Voraussetzungen für den Braungurt.
Voraussetzungen für den Braungurt.
Ich bereite mich zur Zeit auf meine Braungurtprüfung vor.
Jetzt habe ich in der Ausschreibung eines anderen Vereins (selber Bezirk) gelesen, das man für die Prüfung einen Kampfrichterlehrgang und einen Prüfungsvorbereitungslehrgang besucht haben muß.
In meiner Ausschreibung für die Prüfung steht das nicht.
Was ist denn nun richtig?
Sind beide Lehrgänge vorraussetzung?
Sicherlich ist es nicht schlecht Lehrgänge zu besuchen, nur ist es auch immer eine Zeit- und Kostenfrage. Außerdem werden bis zum Prüfungstermin keine solchen Lehrgänge mehr angeboten.
Jetzt habe ich in der Ausschreibung eines anderen Vereins (selber Bezirk) gelesen, das man für die Prüfung einen Kampfrichterlehrgang und einen Prüfungsvorbereitungslehrgang besucht haben muß.
In meiner Ausschreibung für die Prüfung steht das nicht.
Was ist denn nun richtig?
Sind beide Lehrgänge vorraussetzung?
Sicherlich ist es nicht schlecht Lehrgänge zu besuchen, nur ist es auch immer eine Zeit- und Kostenfrage. Außerdem werden bis zum Prüfungstermin keine solchen Lehrgänge mehr angeboten.
Also ich kenne die Lehrgänge nur als Voraussetzung für den 1. Dan und nicht für den ersten Kyu...
Vielleicht hilft dir ja schon die Kyu-PO auf der Homepage des Judobunds...ich konnte da im Überfliegen auch nichts von Lehrgängen als Voraussetzuung entdecken: http://www.judobund.de
Vielleicht hilft dir ja schon die Kyu-PO auf der Homepage des Judobunds...ich konnte da im Überfliegen auch nichts von Lehrgängen als Voraussetzuung entdecken: http://www.judobund.de
Gruß Oli
Also in NRW gilt dies hier (ist ein Auszug aus der Grundsatzordnung des NWDK):
Prüfungen zum 1. Kyu sind grundsätzlich auf Kreisebene auszurichten. Vor der Prüfung ist vom KDV ein Vorbereitungslehrgang durchzuführen, der 10 Stunden umfassen soll. Für die Prüfungsanwärter ist die Teilnahme am Lehrgang freiwillig. Die Prüfer werden vom KDV eingesetzt.
Die Prüfungsanwärter müssen jedoch am Vorbereitungslehrgang teilnehmen und den Nachweis hierüber erbringen, wenn sie, statt an einer auf Kreisebene ausgerichteten Prüfung, an einer von einem Verein ausgerichteten Prüfung teilnehmen wollen.
Quelle: http://www.nwdk.de
Wenn du jetzt aus nem anderen Bundesland kommst, solltest da mal nachlesen, was dort in der Grundsatzordnung steht...
Prüfungen zum 1. Kyu sind grundsätzlich auf Kreisebene auszurichten. Vor der Prüfung ist vom KDV ein Vorbereitungslehrgang durchzuführen, der 10 Stunden umfassen soll. Für die Prüfungsanwärter ist die Teilnahme am Lehrgang freiwillig. Die Prüfer werden vom KDV eingesetzt.
Die Prüfungsanwärter müssen jedoch am Vorbereitungslehrgang teilnehmen und den Nachweis hierüber erbringen, wenn sie, statt an einer auf Kreisebene ausgerichteten Prüfung, an einer von einem Verein ausgerichteten Prüfung teilnehmen wollen.
Quelle: http://www.nwdk.de
Wenn du jetzt aus nem anderen Bundesland kommst, solltest da mal nachlesen, was dort in der Grundsatzordnung steht...
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- 2. Dan Träger
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- Registriert: 12.08.2004, 10:58
- Bundesland: Bayern
- Verein: 1. SC Gröbenzell
Die Prüfungsinhalte sind in allen Landesverbänden gleich.
