Wie und Wann bekommt ein Judo-Pass seine Gültigkeit???
Wie und Wann bekommt ein Judo-Pass seine Gültigkeit???
Bin seit 1.11.2005 in den Verein eingetreten , habe am 20.05.06
die erste Prüfung ,mit 41 jahren , abgelegt.
Der Pass wurde ausgefüllt und als Eintrittsdatum der01.01.2006 eingesetzt.
Meine Frage:Ist dieser Pass eigentlich gültig ,falls ich mal auf Kämpfe
gehen möchte?
die erste Prüfung ,mit 41 jahren , abgelegt.
Der Pass wurde ausgefüllt und als Eintrittsdatum der01.01.2006 eingesetzt.
Meine Frage:Ist dieser Pass eigentlich gültig ,falls ich mal auf Kämpfe
gehen möchte?
- LenDa
- 1. Dan Träger
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- Registriert: 02.08.2005, 15:22
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- Verein: Post SV Düsseldorf
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Frage:
Müsst ihr die Jahressichtmarke selbst bezahlen oder bezahlt der Verein die Marke von euren Mitgliedsbeiträgen? Hast du für 2005 bezahlt?
Gruß
David
Müsst ihr die Jahressichtmarke selbst bezahlen oder bezahlt der Verein die Marke von euren Mitgliedsbeiträgen? Hast du für 2005 bezahlt?
Gruß
David
Judo beim Post SV Düsseldorf www.judokas.net.
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- 2. Dan Träger
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Was hat denn die Versicherung mit dem Eintrittsdatum im Pass zu tun? Eintrittsdatum 1.1. bedeutet lediglich, dass sich der Verein die 2005er Sichtmarke sparen wollte.Speedy hat geschrieben:Gültig ist er schon und Prüfung durftest du auch machen (nach 3 Monaten), aber ich würde 2 Monate Mitgliedsbeiträge zurückfordern, wenn der Verein dich erst ab 01.01.06 versichert hat.
Also ,ich hab jetzt denPass mit 1. Jahresmarke für 2006 ausgehändigt
bekommen und musste dafür 7,50Euro bezahlen , obwohl ich den Vereinsbeitrag schon bezahlt habe.
Da ich mich erst seit kurzem damit beschäftige , weiß ich nicht , ob das
ok ist.
Deshalb bin ich über jede antwort glücklich.
Gruß SANDOKAN
bekommen und musste dafür 7,50Euro bezahlen , obwohl ich den Vereinsbeitrag schon bezahlt habe.
Da ich mich erst seit kurzem damit beschäftige , weiß ich nicht , ob das
ok ist.
Deshalb bin ich über jede antwort glücklich.
Gruß SANDOKAN
- Lippe
- 3. Dan Träger
- Beiträge: 791
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Ich habe gelesen, Du hast deine erste Prüfung abgelegt, also weiß-gelb. Dann denkst Du an Wettkämpfe. Gut, bedenke aber, dass Du dazu erst noch die Prüfung zum gelben Gürtel ablegen musst, ehe Du an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen kannst.
Ansonsten ist der Pass mit der aktuellen Jahressichtmarke auch gültig und dein wichtigster Ausweis auf allen Judoveranstaltungen, an denen Du teilnimmst (Prüfungen, Wettkämpfe, Lehrgänge, ...).
Ansonsten ist der Pass mit der aktuellen Jahressichtmarke auch gültig und dein wichtigster Ausweis auf allen Judoveranstaltungen, an denen Du teilnimmst (Prüfungen, Wettkämpfe, Lehrgänge, ...).
Ich schließ mich mal an (Wollte nicht noch nen Extra-thread aufmachen):
Ich hab zwischenzeitlich ja ein paar Jahre Pause gehabt. Hab die Jahresmarke 2006 in meinem Budopass (Wieso heißt der eigentlich Budo- und nicht Judo-Pass?), zahle aber erst ab 1.5.2006 Beiträge.
Hätte ich da (theoretisch) am 1.3.2006 eine Prüfung ablegen dürfen?
Ich hab zwischenzeitlich ja ein paar Jahre Pause gehabt. Hab die Jahresmarke 2006 in meinem Budopass (Wieso heißt der eigentlich Budo- und nicht Judo-Pass?), zahle aber erst ab 1.5.2006 Beiträge.
Hätte ich da (theoretisch) am 1.3.2006 eine Prüfung ablegen dürfen?
