Mehrfache Erwähnung des Behindertenjudos im JM

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BadenIkkyu

Mehrfache Erwähnung des Behindertenjudos im JM

Beitrag von BadenIkkyu »

Außer dem Erfolg von Nicholas gibt es noch einen Bericht über die erfolgreiche Installation des 1. Hessentrainings für geistgbehinderte judoka
beim BC Mühlheim.(S. 25) und über die Erfolge der sächsichen "G-Judoka" bei der IDEm in Landau und den Bethel Athletics II(S.27). Christian Zeilermeier aus Thüringen hat seinen 4.Dan bestanden.(S.28) Gratulation Christian !!!
:welle
Alles im allem sehr viel aus diesem Bereich. für eine Ausgabe JM.
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Meinen Glückwunsch unbekannter Weise auch, aber das liest sich seltsam im Zusammenhang mit dem Judo der Behinderten
Christian Zeilermeier aus Thüringen hat seinen 4.Dan bestanden.(S.2 Gratulation Christian !!!
da es in Deutschland keine Dan Prüfungen für Behinderte gibt.
Viele Grüße
U d o
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Niedersachsenjudoka
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Beitrag von Niedersachsenjudoka »

Hallo,

die Dan Prüfungen werden doch über den Behindertensportbund in Zusammenarbeit mit dem DJB, der dann die Lizenz austellt gemacht?!
Gruß
niedersachsenjudoka

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Beitrag von judoka50 »

Hi - es gibt in Deutschland eine Prüfungsordnung für Behinderte Menschen. Diese endet mit dem 1. Kyu.
Wer eine Dan Prüfung machen möchte, muss den 1. Kyu nach der normalen Prüfungsordnung pp. gemacht haben und wäre dann automatisch aus diesem Bereich wieder draussen.
Viele Grüße
U d o
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

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Christian, der bereits mit dem 3. Dan-Grad de-koriert ist, stellte sich der Prüfung zum 4. Dan. Dort warteten Aufgaben im Technischen Bereich auf ihn, wie die Demonstration der Wurfprinzipien sowie die Lösung von Komplexaufgaben am Boden. Die Demonstration der Gonosen-No Kata – einer Selbstverteidigungs-Kata, stellte für Christian, der fast blind ist, eine besondere Herausforderung dar. Gerade die Feinabstimmung, das Timing sind in diesem Demonstrations-bereich von besonderer Bedeutung. Christian löste all seine Aufgaben mit Bravour und bestand die Prüfung zum 4. DAN erfolgreich
steht auf

http://www.judovereine.de/presse.htm
vom 26.5.07
Grüße
Norbert Bosse
ボッセ・ノルベルト

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Beitrag von judoka50 »

Ah - das ist etwas anderes - Sehbehinderte und Blinde machen - Prüfungen nach der "normalen" Prüfungsordnung.

Der Bereich des G-Judo betrifft Menschen mit Behinderungen, die nur - nach bestimmten Kriterien aufgeteilt - Prüfungen nach der Prüfungsordnung für Behinderte machen können.


http://www.judobund.de/media/ordnungen/ ... nderte.pdf
Viele Grüße
U d o
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