Verteidigung gegen Messerangriffe

Hier geht es um das Thema Selbstverteidigung
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Judomax
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Beitrag von Judomax »

Vielleicht hab ich da nen Ironiesmiley vergessen, wollte auch etwas übertreiben. Aber man sollte ihn trotzdem nicht ungeschoren davon kommen lassen. Was bringt es wenn man einen Verbrecher laufenlässt und dieser nacher nicht gefunden wird.
Das ist ein wirklich kniffliges Thema.

Gruß Max
Judo ist in letzter Konsequenz -
der höchstwirksame Gebrauch,
von Körper und Geist zum Zweck,
sich zu einer reifen Persönlichkeit zu entwickeln
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Ihr schreibt die ganze Zeit über "Notwehr".
Kann mir mal jemand erklären, inwieweit ich mich "wehre", wenn ich einen Dieb sehe und den persönlich stellen will???
Ich glaube, das hat nichts mit wehren zu tun. Ich könnte ja einfach die Polizei anrufen und ihn aus sicherer Entfernung beobachten, bis die eintrifft. Oder habt ihr alle einen Stern auf der Brust.
Ich sehe gar keinen Grund ihn selbst zu stellen, denn dann setze ich mich freiwillig bzw. gewollt der Gefahr aus - ob das Notwehr ist?

Anders ist es, wenn ich durch Zufall auf die Straße trete, ihn bei seiner Beschäftigung erwische und er mich angreift - dann könnte ich auch mit Notwehr leben.
Viele Grüße
U d o
TeamGreen
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Beitrag von TeamGreen »

Ich sehe gar keinen Grund ihn selbst zu stellen, denn dann setze ich mich freiwillig bzw. gewollt der Gefahr aus - ob das Notwehr ist?
Natürlich ist das Notwehr. Notwehrfähiges Rechtsgut ist nicht nur dein Leben und deine körperliche Unversehrtheit, sondern auch dein Eigentum und sogar deine persönliche Ehre.

In dem Moment, in dem du einen Dieb siehst, der sich an deinem Eigentum vergreift, und du dich entschließt, nicht einzuschreiten, weichst du im Grunde vor dem Unrecht zurück. Und unser Rechtssystem enthält den Grundsatz "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen". Aus demselben Grund bist du in Deutschland (anders als in vielen US-Bundesstaaten) auch nicht dazu verpflichtet, bei einem Angriff auf deine Person erst einen Fluchtversuch zu unternehmen, bevor du dich wehrst.
Basti
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Beitrag von Basti »

Die Ehre? Tschuldigung aber das find ich dann doch etwas übertrieben, so nach dem Motto "Alter du hast meine Ehre geklaut, jetzt schlag ich dir die Fresse ein" (so oder so ähnlich hört man das ja öfters) und da wär er im Recht wenn ich ihn vorher blöd anmache oder sowas (würd ich natürlich nicht machen aber nur als Beispiel)?

Wenn ich mein Eigentum verteidige gut, aber die "Ehre" ?
"Es ist nicht wichtig besser zu sein als jemand anderes,
aber es ist wichtig besser zu sein als gestern."

J. Kano
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kamiu
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Beitrag von kamiu »

Ich hoffe mal, das mit der Ehre bezieht sich auf verbale Auseinandersetzungen... dann könnte ich mir gut vorstellen, dass man sie verteidigen darf. Allerdings auch nur verbal und nicht mit Schlägen.
Wenn dich jemand arg beleidigt, kannst du ihn ja meines Wissens nach anzeigen (ob es sinnvoll ist, ist eine Frage).

Grüße
kamiu
seki ekisei
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Wir sind heutzutage recht mobil - und viele Deiner K-Kollegen raten eher zu einem Anruf bei den Uniformierten. Gerade wegen der heutigen brutalen Straftäter.
Dies wird Dir anschließend auch die Krankenkasse so erzählen.
Hinzu kommt dann noch, hört sich albern an, wenn dabei dann auch noch Kleidung oder sonst etwas zu Bruch geht, wer bezahlt Dir das?
Der Täter, der eh keine Knete hat oder vermutlich hat er ja eine Haftpflicht-Versicherung.
Oder glaubst Du etwa, der bleibt einfach stehen und wartet mit Dir zusammen auf die Polizei, falls Du sie überhaupt angerufen hast.
Oder machst Du das, während Du ihn auf dem Boden festhältst.

