Dan-Prüfung
- ctjones
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Das kenne ich auch und will ich auch machen. In Niedersachsen heißt das "modulares Prüfungssystem".
Man kann einzelene Teile schon auf Lehrgängen zeigen und sich bestätigen lassen, dass man diese schon gemacht hat, dann muss man sie bei der Prüfung nicht mehr zeigen. Ein Teil z.B. ist die Kata ein anderer Stand-Würfe und wieder ein anderer Stand-Komplex usw. Nur drei "Teile" muss man für die Prüfung lassen.
Man kann einzelene Teile schon auf Lehrgängen zeigen und sich bestätigen lassen, dass man diese schon gemacht hat, dann muss man sie bei der Prüfung nicht mehr zeigen. Ein Teil z.B. ist die Kata ein anderer Stand-Würfe und wieder ein anderer Stand-Komplex usw. Nur drei "Teile" muss man für die Prüfung lassen.
Bitte versteht mein Verhalten als Zeichen der Ablehnung, mit dem ich euch Gegenüberstehe. (Rebel, Die Ärzte)
Hi Juergen!
Ups, hatte gar nicht mitbekommen, dass ich angesprochen wurde.
ct hat es schon sehr gut erklärt, in Hessen ist es genauso. Du darfst ein Jahr vor der Prüfung während der DAN-Lehrgänge schon Teile der Prüfung ablegen, die Fächer kann sich der Prüfling selbst aussuchen.
Vergleichbar is das ganze mit einer Diploms - Klausur, hier schreibt man vor dieser Klausur während des Studiums auch Vordiplome und so wird der Stoff auch weggebackt.
Ich mache keine Gonosen - no kata für den 3. Dan, sondern Kime no kata und Kodokan Goshin jutsu (die ersten 4 Gruppen).
@the_rod: Eigentlich muss man auch bei Kyu - Prüfungen einen Prüfungsteilnehmer als Partner nehmen, aber wenn der Prüfer der Ansicht ist, das für dich kein adäquater Partner da ist, kannste auch den mitgebrachten verwenden. Rede also einfach vorher mit dem Prüfer.
Ups, hatte gar nicht mitbekommen, dass ich angesprochen wurde.
ct hat es schon sehr gut erklärt, in Hessen ist es genauso. Du darfst ein Jahr vor der Prüfung während der DAN-Lehrgänge schon Teile der Prüfung ablegen, die Fächer kann sich der Prüfling selbst aussuchen.
Vergleichbar is das ganze mit einer Diploms - Klausur, hier schreibt man vor dieser Klausur während des Studiums auch Vordiplome und so wird der Stoff auch weggebackt.
Ich mache keine Gonosen - no kata für den 3. Dan, sondern Kime no kata und Kodokan Goshin jutsu (die ersten 4 Gruppen).
@the_rod: Eigentlich muss man auch bei Kyu - Prüfungen einen Prüfungsteilnehmer als Partner nehmen, aber wenn der Prüfer der Ansicht ist, das für dich kein adäquater Partner da ist, kannste auch den mitgebrachten verwenden. Rede also einfach vorher mit dem Prüfer.
Grüßle
Speedy
Speedy
Das stimmt so nicht, ist aber verbreiteter Glaube. Es steht meines Wissens nach in keiner Ordnung drin.Speedy hat geschrieben:Der 1. Dan kann im DJB aber nicht verliehen werden, selbst wenn er Olympia Sieger werden würde. Der erste Dan kann nur durch technische Prüfung abgelegt werden, aber danach könnte man ihn theoretisch direkt hochadeln.
@ Bodo:
Korrekt. Es steht zum Beispiel in der Grundsatzordnung für das Prüfungswesen des Badischen Judo-Verbandes (§ 4, letzter Satz, http://www.badischer-judo-verband.de/downloads) drin, dass der erste Dan grundsätzlich nur durch Prüfung erworben werden kann.
Wenn es einen Grundsatz gibt, gibt es auch immer eine Ausnahme sonst würde "ausschließlich" oder eine ähnliche Formulierung da stehen...
Korrekt. Es steht zum Beispiel in der Grundsatzordnung für das Prüfungswesen des Badischen Judo-Verbandes (§ 4, letzter Satz, http://www.badischer-judo-verband.de/downloads) drin, dass der erste Dan grundsätzlich nur durch Prüfung erworben werden kann.
Wenn es einen Grundsatz gibt, gibt es auch immer eine Ausnahme sonst würde "ausschließlich" oder eine ähnliche Formulierung da stehen...
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- bushi7
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Der 1. DAN wird nicht verliehen
Hier ein Auszug aus der Ordnung des DJB:
4. Verleihung von Kyu- und Dan-Graden
Der 1. Dan kann nur durch Prüfung erworben werden.
