Verletzungssonderregeln U11/ U14

Hier geht es um die Wettkampforganisation und um Fragen zu den Wettkampfregeln
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Niedersachsenjudoka
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Verletzungssonderregeln U11/ U14

Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Hallo,

ich mal eine Frage, die mich länger beschäftigt:

1) Gibt es außer bei MM in der WK U14/U11 Hiki-wake?

2) Es wird ja nach den sonderregeln der Jugend in den WK U11/U14 nach der Verletzungsregel von IJF RW von 1998 gekämpft. Das besagt ja, z.B wenn einem Kämpfer die Verletzung des anderen nicht zuschreiben kann, wir die Hiki-wake angezeigt!

3) Wie wird das umgesetzt generell umgesetzt?

4. Wie würde das in Verbindung mit 1) gehandhabt werden, wenn es kein Hiki-wake gibt.
Gruß
niedersachsenjudoka

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Ippon
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Beitrag von Ippon »

1) Hiki-wake gibt es in der Regel nur bei Mannschaftswettkämpfen. Oder noch bei japanischen Turnieren, aber die sind ja eher selten.

2) Das besagt das RW von 1998 bei genauem Lesen nicht. Es ist da zwar die Formulierung drin (Art. 29a(3)): "Wenn es unmöglich ist die Ursache der Verletzung einem der beiden Kämpfer zuzuschreiben, kann die Entscheidung Hiki-wake angezeigt werden."
Im Kommentar dazu war aber damals schon präzisiert :"Ist es unmöglich, die Ursache einer Verletzung einem der beiden Kämpfer zuzuschreiben, so daß keiner verantwortlich ist, gewinnt der Kämpfer, der den Kampf fortsetzen kann."
In einer Version von 2005 steht nur noch die sinngemäß die zweite Formulierung drin.

Im RW von 98 gibt es auch noch Art. 29c:"Wenn durch einen äußeren Einfluß ein Unfall eintritt, soll die Entscheidung Hiki-wake angezeigt werden."
Dieser Teil ist in der neuen Version ersetzt durch: "...kann der Wettkampf (...) annulliert oder verschoben werden."

Darauf würde es ja bei Hiki-wake im Einzelwettkampf auch hinaus laufen.
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Niedersachsenjudoka
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Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Ippon hat geschrieben:1) Hiki-wake gibt es in der Regel nur bei Mannschaftswettkämpfen. Oder noch bei japanischen Turnieren, aber die sind ja eher selten.

2) Das besagt das RW von 1998 bei genauem Lesen nicht. Es ist da zwar die Formulierung drin (Art. 29a(3)): "Wenn es unmöglich ist die Ursache der Verletzung einem der beiden Kämpfer zuzuschreiben, kann die Entscheidung Hiki-wake angezeigt werden."
Im Kommentar dazu war aber damals schon präzisiert :"Ist es unmöglich, die Ursache einer Verletzung einem der beiden Kämpfer zuzuschreiben, so daß keiner verantwortlich ist, gewinnt der Kämpfer, der den Kampf fortsetzen kann."
In einer Version von 2005 steht nur noch die sinngemäß die zweite Formulierung drin.

Im RW von 98 gibt es auch noch Art. 29c:"Wenn durch einen äußeren Einfluß
ein Unfall eintritt, soll die Entscheidung Hiki-wake angezeigt werden."

Dieser Teil ist in der neuen Version ersetzt durch: "...kann der Wettkampf (...) annulliert oder verschoben werden."
Danke schoen.
Gut zu wissen das es sich um eine Kannbestimung handelt.

Wir das jetzt mit Hiki-Wake bei Verletzung so angewendet??????

Darauf würde es ja bei Hiki-wake im Einzelwettkampf auch hinaus laufen.

:danke
Gruß
niedersachsenjudoka

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Ippon
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Beitrag von Ippon »

Niedersachsenjudoka hat geschrieben:Wir das jetzt mit Hiki-Wake bei Verletzung so angewendet??????
In der Praxis ist es auch so, dass der verliert, der den Kampf wegen einer Verletzung nicht fortsetzen kann.
Außer, wenn der Gegner die Verletzung durch eine verbotene Handlung verursacht hat.
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Niedersachsenjudoka
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Beitrag von Niedersachsenjudoka »

So und jetzt noch eine Frage dazu:

Warum lässt man die Wk U11/U14 nach der alten Verletzungsregel starten, wenn das eh nach der neuen gehandhabt wird, wie ich verstanden habe. So gravierende Unterschiede sind da ja im weiteren Verlauf nicht, vllt. ausgenommen mit der freien Berührung.....

@Fritz: Könnte man nicht überlegen, ob man die japanische Bedeutung von Hiki-wake nicht in einem extra Thread unterbringt, da es ja nicht einmal der ansatzweise der Grundfrage entspricht :D ?

[Fritz: erledigt ;-)]
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Beitrag von Veteran des Judosports »

Niedersachsenjudoka hat geschrieben:So und jetzt noch eine Frage dazu:

Warum lässt man die Wk U11/U14 nach der alten Verletzungsregel starten, wenn das eh nach der neuen gehandhabt wird, wie ich verstanden habe. So gravierende Unterschiede sind da ja im weiteren Verlauf nicht, vllt. ausgenommen mit der freien Berührung.....

Der entscheidene Unterschied ist, dass nach der alten Regel die ersten beiden Untersuchungen des Arztes sanktionsfrei sind, während jetzt eine Untersuchung (im Nicht-Han-Soku-Make-Fall) die Niederlage des/der Verletzten bedeutet.
Dies führt jetzt dazu, dass Verletzte im Zweifelsfall sagen, dass kein Arzt benötigt wird. Das soll bei Kindern vermieden werden.
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Niedersachsenjudoka
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Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Veteran des Judosports hat geschrieben:
Niedersachsenjudoka hat geschrieben:So und jetzt noch eine Frage dazu:

Warum lässt man die Wk U11/U14 nach der alten Verletzungsregel starten, wenn das eh nach der neuen gehandhabt wird, wie ich verstanden habe. So gravierende Unterschiede sind da ja im weiteren Verlauf nicht, vllt. ausgenommen mit der freien Berührung.....

Der entscheidene Unterschied ist, dass nach der alten Regel die ersten beiden Untersuchungen des Arztes sanktionsfrei sind, während jetzt eine Untersuchung (im Nicht-Han-Soku-Make-Fall) die Niederlage des/der Verletzten bedeutet.
Dies führt jetzt dazu, dass Verletzte im Zweifelsfall sagen, dass kein Arzt benötigt wird. Das soll bei Kindern vermieden werden.
:danke
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