Ferner kann ich das allerdings auch nicht mit persönlicher Ehre in Verbindung bringen, eben so wenig habe ich nicht das Gefühl, dass ich dem Unrecht weiche, ich denke halt vorher nach, bevor ich so einen Blödsinn unternehme.
Du solltest mal darüber nachdenken welches "Rechtsgut" wichtiger ist ??? Schutz der Gesundheit oder Schutz von Sachgegenständen!
Viele Grüße
U d o
TeamGreen
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Beitrag von TeamGreen »

Wenn ich mein Eigentum verteidige gut, aber die "Ehre" ?
Ich kann nur wiederholen: auch die persönliche Ehre ist nach geltender Rechtsprechung ein notwehrfähiges Rechtsgut.

Das ist natürlich nicht so zu verstehen, daß man Ehrverletzungen nach "Mitbürger mit bestimmtem Migrationshintergrund"-Manier rächen darf - das wäre keine Notwehr, sondern Selbstjustiz.

Wir erinnern uns mal, um eine Notwehrhandlung zu rechtfertigen, muß der Angriff gegenwärtig sein, also noch andauern. Es hat beispielsweise Fälle gegeben, in denen ein Beleidiger trotz entsprechender Aufforderung nicht aufgehört hat, den Notwehrenden ständig und in einem fort (also buchstäblich ohne Pause) verbal zu beleidigen. Diese fortwährende Beeinträchtigung der persönlichen Ehre wurde dann (im Einklang mit geltendem Recht) mit einer kräftigen Maulschelle beendet - nicht um Selbstjustiz zu üben, sondern um den Angriff schlicht und einfach zu beenden.

Wenn dein Gegenüber dich natürlich einfach mal so als "Arschloch" tituliert und dich dann angrinst, ist der Angriff schon vorüber und eine Notwehr nicht mehr möglich.

Ob eine derartige Notwehr gegen Beleidigungen taktisch sinnvoll ist oder dem eigenen Wertesystem entspricht, ist eine andere Kiste. Aber die rechtliche Möglichkeit dazu besteht zumindest grundsätzlich.
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Habt ihr alle so eine niedrige Reizschwelle - dass ihr auf Beleidigungen irgendwelcher Idi... reagiert.
Wenn ich so manche Antwort lese, dann denke ich ich hier schreiben alte Wild West Helden.
Vermutlich aber ist kaum einer von euch mal in einer ernsten Situation gewesen, da geht es dann um mehr als nur ein blaues Auge. Zumindest dann, wenn ihr euch dem "bösen Buben" wiedersetzt.
Viele Grüße
U d o
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

Nein Udo
ich habe keine niedrige Reizschwelle.
Ich wehre mich nur, wenn ich angegriffen werde.
Gruss
LC
Grüße
Norbert Bosse
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judoka50
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Beitrag von judoka50 »

Hi LC - ich glaube Du gehst auch nicht zu einem Einbrecher, tippst ihm auf die Schulter und sagst ihm, dass das nicht so richtig ist, was er da macht.
Das er dort nicht nur sich materiell bereichern möchte, sondern dass er damit Dich auch auffordert etwas zu unternehmen, da Du ansonsten, wenn Du ihn jetzt nicht "festnimmst" und der Polizei übergibt, in Deiner Ehre verletzt bist.
Ich würde das dann so sehen, das ich ihn auffordere jetzt etwas zu unternehmen, dass ich in eine Situation komme mich endlich wehren zu dürfen.

Wie gut, dass ich für solche Fälle ein Handy mit 110 habe, mir mal in Ruhe - aus sicherer Entfernung - live ansehen kann, wie man Autos knackt (anstelle gestellter Szenen im Fernsehen). Dann kann ich auch endlich mal in die Rolle eines der im Vorabend Programm laufenden Ermittlers schlüpfen, den Täter beobachten und als "unverletzter" Held der Festnahme beiwohnen.
Viele Grüße
U d o
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Clonk
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Beitrag von Clonk »

Udo, Reizschwellen sind bei mir kein Problem, ich werde von Idioten inzwischen dermaßen beleidigt, dass ich schon lange nicht mehr darauf achte. Die Folgen sind noch mehr Beleidigungen, aber von mir aus sollen sie sich doch heiser beleidigen, wenn sie meinen, es nötig zu haben... :P

Gruß,
Clonk
tom herold
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Off Topic

Beitrag von tom herold »