Weil man dort früher noch die Prüfungen anderer Budo-Sportarten eintragen konnte. Bei mir sind die Seiten 10 bis 13 für Ju-Jutsu vorgedruckt, die Seiten 14 bis 17, 18 bis 21 und 22 bis 25 für weitere Budo-Sportarten gedacht.Kattl hat geschrieben:Wieso heißt der eigentlich Budo- und nicht Judo-Pass?
Ich glaube, das kam aus der Zeit, als noch diverse Budo-Disziplinen unter dem Dach des DJB (z.B. Ju-Jutsu und Aikido) beheimatet waren.
Judo - just for fun!
bei uns brauch man die sichmarke nicht bezahlen, wenn man regelmäßig an tunieren teilnimmt! nur judoka, die nicht oft an tunieren teilnehmen müssen die bezahlen! ich glaub das sind bei uns 12,50€ oda so! ich musste die noch nie bezahlen, daher ist mir das egal!Flex hat geschrieben:Also ich glaube bei uns wird diese Jahrsmarke von den Beiträgen bezahlt, denn bis jetzt musste ich noch nie dafür bezahlen.
Neun von zehn Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt, die letzte summt die Melodie von Tetris.
Hallo Kattl,
die Antwort auf deine Frage nach der Prüfung ist ein klares Ja.
Die Zeit zwischen zwei Prüfungen heißt Vorbereitungszeit, nicht Wartezeit wie viele glauben.
Wenn dein Trainer also der Auffassung ist, dass du dich, auch mit einer Pause, seit deiner letzten Prüfung gut genug vorbereitet hast, hast du die Prüfung legal abgelegt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Gültiger Judopass mit Jahresmarke aus dem Jahr der Prüfung.
2. Vorbereitungszeit seit der Letzten Kyu-Prüfung 6 Monate (8. - 3.Kyu für Judoka ab 14 Jahre 3 Monate).
So wie das in deinem Profil erkennbar ist hast du die Vorgaben alle erfüllt.
Viele Grüße Ralf
die Antwort auf deine Frage nach der Prüfung ist ein klares Ja.
Die Zeit zwischen zwei Prüfungen heißt Vorbereitungszeit, nicht Wartezeit wie viele glauben.
Wenn dein Trainer also der Auffassung ist, dass du dich, auch mit einer Pause, seit deiner letzten Prüfung gut genug vorbereitet hast, hast du die Prüfung legal abgelegt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Gültiger Judopass mit Jahresmarke aus dem Jahr der Prüfung.
2. Vorbereitungszeit seit der Letzten Kyu-Prüfung 6 Monate (8. - 3.Kyu für Judoka ab 14 Jahre 3 Monate).
So wie das in deinem Profil erkennbar ist hast du die Vorgaben alle erfüllt.
Viele Grüße Ralf
Hallo Kattl,
deine Vereinszugehörigkeit, bzw. deine Verbandszugehörigkeit (DJB), wird durch die Jahresmarke und den Stempel des Vereins, der sie dir in den Pass geklebt hat dokumentiert. Damit ist der Pass für das Jahr gültig. Und damit sind die formalen Vorraussetzungen für eine Prüfung erfüllt.
Davon unbenommen ist ob du zum Zeitpunkt der Prüfung Beiträge an einen Verein zahlst. Das ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dir und dem Verein.
Abgesehen davon habe ich in deinem Profil gesehen, dass du Student bist. Studenten müssen zum Zeitpunkt einer Prüfung weder in einem Verein Mitglied sein noch einen Judopass besitzen. Sie können im Rahmen der Uni eine Prüfung absolvieren und sie später in einen Judopass nachtragen lassen. Liegt ein Pass vor kann sie natürlich direkt eingetragen werden, wenn der Pass gültig ist, die Prüfung nach DJB-Richtlinien stattfand und deine Uni Mitglied im ADH ist. Ob Studenten von Nichtmitgliedern auch geprüft werden können weiß ich leider nicht.
Mit vielen Grüßen Ralf
deine Vereinszugehörigkeit, bzw. deine Verbandszugehörigkeit (DJB), wird durch die Jahresmarke und den Stempel des Vereins, der sie dir in den Pass geklebt hat dokumentiert. Damit ist der Pass für das Jahr gültig. Und damit sind die formalen Vorraussetzungen für eine Prüfung erfüllt.
Davon unbenommen ist ob du zum Zeitpunkt der Prüfung Beiträge an einen Verein zahlst. Das ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dir und dem Verein.