Verleihung von Kyu- und den übrigen Dan-Graden können bis zum 5.Dan von den Landesverbänden vorgenommen werden.
Anträge auf Verleihung eines Ehren-Dan-Grades (ab 6. Dan) sind auf DJB-Vordruck zusammen mit allen Unterlagen an die Geschäftsstelle des Deutschen Judo-Bundes zu richten. Antragsberechtigt sind nur die Mitglieder des Deutschen Judo-Bundes. Über den Antrag entscheidet der Ehrenrat des Deutschen Judo-Bundes.
Bei Verleihungen sind keine Wartezeitverkürzungen möglich.
Näheres regelt die Ehrenordnung des DJB.
4. Verleihung von Kyu- und Dan-Graden
Der 1. Dan kann nur durch Prüfung erworben werden.
Verleihung von Kyu- und den übrigen Dan-Graden können bis zum 5.Dan von den Landesverbänden vorgenommen werden.
Anträge auf Verleihung eines Ehren-Dan-Grades (ab 6. Dan) sind auf DJB-Vordruck zusammen mit allen Unterlagen an die Geschäftsstelle des Deutschen Judo-Bundes zu richten. Antragsberechtigt sind nur die Mitglieder des Deutschen Judo-Bundes. Über den Antrag entscheidet der Ehrenrat des Deutschen Judo-Bundes.
Bei Verleihungen sind keine Wartezeitverkürzungen möglich.
Näheres regelt die Ehrenordnung des DJB.
In Schleswig-Holstein werden Prüfungen für den ersten und zweiten Dan in Modulen abgelegt. Stand- und Bodenprogramm und Technisch/Taktischer Teil und so werden jeweils in einem separaten Modul geprüft. In der eigentlichen Dan-Prüfung werden dann Vorkenntnisse und Kata abgefragt. Die Module sind (glaube ich) ein Jahr lang gültig.goofy hat geschrieben:das würde mich auch mal brennend interessieren.. bei uns in NDS ist sowas im gespräch, nur noch eine frage der zeit bis das kommt....juergen hat geschrieben:@ Speedy:
Unter welchen Bedingungen kannst Du die Prüfung in Raten ablegen?
- ctjones
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Ich habe letzte Woche Samstag meine ersten Module abgelegt!
Und zwar Boden und den Boden-komplex!
Die nächsten Module werden dann Selbstverteidigung und Kata sein, bei der eigentlichen Prüfung mache ich (wir, mein Partner und ich) dann Stand und den Stand komplex. Die Module sind dann bei uns in Niedersachsen 2 jahre gültig und es ist egal welche man lässt und wie viele.
Also habe ich dann 1/3 meiner Dan Prüfung schon abgelegt.
Ob ich mir eine Ecke meines Gürtels schwarz färben sollte?
Und zwar Boden und den Boden-komplex!
Die nächsten Module werden dann Selbstverteidigung und Kata sein, bei der eigentlichen Prüfung mache ich (wir, mein Partner und ich) dann Stand und den Stand komplex. Die Module sind dann bei uns in Niedersachsen 2 jahre gültig und es ist egal welche man lässt und wie viele.
Also habe ich dann 1/3 meiner Dan Prüfung schon abgelegt.
Ob ich mir eine Ecke meines Gürtels schwarz färben sollte?
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- bushi7
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Bei der tretenden und schlagenden Fakultät (Taekwon Do) bekommst Du Aufschiebeschlaufen für Deinen Gürtel, wie wäre denn das?
Sportgruss Joachim (bushi7)
http://www.scsig.de
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Braun mit schwarzem Streifen gibt es in der Tat beim Taekwon-Do (1. Kup). 2. Kup ist braun, 4. blau, 6. gruen, 8. gelb und 10. weiss. Dazwischen sind halt die Zwischenguertel.ctjones hat geschrieben:Oder mal an Kwon oder so schreiben, ob sie braune Gürtel mit nem schwarzen Streifen haben!!
(Haben die vielleicht auch einen 1 1/2-ten Dan, also einen schwarzen Guertel mit schwarzem Streifen? )
- ctjones
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Hab ich aber noch nie gesehen in Kampfsport Katalogen! Aber egal, ich glaube ich warte bis ich meine Dan "komplett" habe und kaufe mir dann einen schwarzen (vielleicht auch noch mit Bestickung )
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Guckst Du hier: http://www.sgs-schauff.com.ctjones hat geschrieben:Oder mal an Kwon oder so schreiben, ob sie braune Gürtel mit nem schwarzen Streifen haben!!
Außerdem freut sich unser Forumsmitglied SGS Schauff, wenn Du im neu eröffneten Online-Shop vorbeischaust...
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Kauf den, Du kannst Ihn dann einmal im Jahr tragen, nämlich am 01. April
Sportgruss Joachim (bushi7)
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