Wir sind vom Thema abgekommen - wie schon so oft ...
Außerdem ist diese Debatte hier inzwischen doch sehr theoretisierend geworden, denn die meisten von euch werden wohl kaum in die Lage kommen, sich täglich gegen böse Aggressoren zur Wehr setzen zu müssen.
Auch denke ich, wiederholen zu dürfen, was ich an anderer Stelle ganz deutlich gesagt habe: die meisten von euch haben noch nie einen richtigen, echten, ernsthaften Kampf bestehen müssen (ist nicht böse oder abwertend gemeint - seid froh, daß euch so etwas noch nie passiert ist!!).
Die Schubserei zwischen zwei "Normalbürgern" kann man kaum als ernsthaften Kampf ansehen, auch wenn es dabei mal 'ne blutige Nase geben sollte.
SV ist eigentlich für Situationen da, in denen man um die eigene Gesundheit oder gar um das eigene Leben berechtigt Angst haben muß.
SV soll gegen Typen eingesetzt werden (und dann hoffentlich völlig kompromißlos und vor allem wirksam!), die dich mal eben so zusammenschlagen und dich zu einem wimmernden, blutigen Klumpen verarbeiten wollen - einfach deshalb, weil sie es so wollen.
Die Gründe, welche diese Typen vorbringen (falls man sie überhaupt schnappt!) sind albern und irrelevant. Letztlich geht es nur um Frustrationen und Gewaltphantasien, die ausgelebt werden, und zwar hemmungslos.
Da komme mir bitte niemand mit "angemessener Reaktion"!!
Die Debatte darüber, was man in einer solchen Situation tun oder nicht tun würde, ist, wie ich schon sagte, graue Theorie, denn erstens kommt es anders und zweitens als man denkt ... :o
Ich staune immer wieder über "Mattenhelden", die noch nie um ihr Leben kämpfen mußten (z.B. gegen "Mitbürger mit Migrationshintergrund"), aber dennoch ganz genau wissen, was man in dieser oder jener Situation tun muß.
Was uns zurück zum Thema bringt: Messer und der Umgang mit dieser Waffe.
Freundliche Grüße
Tom
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Beitrag von judoka50 »

Tom - genau das habe ich auch versucht klar zu machen und vor eigener Überschätzung zu warnen.
Deshalb auch die Hinweise - sich so weit wie möglich zurück zuhalten.
Viele Grüße
U d o
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

HAllo Udo
Hi LC - ich glaube Du gehst auch nicht zu einem Einbrecher, tippst ihm auf die Schulter und sagst ihm, dass das nicht so richtig ist, was er da macht.
Richtig. Wenn ich das Handy dabei habe, rufe ich die freundlichen Helfer

Gruss
LC
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Beitrag von TeamGreen »

Ich wiederhole mich nur ungern, aber ich habe lediglich aufgezeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten das vielgeschmähte Notwehrrecht in Deutschland tatsächlich bietet ;)

Ob es taktisch sinnvoll ist, das, was man theoretisch darf, auch tatsächlich zu tun, ist wie gesagt eine ganz andere Frage.
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

Hallo Leute

hier die Messer mit dem Färbeffekt.

http://www.nonletal.de/nolieblades/nlb. ... erguppe=12

Gruss
LC
Grüße
Norbert Bosse
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Beitrag von Lin Chung »

Zum Notwehrrecht

Das Problem, das bisher nicht angesprochen ist, ist dass die strafverfolgenden Staatsanwaltschaft und Polizei sich immer erst nach der Tat regt. Also das Opfer schon gemeuchelt ist.
Ein bewaffneter Täter bildet sich immer ein Wagnis-zu-Gewinn-Verhältnis.
Ist sein Opfer ebenfalls bewaffnet, könnte er schneller davon Abstand nehmen.

Was jetzt nicht heisst, dass sich jeder mit illegalen Waffen ausstatten soll.
Gruss
LC
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Norbert Bosse
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Beitrag von Judomann »

Lin Chung hat geschrieben:hier die Messer mit dem Färbeffekt.

http://www.nonletal.de/nolieblades/nlb. ... erguppe=12
Die sind ja ganz schön teuer!
Lin Chung
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Beitrag von Lin Chung »

Ja, der TEuro machts halt. 8)
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Beitrag von Judomax »

Und die Mehrwertsteuer 19% nicht vergessen :P
;)
Gruß Max
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