Abgesehen davon habe ich in deinem Profil gesehen, dass du Student bist. Studenten müssen zum Zeitpunkt einer Prüfung weder in einem Verein Mitglied sein noch einen Judopass besitzen. Sie können im Rahmen der Uni eine Prüfung absolvieren und sie später in einen Judopass nachtragen lassen. Liegt ein Pass vor kann sie natürlich direkt eingetragen werden, wenn der Pass gültig ist, die Prüfung nach DJB-Richtlinien stattfand und deine Uni Mitglied im ADH ist. Ob Studenten von Nichtmitgliedern auch geprüft werden können weiß ich leider nicht.
Mit vielen Grüßen Ralf
- Lippe
- 3. Dan Träger
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- Registriert: 29.11.2004, 13:05
- Bundesland: Baden-Württemberg
- Verein: TSV Freudenstadt 1862 e.V.
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Kattl hat geschrieben:Hätte ich da (theoretisch) am 1.3.2006 eine Prüfung ablegen dürfen?
Ich dachte, die Vorbereitungszeit müsse mit Jahressichtmarken nachgewiesen werden (ohne mal auf die Unisport-Sonderregelungen einzugehen) - hier also durch die Marke 2006. Am 1.3. sind aber erst zwei Monate rum, noch nicht die geforderten 3 Monate. Das wäre doch erst am 1.4. der Fall, oder?rarufu hat geschrieben:2. Vorbereitungszeit seit der Letzten Kyu-Prüfung 6 Monate (8. - 3.Kyu für Judoka ab 14 Jahre 3 Monate).
ich hätte da mal noch ne andere frage die aber etwas in die richtung geht.
wenn jemand neu in den verein eintritt, darf er dann sofort für den verein starten oder gilt da eine frist wie es bspw bei vereinswechseln ist?
hintergrund ist: ich habe einen wiedereinsteiger im training, der seit 3 jahren nichts mehr gemacht hat und zwischenzeitlich aus dem verein ausgetreten ist. er möchte aber im november für uns in der bezirksliga starten
wenn jemand neu in den verein eintritt, darf er dann sofort für den verein starten oder gilt da eine frist wie es bspw bei vereinswechseln ist?
hintergrund ist: ich habe einen wiedereinsteiger im training, der seit 3 jahren nichts mehr gemacht hat und zwischenzeitlich aus dem verein ausgetreten ist. er möchte aber im november für uns in der bezirksliga starten
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- 2. Dan Träger
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So ist es. Wie Ralf richtig bemerkte, geht es hier um die Vorbereitungszeit, nicht Wartezeit. Für diese (aktive) Vorbereitungszeit ist natürlich eine Marke in den Pass zu kleben, die bei der Prüfung vorzuweisen ist.Lippe hat geschrieben:Ich dachte, die Vorbereitungszeit müsse mit Jahressichtmarken nachgewiesen werden - hier also durch die Marke 2006. Am 1.3. sind aber erst zwei Monate rum, noch nicht die geforderten 3 Monate. Das wäre doch erst am 1.4. der Fall, oder?
@Spalter:
Da sollte es keine Probleme geben!
Hallo Spalter und Lippe,
Stimmt mit der Vorbereitungszeit, aber wenn Kattl die Prüfung vor der jetzigen nicht am 31.12. des Jahres X gemacht hat zählen natürlich auch die Monate nach dieser Prüfung bis zum Ende des Jahres X. Und zwar unabhängig davon wieviele Jahre Pause dazwischen liegen.
Wenn ein Wiedereinsteiger länger als drei Monate aus einem Verein ausgetreten ist (gilt vom 1.1 -zum 30.12. eines Jahres) oder zum 31.12. eines Jahres aus einem Verein ausgetreten ist, ist er sofort für den neuen Verein startberechtigt.
Stimmt mit der Vorbereitungszeit, aber wenn Kattl die Prüfung vor der jetzigen nicht am 31.12. des Jahres X gemacht hat zählen natürlich auch die Monate nach dieser Prüfung bis zum Ende des Jahres X. Und zwar unabhängig davon wieviele Jahre Pause dazwischen liegen.
Wenn ein Wiedereinsteiger länger als drei Monate aus einem Verein ausgetreten ist (gilt vom 1.1 -zum 30.12. eines Jahres) oder zum 31.12. eines Jahres aus einem Verein ausgetreten ist, ist er sofort für den neuen Verein startberechtigt.