Hab mal ne Frage zu Ude-Garami.
Wenn man die Technik so ausführt, dass man dem Gegner dabei den Arm auf den Rücken dreht und hebelt, also wie Kreuzfesselgriff (bzw. Polizeigriff) in der SV, ist das im Judo erlaubt?
Ausführung z. B. bei eigener Rückenlage oder Seitenlage; geht auch ganz gut, wenn der Gegner versucht, einem Armsteckhebel durch Beugen des Armes zu entkommen.
Ich hab die Technik zwar im Weinmann gefunden, bin mir aber unsicher, weil der Hebel ja auch irgendwie auf das Schultergelenk wirkt.
Macht es dabei (also erlaubt/nicht erlaubt) einen Unterschied, ob der Hebel mit Hilfe nur einer Hand, mit beiden Händen, nur mit dem Bein/Fuß oder mit Hand und Bein ausgeführt wird?
Hab mal nen Trainer gefragt, der meinte es wäre erlaubt, aber ich bin mir da nicht so sicher, eben weil die Schulter da irgendwie mitgehebelt wird/werden kann.
(Bis jetzt hat sich mal noch keiner beschwert, aber im Wettkampf wär´s mir zu riskant deswegen evtl. ne Strafe zu kassieren.

Wär schön, wenn einer von euch was dazu sagen könte.
Gruß, nemo
P.S. Sollte die Frage eher in ein anderes Unterforum passen, bitte verschieben, war mir nicht sicher.