Mindestgraduierung zur Startberechtigung

Hier geht es um die Wettkampforganisation und um Fragen zu den Wettkampfregeln
Nick
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Re: Mindestgraduierung zur Startberechtigung

Beitrag von Nick »

Niedersachsenjudoka hat geschrieben:Warum beschließt der DJB dies nicht für alle Landesverbände?
Weil U11 und U14 Landesverbands-Sache sind.
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Niedersachsenjudoka
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Re: Mindestgraduierung zur Startberechtigung

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Was auf der Verbandsbeiratssitzung im NJV beschlossen wurde ist jetzt offziell, hatte ich ja auch schon irgendwo angekündigt:

http://www.njv.de
Im Altersbereich der Jugend U11 haben in den Regelungen der Teilnahmeberechtigung seit Beginn 2008 zwei Änderungen Gültigkeit. Sie gelten sowohl für Einzel- als auch für Mannschaftswettkämpfe die ausschließlich auf Kreisebene durchgeführt werden.

Die erste Änderung betrifft die Mindestgraduierung. Hier genügt bei Turnieren und Meisterschaften der weiß-gelbe Gürtel, der 8. Kyu. Für die übrigen Altersklassen oder Veranstaltungen die auf nachfolgenden Ebenen (ab Bezirk) ausgeschrieben sind, ist weiterhin der gelbe Gürtel vorgeschrieben.

Neu ist ebenfalls, dass bei Turnieren Mädchen an den Wettkämpfen der Jungen teilnehmen können. Allerdings muss dieses schon konkret in der Ausschreibung mit angegeben werden. Eine Regelung „je nach Beteiligung“ ist nicht möglich.
Gruß
niedersachsenjudoka

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