Prüfung bei AGs
Prüfung bei AGs
Hallöchen zusammen,
hat von euch jemand Erfahrung mit AGs ö.ä., die eine Gürtelprüfung machen, ohne Mitglied in einem Verein zu sein?
Meines Wissens erhalten die TN eine Urkunde (mit Prüfungsmarke), die bei Eintritt in einem dem Fachsportverband angeschlossenen Verein anerkannt wird. D.h. im Judopaß wird dann diese Prüfung eingetragen.
Ist das so oder anders und was gibt es dabei zu beachten?
hat von euch jemand Erfahrung mit AGs ö.ä., die eine Gürtelprüfung machen, ohne Mitglied in einem Verein zu sein?
Meines Wissens erhalten die TN eine Urkunde (mit Prüfungsmarke), die bei Eintritt in einem dem Fachsportverband angeschlossenen Verein anerkannt wird. D.h. im Judopaß wird dann diese Prüfung eingetragen.
Ist das so oder anders und was gibt es dabei zu beachten?
- LenDa
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Re: Prüfung bei AGs
Hi
habe mit Schulsport nichts zu tun, habe aber folgendes (für NRW) mitbekommen:
David
habe mit Schulsport nichts zu tun, habe aber folgendes (für NRW) mitbekommen:
Grußhttp://nwdk.de/content/view/393/40/ hat geschrieben:Neuregelung bei Schulsportprüfungen
Dienstag, 13. November 2007
In Anlehnung an die Beschlussfassung der DJB-Mitgliederversammlung am 10.11.2007 tritt folgende Übergangsbestimmung im Bereich NWJV/NWDK mit sofortiger Wirkung in Kraft:
2.3 Voraussetzungen zur Teilnahme an Prüfungen
An Hochschulen und bei der Polizei können Prüfungen bis zum 1. Kyu im Rahmen der Ausbildung und an allgemein bildenden Schulen bis zum 7. Kyu ohne Vereinsmitgliedschaft unter Berücksichtigung der allgemeingültigen Prüfungsgebühren erfolgen. Für alle weiteren Prüfungen an allgemein bildenden Schulen ohne Vereinsmitgliedschaft ist eine erhöhte Prüfungsgebühr von 15,00 € zu entrichten.
Nach Vorliegen des genauen Textes der geänderten Grundsatzordnung für das Prüfungswesen im DJB, erfolgt eine entsprechende Ergänzung der NWJV/NWDK-Ausführungsbestimmungen.
David
Judo beim Post SV Düsseldorf www.judokas.net.
Re: Prüfung bei AGs
Für LV Baden folgende Regelung:
Kyu-Prüfungen außerhalb von Vereinen
Gemäß Beschluss des Vorstandes des BJV gilt ab 01.12.2007 folgende Regelung
Für Hochschulen, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr gilt wie bisher die Regelung bis 1. Kyu
Für allgemeinbildende Schulen ist eine Prüfung außerhalb des Vereins bis zum 5.Kyu möglich. Dazu ist die einfache Kyu-Prüfungsmarke auf die Urkunde zu kleben und zu entwerten.
Für Schulen die keinen Judoverein in der Nähe ab kann auf Antrag die Prüfungsmöglichkeit bis zum 1.Kyu ausgeweitet werden. Der Antrag ist vor der Prüfung an die Geschäftsstelle des BJV zu richten. Hierfür müssen 2 Prüfungsmarken geklebt und entwertet werden.
Kyu-Prüfungen außerhalb von Vereinen
Gemäß Beschluss des Vorstandes des BJV gilt ab 01.12.2007 folgende Regelung
Für Hochschulen, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr gilt wie bisher die Regelung bis 1. Kyu
Für allgemeinbildende Schulen ist eine Prüfung außerhalb des Vereins bis zum 5.Kyu möglich. Dazu ist die einfache Kyu-Prüfungsmarke auf die Urkunde zu kleben und zu entwerten.
Für Schulen die keinen Judoverein in der Nähe ab kann auf Antrag die Prüfungsmöglichkeit bis zum 1.Kyu ausgeweitet werden. Der Antrag ist vor der Prüfung an die Geschäftsstelle des BJV zu richten. Hierfür müssen 2 Prüfungsmarken geklebt und entwertet werden.