Was abweicht ist die sogenannte Grundsatzordnung, in der die Rahmenbedingungen der Prüfung festgelegt sind.
Hier kommt es je nach Landesverband zu minimalen Abweichungen.
Dass ein KR-Lehrgang für den Braungurt vorgeschrieben ist, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Was abweicht ist die sogenannte Grundsatzordnung, in der die Rahmenbedingungen der Prüfung festgelegt sind.
Hier kommt es je nach Landesverband zu minimalen Abweichungen.
Dass ein KR-Lehrgang für den Braungurt vorgeschrieben ist, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Nicht? Ich kann mir das sehr gut vorstellen.Nick hat geschrieben:Dass ein KR-Lehrgang für den Braungurt vorgeschrieben ist, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Schließlich fehlen überall Kampfrichter und durch die Lehrgänge bleiben vielleicht ein oder zwei pro Jahr hängen, die dann tatsächlich KR-Anwärter machen.
Und der erste Kyu ist doch ein guter KR-Einstiegsgrad.
Der erste Pflicht-Berührungspunkt mit dem KR-Wesen ist zwar üblicherweise der Vorbereitungslehrgang für den ersten Dan, aber für KR-Einsätze auf Kreisebene ist meines Wissens nach der Dan keine Voraussetzung.
Sollte also ein Landesverband Pflichtlehrgänge für Braungurt-Anwärter veranstalten, halte ich das durchaus für legitim als Mittel zum Zweck.
Judo - just for fun!
- Tori
- 2. Dan Träger
- Beiträge: 540
- Registriert: 10.04.2004, 22:27
- Bundesland: Baden-Württemberg
- Verein: TV Mengen
Wenn man immer mehr Vorraussetzungen für eine Gürtelfarbe verlangt, muß man auch die entsprechenden Lehrgänge rechtzeitig anbieten.
Ganz automatisch kommt es dann aber wieder zu einer Aussortierung derer, die sich nicht genug informiert haben aber auch von denn, die zu sollen Lehrgängen keine Zeit haben.
Und das ist wiederum Schade und wirft den Sport zurück.
Ganz automatisch kommt es dann aber wieder zu einer Aussortierung derer, die sich nicht genug informiert haben aber auch von denn, die zu sollen Lehrgängen keine Zeit haben.
Und das ist wiederum Schade und wirft den Sport zurück.
MM
2. Dan Judo
1. Dan Jiu Jitsu
2. Dan Judo
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@Gast: Es wäre wohl auch hilfreich, wenn du noch dazuschreiben könntest, in welchem Bezirk/Verband du deine Prüfung ablegen willst...Denn je nachdem haben wir ja hier jemanden aus diesem Verband, der dir weiterhelfen kann.
Aber Lehrgänge hin oder her, trotzdem kann es nicht sein, dass 2 Vereine unterschiedliche Voraussetzungen stellen, oder liege ich da falsch??
Vielleicht solltest du einfach auch mal bei den Vereinen nachfragen...
Aber Lehrgänge hin oder her, trotzdem kann es nicht sein, dass 2 Vereine unterschiedliche Voraussetzungen stellen, oder liege ich da falsch??
Vielleicht solltest du einfach auch mal bei den Vereinen nachfragen...
Gruß Oli
Erstmal danke für eure Antworten.
Wir machen den Prüfungsvorbereitungslehrgang jetzt als zusätzliche Trainingseinheit 2 Stunden die Woche über 2 Monate.
Finde ich persönlich besser als mehrere Stunden Lehrgang an einem Tag.
Ja, genau das ist es was ich nicht verstehe. Hab zwischen zeitlich mit meinem Trainer und meinem Prüfer gesprochen. In der Satzung (Niedersachsen) steht nichts von den beiden Lehrgängen.Morpheus hat geschrieben: Aber Lehrgänge hin oder her, trotzdem kann es nicht sein, dass 2 Vereine unterschiedliche Voraussetzungen stellen, oder liege ich da falsch??
