dazu zähle ich auch die Wassersportarten wie Segeln, Kajak usw. Das Abhalten einer Sportstunde ohne Fachkenntnisse kann eine Sportstunde ganz schnell zu einem Abenteuer werden lassen; Einsatz das Leben.
Wie schon zuvor gesagt, ein Sportleiter muss befähigt sein, einen Sportunterricht zu leiten. Dabei ist grundsätzlich richtig, das eine Fachlizenz die Eignung zu der einer Fachsportart bestätigt.
Hier besteht keine Freiwilligkeit durch Einsicht, (
natürlich könnte ich, aber wer macht das schon, wenn er davon keine Ahnung hat), sondern die Befähigung ist Voraussetzung. Ist die Befähigung nicht vorhanden, besteht ein Verbot.
Die Fachlizenz deckt auch den allg. Sportbetrieb ab, da ja auch grundsätzlicher Unterricht und nicht nur fachbezogener Sportunterricht unterrichtet wird, während der Ausbildung.
Hier einige grundsätzliche rechtliche Aussagen:
Welche Qualifikation ist für den Übungsleiter notwendig?
Die, die für die Ausübung des Sportangebots nötig ist und vom Auftraggeber/Verein gefordert ist.
Lizenzen stellen eine Qualifizierung mit festgeschriebenen Standard dar, der Auskunft über bestimmte Fähigkeiten der Lizenzinhaber gibt.
Darf jemand unter 18 Jahren eine Übungsstunde leiten?
Ja, wenn die Person geeignet ist. Lizenzen, andere Qualifikationsnachweise und Entwicklungsstand/Reife sind Hinweise für die Eignung. Ausserdem muss der Vorstand die Beauftragung aussprechen. Die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen müssen gefragt werden und die Erlaubnis schriftlich erteilen.
Die Rechtsprechung ist da also ganz eindeutig. Wenn Du mit einer FÜL C also mal eine Sportstunde in einer anderen Abteilung Deines Vereins vertreten musst, dann darfst Du gerne in einer Turngruppe mal Spiele leiten. Machen wir ja im Judo auch. Wenn in einem kleinen Verein der einzige Judotrainer mal ausfällt, dann kann auch die Übungsleiterein Turnen mal die Judogruppe leiten. Dann wird halt mal im Judogi Rad usw. geübt und danach ein Konditionscircuit durchgeführt.. Machen wir doch auch alles Judo. Wenn Du dann aber an Geräteturnen herangehst, Trampolinspringen durchführst, Hochreck oder was auch immer, dann bist Du lizenzmässig ein absoluter Laie. Hast Du selber keine Erfahrung durch eine aktive Zeit als Geräteturner, dann auch praktisch. Dann fehlt es also an der erforderlichen Eignung. So einfach ist das.
Im übrigen prüft die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren bei schweren Unfällen oder Todesfällen immer diese Eignung. Liegt diese Eignung nicht vor, dann kommt ausser dem Strafverfahren aucn noch die Schadenersatzforderungen im Zivilprozess usw....
Es gibt vom LSB Nordrhein-Westfalen eine Broschüre zu Rechtsfragen, herausgekommen im August 2000.