- Hofi
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Re: Prüfung bei AGs
Hi!
In Bayern gilt inzwischen folgende Regelung, heißt für Blaugurt braucht man einen Judopass.
Gruß
Hofi
In Bayern gilt inzwischen folgende Regelung, heißt für Blaugurt braucht man einen Judopass.
Gruß
Hofi
02.12.07 Kyuprüfungen an Schulen
Die Grundsatzordnung zur Prüfungsordnung für Bayern wurde in Punkt 2.3. wie folgt geändert:
2.3. Voraussetzung zur Teilnahme an Prüfungen
An Kyu- und Dan-Prüfungen im Bereich des DJB können nur Judoka teilnehmen, die einen gültigen DJB-Mitgliedsausweis vorlegen. Schüler/innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Teilnehmer/innen an Arbeitsgemeinschaften in denselben, Angehörige von Bundeswehr, Polizei, BGS und ähnlichen öffentlichen Institutionen sowie Studenten an Hochschulen benötigen keinen DJB-Mitgliedsausweis. Sie können bis zum 3. Kyu Prüfungen ablegen und diese auf Urkunden bestätigen lassen. Dazu benötigen sie die Kyu-Prüfungsmarke sowie ab dem 6. Kyu zusätzlich die nötigen Beitragsmarken zum Nachweis der Vorbereitungszeit. Diese werden auf der Urkunde (bzw. die Prüfungsmarke bei Nichtbestehen auf der Prüfungsliste) entwertet.Das gilt nicht für Volkshochschulen oder Arbeitsgemeinschaften an denselben.
Dan- Prüfungen sind nur im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft möglich.
Es wird grundsätzlich mit der Prüfung zum 8. Kyu begonnen.
Eine Kyu- oder Dan-Prüfungen außerhalb des eigenen Vereins/ LV bedarf der Genehmigung des Vereins/ LV.
Die Prüfungen für Kyu- und Dangrade erfolgen grundsätzlich in der festgelegten Reihenfolge.
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd.
Heimat ist dort, wo man von der Dorfbevölkerung, die einen duzt, gelyncht wird.
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Re: Prüfung bei AGs
Diese verteuerte Prüfungsmarke ist meines Wissens wieder vom Tisch.
D.h. für AGs können dieselben Marken verwendet werden, wie bei einer
Vereinsprüfung.
D.h. für AGs können dieselben Marken verwendet werden, wie bei einer
Vereinsprüfung.
Mit freundlichem Gruß
Fritz
Fritz
- judoka50
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Re: Prüfung bei AGs
die Info habe ich aber noch nicht.....
In NRW ist der bereits veröffentlichte Text noch gültig:
http://nwdk.de/content/view/393/40/
In NRW ist der bereits veröffentlichte Text noch gültig:
http://nwdk.de/content/view/393/40/
Zuletzt geändert von judoka50 am 03.01.2008, 21:36, insgesamt 2-mal geändert.
Viele Grüße
U d o
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- Hofi
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Re: Prüfung bei AGs
In Bayern wurde es meines Wissens erstmal ausgesetzt und bei zwei Vereinen, die die teuereren bestellt hatten sogar zurückgetauscht. Man wollte da irgendwelche höheren Entscheidungen abwarten.
Ob die inzwischen getroffen wurden keine Ahnung, aber wenn zumindest nicht zugunsten der teuren Marke.
Bis dann
Hofi
Ob die inzwischen getroffen wurden keine Ahnung, aber wenn zumindest nicht zugunsten der teuren Marke.
Bis dann
Hofi
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Re: Prüfung bei AGs
Die Info steht im zweiten Absatz:judoka50 hat geschrieben:die Info habe ich aber noch nicht.....
In NRW ist der bereits veröffentlichte Text noch gültig:
http://nwdk.de/content/view/393/40/
"... und an allgemein bildenden Schulen bis zum 7. Kyu ohne Vereinsmitgliedschaft unter Berücksichtigung der allgemeingültigen Prüfungsgebühren erfolgen."
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- Gelb Gurt Träger
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Re: Prüfung bei AGs
Heißt das jetzt, ich muss an einem Gymnasium bis gelb nur die normalen Marken kleben und ab gelb dann die teuren für 15€ oder wie??