Vielleicht solltest du einfach auch mal bei den Vereinen nachfragen...
Wir machen den Prüfungsvorbereitungslehrgang jetzt als zusätzliche Trainingseinheit 2 Stunden die Woche über 2 Monate.
Finde ich persönlich besser als mehrere Stunden Lehrgang an einem Tag.
- ctjones
- 3. Dan Träger
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- Registriert: 19.02.2004, 08:08
- Bundesland: Niedersachsen
- Verein: VfB Langenhagen
Würde ich auch besser finden...Gast hat geschrieben: Wir machen den Prüfungsvorbereitungslehrgang jetzt als zusätzliche Trainingseinheit 2 Stunden die Woche über 2 Monate.
Finde ich persönlich besser als mehrere Stunden Lehrgang an einem Tag.
Aber was anderes, bei uns im Kreis wurde es jetzt auch so festgelegt, das alle Anwärter blau und braun einen Kari Lehrgang haben müssen. Wurde vom KFV so festgelegt und wird auch eingehalten.
Für dieses Jahr gibt es für blau und braun 5 Lehrgänge, wovon 2 sowieso Pflicht sind (Kari und Kata) sowie 3 Technik Lehrgänge, wovon 2 Pflicht sind.
Bitte versteht mein Verhalten als Zeichen der Ablehnung, mit dem ich euch Gegenüberstehe. (Rebel, Die Ärzte)
@ ctjones,
soll das bedeuten, dass euer KFV seine eigenen Zugangsvoraussetzungen für Kyu-Prüfungen festlegen kann?
Meines Wissens, und ich habe die Niedersächsische Grundsatzordnung gelesen, steht davon aber nichts in selbiger. Sollte dies allerdings zutreffen, ist die Gleichbehandlung der Prüflinge innerhalb des NJV nicht mehr gegeben.
Zum Beispiel euer KFV hat das wie von dir beschrieben festgelegt, der nächste legt fest, man braucht für den 2. Kyu eine Kreiskampfrichterlizenz, der dritte will, dass man mindestens für die LEM qualifiziert war, und so weiter. Diesem Gebahren sollte der Landesprüfungsreferent aber schnell einen Riegel vorschieben, sonst besteht die Gefahr, dass da ganz viele ganz schnell ihr eigenes Süppchen kochen.
soll das bedeuten, dass euer KFV seine eigenen Zugangsvoraussetzungen für Kyu-Prüfungen festlegen kann?
Meines Wissens, und ich habe die Niedersächsische Grundsatzordnung gelesen, steht davon aber nichts in selbiger. Sollte dies allerdings zutreffen, ist die Gleichbehandlung der Prüflinge innerhalb des NJV nicht mehr gegeben.
Zum Beispiel euer KFV hat das wie von dir beschrieben festgelegt, der nächste legt fest, man braucht für den 2. Kyu eine Kreiskampfrichterlizenz, der dritte will, dass man mindestens für die LEM qualifiziert war, und so weiter. Diesem Gebahren sollte der Landesprüfungsreferent aber schnell einen Riegel vorschieben, sonst besteht die Gefahr, dass da ganz viele ganz schnell ihr eigenes Süppchen kochen.
- ctjones
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...es fing mal damit an, das zu wenig Kampfrichter da waren und die qualität der Prüfungen zurück ging...
Mehr kann ich dazu nicht mehr sagen, wenn ich nicht schon zu viel gesagt habe...
Ich persönlich finde den Zwang auch nicht schön, aber mittlerweile üblich. Kenne ich nur so, nur Prüfung wenn Lehrgänge besucht wurden.
Mehr kann ich dazu nicht mehr sagen, wenn ich nicht schon zu viel gesagt habe...
Ich persönlich finde den Zwang auch nicht schön, aber mittlerweile üblich. Kenne ich nur so, nur Prüfung wenn Lehrgänge besucht wurden.
Bitte versteht mein Verhalten als Zeichen der Ablehnung, mit dem ich euch Gegenüberstehe. (Rebel, Die Ärzte)