- Niedersachsenjudoka
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Re: Prüfung bei AGs
Wenn du in in NRW wohnst, hört sich das so an.
Aber mal ehrlich: Es gibt doch nur Ausnahmen, die mit einem gelben Gürtel noch in keinem Verein sind.
Aber mal ehrlich: Es gibt doch nur Ausnahmen, die mit einem gelben Gürtel noch in keinem Verein sind.
Gruß
niedersachsenjudoka
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
Manchmal hasst man den Menschen am stärksten, den man am meisten liebt, denn er ist der Einzige, der einem wirklich weh tun kann.
Christian Lipp
niedersachsenjudoka
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Re: Prüfung bei AGs
Ja ist richtig aber es geht mir darum das die Anfänger nicht sofort wieder von dem Sport abgeschreckt werden, nur weil sie 15€ für eine Prüfungsmarke bezahlen müssen. Warum mehr bezahlen wenn nicht nötig
- Niedersachsenjudoka
- 3. Dan Träger
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Re: Prüfung bei AGs
Ich verstehe jetzt nicht aus welcher Funktion heraus du das wissen willst.
Gruß
niedersachsenjudoka
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- Hofi
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Re: Prüfung bei AGs
Hi!kakaspaten hat geschrieben:Ja ist richtig aber es geht mir darum das die Anfänger nicht sofort wieder von dem Sport abgeschreckt werden, nur weil sie 15€ für eine Prüfungsmarke bezahlen müssen. Warum mehr bezahlen wenn nicht nötig
Im Verein zahlen sie letzendlich dasselbe, da sie dort die Jahressichtmarke auch noch brauchen. Aber wie gesagt, im Moment wird die 15,-- Marke in weiten Teilen gar nicht eingesetzt, bis ne endgültige Entscheiung kommt.
Es haben halt im Prinzip die ganz Schlauen vermasselt, die ihre Vereinsmitglieder nicht (oder eben als Passive ohne JSM) an den Verband gemeldet haben und die dann in den AGs haben prüfen lassen. Der Vorteil wäre jetzt weg.
Bis dann
Hofi
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Re: Prüfung bei AGs
Ja also ich bin Leiter dieser AG und begreif einfach nur nicht, welche Marken ich jetzt bestellen muss. Ich weiß, daß ich die Urkunden brauche und eine Prüfungsmarke. Nach der Prüfung muss ich dann die Urkunden und die fertige Prüfungsliste an den KDV schicken. Ich weiß aber halt nicht, welche Marke ich jetzt brauche. Die für 15€ oder die normale, die in den Vereinen in den Pass geklebt wird.
- Niedersachsenjudoka
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Re: Prüfung bei AGs
In welchem Landesverband bist du?
Gruß
niedersachsenjudoka
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Re: Prüfung bei AGs
Hi!
Einfach bei Deinem Landesverband anfragen, die werden es schon wissen. Dort musst Du ja eh bestellen.
Bis dann
Hofi
P.S.: In Bayern kriegt man meines Wissens derzeit nur die normalen für 5,50.
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Bis dann
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Re: Prüfung bei AGs
Ich komm aus NRW
- Niedersachsenjudoka
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Re: Prüfung bei AGs
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Gruß
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- judoka50
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Re: Prüfung bei AGs
Habe den für NRW gültigen Teil noch einmal herauskopiert und eingefügt.an allgemein bildenden Schulen bis zum 7. Kyu ohne Vereinsmitgliedschaft unter Berücksichtigung der allgemeingültigen Prüfungsgebühren erfolgen. Für alle weiteren Prüfungen an allgemein bildenden Schulen ohne Vereinsmitgliedschaft ist eine erhöhte Prüfungsgebühr von 15,00
Viele Grüße
U d o
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- Niedersachsenjudoka
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Re: Prüfung bei AGs
Hier noch die Quellenangabe für die letzten beiden Postings:
http://nwdk.de/content/view/393/40
Hoffe das ist jetzt geklärt.
http://nwdk.de/content/view/393/40
Hoffe das ist jetzt geklärt.
Gruß
niedersachsenjudoka
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